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Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 05.09.2014, 17:58
von sigma
mazzel hat geschrieben: Klar gibt es auch für Chinesen Touristenvisa. Da sind die Rahmenbedingungen aber auch nicht viel einfacher (kannst du hier im Forum nachlesen). Wenn es dann über Reiseveranstalter gehen soll, wird der ganze Spaß sicherlich nicht günstiger. Besonders solche chinesischen "Visums-Dienste" sind im Internet nicht gerade für kundenfreundliche Preise bekannt.
Wer redet denn von günstig? Es geht um einfacher.
Und so viel teurer kann es ja auch nicht sein.
Bei einer normalen Pauschalreise prüft der Veranstalter ja auch nicht, ob der Kunde wirklich im Hotel schläft.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 05.09.2014, 18:29
von Roger
PatrickB hat geschrieben:WICHTIGER HINWEIS:
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein halbes Jahr gültig. Das Enddatum ihres Aufenthalts darf also nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen!!!!
Blödsinn!
Vorderseite der Verpflichtungserklärung ganz unten:
Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am... bis zur Beendigung des Aufenthalts o.g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 05.09.2014, 22:53
von Laogai
sigma hat geschrieben:Bei einer normalen Pauschalreise prüft der Veranstalter ja auch nicht, ob der Kunde wirklich im Hotel schläft.
Obwohl immer mehr Chinesen auch als FIT (Foreign Independent Traveler) nach Europa reisen, kommen die meisten jedoch in organisierten Gruppen. Und da achtet der Veranstalter sehr wohl darauf, dass er seine Schäfchen beisammen hält. Schließlich hat er für sie gebürgt und muss die Rückkehr nach China garantieren.
Das lässt sich einfach nicht mit der Reise eines Europäers nach China oder Russland vergleichen. Die Gefahr, dass sich der Europäer in diese Länder absetzt, ist doch eher gering.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 06.09.2014, 21:41
von cmstein
Laogai hat geschrieben:
sigma hat geschrieben:Und wie ist es, wenn Chinesen gebuchten Urlaub in D machen wollen? Wie funktioniert das da mit dem Visum?
Chinesen machen keinen gebuchten Urlaub in Deutschland. Chinesen buchen eine Europarundreise. Und dafür wird das Visum vom Reisebüro bzw. dem Veranstalter besorgt.
Das sind die Chinesen, die Du kennst. Die Chinesen die ich kenne, reisen selbstverständlich alle individuell nach Europa. Und es bekommen auch immer alle ihr Visum, was mich bei manchen allerdings ein wenig wundert. Mittlerweile ist es doch eher so, dass nur mehr die total Unfähigen auf beiden Seiten die Abzockagenturen mit Geld bewerfen.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 06.09.2014, 22:45
von Laogai
cmstein hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:Chinesen machen keinen gebuchten Urlaub in Deutschland. Chinesen buchen eine Europarundreise. Und dafür wird das Visum vom Reisebüro bzw. dem Veranstalter besorgt.
Das sind die Chinesen, die Du kennst. Die Chinesen die ich kenne, reisen selbstverständlich alle individuell nach Europa.
Du musst mich mit jemand anderem verwechseln, denn in meinem Bekanntenkreis ist nicht ein einziger Chinese, der schon mal eine Europarundreise gebucht hat. Und was der Unterschied zwischen einer gebuchten Reise und FIT ist kannst du in meinem Posting zwei Stockwerke weiter oben nachlesen.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 08.09.2014, 07:31
von PatrickB
Roger hat geschrieben:
PatrickB hat geschrieben:WICHTIGER HINWEIS:
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein halbes Jahr gültig. Das Enddatum ihres Aufenthalts darf also nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen!!!!
Blödsinn!
Vorderseite der Verpflichtungserklärung ganz unten:
Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am... bis zur Beendigung des Aufenthalts o.g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.

Diese Info wurde mir so auf der Stadt mitgeteilt. "Verpflichtungserklärung nur 180 Tage lang gültig, und muss den kompletten Aufenthalt abdecken."
Die Dame auf dem Amt hat auch das Abreisedatum überprüft und meinte, dass ich nicht viel eher hätte kommen dürfen (da ich sonst eben diese "Regel" verletzt hätte).

Gruß

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 08.09.2014, 15:28
von happyfuture
PatrickB hat geschrieben:
Roger hat geschrieben:
PatrickB hat geschrieben:WICHTIGER HINWEIS:
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein halbes Jahr gültig. Das Enddatum ihres Aufenthalts darf also nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen!!!!
Blödsinn!
Vorderseite der Verpflichtungserklärung ganz unten:
Dauer der Verpflichtung: vom Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit am... bis zur Beendigung des Aufenthalts o.g. Ausländers/in oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.

