Heirat in Deutschland offiziell machen/anmelden

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wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Ich habe das Faltblatt gelesen, aber das betrifft doch den Ehegattennachzug.

Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet, dann zieht die nicht nach, sondern es handelt sich um eine Familienzusammenführung.

Ich glaube es also immer noch nicht :lol:
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mistervac
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Beitrag von mistervac »

@ Wuseltiger :

jaja, so war das, wir haben uns gesehen und es hat "geknallt"

meine Infos habe ich - zunächst - von meiner Braut. Sie erzählte mir, dass es Monate dauern würde, ein Ausreisevisum zu bekommen. umnd zwar wegen der chin. Behörden.

Den Anwalt, den Du ansprichst, habe ich von hier, er kennt sich mit chinesischem Recht n i c h t aus, sicherte mir aber zu, dass die d e u t s c h e n Behörden keine Schwierigkeiten machen dürften.

...was ich mittlerweile bezweifle...

Die Sache mit der Sprachhürde macht mir ernsthafte Sorgen. Meine Braut hat erst jetzt begonnen, Deutsch zu lernen, aber das geht ja nicht in einem halben Jahr, Englisch spricht sie fließend.


( ich auch, sonst wären wir ja kein Paar :roll: ...)

Momentan ärgere ich mich mit den Behörden wegen meines Ehefähigkeitszeugnisses herum, die brauchen ebenfalls alle Unterlagen aus China, na ja, deutsche Gründlichkeit eben. Das hat ja auch einen tieferen Sinn wegen Missbrauches etc..

aus ( verschiedenen) Foren bekam ich via Google unterschiedliche Infos.

Das mit dem Wohnraum- / Einkommensnachweis ist auch nicht gerade auf meinem Mist gewachsen, habe ich aber evtl. mit den Bestimmungen bzgl. Touristenvisum verwechselt.

Mir wurde immer wieder gesagt, dass Chinesen nur schwerlich ein Touristenvisum bekommen würden, weil die chinesischen Behörden Angst vor einer Ausreise haben.

was soll ich jetzt tun ??

Mein Mädel auf nen Intensiv Sprachkurs schicken ( das ist jetzt nicht als Witz gemeint ) oder riskieren, dass das schief läuft ??

Mann ist das Leben schwer, wenn man sich in eine Ausländerin verliebt, aber Gottseidank flieg ich so alle paar Monate runter...

danke sag ich jetzt schon für jeden Rat !!! Vileleicht kann ich auch mal helfen, auf jeden fall werde ich meine weiteren Erfahrungen berichten.
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Dongguan
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Beitrag von Dongguan »

wuseltiger hat geschrieben:Ich habe das Faltblatt gelesen, aber das betrifft doch den Ehegattennachzug.

Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet, dann zieht die nicht nach, sondern es handelt sich um eine Familienzusammenführung.

Ich glaube es also immer noch nicht :lol:
Ich muss wohl annehmen, dass Du jetzt einen Spass daraus machst :wink: , ansonsten haette ich Dir schon zugetraut die ersten (fettgedruckten) Saetze des Faltblattes zu verstehen und uns zu glauben, dass man nun offiziell bei einem Familiennachzug (auch Familienzusammenfuehrung genannt) Deutschkenntnisse nachweisen muss.

Ich zitiere:

"Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach
Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu
heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?

In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen,
dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben1. Damit soll
sichergestellt werden, dass Sie sich in Deutschland von Anfang
an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:

u.a.:
- Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union (außer Deutschland).
- Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Nein ich will dich nicht vereppeln, man koennte das "ausser Deutschland" auch so verstehen, dass Deutsche davon nicht betroffen sind, weil es für deutsche keinen Familiennachzug gibt(und folglich dieses Faltblatt für sie gar nicht bestimmt ist), sondern nur eine Familienzusammenfühung. Zum "nachziehen" muss erst mal einer "vorziehen" und ich bin noch nie nach D gezogen, war schon immer da.

Aber das ist meine Interpretation. Das muss nicht stimmen.

