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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Verfasst: 20.05.2014, 14:06
von AnotherUser
Besten Dank für die ausführlichen Darlegungen :)

Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Verfasst: 20.05.2014, 15:40
von Yingxiong
Grufti hat geschrieben:
Suedchina hat geschrieben:Hatte ich auch schon, war aber nie in Deutschland abgemeldet,
Kopie vom Arbeitsvertrag hatte immer gereicht.(2x)
Nach der Vorlage eines glaubwürdigen Beweises waren die Zöllner nett und haben mich ohne Zahlung weiter ziehen lassen.

Danke in diesem beiden Fällen an den Zoll

Beim Einreisezoll sehen die Beamten das meist etwas lockerer... Meine Erfahrungen kommen aus der Frachtabfertigung....

Natürlich gibt es Zollstellen, bei denen schärfer abgefertigt wird als normal
So hatte mich z. B gestern ein Mitarbeiter einer Spedition im 3 Ländereck in "Deutsch-Südwest" nebenbei gefragt, ob es bei der Rückwaren-Abfertigung von EU-Ware ( z. Ware aus Österreich), die aus einem Drittland nach D zurückkommt, Probleme gibt...Hier in MUC nullproblemo, wenn die Rückwareneigenschaft gesichert ist, aber dort bei den Gelbfiaßlern wollte der Zoll die Ware zumindest versteuert sehen "wegen der verschiedenen Mehrwertsteuersätze", die bei Rückwaren eigentlich eh nicht anfallen...

Außerdem entscheidet --auch beim Zoll --manchmal die "Tagesform" des betreffenden Beamten

Schätzwert von gebrauchten Klamotten etc: sicher gibt es da Richtlinien, die den Beamten in Schulungen vermittelt werden....
Von solchen Richtsätzen habe ich trotz recht selten etwas gehört. So gibt es z. B. eine Liste von Werten für Jagdttrophäen, oder Richtwert bei Drucksachen ( der lag früher mal bei 20 DM/kg )

m Zeifelsfalle wird von den Beamten auch im Internet recherchiert..
Ich denke mal: in der Realität sieht es so aus, dass sich die Beamten wegen Kleinbeträgen keine Arbeit aufhalsen wollen. Aber wenn es um grosse Summen geht, wird es interessant. Da können sie mit einem Einsatz ihr "Monatssoll" erfüllen!

Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Verfasst: 22.05.2014, 01:08
von Laogai
hktraveller hat geschrieben:Aufforderungen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind hier nicht erwuenscht.
Kommentieren und sogar zitieren ( :() von Spambeiträgen auch nicht.

Jeder Hansel hier erkennt sofort die Gefährlichkeit von chinesischen Erdbeeren....

Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Verfasst: 22.05.2014, 01:16
von hktraveller
Den Link hatt ich nicht gesehen. Da das sowieso manuell geloescht werden muss wird sicher mein Zitat auch mitgeloescht. Ich finde es aber in diesem Fall wichtiger auf die strafbarkeit der Aufforderung hinzuweisen. Kann leider den alten post nciht mehr editieren sonst wuerde ich den Link rausnehmen.

Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Verfasst: 22.05.2014, 01:46
von Laogai
hktraveller hat geschrieben:Da das sowieso manuell geloescht werden muss wird sicher mein Zitat auch mitgeloescht.
Alle Beiträge von Spammern können in einem Rutsch gelöscht werden (Aktion: Lösche alle Beiträge von User X).
Zitate in Postings hingegen müssen händisch bearbeitet werden.
Erdbeeren müssen einzeln behandelt werden. Aber dafür reicht das Allgemeinwissen wohl nicht mehr aus. Blöde Fachidioten :(