Besuchsvisum
Re: Besuchsvisum
Hallo!
Dazu habe ich auch eine Frage, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen..
Derzeit halte ich mich noch in China auf und mache ein Praktikum. Unterwartet muss ich das nun Ende Dezember abbrechen, weil mein F-Visum nicht mehr verlängert wurde (Nach Aussage der Bearbeiterin auf der Behörde dürfen studentische Praktikanten aus Deutschland nur noch für 3 Monate rüber). Nun wohnt mein Freund (X-Visum) aber noch hier und wir planen Ende Januar von hier aus weiter nach Thailand zu reisen, sodass ich Anfang Januar wieder nach Shanghai kommen möchte und mit ihm hier noch die letzten 3 Wochen vor unserer Reise verbringen möchte. Wir haben hier auch noch unsere Wohnung bis Ende Januar.
Weiß jemand, ob ich während meines Aufenthaltes in Deutschland ein Besuchervisum beantragen kann? Kann das ausgestellt werden, auch wenn ich gerade erst in China war? Ich habe gehört, die Behörde schaut besonders wann jemand das letzte mal dort war und lässt diejenigen, die gerade erst dort waren, nicht mehr so einfach zurück.... Oder kann man ein Touristenvisum beantragen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Dazu habe ich auch eine Frage, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen..
Derzeit halte ich mich noch in China auf und mache ein Praktikum. Unterwartet muss ich das nun Ende Dezember abbrechen, weil mein F-Visum nicht mehr verlängert wurde (Nach Aussage der Bearbeiterin auf der Behörde dürfen studentische Praktikanten aus Deutschland nur noch für 3 Monate rüber). Nun wohnt mein Freund (X-Visum) aber noch hier und wir planen Ende Januar von hier aus weiter nach Thailand zu reisen, sodass ich Anfang Januar wieder nach Shanghai kommen möchte und mit ihm hier noch die letzten 3 Wochen vor unserer Reise verbringen möchte. Wir haben hier auch noch unsere Wohnung bis Ende Januar.
Weiß jemand, ob ich während meines Aufenthaltes in Deutschland ein Besuchervisum beantragen kann? Kann das ausgestellt werden, auch wenn ich gerade erst in China war? Ich habe gehört, die Behörde schaut besonders wann jemand das letzte mal dort war und lässt diejenigen, die gerade erst dort waren, nicht mehr so einfach zurück.... Oder kann man ein Touristenvisum beantragen?
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Re: Besuchsvisum
Konnte mir die Quelle jetzt nicht ansehen aber das stimmt soweit ich weiß nicht. Das L Visum ist nun ausschließlich für Tourismus und Q ausschließlich für Besuche. Q2 ist für kurzzeitbesuche und Q1 für Leben in CN als Anhang. Meine Frau (Chinesin) und ich (Deutscher), beide Niedergelassen in Kalifornien, sind gerade in China. Ich habe ein Q2 Visum mit 30 tagen und einer Einreise, eingeladen wurde ich vom Schwiegervater. Ich weiß nicht ob ich ein "größeres" Q2 hätte bekommen können, aber bei dem Konsulat hier kostet jede Einreise und jede 30 Tage Zuschlag und ich hab nicht mehr gebraucht.ingo_001 hat geschrieben:Daraus:qpr hat geschrieben:Wenn du das L Visum über den Weg der Einladung beantragst, kannst du nur noch von chinesischen Bekannten/Freunden eingeladen werden.GigiPineapple hat geschrieben:
Haben die chinesischen Behörden die beiden Visa nun voneinander getrennt, oder verstehe ich das nur falsch?
Wenn dich ein chinesisches Familienmitglied einlädt, bekommst du das neue Q Visum.
http://www.xxxxx/besuchervisum
entnehme ich, dass für Verwandschaftsbesuche in China, die kürzer als 60 Tage dauern, weiterhin ein L-Visum beantragt werden muss.
Die Q-Visum-Varianten gelten für ehemalige chin. Staatsangehörige + jeweiligen ausl. "Anhang":
http://www.xxxxx/Angehoerigenvisum
Ergo: Für dt. Ehemann + chin. Ehefrau, die die Family in China bis zu 59 Tage besuchen gibts nach wie vor ein L-Visum.
Vorausgesetzt, ich habe die Infos in den Links richtig gelesen.
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