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Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 12.06.2014, 15:06
von egon
Klar sind 60.000 Euro ne Menge. Aber wenn sie nach Jahren zurueck kommt und neu anfangen muss, ist es dann auch nicht soooooo viel. Ob's das Auto braucht, kommt auf die Umstaende/Wohnlage an. Und wenn ja, dann tut's auch ein Gebrauchter. Aber dennoch, es summiert sich.
Zum normalen Leben reicht es ne ganze Weile, normalerweise...
Aber mal wieder etwas zurueck zum eigentlichen Thema. Es stellt sich (fuer mich) so dar, dass sie den Kerl noch nicht, nur kurz oder nur via Internet kennt. Und jetzt wird bereits ueber Kinder geredet? Sehr sehr komisch.
Wenn das mal gut geht...
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 12.06.2014, 15:15
von Sugoi
egon hat geschrieben:Klar sind 60.000 Euro ne Menge. Aber wenn sie nach Jahren zurueck kommt und neu anfangen muss, ist es dann auch nicht soooooo viel. Ob's das Auto braucht, kommt auf die Umstaende/Wohnlage an. Und wenn ja, dann tut's auch ein Gebrauchter. Aber dennoch, es summiert sich.
Wie gesagt, solange man gesund und arbeitsfähig ist, ist das nicht der Rede wert.
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 12.06.2014, 15:36
von egon
Wir muessen uns ja auch nicht den Kopf zerbrechen, ob die eventuell und rein hypothetisch angenommenen 60.000 Euro ueberhaupt mal fuer unsere Fragestellerin zum Thema werden.
Vielleicht entwickelt sich ja eine traumhafte Beziehung mit vielen kleinen Kinderlein, einem lieben treuen Ehemann der sie und die Kinder auf allerhoechste Prioritaet setzt und sie leben und gluecklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage.
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 13.06.2014, 15:56
von Orchidee
Wie ist das dann bei einer Scheidung bei zwei Chinesen, wird dann auch dem Vater die Kinder zugesprochen ?
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 13.06.2014, 16:27
von ingo_001
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Können sich Beide nicht einigen, dann wird das vom Richter entschieden.
Ergo: Er sollte schon mal Kohle für einen Anwalt locker machen.
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 14.06.2014, 08:05
von egon
Orchidee hat geschrieben:Wie ist das dann bei einer Scheidung bei zwei Chinesen, wird dann auch dem Vater die Kinder zugesprochen ?
Wie Ingo bereits geschrieben hat. Haengt vom Einzelfall ab. Wobei die chinesischen Gerichte nicht unbedingt dafuer beruehmt sind, rechtsstaatlich vergleichbare Urteile zu faellen.
Heisst: Du kannst Glueck oder Pech haben. In deinem Fall (als Auslaenderin) stehen die Chancen fuer Ersteres aber denkbar schlecht.
- Er hat die finanziellen Mittel
- Er ist Chinese, Du "nur" Auslaender
- Du hast weder Vermoegen noch Einkommen (Annahme auf Basis "solcher" Beziehungen mit wohlhabenden Chinesen)
- Gefahr, dass Du mit den Kindern ins Ausland verschwindest (Sie sind trotz deutschem Pass immer noch Chinesen)
So, den Rest kannst Du dir selbst ausmalen und dich entsprechend (vorsichtig???) verhalten.
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 14.06.2014, 11:49
von Shenzhen
egon hat geschrieben:Wobei die chinesischen Gerichte nicht unbedingt dafuer beruehmt sind, rechtsstaatlich vergleichbare Urteile zu faellen.
Koenntest Du nicht mal dein Stammtischgeblubbere lassen? Wie viele Verfahren hast Du in China schon durchgemacht das du zu der Aussage kommst - ich habe bereits mehrer Verfahren in D und auch in China hinter mir und in D wurde weit oefter nicht rechtsstaatlich entschieden - versuch z.B. mal als Wester im Osten ein Prozess gegen einen ehem. Stasi-Mitarbeiter rechtsstaatlich durchzufuehren....
Wohin gegen wir als 100% chin. Fa. schon oefter einen "auf den Deckel" bekommen haben wenn es z.B. um die Verabschiedung von Angestellten ging.
Also besser nicht nur Stammtischnachblubbern, wenn man keine Ahnung hat einfach mal die....
Re: Kind in zweiter Ehe erlaubt
Verfasst: 14.06.2014, 13:42
von egon
Shenzhen hat geschrieben:egon hat geschrieben:Wobei die chinesischen Gerichte nicht unbedingt dafuer beruehmt sind, rechtsstaatlich vergleichbare Urteile zu faellen.
Koenntest Du nicht mal dein Stammtischgeblubbere lassen? Wie viele Verfahren hast Du in China schon durchgemacht das du zu der Aussage kommst - ich habe bereits mehrer Verfahren in D und auch in China hinter mir und in D wurde weit oefter nicht rechtsstaatlich entschieden - versuch z.B. mal als Wester im Osten ein Prozess gegen einen ehem. Stasi-Mitarbeiter rechtsstaatlich durchzufuehren....
Wohin gegen wir als 100% chin. Fa. schon oefter einen "auf den Deckel" bekommen haben wenn es z.B. um die Verabschiedung von Angestellten ging.
Also besser nicht nur Stammtischnachblubbern, wenn man keine Ahnung hat einfach mal die....
Die Erfahrungen, die meine Frau (und da wir damals bereits zusammen lebten auch ich) machen musste, sind u.a. die Basis fuer meine Aussage.
Es steht Dir frei, deine eigenen Aussagen zu machen und deine Erfahrungen zu schildern. Ebenso darfst Du natuerlich meine Aussagen kommentieren. Bitte unterlasse aber, anderen Leuten, in diesem Fall mir, irgendwelche deiner Mutmassungen als Tatsache unterschieben zu wollen ebenso, wie grenzwertig bewertendene/beleidigende Ausserungen zu verwenden.
Danke