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Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 13.12.2015, 19:23
von qpr
edmund27 hat geschrieben:Ist übrigends bei Infoalien als Mod tätig. Und hat mich dort auf das Übelste beleidigt. Vor diesem Menschen ist zu warnen.
Bei info4alien gibt es nur 2 Mods.
Der eine hat sich jetzt verabschiedet, weil er schwer krank war und der andere arbeitet bei der Bundespolizei.
Wer von den beiden soll es denn sein?
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 13.12.2015, 23:38
von edmund27
qpr hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Ist übrigends bei Infoalien als Mod tätig. Und hat mich dort auf das Übelste beleidigt. Vor diesem Menschen ist zu warnen.
Bei info4alien gibt es nur 2 Mods.
Der eine hat sich jetzt verabschiedet, weil er schwer krank war und der andere arbeitet bei der Bundespolizei.
Wer von den beiden soll es denn sein?
Ich hatte einen Beitrag unter dem Thema EU und Schengenrecht verfasst. Die Frage wurde mir von anderen ausreichend beantwortet. Der Mod unter dem Nickname Daddy hat dann den Thread geschlossen und mir vorgeworfen, ich würde in diesem Forum Unterstützung zum Missbrauch des Freizügigkeitsrechts suchen. Einige Tage später bekam ich eine Email von Herr Gattermann mit einer Kopie meines Betrages von Infoalien und vom China Forum. Er hat mich in dieser Email massiv beleidigt und mir mit einer Anzeige wegen Missbrauch des Eu.Rechts gedroht und wollte dafür sorgen, dass meine Frau ausgewiesen wird. Offentsichtlich war er sauer, weil er mit mir nicht ins Geschäft gekommen ist und inzwischen alles geregelt habe.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 14:32
von DanielClaton
Hallo,
was ist bitte schön ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts? Ich habe noch nie gehört, dass man dieses Recht missbrauchen sollte, gibt es eine direkte Anweisung, was mit diesem Recht anzufangen ist und was nicht? Die weitere Frage wäre, was die Behörden dann unternommen hätten. Vielleicht dann direkt einen Hinweis über unseren Freund abgeben, der hier Gesetzeslücken aufzeigt und dafür Geld verlangt? Völliger Blödsinn! Die Paranoia hier im Forum kann ich mittlerweile aber sehr gut verstehen.
Zu meiner Freundin: Beim 1. Visum letztes Jahr hat sie in Guizhou gelebt: Also Zuständigkeit Chengdu, jetzt lebt sie in Hunan, also Zuständigkeit Peking.
Grüße,
Dominik
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 14:52
von edmund27
DanielClaton hat geschrieben:Hallo,
was ist bitte schön ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts? Ich habe noch nie gehört, dass man dieses Recht missbrauchen sollte, gibt es eine direkte Anweisung, was mit diesem Recht anzufangen ist und was nicht? Die weitere Frage wäre, was die Behörden dann unternommen hätten. Vielleicht dann direkt einen Hinweis über unseren Freund abgeben, der hier Gesetzeslücken aufzeigt und dafür Geld verlangt? Völliger Blödsinn! Die Paranoia hier im Forum kann ich mittlerweile aber sehr gut verstehen.
Zu meiner Freundin: Beim 1. Visum letztes Jahr hat sie in Guizhou gelebt: Also Zuständigkeit Chengdu, jetzt lebt sie in Hunan, also Zuständigkeit Peking.
Grüße,
Dominik
Das hat ja auch nur dieser Geschäftemacher mir gedroht. Der war halt beleidigt, weil ich gesagt hatte ich brauche Ihn nicht. Mir kam das Angebot sehr dubios vor. Und meine Angelegenheit ist ja inzwischen abgeschlossen. Meine Frau hat ihre polnische Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre. Alles wurde von den polnischen Behörden sehr genau geprüft streng nach EU-Recht. Meiner Frau wurde sogar eine Personenidentifikationsnummer zugeteilt vom Innenministerium Warschau.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 15:23
von Gregor
DanielClaton hat geschrieben: ... was ist bitte schön ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts? Ich habe noch nie gehört, dass man dieses Recht missbrauchen sollte ...
