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Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 07:28
von AngelofMoon
mario.s hat geschrieben:Die Geburt muss auch nicht irgendwelchen Deutschen Aemtern innerhalb irgendwelcher Fristen angezeigt werden.
Das ist so nicht richtig, da das Deutsche StAG geändert worden ist.
Ich bezweifel aber dass dieses auf dich zutrifft.
Hier der entsprechende Auszug:
§ 4
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Da du ja älter sein wirst als 13 Jahre und in Deutschaland geboren bist, bezieht sich dieses nicht auf dich.
Für dein Kind wird dieses Gesetz aber dann schon später relevant sein.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 09:01
von Yingxiong
mario.s hat geschrieben:Nun, Deutsche Staatsbuergerschaft und Deutscher Pass sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nach meinem Rechtsverstaendnis hat das Kind die Staatsbuergerschaft per Geburt, da es mit dieser den Erwerbstatbestand Geburt als eheliches Kind eines Deutschen Vaters erfuellt.
Da liegt das Problem. Ich nehme an, du bist kein Jurist. Dementsprechend solltest du dich wirklich gut beraten lassen und dich nicht auf dein Rechtsverständnis verlassen!

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 09:34
von mario.s
*smile* Mein Rechtsverstaendnis begruendet sich - zumindest was Deutsches Recht angeht - auf dem Studium entsprechender Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften.

Als da waere in diesem speziellen Fall z.B.
§ 4 Abs. 1 StAG hat geschrieben: Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
...und weiter hier...
§ 1592 BGB hat geschrieben: Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Weshalb die Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft in unserem Fall nicht notwendig ist.

Ferner besteht keine Pflicht zur Meldung einer Geburt im Ausland, wenn das Kind auch dort lebt. Personenstandsanzeigen, Registereintragungen und die Ausstellung von Geburtsurkunden sind dennoch jederzeit nachtraeglich moeglich, so dies notwendig werden sollte.
(Hier fehlen mir nun Gesetzestexte, jedoch liegen entsprechende Aussagen verschiedener Diplomatischer Vertretungen Deutschlands, meines zustaendigen Einwohnermeldeamtes und des Auswaertigen Amtes vor.) :)


Irgendwie driften wir nun jedoch etwas ab. Ich bin noch immer an Erfahrungsberichten von Reisen nach Deutschland mit Kindern Deutsch-Chinesischer Abstammung und Lebensmittelpunkt in China interessiert. ;)

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 09:37
von mario.s
AngelofMoon hat geschrieben:Da du ja älter sein wirst als 13 Jahre und in Deutschaland geboren bist, bezieht sich dieses nicht auf dich.
Für dein Kind wird dieses Gesetz aber dann schon später relevant sein.
Davon darfst Du ausgehen, ja. :D

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 10:02
von Be_happy
mario.s hat geschrieben:Vielleicht nochmal zur Klarstellung: Wir schreiben hier nicht davon, dass wir die Deutsche Staatsbuergerschaft fuer das Kind ablegen, sondern davon, dass das Kind hier vor Ort in China mit der Chinesischen Staatsbuergerschaft leben wird. Deshalb mit dem Chinesischen Pass reisen muesste, aber eben nicht nach Europa. Denn fuer Europa bekommt es kein Visum in selbigen, weil es eben nach dortigem Recht auch Europaer ist.
Sorry, irgendwie erschließt sich mir das nicht...

Er reist mit dem chinesischen Paß aus China aus und mit dem deutschen in Deutschland oder sonstwo in Europa ein. Da wird ja nix gestempelt.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 10:11
von mario.s
Be_happy hat geschrieben:Sorry, irgendwie erschließt sich mir das nicht...

Er reist mit dem chinesischen Paß aus China aus und mit dem deutschen in Deutschland oder sonstwo in Europa ein. Da wird ja nix gestempelt.
Wenn man China mit einem Chinesischen Pass verlassen moechte, muss dieser ein Visum des Ziellandes enthalten...

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 10:22
von tigerprawn
mjs hat geschrieben: Mit dem Chinesischen Pass in Hong Kong einreisen - mit dem Deutschen Pass aus Hong Kong ausreisen. Geht vielleicht auch über andere Länder und war im Detail auch nicht ganz zu Ende recherchiert die Idee.
Hong Kong wuerde ich gerade nicht machen, da Visafreie Einreise nur fuer Transit moeglich ist, und damit immer die Frage aufkommen kann, wo es denn 'wirklich' hingeht.

Falls man diesen Weg gehen will, hier die Liste
http://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requi ... e_citizens
Thailand wuerde sich da anbieten. Aber ob es da Probleme geben kann, weiss ich nicht.

