Seite 2 von 2
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 00:49
von Laogai
WenigHirn hat geschrieben:Ich wuerde, wie einige Vorposter, von einer Verpflichtungserklaerung fuer jemand anderen als die eigenen Eltern auch sehr stark abraten und auch da wuerde ich noch eine Incoming Versicherung abschliessen.
Eine entsprechende Versicherung müssen alle abschließen, die ein Visum für den Schengenraum beantragen. Ohne Versicherung kein Visum.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 00:56
von mazzel
Laogai hat geschrieben:mazzel hat geschrieben:Bei unserer Ausländerbehörde sind die "Preise" wie folgt:
Welches ist denn "eure Ausländerbehörde"? Und hättest du mal einen Link zu den Preisen?
mazzel zitiert irgendwas hat geschrieben:Im folgenden Fallbeispiel soll eine Person zu Besuchszwecken eingeladen werden; weitere unter
haltsberechtigte Personen außerhalb des Familienverbandes und besondere Belastungen sind bei dem Einladenden nicht vorhanden:
Könnte es sich dabei vielleicht um
dieses PDF handeln?
Ja, genau das!
Wenn ja hast du wohl "
des Einladers" überlesen

Nein, habe ich nicht! Wie kommst du darauf?
Damit wollte ich sagen, dass der TE, der wohl verheiratet und kinderlos ist, nach dieser Liste ein Netto-Einkommen von 1420€ haben muss. Wohlgemerkt pro eingeladener Person. Ob sich das einkommen dann einfach pro weiterer Person hochaddiert wird aus dem PDF nicht deutlich, jedoch müsste man z.B. pro eingeladener Person 5.000€ als Bürgschaft hinterlegen. Daher gehe ich mal davon aus, dass hier auch das Netto-Einkommen einfach mit der Zahl der Personen multipliziert wird.
Hätte das natürlich noch etwas deutlicher machen können oder die "Preise" nicht ganz so aus dem Zusammenhang reißen können. Wüßte allerdings nicht, wie man die Liste falsch verstehen kann. Wie hast du meinen Post verstanden, Laogai?
Hier die Preise für Berlin:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... kblatt.pdf
888€ Netto erforderlich, pro weiterer erwachsener Person erhöht sich der Betrag um 276€, je weiteres Kind um 205€.
Dafür sind die berliner bei den Sparbüchern strenger:
10.700€ für den ersten Erwachsenen, danach 3.350€ für jeden weiteren Erwachsenen und 2.500€ für jedes weitere Kind alsvorweisbares Vermögen auf einem Sparbuch/Bürgschaft.
Ich denke mal im restlichen D werden sich die "Preise" alle in ähnlichen Regionen bewegen. Krass finde ich den Unterschied beim Sparbuch/Bürgschaft...
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 01:16
von Laogai
mazzel hat geschrieben:Wie hast du meinen Post verstanden, Laogai?
Dass man, um eine Familie mit zwei Kindern einladen zu können, einen Nachweis über ein Einkommen von 1.850,00 Euro erbringen muss. Ist natürlich bullshit!
Man kann jede Person einzeln einladen.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 07:44
von canni
und da fällt mir dazu der Werbespruch der Olympischen Spiele 2008 ein.. one world one dream ...
Mein Gott... ist das alles wirklich wahr? Für mich hat noch nie in irgendeinem Ausland irgend einer für irgend was gebürgt. Und ich bin überall hingekommen. Sogar n die DDR.
Logisch ist dieser "Strafzoll" für kurzzeitige Lebendimporte doch gar nicht nachvollziehbar.
Stell Dich für.... da kommt einer und verschwindet in unserem Riesenreich spurlos. Nun müssen wir für ihn zahlen? Oder? Oder was? Aber wie, wenn wir ihn nicht finden!!!! Wenn wir ihn dann finden, müssen wir auch für ihn zahlen? Aber das geht doch gar nicht, denn wir schmeissen ihn ja gleich raus. Chinesen!
Es wird mal wieder Zeit nicht alles über einen Kamm zu scheren. Man wirft uns ja vor, wir täten das bei den Migranten aus bestimmten Ländern. Und was tun die Politiker`? Sie reden und reden und reden.. Scheisse!
Bei unserer demografischen Struktur müsste Angie doch an der Grenze stehen und jeden Chinesen mit Handschlag begrüssen (vor allem die jungen Mädels) und zum Bleiben auffordern.
Ich frag mich immer.... darf ich das? .... was lasst ihr jungen Leut e ( angeblich von heute) Euch noch alles bieten? Ach halt ich weiss, wenn ihr kein bock mehr habt wandert ihr nach China aus hahaha... wie gut, dass das hier so einfach ist...
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 10:10
von mazzel
Laogai hat geschrieben:mazzel hat geschrieben:Wie hast du meinen Post verstanden, Laogai?
Dass man, um eine Familie mit zwei Kindern einladen zu können, einen Nachweis über ein Einkommen von 1.850,00 Euro erbringen muss. Ist natürlich bullshit!
Man kann jede Person einzeln einladen.
Dann hast du natürlich bullshit verstanden. Deswegen steht da ja auch "Familienstand" und nicht "Anzahl Personen"

