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Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 27.03.2016, 18:21
von edmund27
tigerprawn hat geschrieben:Alle 3 Monate zur ABH nur weil Deine Frau kein Deutsch lernen wollte? Du hast echt zu viel Zeit. Hätte sie Deutsch gelernt hätte sie inzwischen eine NE und Du müsstest nur zur ABH sobald der Reisepass abläuft.
Aus Neugier: Wie sieht das mit Deiner 'genialen' Konstruktion eigentlich aus solltest Du das zeitliche segnen? Darf sie zumindest in Polen bleiben?
Es wird immer gleiche Fehler gemacht. Jeder betrachtet die Situation zu sehr pauschal. Man muss hier immer den Einzelfall betrachten. Meine Frau hätte wahrscheinlich den Schrott kurs in China nicht geschafft. Bei der VHS in Hanau werden alle Schüler in Einzelberatungen über Ihren Wissensstand geprüft. Dadurch wurde auch für meine Frau der optimale Kurs bestimmt. Dies hat sich auch im Lernerfolg niedergeschlagen. Das nur zur Information.
Und zur ABH, für uns kein Problem. Eher ein Problem für die ABH-Mitarbeiter die immer ein wenig zerknirscht wirken. Und es ist ein sehr geringer Zeitaufwand. ABH liegt nicht sehr weit von meinem Wohnort entfernt. Und sollte ich die große Reise antreten, bleibt Sie natürlich in Deutschland. Schließlich ist Sie ja hier gemeldet. Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Und im nachhinein muss ich sagen, dass der von uns eingeschlagene Weg für uns der richtige war. Und jeder sollte für sich entscheiden, was richtig und falsch ist. Und das sollte auch respektiert werden. Deshalb halt ich auch jegliche Kritik an unserem Weg für lächerlich, weil einfach die Ausgangslage nicht erkennen kann. Für uns ist die Angelegenheit erledigt. Wir geniesen unsere Ehe in unseren schönen Hessenlande und meine Frau kann in Ruhe Ihrer Arbeit nach gehen.
Was ich eigenlich als lustig empfinde, dass mein türkischer Bekannter seine neue Freundin ohne Visum einreisen lassen kann. Und die chinesische Freundin muß sehr genau Ihre Rückkehrbereitschaft beweisen.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 03:07
von tanzhou
Frei nach HappyFuture: Eddie, Du bist der Hit!

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 03:25
von Teilnehmer
edmund27 hat geschrieben:Und im Nachhinein muss ich sagen, dass der von uns eingeschlagene Weg für uns der richtige war.
Genau. Warum einfach, wenn's auch umständlich geht

?
Und warum ist der ABH-Mitarbeiter jedesmal zerknirscht? Du und deine Masche müssten doch inzwischen bekannt sein wie ein bunter Hund, wenn du eh alle drei Monate dort aufkreuzt...
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 03:44
von Teilnehmer
PS.
edmund27 hat geschrieben:Schließlich ist Sie ja hier gemeldet.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch jemand mit befristeter AE muß hier gemeldet sein. Und wenn der Titel abläuft, reist der-/diejenige wieder aus, gemeldet oder nicht.
Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Wo denn sonst?
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 06:51
von Emil28
edmund27 hat geschrieben:tigerprawn hat geschrieben: ... Und sollte ich die große Reise antreten, bleibt Sie natürlich in Deutschland. Schließlich ist Sie ja hier gemeldet. Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Natürlich hast Du Recht, daß jeder für sich die Entscheidung zu treffen hat. Aber! Über das Weitere nach Deiner "großen Reise" solltest Du Dir mal fachkundigen Rat einholen! Sogar ohne juristische Bildung weiß ich, daß mit Deinem Tod der Aufenthaltsgrund entfällt und es dann Essig ist mit einer Verlängerung (steht so ausdrücklich im Gesetz)! Daß sie arbeiten darf, halte ich für ein Gerücht. Wir waren in einer ähnlichen Situation, haben uns aber beraten lassen - und siehe da, es geht auch anders!
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 08:07
von tigerprawn
edmund27 hat geschrieben:Teilnehmer hat geschrieben:Was machst du denn alle drei Monate auf der ABH? Stehst du unter besonderer Beobachtung, oder was?
Ganz einfach. Meine Frau geht zur Sprachschule und da die Kurse länger als 3 Monate dauern, muss Sie sich bei der ABH melden. Die ABH stellt Ihr nur immer eine Duldung für 3 Monate aus. Wir haben da kein Problem damit.

Eine Duldung?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Duldung ... altsrecht)
Im Sinne von ausreisepflichtig aber Abschiebung ausgesetzt?
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 08:11
von Emil28
tigerprawn hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Teilnehmer hat geschrieben:Was machst du denn alle drei Monate auf der ABH? Stehst du unter besonderer Beobachtung, oder was?
Ganz einfach. Meine Frau geht zur Sprachschule und da die Kurse länger als 3 Monate dauern, muss Sie sich bei der ABH melden. Die ABH stellt Ihr nur immer eine Duldung für 3 Monate aus. Wir haben da kein Problem damit.

