Hier noch einmal aus dem Merkblatt zum Thema Einkommen:
Als gesicherte Nachweise einer ausreichenden Bonität gelten:
• Sparbücher mit Sperrvermerk
• Gehaltsnachweise der letzten drei Monate über monatliches Nettoeinkommen, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid etc.
• Bankbürgschaften
• Bei selbständig und freiberuflich tätigen Personen
- der letzte Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinigung eines Steuerberaters über den Gewinn der letzten drei Monate
Ein Besucher oder ein Besucherehepaar mit minderjährigem Kind bzw. minderjährigen Kindern benötigen nur eine Verpflichtungserklärung. Besucher ab 18 Jahren benötigen je eine eigene Verpflichtungserklärung.
Verpflichtungserkärung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
