Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
-
Petermedia
- Old China Hand

- Beiträge: 935
- Registriert: 28.06.2014, 07:22
- Wohnort: Shanghai
- Hat sich bedankt: 58 Mal
- Danksagung erhalten: 118 Mal
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Erst mal vorab.
Es macht kaum Sinn hier andere als Lügner zu bezeichnen,weil sie in einem anderen Thread etwas gepostet haben, was manche für falsch halten.
Zum Thema.
Ich denke vieles hängt auch davon ab, wann die Kinder geboren worden sind.
In den letzten 20 Jahren gab es etliche Gesetzesänderungen und viele Provinzen handhaben das unterschiedlich ,z.T aus Unkenntnis.
Ich kann Sanctus bestätigen.
Am Anfang 2005 müssten wir sogar die Immigration bestechen damit meine Tochter, in China geboren ,aus China trotz Ausweis ausreisen konnte
Die Einreise erfolgte mit dem chinesischen Pass
Danach haben wir mit einem Referat des Auswärtigen Amtes den Fall erörtert.
Dann wurden die Botschaften und Konsulate in China angewiesen deklatoriische Visas in den Chinesischen Pass zu machen.
Als dann die Amis das offiziell auch so machten, erwiderte China dass das völkerrechtlich nicht OK ist.
Gleichzeitig entstand das Travel Permit, damals noch 8 Wochen gültig.
Meine Tochter blieb um 2010 für 3 Monate in Deutschland um besser Alltagssprache zu lernen.
Das TP war überzogen und das chinesische Konsulat hat anstandslos ein Visa in den deutschen Pass gemacht, das dann in China in ein Residenz Permit umgewandelt wurde.
Das Problem war eben der 18 Geburtstag und somit das Abijahr.
Dort wollte die PSB keine neue RP mehr ausstellen bis das Hukou gelöscht ist.
Meine EX hat zwar ein neue ID ( die läuft auch zum 18 Lebensjahr aus ) beantragt, mussten aber den Nachweis der Löschung des Hukou beibringen..zu dem Zeitpunkt hielt sich meine Tochter sogar 2 Wochen illegal in China auf, weil sich die PSP weigerte ein Visa auch nur ein 4 Wochen auszustellen.
Letztendlich müsste meine EX 10000 RMB Strafe bezahlen.
Meine Tochter bekam ihre eigene RP und studiert jetzt hier in Deutschland
Bisher konnten sie zwei mal in China einreisen, da sie ja zur Zeit kein Visa braucht.
Trotzdem muss die Angelegenheit ja rechtlich geregelt werden da ja vom Status auch diverse Dinge wie Immobilien , Erbschaften in China etc abhängen.
Deshalb lieber @ Laogai, bitte hier niemanden als Lügner diffamieren, denn die Situation ist komplizierter als du denkst, zumindest wenn beide Staaten noch relevant sind.
Es macht kaum Sinn hier andere als Lügner zu bezeichnen,weil sie in einem anderen Thread etwas gepostet haben, was manche für falsch halten.
Zum Thema.
Ich denke vieles hängt auch davon ab, wann die Kinder geboren worden sind.
In den letzten 20 Jahren gab es etliche Gesetzesänderungen und viele Provinzen handhaben das unterschiedlich ,z.T aus Unkenntnis.
Ich kann Sanctus bestätigen.
Am Anfang 2005 müssten wir sogar die Immigration bestechen damit meine Tochter, in China geboren ,aus China trotz Ausweis ausreisen konnte
Die Einreise erfolgte mit dem chinesischen Pass
Danach haben wir mit einem Referat des Auswärtigen Amtes den Fall erörtert.
Dann wurden die Botschaften und Konsulate in China angewiesen deklatoriische Visas in den Chinesischen Pass zu machen.
Als dann die Amis das offiziell auch so machten, erwiderte China dass das völkerrechtlich nicht OK ist.