Ich komme deshalb zu diesem Schluss, weil der von dir verlinkte §30 des AuslG mit folgendem Satz beginnt:
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
Und wie gesagt dieser § trifft nicht auf Deutsche zu, weil sie keine Ausländer sind. Aber vielleicht gibt es ja noch woanders einen § der auf Deutsche zutrifft, ich weiß es nicht...

@ mistervac:

Von einer Ausreisegenehmigung habe ich noch nie etwas gehört. Chinesen muessen einen Reisepass beantragen, wenn sie den haben, dann koennen sie ueberall hin, wo sie ein Visum bekommen..
Wohnt deine Liebste in einem kleinen Dorf, ode rin einer Großstadt? Vielleicht gibts da regionale Unterschiede. aber meine Schwiegereltern mussten ihre Ausreise nie beantragen.
Die deutschen Behörden koennen dir auch keine Schwierigkeiten machen, weil du das Grundrecht hast mit deiner Frau zusammen zu leben, also keine Sorge. Wenn ihr unverheiratet seid, dann wird es sehr schwer ein deutsches Visum zu bekommen.
Wende dich einfach an dein Ausländeramt und frage mal v.a. nach dieser Sprachkenntnissgeschichte...
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Dongguan
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Beitrag von Dongguan »

wuseltiger hat geschrieben:Nein ich will dich nicht vereppeln,
gut, dann lass uns weitermachen :D

man koennte das "ausser Deutschland" auch so verstehen, dass Deutsche davon nicht betroffen sind, weil es für deutsche keinen Familiennachzug gibt(und folglich dieses Faltblatt für sie gar nicht bestimmt ist), sondern nur eine Familienzusammenfühung. Zum "nachziehen" muss erst mal einer "vorziehen" und ich bin noch nie nach D gezogen, war schon immer da.
Tja, dies kann jetzt in Haarspalterei ausarten und es ist in diesem Falle nicht wirklich entscheidend, denn im Faltblatt stehen ja, wie schon geschrieben, folgende 3 Moeglichkeiten, bei denen dieser Deutschtest zur Anwendung kommt.

"Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach
Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu
heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?"

Wir reden doch jetzt ueber die Einreise eines ausl. Ehegatten, oder? :wink:

Ich komme deshalb zu diesem Schluss, weil der von dir verlinkte §30 des AuslG mit folgendem Satz beginnt:
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
Und wie gesagt dieser § trifft nicht auf Deutsche zu, weil sie keine Ausländer sind. Aber vielleicht gibt es ja noch woanders einen § der auf Deutsche zutrifft, ich weiß es nicht...


Hier wird ueber die Aufenthaltserlaubnis geschrieben (der Link ist von Dir und nicht von mir :oops: ). Fuer eine Aufenthaltserlaubnis ist (in unserem Falle) ersteinmal ein Visum zum Familiennachzug (sorry, auch die Botschaft in Peking nennt es so) notwendig. Und um dieses Visum zu erhalten, wird seit August unter Ausschluss der im Faltblatt genannten Ausnahmen der Deutschtest verlangt (das Visum ist 30 Tage gueltig und muss nach Einreise bei der Auslaenderbehoerde in eine befristete [3 Jahre] Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden).
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Wenn es wirklich so ist, dann waere das ziemlich rassistisch, weil alle Eu Bürger, Japaner USAler usw. davon ausgenommen sind, nur wir Deutsche nicht?? Böser Staat..

Da wird dann sicherlich das Verfassungsgericht bald wieder etwas zu entscheiden haben..
Hat man dir diese Info beim Ausländeramt gegeben? Oder auf der Botschaft?
Ja der link war von mir :oops: Aber du hast § 28 verlinkt, stimmt das? Aber dort geht auch nichts draus hervor. Hast du einen link zum aktuellen Ausländergesetz???

Es sieht so aus, mistervac, als ob ein Intensivkurs für deine Freundin doch notwendig wird ;) :D :D :( :(
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jd
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Deutschkenntniss-Nachweis bei Familienzusammenführung

Beitrag von jd »

mistervac hat geschrieben:Den Anwalt, den Du ansprichst, habe ich von hier, er kennt sich mit chinesischem Recht n i c h t aus, sicherte mir aber zu, dass die d e u t s c h e n Behörden keine Schwierigkeiten machen dürften.