Aber ganz ehrlich Du solltest Dir das ueberlegen und Dich zwischen den beiden Hauptsaechlichen Varianten entscheiden, naemlich:

- Diese Katz und Mausspiel versuchen durchzuhalten, mit unbekannter Zukunft. Was passiert, z.B. wenn Deine Kinder spaeter beruflich einmal in die EU reisen muessen, und dann schlagartig alles weg ist (Hukou, Staatsangehoerigkeit, Immobilien).
oder
- die Zeichen an der Wand lesen und verstehen : China bietet keine langfristige Perspektive fuer Auslaender und Menschen mit MiHiGru. Konsequenz : sich woanders etwas aufbauen.

Jetzt hast Du noch die Wahl.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 11:10
von Haima
Tag zusammen,

Ev. ein Fall für http://www.info4alien.de/ ?

Nur so als Vorschlag....

Grüsse

Haima, kann zur Sache leider auch nicht helfen...

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 11:44
von ingo_001
mario.s hat geschrieben:Nun, Deutsche Staatsbuergerschaft und Deutscher Pass sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nach meinem Rechtsverstaendnis hat das Kind die Staatsbuergerschaft per Geburt, da es mit dieser den Erwerbstatbestand Geburt als eheliches Kind eines Deutschen Vaters erfuellt.
Wird das Kind in D. geboren, dann setzt man von amtl. Seite voraus, dass es die dt. Staatsbürgerschaft erhalten soll.
Theoretisch wärs aber m.E. auch möglich gewesen, unseren Töchtern die chin. Staatangehörigkeit "verpassen" zu lassen, wenn wir dies gewollt hätten.
Das hätte dann aber nur von Seiten der chin. Botschaft erfolgen können - müsste in dem Fall ja schließlich ne entspr. chin. Urkunde sein.

Ich meine mich erinnern zu können, dass es hier im Forum (mind.) einen Fall gibt, wo das in China geborene Kind eines D. und einer Chin. (beide verheiratet) automatisch die chin. Staatsangehörigkeit erhielt.

Also VOR der Geburt unbedingt dem Krankenhaus kundtun welche Nationalität das Kind erhalten soll.
mario.s hat geschrieben:Die Geburt muss auch nicht irgendwelchen Deutschen Aemtern innerhalb irgendwelcher Fristen angezeigt werden.
Das ist ein Irrtum.
Natürlich gibts ein Zeitlimit, in der die Geburt des Kindes amtl. erfasst wird.
In D, hat man 1 Woche Zeit.
Ich weiß das, weil unser Standesamt eine Außenstelle in dem Krankenhaus hatte, wo unsere Töchter geboren wurden - was uns da natürlich viele Rennereien ersparte.
Ich denke mal, dass sich daran seit 2012 nicht geändert hat.

Fragt al bei der dt. Botschaft nach, wie das in China gehandhabt wird (fallls er/sie die dt. Staatsbürgerschaft erhalten soll).
Dsa chin. Krankenhaus fragt - wie gesagt - nicht nach, sondern geht automatisch von einer chin. Staatsbürgerschaft aus.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 13:03
von ingo_001
qpr hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Das ist ein Irrtum.
Natürlich gibts ein Zeitlimit, in der die Geburt des Kindes amtl. erfasst wird.
http://www.pressburg.diplo.de/Vertretun ... zeige.html


Nur wenn der deutsche Elternteil/ bzw. die deutschen Eltern am oder nach dem 01.01.2000 geboren wurde, gilt dies

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html
Da ist kein Widerspruch in meiner Aussage, denn ich sprach ja davon, dass dieses Zeitlimit mit Sicherheit gilt, wenn ein Kind in Deutschland geboren wird.

Und da ich davon ausgehe, dass Mari und seine Frau vor 2000 das Licht der Welt erblickten, sollten sie, in jedem Fall dem Krankenhaus Ihrer Wahl vor der Geburt ihres Kindes mitteilen, welche Staatsangehörigkeit es denn bekommen soll.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 13:15
von mario.s
Das ist ja auch richtig so. Wir sind und leben nicht in Deutschland, weshalb wir den Deutschen Behoerden keine Meldung schuldig sind.

Hier in China ist es selbstverstaendlich anders. Da besitzen wir bereits die noetigen Unterlagen und werden auch sofort nach der Geburt die notwendige Geburtsmeldung beim Amt fuer Familienplanung durchfuehren, die Geburtsurkunde beantragen und selbige auch uebersetzen und beglaubigen lassen und sie zu unseren Akten nehmen. :)

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 13:42
von mjs
mario.s hat geschrieben:Das ist ja auch richtig so. Wir sind und leben nicht in Deutschland, weshalb wir den Deutschen Behoerden keine Meldung schuldig sind.
... bis ihr bei der deutschen Botschaft ein Visum für Deutschland für den chinesischen Pass vom Kind zu beantragen versucht. Da muss bei Minderjährigen dann immer offen gelegt werden, wer die Eltern genau sind (bei Kindern wird da immer genau hingeschaut). An dem Punkt kommt dann raus, dass der Vater Deutscher ist. Und das Kind damit auch (s.o.). Und dann wird der Antrag zurückgewiesen.