Gleichzeitig entstand das Travel Permit, damals noch 8 Wochen gültig.
Meine Tochter blieb um 2010 für 3 Monate in Deutschland um besser Alltagssprache zu lernen.
Das TP war überzogen und das chinesische Konsulat hat anstandslos ein Visa in den deutschen Pass gemacht, das dann in China in ein Residenz Permit umgewandelt wurde.
Das Problem war eben der 18 Geburtstag und somit das Abijahr.
Dort wollte die PSB keine neue RP mehr ausstellen bis das Hukou gelöscht ist.
Meine EX hat zwar ein neue ID ( die läuft auch zum 18 Lebensjahr aus ) beantragt, mussten aber den Nachweis der Löschung des Hukou beibringen..zu dem Zeitpunkt hielt sich meine Tochter sogar 2 Wochen illegal in China auf, weil sich die PSP weigerte ein Visa auch nur ein 4 Wochen auszustellen.
Letztendlich müsste meine EX 10000 RMB Strafe bezahlen.
Meine Tochter bekam ihre eigene RP und studiert jetzt hier in Deutschland
Bisher konnten sie zwei mal in China einreisen, da sie ja zur Zeit kein Visa braucht.
Trotzdem muss die Angelegenheit ja rechtlich geregelt werden da ja vom Status auch diverse Dinge wie Immobilien , Erbschaften in China etc abhängen.
Deshalb lieber @ Laogai, bitte hier niemanden als Lügner diffamieren, denn die Situation ist komplizierter als du denkst, zumindest wenn beide Staaten noch relevant sind.
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Das Problem ist ja auch, daß jedes PSB es anders handhabt.
In Wuhan z.B. war es möglich, eine Entry/Exit Permit für deutsch/chinesische Kinder zu bekommen, um nach Deutschland zu fliegen (der Hukoueintrag wurde gelöscht).
Nach der Rückkehr wurde das Kind wieder ins Hukou eingertragen.
In anderen Städten sah es anders aus, da mußten die Familien dann die (illegale) Ausreise über z.B. Thailand vornehmen,um nicht den Hukoueintrag zu verlieren.
In Wuhan z.B. war es möglich, eine Entry/Exit Permit für deutsch/chinesische Kinder zu bekommen, um nach Deutschland zu fliegen (der Hukoueintrag wurde gelöscht).
Nach der Rückkehr wurde das Kind wieder ins Hukou eingertragen.
In anderen Städten sah es anders aus, da mußten die Familien dann die (illegale) Ausreise über z.B. Thailand vornehmen,um nicht den Hukoueintrag zu verlieren.
-
Petermedia
- Old China Hand

- Beiträge: 935
- Registriert: 28.06.2014, 07:22
- Wohnort: Shanghai
- Hat sich bedankt: 58 Mal
- Danksagung erhalten: 118 Mal
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Zumindest in 1.Tier Cities wie Shanghai scheinen die das strenger zu kontrollieren.
Wie ich schon oft sagte, ist das Problem die zunehmende Vernetzung der Behörden , landesweit.
Früher lief, wie bei vielen auch die deutsche Identität neben der chinesischen.
Also chinesischer Name, ID, Hukou, und die PSD kannte nur die deutsche Identität und vergab dann eben Resident Permits auf dieser Basis
Das geht zumindest in Shanghai nicht mehr, da auch Nachbarprovinzen ins System eingebunden wurde.
Letztendlich bauen viele darauf, dass China , schon aus demografischen Gründen, eine doppelte Staatsbürgerschaft light, so wie in Indien, einführt.
Dort gibt es zwar auch keine doppelte Staatsbürgerschaft, aber einen Sonderstatus ( OCI ) für ehemalige Inder, die dann wirtschaftlich bzgl Firmengründung, Immobilien und Erbrecht fast gleich gestellt sind.
Wie ich schon oft sagte, ist das Problem die zunehmende Vernetzung der Behörden , landesweit.