...was ich mittlerweile bezweifle...

Die Sache mit der Sprachhürde macht mir ernsthafte Sorgen. Meine Braut hat erst jetzt begonnen, Deutsch zu lernen, aber das geht ja nicht in einem halben Jahr, Englisch spricht sie fließend.
Anwaltsauskunft hin oder her, Faltblatt hin oder her, ein neuralgischer Punkt bei der Familienzusammenführung - und auch beim Ehegattennachzug zu einer/einem Deutschen - ist seit der letzten Änderung des Zuwanderungsgesetzes die Regelung, dass der ausländische Ehepartner im Regelfall im Rahmen des Visumantragsverfahrens auch einfache deutsche Sprachkenntnisse auf Grundstufe 1-Niveau nachweisen muss.

Da hier bzgl. der Anwaltsauskünfte und der Faltblattinhalte diverse Interpretationsvariationen auftauchen, sollte lieber auf den Original-Gesetzestext zurückgegriffen werden. Ich werde diesen demnächst zitieren.

Vorab sei gesagt, dass bzgl. des Nachweises der Deutschkenntnisse die Bestimmungen des Ehegattennachzugs zu einer/m Deutschen auf die Regelungen der Familienzusammenführung von Ausländern zu Ausländern in Deutschland teilweise verweisen, so auch in Bezug auf den Nachweis der Deutschkenntnisse.

In den internen Durchführungsbestimmungen zur Handhabung der neuen gesetzlichen Regelung wird auf einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Grundstufe 1 abgestellt. Diese können prinzipiell im Rahmen eines mündlichen Gesprächs oder durch Vorlage eines Sprachschulzertifikats nachgewiesen werden. Einige Botschaften scheinen bislang allerdings auf der Vorlage eines Sprachzertifikats zu bestehen. Dies scheint von Botschaft zu Botschaft, Konsulat zu Konsulat, Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Fazit:
Ich betreue anwaltlich derzeit mehrere Pakistani, einige davon inzwischen eingebürgert und daher deutsche Staatsbürger, denen genau die Neuregelung des Zuwanderungsgesetzes "zum Verhängnis" wird, weil die Deutsche Botschaft in Pakistan vor Gewährung des Ehegattennachzugvisums den Nachweis der Deutschkenntnisse verlangt.

Ich halte daher die Aussage des Anwalts, im hier zur Rede stehenden Fall sei von Seiten der deutschen Behörden (auch seitens der Botschaft bzw. des Konsulats) keinerlei Probleme zu erwarten, für zu optimistisch.

Um das genauer beurteilen zu können, wären allerdings mehr Details zum Einzelfall notwendig, denn es gibt nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung zum Nachweis von Deutschkenntnissen, sondern durchaus auch Ausnahmeregelungen. Diese allerdings, soviel sei gesagt, greifen sehr selten.

Da hier die Frage nach dem sichersten Weg aufgeworfen wurde. Dies wäre wohl der Besuch eines Sprachkurses, ggf. beim Goetheinstitut, und der Erwerb eines Sprachzertifikats.

Je nach bereits vorhandenen Deutschkenntnissen könnte man aber auch riskieren, zunächst das (in deutsch geführte) Gespräch mit den Botschafts/Konsulatsbeamten zu suchen. Vielleicht führt das ja bereits zum Ziel... Falls nicht besteht immer noch die Möglichkeit des Erwerbs der für notwendig erachteten Deutschkenntnisse. Auch zu prüfen wäre das eventuelle Eingreifen von Ausnahmetatbeständen. Ich liste diese demnächst mal zusammen mit dem Gesetzestext auf.

Soviel fürs erste und hoffentlich, ohne Panik verbreitet zu haben,

sonnige Grüße aus Freiburg,

Jens David
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Dongguan
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Beitrag von Dongguan »

wuseltiger hat geschrieben:Wenn es wirklich so ist, dann waere das ziemlich rassistisch, weil alle Eu Bürger, Japaner USAler usw. davon ausgenommen sind, nur wir Deutsche nicht?? Böser Staat..

