Bei mir heftet der Zoll immer einen Zettel an dass er den Wohnsitz ueberprueft hat.Capt. hat geschrieben:Man druckt eine Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigung aus, z.B. von hier:
http://www.heilbronn.ihk.de/ximages/139 ... uhrund.pdf
füllt das Formular aus, läßt es bei der Ausreise beim Zoll abstempeln, wobei die ausgeführten Waren vorgezeigt werden müssen. Dann schickt man das Formular zum Verkäufer und dieser überweist die 19%. Es gibt einige Geschäfte die das machen, vorher fragen. Ich habe, auf diese Weise letztes Jahr fast 400,- € zurück bekommen.
Edit: Passkopie mitschicken für den Nachweis dass man nicht in einem EU-Land wohnt.
Hab noch nie ne Passkopie mitgeschickt. Hab auch noch nie so ne Bescheinigung gehabt. Ist aber eventuell so schoener. Sogar Lidl zahlt zurueck. Kaufhof und Karstadt nicht, die bestehen auf Globalblue und das kostet Gebuehren.
