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Re: Mehrwert-/Umsatzsteuer-Erstattung

Verfasst: 24.04.2013, 07:46
von Suedchina
Wie gesagt mir wollten sie es nicht geben . Der Wohnort war China die Stadt Shenzhen. Das war Jahr 2011
Begruendung: ich koennte es bei der Rueckreise wieder nach D mitbringen

Re: Mehrwert-/Umsatzsteuer-Erstattung

Verfasst: 24.04.2013, 08:09
von Capt.
JensB hat geschrieben:Druck dir das Formular aus. Du füllst es aus und heftest den Kassenzettel dann an. Der Zoll stempelt dann beides ab. Der Verkäufer muss es nicht ausfüllen.

Das Formular findest du oben rechts:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Vielen Dank für deine Info.
Ich habe es auch so verstanden, dass der Wohnort im Pass stehen muß.
Mal sehen ob es funktioniert.

Re: Mehrwert-/Umsatzsteuer-Erstattung

Verfasst: 24.04.2013, 08:29
von JensB
Ja, der Wohnort (aber nicht die komplette Adresse) muss zwingend im Pass stehen wenn du einen deutschen Pass hast. Bei mir im Pass steht nur 'Hong Kong', und es hat bisher immer geklappt.

Re: Mehrwert-/Umsatzsteuer-Erstattung

Verfasst: 24.04.2013, 19:52
von brot.hk
Capt. hat geschrieben:Ich hatte Deinen Kommentar selbstverständlich gelesen. Das mag vielleicht mit "Global Blue" funktionieren, aber ich möchte diese Abzocker vermeiden. Ich spreche hier von ca. 400,- € Rückerstattung und dafür wollen einige Firmen die vom Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung.
Vorsicht: Vereinfachte Ausfuhr mit Stempel auf der Rechnung geht nur bis zu 1000 Euro Rechnungsbetrag.
Darueber ist eine formelle Ausfuhranmeldung noetig. Ab 3000 Euro sogar eine Vorabfertigung beim zustaendigen Binnenzollamt.
Fuer Kraftfahrzeugzubehoer (Das gilt unter anderem auch fuer Navigationsgeraete) ist bei privater Aufuhr gar keine MwSt Erstattung moeglich.

Re: Mehrwert-/Umsatzsteuer-Erstattung

Verfasst: 28.04.2013, 14:31
von litti72
brot.hk hat geschrieben: Vorsicht: Vereinfachte Ausfuhr mit Stempel auf der Rechnung geht nur bis zu 1000 Euro Rechnungsbetrag.
Darueber ist eine formelle Ausfuhranmeldung noetig. Ab 3000 Euro sogar eine Vorabfertigung beim zustaendigen Binnenzollamt.
Ich weiß zwar nun nicht genau, was eine "vereinfachte Ausfuhr mit Stempel" sein soll, aber ich war küerzlich mit einem höheren Rechnungsbetrag beim Zoll in Frankfurt. War kein Problem. Musste nur die Ware lt. Rechnung vorzeigen und fertig, Stempel drauf. Eine formelle Ausfuhranmeldung (was immer das auch sein mag) hatte ich nicht. Geld ist mittlerweile auf meinem Konto.