Da wird dann sicherlich das Verfassungsgericht bald wieder etwas zu entscheiden haben..
Tja, boeser Staat...gut, dass ich z.Zt. im "ach so guten" Staat wohne. :wink:
Hat man dir diese Info beim Ausländeramt gegeben? Oder auf der Botschaft?
Letzte Woche hatte ich einen (Visum-)Termin im Konsulat in Guangzhou und hatte vorab auf der Website geschaut, ob es was Neues gibt....und tatsaechlich: es gab diese tolle Neuigkeit :evil:

Meine Frau hat nun wieder ein Multiple-Entry-Visum fuer 3 Jahre bekommen (jeweils max. 180 Tage/Jahr in D). Irgendwann wollen wir aber ganz zurueck nach D und dann muss auch meine Frau diesen Deutschtest ueber sich ergehen lassen muessen (wobei das aber kein Problem fuer sie darstellen sollte).
Ja der link war von mir :oops: Aber du hast § 28 verlinkt, stimmt das? Aber dort geht auch nichts draus hervor. Hast du einen link zum aktuellen Ausländergesetz???
Im Netz finde ich als aktuelles Auslaendergesetz (=Zuwanderungsgesetz) die Ausgabe von 2004. Hier gibt es Infos ueber die Reform des Zuwanderungsgesetzes diesen Jahres.
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mistervac
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Beitrag von mistervac »

tja, Freunde, so langsam komme ich dahinter, um was das da geht.

Meine Dame lebt in Guangzhou, habe mich mit dem dortigen Generalkonsulat vertraut gemacht, da steht das mit dem Deutsch test auch.

Also Sprachkurs.

Hat jemans ne Idee für einen Intensivkurs im Süden ??

( "Ich liebe Dich" kann sie schon...)

jetzt werd ich se mal fragen, ob sie einen Reisepass hat.

heilige Bürokratia....
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Capt.
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Beitrag von Capt. »

Meine Frau war ganz schön geschockt, als ich ihr sagte, sie müsse jetzt Deutsch lernen.
Meiner Meinung nach ist es schon ein starkes Stück, daß man Unterschiede bei den Nationalitäten macht. Eine Koreanerin, ohne Deutschkenntnisse, kommt genauso gut oder schlecht in Deutschland klar wie eine Chinesin.

Ich nehme an, das hängt mit der Visumspflicht zusammen. Koreaner, Japaner usw. brauchen kein Visum.
Trotzdem finde ich das Rassistisch.

Capt.
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jd
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Beitrag von jd »

Dongguan hat geschrieben:Im Netz finde ich als ... Zuwanderungsgesetz die Ausgabe von 2004 ...
Die aktuelle Fassung findet sich als.pdf-Datei unter http://www.bmi.bund.de/Internet/Content ... gesetz.pdf

Die erwähnten Hinweise des Bundesministeriums des Inneren (BMI) zur Umsetzung der neuen Regelungen finden sich unter http://infonet-frsh.de/fileadmin/infone ... Gesetz.pdf

Der Einfachheit halber zitiere ich im Folgenden mal auszugsweise die einschlägigen Normen:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. [...],
3. [...]

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. [...] § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

(2) [...]

(3) [...]

(4) [...]

(5) [...]


§ 29 Familiennachzug zu Ausländern

[...]

§ 30 Ehegattennachzug

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und

3. [...]

Satz 1 Nr. 2 ist [...] unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,

2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung einer besonderen Härte abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 erteilt werden. [...]

(3) [...]

(4) [...]

Wichtig ist also der Verweis in § 28 auf § 30, dort auf den Nachweis der Deutschkenntnisse.

Die Ausnahmeregelungen in § 30 sind ziemlich verklausuliert und beziehen sich einmal auf körperliche, geistige oder seelische Krankheiten oder Behinderungen, zum anderen auf das Ausbildungsniveau des Ehegatten (Universitätsabschluss?, Hochqualifiziert?, oder ähnlich), schließlich auf die gummiartige Generalklausel "besondere Härte".

Für Nachfragen, bitte im Thread posten.