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 18:48
von sweetpanda
canni hat geschrieben: Ach halt ich weiss, wenn ihr kein bock mehr habt wandert ihr nach China aus hahaha... wie gut, dass das hier so einfach ist...
Der Unterschied ist nur, dass du niemals eine chinesischen Staatsbürgerschaft erhalten wirst, keine kostenlose Krankenversicherung oder sonstige Alimentierung.
Jeder kann nach China kommen, solange er für sich selbst sorgen kann.
Er kann auf der Straße verrecken oder im besten Fall abgeschoben werden.
Hilfe kann er aber von keinem erwarten.
Daher ist es "einfach" nach China auszuwandern.
Wobei es ja immer wieder nur eine befristet Aufenthaltsgenehmigung gibt, oder?
Kennt ihr Geschichten von "Westlern" in China "gescheitert" sind und dann auch Ratz Fatz rausgeworfen wurden?
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 20.01.2014, 20:07
von VielUnterwegs
Laogai hat geschrieben:WenigHirn hat geschrieben:Ich wuerde, wie einige Vorposter, von einer Verpflichtungserklaerung fuer jemand anderen als die eigenen Eltern auch sehr stark abraten und auch da wuerde ich noch eine Incoming Versicherung abschliessen.
Eine entsprechende Versicherung müssen alle abschließen, die ein Visum für den Schengenraum beantragen. Ohne Versicherung kein Visum.
Wenn du keinen Plan hast, lass wenigstens die Beleidigungen stecken. Eine Reisekrankenversicherung braucht jeder, das ist aber etwas anderes. Incoming Versicherungen die der Einlader abschließt beinhalten auch eine KV, Decken aber zusätzlich noch andere Risiken des Einladers ab, z.B. Abschiebungskosten.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 17:03
von Kop
Hallo nochmal und vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen.
Kurze Frage von meiner Seite:
Wie ist Eure Erfahrung? Muss man sowohl bei dem Beantragung der Garantieerklärung bei der Ausländerbehörde, wie auch bei der Abholung persönlich aufkreuzen? Ich habe in dem Formular gelesen, dass man wohl persönlich (mit Personalausweis) beantragen muss, von der Abholung steht jedoch nichts. Kann das auch meine Frau machen, z.B. mit einer schriftlichen Vollmacht?
Danke!
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 18:14
von sweetpanda
Kop hat geschrieben:Hallo nochmal und vielen Dank für die vielen Antworten und Informationen.
Kurze Frage von meiner Seite:
Wie ist Eure Erfahrung? Muss man sowohl bei dem Beantragung der Garantieerklärung bei der Ausländerbehörde, wie auch bei der Abholung persönlich aufkreuzen? Ich habe in dem Formular gelesen, dass man wohl persönlich (mit Personalausweis) beantragen muss, von der Abholung steht jedoch nichts. Kann das auch meine Frau machen, z.B. mit einer schriftlichen Vollmacht?
Danke!
Ja wie viel Garantieerklärungen willst du denn abgeben?
Es ist natürlich immer besser als Ehepaar aufzutreten, dass am gleichen Strang zieht
und wenn man mit 2 Gehaltnachweisen noch deutlicher übers Ziel hinausschießt umso besser.
Dann mussten wir beide halt einen halben Tag Urlaub nehmen.
Man geht einmal hin bekommt die Unterlagen sofort oder gar nicht.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 18:18
von Kop
sweetpanda hat geschrieben:
Ja wie viel Garantieerklärungen willst du denn abgeben?
Gemeinsam mit meinem Eltern ca. 7.
sweetpanda hat geschrieben:
Dann mussten wir beide halt einen halben Tag Urlaub nehmen.
Geht leider aktuell nicht.
sweetpanda hat geschrieben:
Man geht einmal hin bekommt die Unterlagen sofort oder gar nicht.
Bei uns 24-48h!
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 18:28
von sweetpanda
Kop hat geschrieben:sweetpanda hat geschrieben:
Ja wie viel Garantieerklärungen willst du denn abgeben?
Gemeinsam mit meinem Eltern ca. 7.
sweetpanda hat geschrieben:
Dann mussten wir beide halt einen halben Tag Urlaub nehmen.
Geht leider aktuell nicht.
sweetpanda hat geschrieben:
Man geht einmal hin bekommt die Unterlagen sofort oder gar nicht.
Bei uns 24-48h!
Der deutsche Staat sagt sich hierbei mit Fug und Recht:
"Wenn jemand nicht irgendwie die Zeit findet ein halbe Stunde persönlich bei uns vorbeizuschauen, dann müssen wir ihm aus Sicherheitsgründen das Ausstellen dieser rechtsverbindlichen Dokumenten verwehren."
Ich meine vor Gericht muss man auch manchmal persönlich erscheinen und sehe es als ersten Teil deines Dankeschön für die vielen teuren Geschenke die du bereits erhalten hast.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 20:32
von mazzel
Schön, dass es auch noch in D überall anders gehandhabt wird

Bei uns wurde die VE sofort ausgestellt, war aber auch nur eine.
Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i
Verfasst: 02.02.2014, 21:00
von sweetpanda
Eine Garantieerklärung von drei Deutschen für 7 Chinesen von einer Chinesin mit einer Ausweißkopie eines Deutschen beim Ausländeramt abholen zu lassen......verlangt schon einiges an Gottvertrauen und das wollte ich meiner Frau auch nicht alleine Zumuten.
Der Beamte macht sich doch selbst ins Hemd ob er bei dem ungewöhnlichen Fall noch alles richtig macht.
Also alle 3 Mann antanzen mit Perso.