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Re: Reiseplaene.. nun mit Kind..

Verfasst: 08.06.2016, 03:08
von 看什么看
qpr hat geschrieben:
Sie könnte ein Visum zum Zuzug zum (ungeborenen) deutschen Kind stellen.
Einen Antrag auf eine AE kann sie aber erst nach der Geburt stellen.
Wie es vor der Geburt genau aussieht, würde ich lieber bei info4alien nachfragen, da bekommst du bessere Infos als hier.

Eine andere Möglichkeit wäre, ihr heiratet, sie macht ihr A1, wenn ihr hier in DEU seid und stellt in China einen Antrag auf FZF zum deutschen Ehemann.
Dann wäre sie ab dem Tag der Einreise bei dir mitversichert (wenn du in der GKV bist) und es kämen keine Kosten für die Geburt auf euch zu.

Hi..

Danke fuer die Info!

Wo finde ich denn diesen Antrag? Habe jetzt (fast) alle moeglichen Visen die ich bei http://www.china.diplo.de finden kann durchgesehen..?

Wie oben gesagt, ich bin ab diesem WE erst mal fuer einen Monat in Europa auf Business Trip. Heiraten + A1 + Visum Prozedur..? Glaube nicht das dies zeitlich vor der Geburt alles funktioniert. (werd ich aber durchdenken!)
Werde mich auf Heiraten (oder Vaterschaftsanerkennung) + Visum "Zuzug zum (ungeborenen) deutschen Kind" konzentrieren.

Eine weitere Moeglichkeit die mir in den Sinn kommen wuerde: ein weiteres 90 Tage Schengen Visum beantragen wenn sie im 5. Monat ist. Dann koennte sie im 6. Monat theoretisch noch nach D reisen und sich dann kurz vor der Geburt Reise / Fluguntauglich schreiben lassen. (waere sie ja auch.. im 9. Monat kurz vor der Geburt koennte sie ja wirklich nicht mehr fliegen. Sobald das Kind da ist muesste sie auch sofort die AE bekommen koennen da das Kind Deutsch ist. (oder habe ich was uebersehen / einen Denkfehler?) (Wenn das nicht legal ist oder zu Schwierigkeiten bei der spaeteren AE fuehren koennte, wuerden wir das allerdings nicht machen!)


(Ich arbeite uebrigens gerade nicht bei einer dt. Firma und mit lokalem Vertrag. Habe da auch erst vor kurzem angefangen (bin sogar noch in der Probezeit). Ich habe zwar eine Expat Krankenversicherung, kann aber im Moment nur schwer abklaeren ob die das decken wuerde. Kann leider nicht nachfragen. Eine Moeglichkeit mich von der Firma nach Europa versetzen zu lassen sehe ich derzeit nicht, da ich den Job hier wegen meiner spezifischen Kenntnisse ueber den lokalen Markt habe. Ich gehe davon aus, das wenn ich jetzt durchblicken lasse das ich China mit der Geburt meines Kindes verlassen wuerde, ich umgehend die Kuendigung kassieren wuerde. Deswegen habe ich hier mit Absicht einige Informationen schwammig gehalten. Man weiss ja nie wer hier noch mitliest)

Re: Reiseplaene.. nun mit Kind..

Verfasst: 08.06.2016, 10:56
von qpr
Ich kann dir nur raten, die Frage bei info4alien zu stellen.

Dort sind Mitarbeiter von Botschaften, ABH´s etc.... tätig, die dir viel bessere Auskünfte geben können.

Re: Reiseplaene.. nun mit Kind..

Verfasst: 08.06.2016, 12:17
von vilarinha
看什么看 hat geschrieben:...

Eine weitere Moeglichkeit die mir in den Sinn kommen wuerde: ein weiteres 90 Tage Schengen Visum beantragen wenn sie im 5. Monat ist. Dann koennte sie im 6. Monat theoretisch noch nach D reisen und sich dann kurz vor der Geburt Reise / Fluguntauglich schreiben lassen. (waere sie ja auch.. im 9. Monat kurz vor der Geburt koennte sie ja wirklich nicht mehr fliegen. Sobald das Kind da ist muesste sie auch sofort die AE bekommen koennen da das Kind Deutsch ist. ...
Ist dir bewusst wieviel eine Geburt ohne/mit Komplikationen in Deutschland kostet ?
Unbedingt klären ob da irgendeine Deckung deiner KV besteht.

Re: Reiseplaene.. nun mit Kind..

Verfasst: 08.06.2016, 13:12
von ingo_001
vilarinha hat geschrieben:Ist dir bewusst wieviel eine Geburt ohne/mit Komplikationen in Deutschland kostet ?
Unbedingt klären ob da irgendeine Deckung deiner KV besteht.
Wenn sie nicht verheiratet sind, zahlt seine KV nicht.

Uns selbst wenn sie bis dahin verheiratet sind: Sollte er in einer PKV sein, zahlt auch die nicht, weil sich da (im Gegensatz zur GKV) der Ehepartner (+ evtl. Kind/er) selbst versichern muss.

Und ob eine Reise-KV in dem Fall die Kosten trägt ... eher unwahrscheinlich, weil eine Schwangerschaft ja kein Unfall oder eine Krankheit ist.

Wie qpr schon richtig sagt: Bei http://www.info4alien.de/ Deinen/Euren Fall sachlich schildern.
Da wird i.d.R. dann auch gerne weiter geholfen.
Aber nicht zum Thema KV, denn dafür sind die KV-en zuständig.