Immer noch sonnige Grüße aus dem Breisgau,

Jens David
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Rassistisches Zuwanderungsgesetz ?!?

Beitrag von jd »

Capt. hat geschrieben:Meine Frau war ganz schön geschockt, als ich ihr sagte, sie müsse jetzt Deutsch lernen.
Meiner Meinung nach ist es schon ein starkes Stück, daß man Unterschiede bei den Nationalitäten macht. Eine Koreanerin, ohne Deutschkenntnisse, kommt genauso gut oder schlecht in Deutschland klar wie eine Chinesin.
[...]
Trotzdem finde ich das Rassistisch.
In der Tat, die zwischen den einzelnen Nationen bzw. Staaten gemachten Unterschiede sind oftmals schwer, um nicht zu sagen überhaupt nicht nachzuvollziehen.

Es gibt daher nicht wenige Juristen, die der Aufassung sind, dass das Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen (vor Einreise nach Deutschland) auch für ausländische Ehegatten, die mit einer/m Deutschen in Deutschland zusammen leben wollen, gegen Art. 6 des Grundgesetzes verstößt, der den besonderen Schutz der Ehe statuiert.

Aber die Reformregelung ist jung und mir jedenfalls ist noch keine Klage, geschweige denn ein Urteil hierzu in die Hand gefallen. Und auch, dass eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden wäre, ist mir nicht bekannt.

Die meisten Betroffenen werden wohl in den sauren Apfel beißen und sich zunächst um den Erwerb der geforderten Sprachkenntnisse bemühen. :(

Sonnige Grüße aus Baden,

Jens David
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Re: Rassistisches Zuwanderungsgesetz ?!?

Beitrag von jd »

Weiterführende Hinweise zum Thema und die Stimmen zahlreicher Betroffener aus den diversesten Ländern der Welt findet man im Übrigen im Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi.

Gerade zum Zuwanderungsgesetz und zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden sich dort aktuell zahlreiche Beiträge in der Unterrubrik "Gesetzesänderungen".

Für die hier geführte Diskussion ist interessant, dass offenbar die deutsche Botschaft in China an einen Betroffenen die Info herausgab, es sei nicht zwingend die Vorlage eines Sprachzertifikats notwendig, wenn bereits in einem Gespräch ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden könnten.

Vielleicht ein Hoffnungsschimmer. Vielleicht aber auch nicht allgemeinverbindlich oder inzwischen nicht mehr aktuell...

Sonnige Grüße aus Baden-Württemberg,

Jens David
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Dongguan
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Re: Rassistisches Zuwanderungsgesetz ?!?

Beitrag von Dongguan »

Jens, vielen Dank fuer die Gesetzestextlinks (auch wenn die Texte nicht sehr erfreulich sind :cry: )
jd hat geschrieben:Weiterführende Hinweise zum Thema und die Stimmen zahlreicher Betroffener aus den diversesten Ländern der Welt findet man im Übrigen im Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi.
Ja, das ist in der Tat ein gutes Forum fuer Menschen in bi-nationalen Ehen.
Für die hier geführte Diskussion ist interessant, dass offenbar die deutsche Botschaft in China an einen Betroffenen die Info herausgab, es sei nicht zwingend die Vorlage eines Sprachzertifikats notwendig, wenn bereits in einem Gespräch ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden könnten.

Vielleicht ein Hoffnungsschimmer. Vielleicht aber auch nicht allgemeinverbindlich oder inzwischen nicht mehr aktuell...
Auf der Website vom Generalkonsulat Guangzhou steht folgende Aussage:

Sollte das Belegen eines Sprachkurses beim
Goethe-Institut unmöglich sein, können die Sprachkenntnisse hilfsweise in Form eines kurzen Interviews
mit einer Konsularbeamtin / einem Konsularbeamten festgestellt werden

Da es in Guangzhou kein Goethe-Institut gibt (das naechste ist in Hongkong), gibt es ja vielleicht in Kuerze erste Erfahrungsberichte?!

Auch schoene Gruesse aus dem etwas abgekuehlten, aber tagsueber noch sonnigen (wenn man sich den Smog wegdenkt) Dongguan
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