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Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 16:06
von edmund27
happyfuture hat geschrieben:schutzehe.com hat geschrieben:Strafrecht
Eine "Scheinehe" kann gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Unzutreffende Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für sich oder einen anderen, hier im Vortäuschen des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. In den meisten Fällen kommt es jedoch "nur" zu einer Verurteilung der MigrantInnen nach § 271 StGB "Falschbeurkundung" oder nach § 156 StGB "falsche uneidliche Aussage" bzw. § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG "Vorbringen unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen". Bei deutschen StaatsbürgerInnen kann darüberhinaus "Unterstützung illegalen Aufenthalts" hinzu kommen.
Eddy, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Lass doch deine Schulmeisterei. Laut einer Studie von der SPD hat zum Beispiel der A! keine einzige Scheinehe verhindert. In Theorie hast du recht. Ich kenne die Gesezte alle. Aber die Praxis sieht anders aus. Und du must das alles erstmal beweisen. Wenn der Ehemann mit spielt kann da nichts schief gehen. Ich habe auch kein Trennugsjahr eingehalten. Wir waren uns einig und haben das bei Gericht bestetigt und das wars. Gesetze sind doch dazu da gebrochen zu werden, das ist doch schon Realität in Deutschland. Also ein wenig Gelassenheit bei der Bewertung meiner Person. Schließlich umgehe ich ja auch den Sprachtest.

Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 16:27
von alanos
Ich würde mal nicht davon ausgehen, dass der Ehemann mitspielt.
Ich kenne die Hintergründe nicht, da wäre ein wenig Aufklärung seitens des Threaderstellers von Nöten, aber mir scheint es, als ob die Dame ihren Ehemann im ganz klassischen Sinne betrügt. Und wenn ich der Ehemann wäre, dann würde ich der Ausländerbehörde mitteilen, dass sie ihn übers Ohr gehauen hat, um hier einen Aufenthaltstitel zu kriegen und das wars dann mit zukünftigen FZF-Anträgen für die Dame.
Aber naja, man kennt die genauen Hintergründe ja nicht.
BTW Edmund, warum macht deine Frau nicht einfach den A1-Kurs? Das ist recht flux erledigt, und man spart sich eine Menge Scherereien mit der Botschaft

Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 17:21
von alanos
Brauchst du jetzt neuerdings eine Sprachtest, um von Hessen aus in ein anderes Bundesland reisen zu können?
Oder welchen Sprachtest brauchst du sonst?

->
BTW Edmund, warum macht deine Frau nicht einfach den A1-Kurs? Das ist recht flux erledigt, und man spart sich eine Menge Scherereien mit der Botschaft

Oder war das jetzt weil Edmund geschrieben hat, dass "er" den Sprachtest umgeht?

Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 17:21
von Linnea
N13 hat geschrieben:Wie geht man das ganze am besten an?
Affäre auf Eis legen, bis sie wirklich die Scheidung eingereicht hat. Dann weitersehen.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 17:40
von sonero
Hi,
auch wenn sie jetzt einfach zusammen leben und der Ehemann mitspielt, spätestens wenn später die Scheidung eingeleitet wird, dürfte es haarig werden.
Spätestens wenn sie nach 3 Jahren eine NE will, könnte er kalte Füsse kriegen denn dann muß er nochmal richtig alle Karten bei der ABH auf den Tisch legen.
Man müsste mehr über die Hintergründe wissen, um einen besseren Tipp geben zu können. Kann man mit dem Ehemann reden, ist da alles ok? Dann geht vielleicht was.
In den Knast geht da aber niemand. Die Höchststrafen sind für Menschenhändler gedacht. Für so eine Beihilfe und den Klöterkram drumrum gibts ne kleine Geldstrafe. Wenn man denn überhaupt dran ist.
Gruß,
Norbert
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 21:04
von serenita
N13 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich lebe in Hamburg, habe aktuell eine Freundin aus China. Sie lebt in Deutschland, ist mit einem deutschen verheiratet, seit einem Jahr. Die beiden haben in China geheiratet.
Wo die Liebe hinfällt, wir lieben uns. Sie will sich von ihm trennen. Wie geht man das ganze am besten an?
Muss sie nach China, sich scheiden lassen? Darf sie zurück nach Deutschland? Gibt es ein Trennungsjahr?
Welcher Weg ist dann der beste , so dass sie mit mir in Deutschland zusammen sein kann?
Fragen über Fragen...danke für euer Feedback.
Wenn die in China geheiratet haben, also nach dem chinesischen Recht, ist es viel einfacher, die Scheidung auch in China zu vollziehen. Ich glaube, dass sie sich nicht in D scheiden lassen können. Die Scheidung erfordert kein Trennungsjahr in China, im Grund nur eine Unterschrift, ist wesentlich simpler als in D. Theoretisch spricht nichts dagegen, dass die Dame erneut in D einreist, wenn sie die entsprechende Einreisegenehmigung besitzt.
Die Dame sollte lieber ihre jetzige Ehe beenden, bevor sie mit Dir eine neue Beziehung anfängt...aber gut, jedem das seine.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 21:06
von Linnea
sonero hat geschrieben:Kann man mit dem Ehemann reden, ist da alles ok? Dann geht vielleicht was.
Wenn sie ihn betrügt, dann wird da wohl nicht alles ok sein. Und wenn sie das macht, weil er ein Arsch ist, dann wird er das Spiel sicherlich nicht mitspielen. Aber wenn sie ein mieses kleines Luder sein sollte und er von ihrer Affäre keine Ahnung hat, dann wird er sich darauf wohl auch nicht einlassen, sondern erstmal seinen Liebeskummer und seine Enttäuschung verarbeiten müssen.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 21:10
von aquadraht
Schreibt doch bitte nicht alle so nen Quatsch. Wenn die Frau mit Billigung des Ehemannes weitere 2 Jahre verheiratet bleibt, kann sie dann die permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn die beiden dann nach einem Jahr und 5 Minuten die Scheidung beantragen, mit der Begründung, seit dem Moment lebten sie getrennt, gibt es kein Gesetz der Welt, das sie verurteilen kann, da ihnen nicht nachgewiesen werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft vorher geendet hat. Scheinehe ist ein Straftatbestand, da gelten Bestimmtheitsgrundsatz, in dubio pro reo, muss der Vorsatz bewiesen werden und vieles mehr, keine Chance. Das deutsche Recht ist zwar durch den CDU-Staat rassistisch durchlöchert, aber ganz so geht es eben doch nicht. Auch wenn hier die üblichen Verdächtigen von der Scheinehe-Gestapo träumen.
Das ganze steht und fällt allerdings mit dem Ehemann, und warum sollte der der Ex den Arsch freihalten?
a^2
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 05.09.2012, 21:14
von VielUnterwegs
Kurzer Warnhinweis: Ihr solltet vorsichtig sein, sobald ihr jetziger die Trennungsabsicht dem Auslanderamt mitteilt muss dein neues Herzblatt zügig ausreisen. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis, in ihre jetzige Ehe zu leben, entfällt dieser Grund, ist auch die Aufenthaltserlaubnis weg.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 00:33
von alanos
Theoretisch spricht nichts dagegen, dass die Dame erneut in D einreist, wenn sie die entsprechende Einreisegenehmigung besitzt.
Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Mit so einer Vergangenheit ist die Chance, dass sie nochmal FZF o.ä. kriegt, afaik recht gering.
Die Leute bei der Ausländerbehörde sind ja nicht doof (glaub ich zumindest

). Wenn die den Antrag auf dem Tisch liegen haben werden sie sich sicher ihren Teil denken.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 03:58
von AngelofMoon
alanos hat geschrieben:
Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 05:34
von happyfuture
Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 07:29
von edmund27
qpr hat geschrieben:
Brauchst du jetzt neuerdings eine Sprachtest, um von Hessen aus in ein anderes Bundesland reisen zu können?
Oder welchen Sprachtest brauchst du sonst?

Nein damit ist der notwendige Sprachtest für meine Frau gemeint. Aber du hast in einem Punkt recht, ich habe eine bayrische Lebensbesrechtigungsurkunde, darin habe ich dem preußischen Irrglauben abgeschworen. Somit konnte ich ungehindert in Bayern arbeiten.

Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 07:42
von edmund27
Das ist das was ich an diesem Forum wenig schätze. Du nimmst also dir das Recht heraus so über mich zu urteilen. Die Gesetze kenne ich alle zur genüge. Aber ich habe hier nur eine Möglichkeit aufgezeigt, wie man es eventuell handhabe kann. Meine Meinungen basieren nicht auf meinem Einzelschicksal. Ich bin Mitglied im Verband binationaler Familien und Partnerschaften und bei
www.migazin.de. Darüber hinaus kenne ich sehr viele reale Fälle von internationalen Partnerschaften. Und Gesetzbücher die kann jeder abschreiben. Und als persönlicher Schulmeister bist du schon gar nicht geeignet, da gibt es wesentlich bessere.

Re: Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 06.09.2012, 09:03
von tanzhou
Ganz grundsaetzlich sollten in diesem Forum Tipps gegeben werden welche legal sind und keine Tricks wie man die gueltigen Visabestimmungen oder AE erschleichen kann. Schliesslich macht das die Qualitaet dieses Forums aus. Alles andere ist Unfug.