Früher lief, wie bei vielen auch die deutsche Identität neben der chinesischen.
Also chinesischer Name, ID, Hukou, und die PSD kannte nur die deutsche Identität und vergab dann eben Resident Permits auf dieser Basis
Das geht zumindest in Shanghai nicht mehr, da auch Nachbarprovinzen ins System eingebunden wurde.
Letztendlich bauen viele darauf, dass China , schon aus demografischen Gründen, eine doppelte Staatsbürgerschaft light, so wie in Indien, einführt.
Dort gibt es zwar auch keine doppelte Staatsbürgerschaft, aber einen Sonderstatus ( OCI ) für ehemalige Inder, die dann wirtschaftlich bzgl Firmengründung, Immobilien und Erbrecht fast gleich gestellt sind.
- TomXian
- Old China Hand

- Beiträge: 507
- Registriert: 26.10.2012, 07:16
- Wohnort: 710061 Xi'an, VR China
- Hat sich bedankt: 29 Mal
- Danksagung erhalten: 40 Mal
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Lieber Sanctus,sanctus hat geschrieben: 30.06.2025, 08:48Hast du hierfür eine verlässliche Quelle? Meine Kinder (13 und 17) sind letztes Jahr dauerhaft nach China gekommen. Da gab es erhebliche Schwierigkeiten eine chin. Aufenthaltsgenehmigung als Schüler/Schülerin zu bekommen (da beide Staatsangehörigkeiten deut./chin. vorliegen) und wir wurden seitens der Behörden nahezu dazu gedrängt, die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag abzugeben (Kollision zweier Staatsangehörigkeiten, die China nicht erlaubt). Der Antrag liegt nun schon 11 Monate irgendwo rum und ich bezweifel, dass dieser jemals genehimgt wird. Hab mir damals auch den Mund fusslig gesprochen und immer auf das Gesetz verwiesen. Wie in China üblich, wissen die es natürlich besser und geschriebenes Recht ist ja nur ne "reine Handlungsempfehlung".TomXian hat geschrieben: 25.06.2025, 14:25 Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
D.h. wir als Erziehungsberechtigte sollen beiden Kindern die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag entziehen, obwohl beide Kinder theoretisch das Recht haben, ab 18 Jahre mit Volljährigkeit sich für eine zu entscheiden. Absolut absurd - aber auf mich wollte niemand hören. Nach nun fast einem Jahr gibt es 0,0 Fortschritt in der Sache und Töchterchen wird bald 18 Jahre.
Ihr seht also, das Thema ist und bleibt absolut undurchsichtig und es wird immer wieder alterantive Wege geben, die so im Gesetz gar nicht stehen.
"verlässliche Quellen" sind in China stets das Stichwort.
Unstreitig gibt es das Staatsangehörigkeitsgesetz der Volksrepublik China (《中华人民共和国国籍法》) und dort wird in den Artikeln 3-8 im Grunde alles geregelt.
Ich hatte im vergangenen Monat das späte Vergnügen, anlässlich einer Kurzreise nach China (ich lebe seit 10 Monaten nicht mehr dort), mit einem leitenden PSB Mitarbeiter (Shaanxi) über diese Dinge zu sprechen, auch und insbesondere über das glorreiche "Travel Document".
Er hat im Nachgang zu Rückfragen sogar Kontakt zu Beijing aufgenommen.
Die Ergebnisse habe ich in meinem zurückliegenden Beitrag dargestellt.
Nach all den Jahren in China, sollten wir aber doch beide wissen, dass China kein Rechtsstaat ist, in welchem Bürgerrechte garantiert und geschützt werden und ein Verwaltungsrecht den Weg für Beschwerden und Klagen gegen öffentliche Entscheidungen öffnet.
Mao Zedong hat zu Lebzeiten rundheraus abgelehnt, eine Verfassung zu erlassen oder aber Zivilrechtliches oder Strafrechtliches in Gesetze zu fassen.
