Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet, dann zieht die nicht nach, sondern es handelt sich um eine Familienzusammenführung.
Ich glaube es also immer noch nicht

Ich muss wohl annehmen, dass Du jetzt einen Spass daraus machstwuseltiger hat geschrieben:Ich habe das Faltblatt gelesen, aber das betrifft doch den Ehegattennachzug.
Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet, dann zieht die nicht nach, sondern es handelt sich um eine Familienzusammenführung.
Ich glaube es also immer noch nicht

Und wie gesagt dieser § trifft nicht auf Deutsche zu, weil sie keine Ausländer sind. Aber vielleicht gibt es ja noch woanders einen § der auf Deutsche zutrifft, ich weiß es nicht...(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
gut, dann lass uns weitermachenwuseltiger hat geschrieben:Nein ich will dich nicht vereppeln,
Tja, dies kann jetzt in Haarspalterei ausarten und es ist in diesem Falle nicht wirklich entscheidend, denn im Faltblatt stehen ja, wie schon geschrieben, folgende 3 Moeglichkeiten, bei denen dieser Deutschtest zur Anwendung kommt.man koennte das "ausser Deutschland" auch so verstehen, dass Deutsche davon nicht betroffen sind, weil es für deutsche keinen Familiennachzug gibt(und folglich dieses Faltblatt für sie gar nicht bestimmt ist), sondern nur eine Familienzusammenfühung. Zum "nachziehen" muss erst mal einer "vorziehen" und ich bin noch nie nach D gezogen, war schon immer da.
Ich komme deshalb zu diesem Schluss, weil der von dir verlinkte §30 des AuslG mit folgendem Satz beginnt:
Und wie gesagt dieser § trifft nicht auf Deutsche zu, weil sie keine Ausländer sind. Aber vielleicht gibt es ja noch woanders einen § der auf Deutsche zutrifft, ich weiß es nicht...(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

Anwaltsauskunft hin oder her, Faltblatt hin oder her, ein neuralgischer Punkt bei der Familienzusammenführung - und auch beim Ehegattennachzug zu einer/einem Deutschen - ist seit der letzten Änderung des Zuwanderungsgesetzes die Regelung, dass der ausländische Ehepartner im Regelfall im Rahmen des Visumantragsverfahrens auch einfache deutsche Sprachkenntnisse auf Grundstufe 1-Niveau nachweisen muss.mistervac hat geschrieben:Den Anwalt, den Du ansprichst, habe ich von hier, er kennt sich mit chinesischem Recht n i c h t aus, sicherte mir aber zu, dass die d e u t s c h e n Behörden keine Schwierigkeiten machen dürften.
...was ich mittlerweile bezweifle...
Die Sache mit der Sprachhürde macht mir ernsthafte Sorgen. Meine Braut hat erst jetzt begonnen, Deutsch zu lernen, aber das geht ja nicht in einem halben Jahr, Englisch spricht sie fließend.
Tja, boeser Staat...gut, dass ich z.Zt. im "ach so guten" Staat wohne.wuseltiger hat geschrieben:Wenn es wirklich so ist, dann waere das ziemlich rassistisch, weil alle Eu Bürger, Japaner USAler usw. davon ausgenommen sind, nur wir Deutsche nicht?? Böser Staat..
Da wird dann sicherlich das Verfassungsgericht bald wieder etwas zu entscheiden haben..
Letzte Woche hatte ich einen (Visum-)Termin im Konsulat in Guangzhou und hatte vorab auf der Website geschaut, ob es was Neues gibt....und tatsaechlich: es gab diese tolle NeuigkeitHat man dir diese Info beim Ausländeramt gegeben? Oder auf der Botschaft?
Im Netz finde ich als aktuelles Auslaendergesetz (=Zuwanderungsgesetz) die Ausgabe von 2004. Hier gibt es Infos ueber die Reform des Zuwanderungsgesetzes diesen Jahres.Ja der link war von mirAber du hast § 28 verlinkt, stimmt das? Aber dort geht auch nichts draus hervor. Hast du einen link zum aktuellen Ausländergesetz???

Die aktuelle Fassung findet sich als.pdf-Datei unter http://www.bmi.bund.de/Internet/Content ... gesetz.pdfDongguan hat geschrieben:Im Netz finde ich als ... Zuwanderungsgesetz die Ausgabe von 2004 ...
In der Tat, die zwischen den einzelnen Nationen bzw. Staaten gemachten Unterschiede sind oftmals schwer, um nicht zu sagen überhaupt nicht nachzuvollziehen.Capt. hat geschrieben:Meine Frau war ganz schön geschockt, als ich ihr sagte, sie müsse jetzt Deutsch lernen.
Meiner Meinung nach ist es schon ein starkes Stück, daß man Unterschiede bei den Nationalitäten macht. Eine Koreanerin, ohne Deutschkenntnisse, kommt genauso gut oder schlecht in Deutschland klar wie eine Chinesin.
[...]
Trotzdem finde ich das Rassistisch.
Ja, das ist in der Tat ein gutes Forum fuer Menschen in bi-nationalen Ehen.jd hat geschrieben:Weiterführende Hinweise zum Thema und die Stimmen zahlreicher Betroffener aus den diversesten Ländern der Welt findet man im Übrigen im Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi.
Auf der Website vom Generalkonsulat Guangzhou steht folgende Aussage:Für die hier geführte Diskussion ist interessant, dass offenbar die deutsche Botschaft in China an einen Betroffenen die Info herausgab, es sei nicht zwingend die Vorlage eines Sprachzertifikats notwendig, wenn bereits in einem Gespräch ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden könnten.
Vielleicht ein Hoffnungsschimmer. Vielleicht aber auch nicht allgemeinverbindlich oder inzwischen nicht mehr aktuell...
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