Doch, wie es einen "Rechtsmißbrauch" gibt, gibt es auch einen des "Freizügigkeitsrechts" - einfach mal googlen (war jetzt neugierig).
Davon abgesehen wird hier einerseits geschrieben, "unser Freund" sei Freiberufler, dann behauptet, er sei bei i4a - grotesk! Das Eine schließt das Andere aus.
Und Daniel: Wenn sich jemand auf Recht, insbesondere Ausländerrecht spezialisiert hat und für das Aufzeigen von dortigen Gesetzeslücken Geld nimmt, ist das stinknormal - wir haben auch unsere Ausbildungen hinter uns und nehmen Geld dafür, unseren Job zu machen! Gleiches Recht für alle, es gibt eben kein unseriöses und andererseits seriöses Nehmen. Kommst Du aber auch noch hinter, wenn Du erst einmal im Berufsleben stehst. Immerhin finanziert Dich "unser Freund" als Steuerzahler doch sowieso schon!?
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 18:02
von Teilnehmer
Schon merkwürdig, wie sehr du hier Partei für diesen windigen Rechtskonsulenten ergreifst...
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 18:06
von Gregor
Teilnehmer hat geschrieben:Schon merkwürdig, wie sehr du hier Partei für diesen windigen Rechtskonsulenten ergreifst...
So so, wenn ich sage, daß es kein gutes und kein schlechtes Arbeiten für Geld gibt "ergreife ich Partei". Schön das zu wissen.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 18:50
von DanielClaton
Hallo ihr, besonders Gregor:
Um es klar zu machen: Ich habe einen Beruf und zwar arbeite ich an einem Gymnasium als Mathematiklehrer und zahle genauso Steuern wie die meisten anderen arbeitenden Bürger. Wenn mich jedoch jemand in diesem Forum hier um Hilfe in Mathematik bitten würde, würde ich garantiert keine PMs schreiben, in denen ich Geld dafür verlange.
Und ich musste mich auch erst in einem Mathematikstudium in die Materie einarbeiten etc.
Eure Schreibstile sind sich aber sehr ähnlich.
Grüße,
Dominik
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 19:05
von Gregor
DanielClaton hat geschrieben:Hallo,
ja, es soll geheiratet werden und sie soll dann auch mal gleich da bleiben, zumindest bis ich das Referendariat für Lehramt abgeschlossen habe. (Bin leider durch die 2. Staatsprüfung gefallen und muss 1 Jahr verlängern, wir haben jetzt 2 Jahre ne Fernbeziehung geführt und wollen jetzt bei nicht mehr getrennt sein, weils immer härter wird)
DanielClaton hat geschrieben:Hallo ihr, besonders Gregor:
Um es klar zu machen: Ich habe einen Beruf und zwar arbeite ich an einem Gymnasium als Mathematiklehrer und zahle genauso Steuern wie die meisten anderen arbeitenden Bürger. Wenn mich jedoch jemand in diesem Forum hier um Hilfe in Mathematik bitten würde, würde ich garantiert keine PMs schreiben, in denen ich Geld dafür verlange...
Ich lasse mich ungern belügen - das ist nur hier schon die dritte!
Doppelmoral, wie auch die, anderen zu verübeln, was man selbst macht! Davon ab: Ein wenig in Mathe zu helfen (dann noch ohne Abschluß) ist wohl etwas Anderes, als komplizierte (und langweilige) Rechtssachen zu bearbeiten.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 14.12.2015, 19:22
von DanielClaton
Hallo,
>Ich lasse mich ungern belügen - das ist nur hier schon die dritte!
>Doppelmoral, wie auch die, anderen zu verübeln, was man selbst macht! Davon ab: Ein wenig in >Mathe zu helfen (dann noch ohne Abschluß) ist wohl etwas Anderes, als komplizierte (und >langweilige) Rechtssachen zu bearbeiten.
Also nen Universitätsabschluss hab ich garantiert. Aber jetzt wirds mir echt zu blöd mit Dir zu diskutieren, Troll
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 15.12.2015, 13:16
von sowa
DanielClaton hat geschrieben:Hallo,
>Ich lasse mich ungern belügen - das ist nur hier schon die dritte!