Entscheidungen und Urteile träfe nur die Partei, war sein Tenor.
In einer Parteidiktatur - wie in jeder Diktatur - ist man relativ hilflos der Willkür derer ausgesetzt, die Macht über die Entscheidung haben, die man benötigt. Dabei auf Gesetze zu verweisen bringt wenig - wie Du ja selbst anmerkst - weil man sein "verbrieftes" Recht nun einmal nicht durchsetzen kann.
Dennoch Anmerkungen, die möglicherweise weiterhelfen:
Mir wurde klar verständlich gemacht, dass man eine chinesische Staatsbürgerschaft (ZB durch Abstammung) kaum wieder los wird. Mir wurde gesagt, dass China keine doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, was aus PSB-Sicht bedeutet, ein Chinese bleibt ein Chinese, auch wenn er eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Ein "Travel Document" würde nur an chinesische, minderjährige Staatsbürger vergeben und dies sei im Travel Document auch so vermerkt. Wer ein Travel Document erhält, darf keinen chinesischen Reisepass behalten/beantragen. Auf Nachfrage: Man will damit verhindern, dass ein chinesischer Staatsbürger zwei Reisepässe besitzt.
Ich wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass Eltern eines minderjährigen Kindes in diesem Falls auch kein Vertretungsrecht hätten und beispielsweise nicht für ihr Kind auf die chinesischen Staatbürgerschaft "verzichten" können.
All dies ist natürlich nur eine Momentaufnahme und möglicherweise nur in dem Bezirk richtig und gültig, in dem der genannte (kleine Chef) des hiesigen PSB arbeitet.
Ich persönlich halte dieses "Travel Document" für ein sinnfreies Konstrukt, welches nur Ärger und Zeitverschwendung mit sich bringt, da man es alle 2 Jahre im Ausland beantragen muss, man inzwischen einen erheblichen, zeitlichen Vorlauf (via APP) hat und man sich ein paar Tage in der Nähe einer chinesischen Auslandsvertretung aufhalten muss. Es ist widersprüchlich, nutzlos und eine zeitliche wie finanzielle Belastung.
Und die Realität?
Chinesische USD-Millionäre und Milliardäre kaufen doch reichlich Staatsbürgerschaften für sich und ihre Kinder. Man muss dazu ja nur einmal einen Blick in "internationale" Schulen werfen, in denen also NICHT der chinesische Lehrplan gilt und in die ein chinesisches Kind insoweit nicht gehen darf.
Diese Schulen sind voll mit Schülern, deren beide Elternteile chinesisch sind und dort den nicht-chinesischen Pass ihres Kindes vorgelegt haben.
Ich habe heute noch guten Kontakt zu einer ganzen Reihe von solchen Eltern.
Was machen die?
Gar nichts.
Die packen ihr Kind ins Hukou, lassen chinesische ID und Reisepass erstellen. Und natürlich auch den Reisepass zur ausländischen Staatsbürgerschaft.
Bei Ausreise zeigen sie ihren CN Pass vor und reisen dann mit dem internationalen Pass weiter.
Das scheint seit vielen Jahren gut zu funktionieren. Geprüft wird da offensichtlich nichts.
Und ein letztes:
Obwohl China kein Rechtsstaat ist, habe ich in meinen gut 13 Jahren in China zwei Male eine "Bitte" an die Obrigkeit formuliert.
Einmal an den ersten Bürgermeister meiner Stadt, einmal an die Regierung der Provinz.
In beiden Fällen ging es um die "Auslegung" bestimmter Regelungen von untergeordneten Einheiten und um zeitliche Abläufe.
Und in beiden Fällen habe ich auf diesem Weg eine Lösung erreicht.
Zwar habe ich nie eine direkte Antwort erhalten, aber binnen 1-2 Wochen haben die untergeordneten Einheiten in meinem Sinne reagiert.
