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Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 01:27
von ingo_001
Ist ja ganz "klasse" ... :(

Und was macht man, wenn man der Schwieger-Family nicht 4 Wochen das Haus zur Ölsardinenbüchse machen möchte (mit Frau + 2 Kids)?
Wir wollen uns eine Wohnung mieten und sicher nicht 4 Wochen im Hotel wohnen.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 01:41
von alanos
AngelofMoon hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ist das ein Aprilscherz, oder gibt es einen Link dazu?
Ist leider kein Aprilscherz, erfahre das gerade bei meinen Visum Antrag.
Vom Einlader wurde nicht nur eine Einladung mit Kopie der ID Karte gebraucht, es musste auch noch eine Kopie des Arbeits und Mietvertrages nachgereicht werden.
Wieso findet sich dazu weder auf der Seite der Botschaft noch auf den Seiten der Konsulate was? Ich gehe auch weiterhin von einem Aprilscherz aus...

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 01:49
von Grufti
AngelofMoon hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ist das ein Aprilscherz, oder gibt es einen Link dazu?
Ist leider kein Aprilscherz, erfahre das gerade bei meinen Visum Antrag.
Vom Einlader wurde nicht nur eine Einladung mit Kopie der ID Karte gebraucht, es musste auch noch eine Kopie des Arbeits und Mietvertrages nachgereicht werden.
Frag mal , was ein Rentnerehepaar mit 2 Eigentumswohungen machen soll.. also es gibt weder Arbeitsvertrag noch Mietvertrag der Einlader... :roll:

Ach nee laß es, ich war ja erst in Beijing....und vor nächstem Jahr fliege ich eh noch nicht mehr...
.

..und "notfalls" kann ich mein wenig Geld ja noch in Taiwan lassen.... :mrgreen:
..da wollte meine Frau schon lange mal hin
ich bin ja auf die "Gnade " vom Mainland nicht angewiesen..... :P :P

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 01:52
von mario.s
So, da heute bereits der zweite April ist, bin ich nun auch neugierig, ob man sich hier einen Scherz erlaubt hat oder nicht und bitte im letzteren Fall um entsprechende Quellen/Erfahrungsberichte.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 02:55
von canni
Mario... der Einladende!!!! Wenn ich hier ein neues Visum beantrage jedes halbe Jahr derzeit, müssen wir auch alle diese Unterlagen vorlegen.. und noch mehr! Verlängerung ist es ja nicht, sondern jeweils ein Neues.
IN dem Fall wäre ja dann meine Frau die Einladende... allerdings brauchte sie nix von wegen Arbeitsvertrag und so. Halt nur heiratspapiere, bestätigung der Hausverwaltung, besitzurkunde Wohnung, ID Karte.
Im Falle von nicht verheirateten mag das ja anders sein.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 03:14
von mario.s
canni hat geschrieben:Mario... der Einladende!!!! Wenn ich hier ein neues Visum beantrage jedes halbe Jahr derzeit, müssen wir auch alle diese Unterlagen vorlegen.. und noch mehr! Verlängerung ist es ja nicht, sondern jeweils ein Neues.
IN dem Fall wäre ja dann meine Frau die Einladende... allerdings brauchte sie nix von wegen Arbeitsvertrag und so. Halt nur heiratspapiere, bestätigung der Hausverwaltung, besitzurkunde Wohnung, ID Karte.
Im Falle von nicht verheirateten mag das ja anders sein.
Und genau der Arbeitsvertrag ist es, der mich aufhorchen lässt. Denn das wäre neu und würde geplanten Familienbesuch aus Deutschland interessanter machen. Bei uns hier in China ist nämlich niemand so richtig angestellt. (Weisst schon, Vorruhestand, Selbständigkeit, ...)

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 04:12
von VielUnterwegs
Ich glaub's auch nicht, aber wenn, dann: :lol: :lol: :lol:

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 05:02
von Luntan
blackrice hat geschrieben:
Sarilas hat geschrieben:Hab gerade gefeiert und mich richtig gefreut, aber dann, Datum :( Es wird leider nie so gute Anforderungen geben.
Dir sind wohl zu viele Deutsche in China? :mrgreen:
Nein, nur zu viele in Changzhou 8) :lol:

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 05:13
von gaviald9
Woher kommt Regel? Es scheint komisch, normalerweise, wenn man echten Grund nachweisen kann, sollte es alles in Ordnung bei Visumbetragen.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 06:37
von Sarilas
Die Regelung ist gegen die Flut an Gastarbeitern ohne richtiges Visum (Schwarzarbeiten mit Touristenvisum zbs.) Leider wird diese wie sie dort steht, nie in Kraft treten :) war wohl doch nur ein Aprilscherz.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 06:54
von cmstein
Sarilas hat geschrieben:Die Regelung ist gegen die Flut an Gastarbeitern ohne richtiges Visum (Schwarzarbeiten mit Touristenvisum zbs.)
:lol: :lol: :lol:

Die paar Rucksacktouristen, die für paar Tage die Reisekasse aufbessern und deshalb Englischunterricht geben?

