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Re: Reisen im Schengenraum mit Visum für Deutschland

Verfasst: 09.03.2015, 10:39
von ingo_001
mazzel hat geschrieben:Irgendwo stand auch noch die Information, dass man auf jendefall die originale Verpflichtungserklärung für eine eventuelle Kontrolle bei der Einreise bereithalten soll.
Das kann doch nur für Visa gelten, die auf Grunnd von Einladungen erteilt werden.
Bei Touristen-Visa werden ja bekanntl. keine Verpflichtungserklärungen verlangt.
mazzel hat geschrieben:Die Info "Gültiges Visum = Einreiseberechtigt" ist daher so nicht ganz richtig.
S. mein letztes Posting.
Hatte ja im letzten Satz geschrieben, dass letztl. der Kontrolleur entscheidet, ob er noch was sehen will oder nicht.

Nach meinem Verständnis darf das aber (in D,) nicht der Check In.
Die Gültigkeit des jeweiligen Visums prüfen, ja - keine Frage (um sicher zu stellen, dass der Flug angetreten werden kann).
Aber darüber hinaus Gehendes m.E. nicht, weil das hoheitl. Aufgaben sind, die nur von Beamten der Zoll/Einreisekontrolle wahrgenommen werden dürfen.

Re: Reisen im Schengenraum mit Visum für Deutschland

Verfasst: 09.03.2015, 10:51
von mazzel
Richtig, ich gehe davon aus, dass das (wenn überhaupt) der Grenzbeamte sehen möchte.
Und, na klar, Verpflichtungserklärung = Besuchsvisum!