Angesicht der - aus meiner Sicht - sehr mutigen Entscheidung, die eigenen Kinder dauerhaft nach China zu bringen, würde ich mich wohlformuliert (und mit viel Liebe zu China) an oberste Adressen wenden. Am Ende hilfts vielleicht.
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Das liegt vermutlich wirklich alles an Provinz/Stadt. Meine Schwiegermutter war ziemlich hoch im Rang beim PSB in Chengdu und hat dort auch einiges für uns erfahren und in die Wege geleitet.TomXian hat geschrieben: 08.07.2025, 16:05Lieber Sanctus,sanctus hat geschrieben: 30.06.2025, 08:48Hast du hierfür eine verlässliche Quelle? Meine Kinder (13 und 17) sind letztes Jahr dauerhaft nach China gekommen. Da gab es erhebliche Schwierigkeiten eine chin. Aufenthaltsgenehmigung als Schüler/Schülerin zu bekommen (da beide Staatsangehörigkeiten deut./chin. vorliegen) und wir wurden seitens der Behörden nahezu dazu gedrängt, die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag abzugeben (Kollision zweier Staatsangehörigkeiten, die China nicht erlaubt). Der Antrag liegt nun schon 11 Monate irgendwo rum und ich bezweifel, dass dieser jemals genehimgt wird. Hab mir damals auch den Mund fusslig gesprochen und immer auf das Gesetz verwiesen. Wie in China üblich, wissen die es natürlich besser und geschriebenes Recht ist ja nur ne "reine Handlungsempfehlung".TomXian hat geschrieben: 25.06.2025, 14:25 Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
D.h. wir als Erziehungsberechtigte sollen beiden Kindern die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag entziehen, obwohl beide Kinder theoretisch das Recht haben, ab 18 Jahre mit Volljährigkeit sich für eine zu entscheiden. Absolut absurd - aber auf mich wollte niemand hören. Nach nun fast einem Jahr gibt es 0,0 Fortschritt in der Sache und Töchterchen wird bald 18 Jahre.
Ihr seht also, das Thema ist und bleibt absolut undurchsichtig und es wird immer wieder alterantive Wege geben, die so im Gesetz gar nicht stehen.
"verlässliche Quellen" sind in China stets das Stichwort.
Unstreitig gibt es das Staatsangehörigkeitsgesetz der Volksrepublik China (《中华人民共和国国籍法》) und dort wird in den Artikeln 3-8 im Grunde alles geregelt.
Ich hatte im vergangenen Monat das späte Vergnügen, anlässlich einer Kurzreise nach China (ich lebe seit 10 Monaten nicht mehr dort), mit einem leitenden PSB Mitarbeiter (Shaanxi) über diese Dinge zu sprechen, auch und insbesondere über das glorreiche "Travel Document".
Er hat im Nachgang zu Rückfragen sogar Kontakt zu Beijing aufgenommen.
Die Ergebnisse habe ich in meinem zurückliegenden Beitrag dargestellt.
Nach all den Jahren in China, sollten wir aber doch beide wissen, dass China kein Rechtsstaat ist, in welchem Bürgerrechte garantiert und geschützt werden und ein Verwaltungsrecht den Weg für Beschwerden und Klagen gegen öffentliche Entscheidungen öffnet.
Mao Zedong hat zu Lebzeiten rundheraus abgelehnt, eine Verfassung zu erlassen oder aber Zivilrechtliches oder Strafrechtliches in Gesetze zu fassen.
Entscheidungen und Urteile träfe nur die Partei, war sein Tenor.
In einer Parteidiktatur - wie in jeder Diktatur - ist man relativ hilflos der Willkür derer ausgesetzt, die Macht über die Entscheidung haben, die man benötigt. Dabei auf Gesetze zu verweisen bringt wenig - wie Du ja selbst anmerkst - weil man sein "verbrieftes" Recht nun einmal nicht durchsetzen kann.