Kein einziger Deutscher - ja, keiner - kommt doch nach China, weil er hier Schwarzarbeiten will. Das wäre ja wie ein Österreicher, der zum Skifahren nach Singapur will :mrgreen:

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 07:09
von mjs
alanos hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Zum 01.05. 2013 werden die Visabestimmungen für die VR China für deutsche Bundesbürger verschärft.

Folgende Punkte müssen dann belegt werden

- es muß ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden.
- die letzten 3 Lohnabrechnungen müssen eingereicht werden.
- Studenten müssen eine Bürgschaft bei der Botschaft hinterlegen.
- nach Rückkehr in die BRD muß bei der Botschaft/Konsulat eine Kopie des Ausreisestempels aus der VR China eingereicht werden.
- bei einer Einladung muß der GASTGEBER nachweisen, daß er genügend Wohnraum zur Verfügung hat.
- bei einer Einladung muß der GASTGEBER nachweisen, daß er finanziell für den Eingeladenen aufkommen kann.
- bei Individuellreisenden werden nur noch Hotelbuchungen von 4* und aufwärts akzeptiert.
- Individuellreisende müssen ihre eingereichte Reiseroute einhalten, Abweichungen davon müssen vor Ort in China beantragt werden, bzw. werden nur aus einem wirklichen dringenden Grund genehmigt.
Den Spieß ungedreht. Sehr cleverer Aprilscherz :mrgreen:
Leider ja. Denn ich hatte mich gerade schon mental drauf eingestellt, dass ich im Gegenzug jetzt nach vielen, vielen Jahren Chinaaufenthalt und entsprechenden Sprachkenntnissen auch mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für China bekomme.

Aber wird wohl wieder nix. :roll:

Wem genau flenne ich jetzt hier bitte die Ohren voll in dieser Angelegenheit?

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 11:03
von ingo_001
mjs hat geschrieben:Denn ich hatte mich gerade schon mental drauf eingestellt, dass ich im Gegenzug jetzt nach vielen, vielen Jahren Chinaaufenthalt und entsprechenden Sprachkenntnissen auch mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für China bekomme.

Aber wird wohl wieder nix. :roll:
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibts in China sowieso nicht (Sprachkenntnisse hin oder eine chin. Ehefrau her).
Das war, ist und wird also so oder so nix.

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 11:57
von wuxistyle
ingo_001 hat geschrieben:
mjs hat geschrieben:Denn ich hatte mich gerade schon mental drauf eingestellt, dass ich im Gegenzug jetzt nach vielen, vielen Jahren Chinaaufenthalt und entsprechenden Sprachkenntnissen auch mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für China bekomme.

Aber wird wohl wieder nix. :roll:
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibts in China sowieso nicht (Sprachkenntnisse hin oder eine chin. Ehefrau her).
Das war, ist und wird also so oder so nix.
Wenn er richtig Geld hat, dann kann er, genauso wie wenn er sehr wichtig fuer China ist, ja die Green Card kriegen, aber auch nur jeweils auf 5 Jahre beschraenkt (Verlaengerung/Neubeantragung kein Problem solange noch genuegend Geld und Wichtigkeit vorhanden :wink: ), das ist fast schon wie unbefristet...

Oder gleich richtig! Weg mit dieser unnuetzen alten Staatsbuergerschaft und als Chinese mit allen Rechten einbuergern lassen :mrgreen: Dann ist es definitiv lebenslaenglich, und man darf sogar waehlen! :mrgreen: :idea: :idea: :idea:

Re: neue Visabestimmungen für die VR ab dem 01.05.2013

Verfasst: 02.04.2013, 18:45
von AngelofMoon
qpr hat geschrieben:Um nicht alle verrückt zu machen, sicher war das ein Aprilscherz.

Also vergeßt bitte alles, was ich geschrieben habe, es stimmt nicht.
alanos hat geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ist das ein Aprilscherz, oder gibt es einen Link dazu?
Ist leider kein Aprilscherz, erfahre das gerade bei meinen Visum Antrag.
Vom Einlader wurde nicht nur eine Einladung mit Kopie der ID Karte gebraucht, es musste auch noch eine Kopie des Arbeits und Mietvertrages nachgereicht werden.
Wieso findet sich dazu weder auf der Seite der Botschaft noch auf den Seiten der Konsulate was? Ich gehe auch weiterhin von einem Aprilscherz aus...
Nur dass dieses, was ich Makiert habe, kein Scherz ist.
Vom Einlader, Chinesischer Staatsbürger mit Wohnsitz in China, wurden diese Unterlagen gefordert.
Mein Visum Antrag liegt immer noch beim Chinesischen Konsulat in Hamburg und das seit mehr als 14 Tagen.
Normales Touristenvisum wurde abgelehnt, da ich schon im Februar in China war.