>Doppelmoral, wie auch die, anderen zu verübeln, was man selbst macht! Davon ab: Ein wenig in >Mathe zu helfen (dann noch ohne Abschluß) ist wohl etwas Anderes, als komplizierte (und >langweilige) Rechtssachen zu bearbeiten.
Also nen Universitätsabschluss hab ich garantiert. Aber jetzt wirds mir echt zu blöd mit Dir zu diskutieren, Troll
Cool bleiben DanielClaton.
Kläre uns mal bitte auf um Missverständnissen zu klären.
Du arbeitest als Lehrer, hast aber die 2. Staatsprüfung nicht gepackt? Wie geht das?
(Bin leider durch die 2. Staatsprüfung gefallen und muss 1 Jahr verlängern, wir haben jetzt 2 Jahre ne Fernbeziehung geführt und wollen jetzt bei nicht mehr getrennt sein, weils immer härter wird)
Du solltest dir eher die chinesischen Schüler/Studenten als Vorbild nehmen, die nach der Schule/Uni stundenlang lernen und nicht an den deutschen Schülern/ Studenten die nach der Schule/Uni zu Hause ihren Ranzen ins Eck schmeißen und alles andere tun als Lernen.
@edmund27,
Erkläre bitte den DanielClaton wie du für deine Ehefrau die polnische Aufenthaltsgenehmigung besorgt hast.
Somit wäre allen hier geholfen.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 15.12.2015, 14:06
von edmund27
Gut ich habe kein Problem zu erklären, wie meine Frau zu einer polnischen Aufenhaltsgenehmigung kommt. Ich habe einen Wohnsitz in Polen. Dann habe ich mich polizeilich in Polen angemeldet und als EU Bürger bei der zuständigen Ausländerbehörde registriert. Mit diesen Papieren habe ich ein Schengenvisum in polnischen Botschaft beantragt. Meine Frau dann bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Der Antrag wurde von der Ausländerbehörde und dem polnischen Innenministerium in Warschau genehmigt. Meine Frau bekam dann Ihre 5 Jährige Aufenthaltkarte und eine Peronenidendifikationsnummer und hat sich danach auch polizeilich angemeldet. Meine Frau besucht derzeit die Deutschkurse an der VHS in Hanau. Da diese Kurse über einen längeren Zeitraum gehen, haben wir die ABH MKK informiert und meine Frau wurde nach Vorlage der entsprechenden Papiere registriert. Alles genau nach den entsprechenden Regeln des Freizügigkeitsgesetzes.

Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 15.12.2015, 15:48
von Gregor
edmund27 hat geschrieben: Ich habe einen Wohnsitz in Polen. Dann habe ich mich polizeilich in Polen angemeldet und als EU Bürger bei der zuständigen Ausländerbehörde registriert.

Dürfte als gescheiterter Lehrer schwer fallen.
Auch das mit dem Abi glaube ich ihm nicht, dann müßte er ein besseres Gedächtnis haben und nicht so plump lügen...
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 15.12.2015, 16:38
von Teilnehmer
Gregor hat geschrieben:wir haben auch unsere Ausbildungen hinter uns und nehmen Geld dafür, unseren Job zu machen!
"Rechtskonsulent" ist weder ein Ausbildungsberuf, noch eine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder dahergelaufene Trottel kann sich so nennen.
Re: Frage zum A1-Test
Verfasst: 15.12.2015, 17:14
von GigiPineapple
sowa hat geschrieben:Du arbeitest als Lehrer, hast aber die 2. Staatsprüfung nicht gepackt? Wie geht das?
Und wie das geht. Hat er auch geschrieben. Er befindet sich in seinem Referendariat, welches meines Wissens zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen stattfindet. Mit dem ersten Staatsexamen hat er einen Universitätsabschluss, genauso wie jemand, der die 1. juristische Prüfung hinter sich hat.
Und Gregor alias Be_happy möchte ich bitten, die Beleidigungen zu unterlassen.
Was soll das alles?