Der wird nicht mal abgelehnt - ihr bekommt den chinesischen Pass zurück und alles was ihr sonst noch einreichen wolltet an Unterlagen und dann mitgeteilt: "Deutschen Pass für's Kind gibt es nebenan in der Konsularabteilung - Exit Permit für's Kind müssen Sie bei den Chinesischen Behörden besorgen". Visa für's Kind? "Gibt's nicht - Deutsche bekommen für Deutschland kein Visa." Deklaratorisches? "Schon lange nicht mehr."

Und wenn ihr dann zu denn entsprechenden chinesischen Behörden geht für das Exit Permit, dann ist die chinesische Staatangehörigkeit (wahrscheinlich) futsch. Ist also nicht so, dass die Botschaft euch da irgendwie bei den chinesischen Behörden meldet ... aber ohne Exit Permit von den Chinesen kommt das Kind mit dem deutschen Pass aus China Richtung Deutschland eben nicht raus. Ohne Visum für Deutschland mit dem chinesischen Pass aber auch nicht.

Daher die Idee mit der Ausreise mit chinesichem Pass in ein Drittland und von dort die Einreise nach Deutschland mit dem deutschen Pass. Aber im Detail habe ich das nie recherchiert ob das machbar ist. Da haben andere oben schon brauchbareres geschrieben.
Die Zeichen an der Wand lesen und verstehen: China bietet keine langfristige Perspektive fuer Ausländer. Konsequenz: Sich woanders etwas aufbauen.
Muss ich auch jedesmal dran denken wenn ich hier einen Beitrag lese in dem steht: "Meiner Freundin wurde das Besuchsvisum abgelehnt und ich bekomme meines für China immer so leicht. Rassisimus, Nazis, Menschenrechte ... blablabla." Wenn's in China mal so frei zuginge wie bei uns zu Hause hätte ich schon lange meine unbefristet Aufenthaltsgenehmigung für China.

Aber wieder zurück zum Thema: Reise nach Deutschland über Drittland geht wie?

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 13:43
von taiming
Was ich hierbei noch bedenken würde:

Auf chinesische Unis kommt man später leichter, wenn man in den letzten X Jahren nicht die chinesische Staatsbürgerschaft hatte.

Was das Reisen angeht, soviel hier auch zurecht schlecht über deutsche Auslandsvertretungen geredet wird, im Ernstfall wäre es mir im Ausland deutlich lieber den Bundesadler als die vier Klassen des Kommunismus auf dem Pass zu haben.

Rechtssicherheit, inwiefern würde dein Kind strafrechtlich nach chinesischem Recht belangt werden?

Ansonsten wirst du deine Entscheidung schon richtig fällen,

Viele Grüße

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 14:02
von tigerprawn
taiming hat geschrieben:im Ernstfall wäre es mir im Ausland deutlich lieber den Bundesadler
Hilft in China aber nicht. China hat die Angewohnheit alle ehemaligen Chinesen (d.h. hatten mal die Staatsbuergerschaft, oder sind in CN geboren und haben mindestens ein Han Elternteil; Liste vermutlich nicht abschliessend) in CN mit der Staatsbuergerschaft eines anderen Landes die konsularische Hilfe zu verweigern, und sie (strafrechtlich) vollstaendig wie Inlaender zu behandeln.
ingo_001 hat geschrieben: welche Staatsangehörigkeit es denn bekommen soll.
Das kann man nicht so entscheiden. Die deutsche Staasangehoerigkeit liegt durch die Geburt vor, auch ohne irgendeinen Antrag. Man kann sich ueberlegen, ob man die deutsche Staatsbuergerschaft aufgibt, bei Minderjaehrigen muss das aber ein (deutsches) Familiengericht durch Urteil bestaetigen.

Re: Reisen nach Europa mit Sino-Germanischen Kindern

Verfasst: 28.07.2013, 14:03
von Capt.
Ich habe gerade eine chin. Bekannte getroffen, die morgen mit ihrer Tochter nach München reist.
Diese Bekannte ist mit einem Belgier verheiratet. Die Tochter hat einen chin. und belgischen Pass. Das belgische Konsulat in Schanghai hat ihr anstandslos ein Schengenvisa erteilt, obwohl die wissen, dass das Kind auch einen chin. Pass hat. Das Visum ist bis 2015 gültig mit mehrmaliger Einreise.
Es gibt also doch noch EU-Staaten die unter diesen Umständen trotzdem ein Visum erteilen.