Diese Info wurde mir so auf der Stadt mitgeteilt. "Verpflichtungserklärung nur 180 Tage lang gültig, und muss den kompletten Aufenthalt abdecken."
Ich denke, dass hast du falsch verstanden!
Fakt ist (wie schon geschrieben, mit Quellen belegt!), dass die VE 6 Monate gültig ist, d.h. innerhalb dieser Zeit sollte der Visumantrag gestellt werden. So und nicht anders.

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 08.09.2014, 15:41
von PatrickB
happyfuture hat geschrieben: Ich denke, dass hast du falsch verstanden!
Fakt ist (wie schon geschrieben, mit Quellen belegt!), dass die VE 6 Monate gültig ist, d.h. innerhalb dieser Zeit sollte der Visumantrag gestellt werden. So und nicht anders.
So liest sich eine Korrektur schon viel angenehmer ;)
Okay. Damit vergrößert sich das verfügbare Zeitfenster => es wird ein wenig weniger hektisch (vor allem wenn man bedenkt das ein Brief auch gerne mal 6 Wochen nach China braucht)=> das ist gut ;)

Danke für die Richtigstellung

Gruß

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 08.09.2014, 17:05
von mazzel
sigma hat geschrieben:
mazzel hat geschrieben: Klar gibt es auch für Chinesen Touristenvisa. Da sind die Rahmenbedingungen aber auch nicht viel einfacher (kannst du hier im Forum nachlesen). Wenn es dann über Reiseveranstalter gehen soll, wird der ganze Spaß sicherlich nicht günstiger. Besonders solche chinesischen "Visums-Dienste" sind im Internet nicht gerade für kundenfreundliche Preise bekannt.
Wer redet denn von günstig? Es geht um einfacher.
Und so viel teurer kann es ja auch nicht sein.
Bei einer normalen Pauschalreise prüft der Wie schon gesagt, in China lässt man sich auch jede Dienstleistung bezahlen. Und wenn ich daran denke, was meine Freundin damals für Angebote für ein normales Visum bekommen hat... Günstig war anders!

Anscheinend hat keiner von uns jemanen im Bekanntenkreis, der sowas schon mal gemacht hat. Daher können wir hier gerne weiter unser "ich glaube aber!" und "mit Sicherheit!" hin und her werfen. Bringt aber nichts, denn: Nichts genaues weiß man nicht!

Re: Visumsantrag für Deutschland - Erfahrungsbericht

Verfasst: 26.01.2015, 13:37
von PatrickB
Hallihallo,

also der Aufenthalt ist beendet, und ich würde es als vollen Erfolg verbuchen ;)
mazzel hat geschrieben:Super! Viel Spaß :) Und bilde schon mal "Rückstellungen" für die Weihnachtseinkäufe ;-)
und sogar das hat sich in Grenzen gehalten ;)

werde jetzt in weniger als 3 Wochen nach China fliegen und Neujahr mit ihr verbringen und mal die Eltern kennen lernen *mulmiges Gefühl*.

Abhängig vom Verlauf meines Besuches wäre der Plan, das sie Ende Frühjahr / Anfangs Sommer wieder zu mir kommt.
Da sie die Verpflichtungserklärung (VE) für den Visumsantrag im Original braucht, kümmere ich mich schon mal darum und investiere die 25€ mal auf "Verdacht", das alles gut läuft ;)
Werde hier wieder berichten wie es mit dem Visum im Allgemeinen lief ;)

Werde viele Dokumente "wiederverwerten", lediglich etwas aktualisieren (z.B. eine Notiz ins Einladungschreiben, dass sie schon da war und alles reibungslos von statten ging + Kopie des alten Visums, etc.).

Auf jeden Fall... ich trage gerade alles zusammen, was ich für die VE brauche. Mir sind dann folgende Beiträge wieder eingefallen:
Roger hat geschrieben:
PatrickB hat geschrieben:WICHTIGER HINWEIS:
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein halbes Jahr gültig. Das Enddatum ihres Aufenthalts darf also nicht mehr als 180 Tage in der Zukunft liegen!!!!
Blödsinn!
Vorderseite der Verpflichtungserklärung ganz unten:
Dauer der Verpflichtung: vom [...]
und
happyfuture hat geschrieben:
[...]

Ich denke, dass hast du falsch verstanden!
Fakt ist (wie schon geschrieben, mit Quellen belegt!), dass die VE 6 Monate gültig ist, d.h. innerhalb dieser Zeit sollte der Visumantrag gestellt werden. So und nicht anders.
Habe dazu folgende Infos im Netz gefunden:

(1) LRA Erlangen Höchstadt:
[...]Die Verpflichtungserklärung ist ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.[...] (3 Absätze unter der Auflistung der benötigten Unterlagen)

(2) vielleicht ein bisschen deutlich LRA Erlangen:
[...]Eine Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Die Reisen müssen innerhalb dieser 6-Monatsfrist abgeschlossen sein.[...] (Ende erster Absatz)

Gut... werde peu à peu und unregelmäßig weitere Infos und Erfahrungen posten, und es am Schluss nochmal zusammenfassen.

Grüße