Eine Duldung?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Duldung ... altsrecht)
Im Sinne von ausreisepflichtig aber Abschiebung ausgesetzt?
Nee, ist § 7 AufenthaltsG
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 12:56
von ingo_001
edmund27 hat geschrieben:Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Der "Wang-Normal" Reisepass wird auch in China (und von der chin Botschaft in Berlin) mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Danach ist jeweils ein neuer Reisepass nötig - nix mit Verlängerung.
Wieso muss/kann der Reisepass Deiner Frau also verlängert werden?
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 16:20
von edmund27
Emil28 hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:tigerprawn hat geschrieben: ... Und sollte ich die große Reise antreten, bleibt Sie natürlich in Deutschland. Schließlich ist Sie ja hier gemeldet. Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Natürlich hast Du Recht, daß jeder für sich die Entscheidung zu treffen hat. Aber! Über das Weitere nach Deiner "großen Reise" solltest Du Dir mal fachkundigen Rat einholen! Sogar ohne juristische Bildung weiß ich, daß mit Deinem Tod der Aufenthaltsgrund entfällt und es dann Essig ist mit einer Verlängerung (steht so ausdrücklich im Gesetz)! Daß sie arbeiten darf, halte ich für ein Gerücht. Wir waren in einer ähnlichen Situation, haben uns aber beraten lassen - und siehe da, es geht auch anders!
Du solltest meine Beiträge mal genau durchlesen. Ich habe geschrieben meine Frau geht Ihrer Arbeit nach und nichts von dürfen geschrieben. Und meine Frau hat eine polnische AE.
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 16:34
von edmund27
Teilnehmer hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Und im Nachhinein muss ich sagen, dass der von uns eingeschlagene Weg für uns der richtige war.
Genau. Warum einfach, wenn's auch umständlich geht

?
Und warum ist der ABH-Mitarbeiter jedesmal zerknirscht? Du und deine Masche müssten doch inzwischen bekannt sein wie ein bunter Hund, wenn du eh alle drei Monate dort aufkreuzt...
Wieso war das umständlich ? War weniger bürokratischer Aufwand als in Deutschland. Das Visum war in zwei Tagen genehmigt. Und meine Masche ist das überhaupt nicht. Ich habe das nur kopiert, was Andere mir vor gemacht haben.
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 16:36
von edmund27
ingo_001 hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Und nur zur Information, Ihr Reisepass wird vom Konsulat verlängert.
Der "Wang-Normal" Reisepass wird auch in China (und von der chin Botschaft in Berlin) mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Danach ist jeweils ein neuer Reisepass nötig - nix mit Verlängerung.
Wieso muss/kann der Reisepass Deiner Frau also verlängert werden?
War mein Fehler. Natürlich hast du recht. Sie bekommt immer einen neuen Pass.
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 16:38
von edmund27
tanzhou hat geschrieben:Frei nach HappyFuture: Eddie, Du bist der Hit!

Der hat hal Ahnung vom großen Ganzen.
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 28.03.2016, 22:02
von qpr
edmund27 hat geschrieben:
Du solltest meine Beiträge mal genau durchlesen. Ich habe geschrieben meine Frau geht Ihrer Arbeit nach und nichts von dürfen geschrieben. Und meine Frau hat eine polnische AE.[/color]
Letztens hatte deine Frau noch eine EU Aufenthaltskarte, die sie durch deine EU Freizügigkeit bekommen hat.
Jetzt hat sie eine AE?
Und eine Duldung bekommt sie von der ABH bestimmt nicht.
Irgendwie kommst du mir wie ein hessischer Märchenonkel vor.
Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 29.03.2016, 08:23
von edmund27
qpr hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:
Du solltest meine Beiträge mal genau durchlesen. Ich habe geschrieben meine Frau geht Ihrer Arbeit nach und nichts von dürfen geschrieben. Und meine Frau hat eine polnische AE.[/color]
Letztens hatte deine Frau noch eine EU Aufenthaltskarte, die sie durch deine EU Freizügigkeit bekommen hat.
Jetzt hat sie eine AE?
Und eine Duldung bekommt sie von der ABH bestimmt nicht.
Irgendwie kommst du mir wie ein hessischer Märchenonkel vor.
Du solltest mal meine Beiträge besser lesen. Ich habe immer nur gesagt nach 5 Jahren bekommt Sie eine EU-AE. Und natürlich hat Sie eine Duldung von der ABH MKK bekommen. Aber scheinbar bist Du auch so ein Besserwisser. Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt. Wenn du es besser weisst könnte ich ja die Mitarbeiterin der ABH-MKK mal aufklären. Also behaupte nicht sowas, was du nicht beweisen kannst.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 29.03.2016, 09:06
von tigerprawn
edmund27 hat geschrieben:Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt.
Das ist einfach: Deine Frau bekommt nach Deinen eigenen Worten eine AE nach §7. Das ist keine Duldung, sondern ein AT (Aufenthaltstitel) was eine Duldung nicht wäre.