Dennoch Anmerkungen, die möglicherweise weiterhelfen:
Mir wurde klar verständlich gemacht, dass man eine chinesische Staatsbürgerschaft (ZB durch Abstammung) kaum wieder los wird. Mir wurde gesagt, dass China keine doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, was aus PSB-Sicht bedeutet, ein Chinese bleibt ein Chinese, auch wenn er eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Ein "Travel Document" würde nur an chinesische, minderjährige Staatsbürger vergeben und dies sei im Travel Document auch so vermerkt. Wer ein Travel Document erhält, darf keinen chinesischen Reisepass behalten/beantragen. Auf Nachfrage: Man will damit verhindern, dass ein chinesischer Staatsbürger zwei Reisepässe besitzt.
Ich wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass Eltern eines minderjährigen Kindes in diesem Falls auch kein Vertretungsrecht hätten und beispielsweise nicht für ihr Kind auf die chinesischen Staatbürgerschaft "verzichten" können.
All dies ist natürlich nur eine Momentaufnahme und möglicherweise nur in dem Bezirk richtig und gültig, in dem der genannte (kleine Chef) des hiesigen PSB arbeitet.
Ich persönlich halte dieses "Travel Document" für ein sinnfreies Konstrukt, welches nur Ärger und Zeitverschwendung mit sich bringt, da man es alle 2 Jahre im Ausland beantragen muss, man inzwischen einen erheblichen, zeitlichen Vorlauf (via APP) hat und man sich ein paar Tage in der Nähe einer chinesischen Auslandsvertretung aufhalten muss. Es ist widersprüchlich, nutzlos und eine zeitliche wie finanzielle Belastung.
Und die Realität?
Chinesische USD-Millionäre und Milliardäre kaufen doch reichlich Staatsbürgerschaften für sich und ihre Kinder. Man muss dazu ja nur einmal einen Blick in "internationale" Schulen werfen, in denen also NICHT der chinesische Lehrplan gilt und in die ein chinesisches Kind insoweit nicht gehen darf.
Diese Schulen sind voll mit Schülern, deren beide Elternteile chinesisch sind und dort den nicht-chinesischen Pass ihres Kindes vorgelegt haben.
Ich habe heute noch guten Kontakt zu einer ganzen Reihe von solchen Eltern.
Was machen die?
Gar nichts.
Die packen ihr Kind ins Hukou, lassen chinesische ID und Reisepass erstellen. Und natürlich auch den Reisepass zur ausländischen Staatsbürgerschaft.
Bei Ausreise zeigen sie ihren CN Pass vor und reisen dann mit dem internationalen Pass weiter.
Das scheint seit vielen Jahren gut zu funktionieren. Geprüft wird da offensichtlich nichts.
Und ein letztes:
Obwohl China kein Rechtsstaat ist, habe ich in meinen gut 13 Jahren in China zwei Male eine "Bitte" an die Obrigkeit formuliert.
Einmal an den ersten Bürgermeister meiner Stadt, einmal an die Regierung der Provinz.
In beiden Fällen ging es um die "Auslegung" bestimmter Regelungen von untergeordneten Einheiten und um zeitliche Abläufe.
Und in beiden Fällen habe ich auf diesem Weg eine Lösung erreicht.
Zwar habe ich nie eine direkte Antwort erhalten, aber binnen 1-2 Wochen haben die untergeordneten Einheiten in meinem Sinne reagiert.
Angesicht der - aus meiner Sicht - sehr mutigen Entscheidung, die eigenen Kinder dauerhaft nach China zu bringen, würde ich mich wohlformuliert (und mit viel Liebe zu China) an oberste Adressen wenden. Am Ende hilfts vielleicht.
Hier ist anscheinend so, dass es keine Altersgrenze für das Travel Document gibt und man es auch theoretisch über 18 Jahre haben kann.
Dieses Travel Document und der Nationalitätenkonflikt ist wohl so ein beliebtes Thema, dass sie eigens dafür eine Hotline hier haben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste