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Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 16.07.2015, 09:58
von ingo_001
darjeeling hat geschrieben:Meine Fragen:
- Kann man nicht ohne eine Ausreise dieses Visum ausstellen? Ich habe australische Bekannte (Vater und Mutter), dessen Kind in China geboren wurde. Die konnten direkt in China das Visum für ihr Neugeborenes beantragen.
- Was ist die Dauer des Familien-Visums des kleinen.
- Kann man dieses Verfahren auch in einem dritten Land, welches nicht Deutschland ist machen? In meinem Fall würde wir uns in Spanien aufhalten.
Hier wurden Berichte von "Funktioniert" über "Funktioniert mit Einschränkungen" bis "Funktioniert nicht" gepostet. Für fundierte Infos empfehle ich deshalb:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

I.d.R. sehr hilfreich, weil dort u.a. auch ABH-ler sind.

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 16.07.2015, 17:13
von darjeeling
.....was genau ist denn "ABH-ler" :?:

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 16.07.2015, 20:36
von Laogai
darjeeling hat geschrieben:.....was genau ist denn "ABH-ler" :?:
Jemand, der bei der AusländerBeHörde arbeitet.

Direktflug

Verfasst: 17.07.2015, 03:35
von mjs
Ja, also von Deutscher Seite habe ich da nur in sofern bedenken, dass sie ggf. das Visum verweigern wenn sie wissen das das Kind auch eine deutsche Staatsbuergerschaft hat.
Da ist nichts mit "wenn" sie wissen und "ggf.". Kein Kind bekommt ein Schengenvisum, wenn die Eltern nicht a.) klar identifiziert und b.) beide zugestimmt haben. Siehe Link hier (allerdings fürchterlich aufgebaut):

http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... hrige.html

Bei a.) kommt schonmal raus, dass das Kind durch Geburt* deutsch ist. B.) erübrigt sich dann, denn Deutsche können kein Schengenvisum erhalten. Kann darjeeling sich aber verbindlich auch hier bestätigen lassen:

https://china.diplo.de/Vertretung/china/de/Kontakt.html

Da kann er sich bei der Konsulatsabteilung auch gleich erkundigen, wie das Kind seinen deutschen Pass bekommt und (unter Vorbehalt) auch, wie es damit aus China raus- und wieder später reinkommt.

Wenn mit deutschem Pass aus China ausgereist werden soll, dann wollen die Chinesen da bei Ausreise ein Visum für China drin sehen. Oder wenigstens ein "Entry-Exit Permit". Wie das Kind den bekommt, darf er sich bei chinesischen Behörden drum kümmern. Und bei der Gelegenheit auch gleich mal fragen, was aus der chinesischen Staatsbürgerschaft wird.

Das Kind kommt nur mit dem deutschem Pass nach Deutschland rein. Chinesischer Pass ohne Schengenvisum geht bei Ankunft nur wieder zurück in den Flieger. Weil die Airline dafür aber nicht aufkommen möchte, wird sie das Kind bei einem Direktflug nach Deutschland nur mit chinesischem Pass bereits in China gar nicht mitnehmen wollen. Also schon beim Check-In wird man beim Direktflug nach Deutschland den deutschen Pass sehen wollen.

Fazit: Direktflug nach Deutschland kann man nur schlecht vor den chinesischen Behörden Verbergen, weil das Kind dafür in den deutschen Pass ein "Entry / Exit-Permit" braucht. Und das bekommt man eben nur von chinesischen Behörden. Welche Optionen bestehen, wenn man nicht direkt nach Deutschland fliegt, lass' dir mal von wem erklären, der das schon so gemacht hat.

Shenzhen hatte ja z.B. Reise über Hong Kong erwähnt.


* Das Kind ist durch Geburt deutsch. Hat nichts damit zu tun, ob es einen Pass hat oder nicht.

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 17.07.2015, 07:45
von Shenzhen
mjs - alles richtig denke ich, ja du hast recht - Visa gibts so oder so nicht - darum geht eigentlich nur Ausreise ueber ein Drittland wenn man beide Staatsbuergerschaften fuer das Kind will.

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 17.07.2015, 09:33
von Capt.
Hier wird das mit dem "entry-exit permit" näher erklärt:
http://lawandborder.com/applying-exit-e ... mit-child/

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 17.07.2015, 18:42
von tigerprawn
Wobei sich doch seit letztem(?) Jahr die Situation doch geändert hat. Inzwischen gibt es ja auch das 'travel document' für Doppelstaatler. Vermutlich wird das auch in China Anpassungen gegeben haben.

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 27.07.2015, 10:02
von darjeeling
Shenzhen hat geschrieben:Jop, Be_happy, gerade weil das Kind ja allem Anschein hauptsaechlich erstmal in China bleiben wird. Ich habe aehnliches geplant. Chin. ID, Reisepass und HK-Reisekarte hat unser Kleiner... den Rest muss China und Deutschland nicht wissen....
Hallo Shenzhen,

ich möchte nochmal gerne zurück auf dieses Thema.

Ich zweifle wirklich, dass für einen Doppelstaatler eine Durchreise über Honk Kong sehr leicht ist. Obwohl man zwar als Deutscher kein Visum in Hong Kong braucht, wird der Reisepass dort schon von den Behörden gestempelt. Sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.

Ich vermute, dass man (schreibe mal lieber in der 3. Person) in Luo Hu, Futian, ... mit dem CN Reisepass in von China in HK einreisen muss. Und dann wieder mit dem Flieger mit dem DE Reisepass aus HK ausreisen muss.

Allerdings, wird es in diesem Fall für die HK-Behörden vielleicht etwas komisch sein, aus Hong-Kong ausreisen zu möchten, ohne einen Einreisestempel im DE Reisepass zu haben. Ich zweifle, dass die es so einfach akzeptieren werden?

LG aus dem heissen Hangzhou,
Darjeeling

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 27.07.2015, 17:24
von Shenzhen
Denke nicht das das jemanden tangiert, fuer den Fall das doch muesste man bei der 1. Ausreise z.B. einfach einen Flug nach Thailand buchen, damit kann er dann aus HK mit dem Chinapass ausreisen. Viele Wege fueren nach Deutschland....

Andererseits werden sie ihn auch sicher nicht in HK festhalten...

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 30.07.2015, 08:33
von Der neue Waiguoren
Aus aktuellem Anlass hätte ich hier vielleicht noch eine Anregung. Ein Bekannter von mir, Engländer, hat für sein ja auch englisches Kind, ein Visum von der Botschaft in seinen chinesischen Pass bekommen. Meint ihr das könnte auch funktionieren? Visum nach England holen, ab nach London und dann mit dem deutschen Pass weiter nach Deutschland?
Das Kind bekommt ja kein Schengenvisum und England ist nicht an dem Abkommen beteiligt. Könnte theoretisch also funktionieren, da England ja auch eine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert, auch wenn es eine deutsch-chinesische ist.

Re: Mischlingskind geb.in CN, Ausstellung eines DE Passes, V

Verfasst: 30.07.2015, 08:44
von Shenzhen
Sicher geht das - aber ich konvertiere deswegen nicht zum Inselaff... :mrgreen: