Seite 2 von 2
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 05:41
von Sarilas
Fand den Ton ihr gegenüber nun auch nicht angemessen, zumindest versucht sie sich an die Regeln zu halten im Gegensatz zu anderen Minderheiten die ihr dann in Schutz nimmt.
Ich würde versuchen einen Umweg zu finden, es gibt immer welchen, frag einfach nochmal nach ob da noch was geht.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 06:07
von DaWei
BTW: studiert haben muss man nicht. Ausbildung ist auch OK.
D, der zwar 2 mal studiert, aber trotzdem 0 Abschlüsse hat.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 08:53
von Shazna
qweqw2 hat geschrieben:Blindfische haben die Chinesen schon genug.
Das da Berufserfahrung gefordert ist macht schon Sinn
und wenn Du es nicht verstehst kannst Du Dich um eine Chinesische Staatsbürgerschaft bewerben
Ich habe durchaus verstanden, es geht nur darum, dass ich um Erfahrungswerte gebeten hatte, da ich weiß, dass viele Absolventen auch direkt nach der Uni dort arbeiten konnten.
Ich habe nicht gesagt, dass ich Null Erfahrung habe und überhaupt nicht weiß, was ich da tue. Ich bin nicht in der Wirtschaft tätig, sondern im Bereich Erwachsenenbildung. Durch meine Studiengänge dt.Sprachwissenschaft und Sinologie liegt es eben nahe, dass ich die für meine berufliche Zukunft wirklich relevante Erfahrung nur in China machen kann, was du nun vielleicht nachvollziehen kannst.
Ich danke euch für die vielen Antworten.
Das mit dem Lebenslauf fälschen würde glaube ich etwas schwieriger werden, da ich mich erstens älter machen und zweitens mein Abschlusszeugnis (zumindest das Datum darauf) faken müsste.
Ich bin quasi jetzt noch nicht einmal exmatrikuliert und wirklich "frisch" von der Uni
Ich werde zunächst abwarten, wie mein Arbeitgeber reagiert und ihm ggf. vorschlagen, mich offiziell als Praktikant zu titulieren. Das Gehalt müsste demnach dann als Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.
Vielleicht haut das ja hin. Wäre schade, wenn es wirklich nur daran scheitern würde.
"Stimulus" war so freundlich mir eine Antwort auf meine Frage bezüglich des Visums zu geben. Er arbeitet (laut früherer Posts auch direkt nach dem Studium) derzeit in Shanghai mit einem Businessvisum (F), welches wohl nach Ablauf der Probezeit in ein Z-Visum umgewandelt wird.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 09:09
von Shazna
Torte hat geschrieben:VielUnterwegs hat geschrieben:Ja, das ist normal und du kannst es in den Gesetzestexten auch so nachlesen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Z.B. dem Beamten, welcher dein Visum bearbeitet, einen netten roten Umschlag zukommen lassen. oO
Habe damals fuer mein erstes Z-Visum auch meinen Lebenslauf ein wenig umgestaltet um auf 2 Jahre Berufserfahrung zu kommen (hatte aber schon 1 1/2 zu dem Zeitpunkt). Wie mein Vorposter schon sagt, das kontrolliert keiner. Die Erfahrung kann auch vor dem Abschluss gesammelt sein.
Ah, sorry, das hatte ich überlesen...vor dem Abschluss also? Hm...gearbeitet habe ich immer während des Studiums, tatsächlich auch seit 2010 nebenbei in dem notwendigen Bereich, allerdings nicht wirklich offiziell nachweisbar (Privatunterricht

).
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 09:12
von Torte
Shazna hat geschrieben:Torte hat geschrieben:VielUnterwegs hat geschrieben:Ja, das ist normal und du kannst es in den Gesetzestexten auch so nachlesen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Z.B. dem Beamten, welcher dein Visum bearbeitet, einen netten roten Umschlag zukommen lassen. oO
Habe damals fuer mein erstes Z-Visum auch meinen Lebenslauf ein wenig umgestaltet um auf 2 Jahre Berufserfahrung zu kommen (hatte aber schon 1 1/2 zu dem Zeitpunkt). Wie mein Vorposter schon sagt, das kontrolliert keiner. Die Erfahrung kann auch vor dem Abschluss gesammelt sein.
Ah, sorry, das hatte ich überlesen...vor dem Abschluss also? Hm...gearbeitet habe ich immer während des Studiums, tatsächlich auch seit 2010 nebenbei in dem notwendigen Bereich, allerdings nicht wirklich offiziell nachweisbar (Privatunterricht

).
Privat macht es natuerlich schwieriger. Falls du aber in irgend einem Sinne einen Arbeitgeber hattest kannst du dir einfach so was wie ein Empfehlungsschreiben austellen lassen. Das dann noch in Englisch und ggf. Chinesisch uebersetzen lassen und du bist aus dem Schneider.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 09:41
von Shazna
qweqw2 hat geschrieben:
================
ursprünglicher Beitrag gelöscht
===============
Admin
Bei allem nötigen und hier, wie ich finde, unnötigen Respekt, du wagst es, mich mit Gutenberg zu vergleichen?Wow, ein mir neues Maß an Hyperbeln.
Ich habe doch überhaupt nicht vor zu betrügen, ich habe nur gesagt, dass ich durchaus Arbeitserfahrung habe, wenn auch nur VOR dem Abschluss.
Wieso habe ich keine eigenen Ideen? Ich hatte anfangs selber das Thema mit dem F-Visum eingeschmissen und wollte hierzu Erfahrungswerte.Nie und nimmer schrieb ich, dass ich mich "einkaufen" oder sonst irgendwie auf illegalen Wegen wandern werde.
Es ging nur darum, dass man die Arbeitsstelle als Praktikum umschreiben müsste. Das ist doch nicht illegal und vorallem das gute Recht des Arbeitgebers.
Aber gut, da es mir relativ schnuppe ist, ob du mich für die Ausgeburt des Bösen hälst, beschränke ich mich bei meiner Ausführung hier weitgehend. Im Gegensatz zu anderen, habe ich es nicht nötig, Fremde zu beschuldigen, vorschnell zu urteilen und eine derartige Respektlosigkeit an den Tag zu legen, was hier tatsächlich niveaulos ist.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 09:59
von qweqw2
================
Beitrag gelöscht
admin
================
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 10:11
von Shazna
qweqw2 hat geschrieben:
Du willst damit Du in China arbeiten kannst "Arbeitsstelle als Praktikum ausschreiben" und wie war das mit dem Geld? Beides hoert sich nicht nach dem an als was Du es verkaufen willst.
ICH persönlich kann da sowieso nichts umändern bzw. anders ausschreiben. Wenn der Arbeitgeber sich aber dazu entschließt, zu sagen, er möchte mich lieber als Vollzeitpraktikant mit Aufwandsentschädigung, dann kann ich doch da nichts dafür und er bewegt sich so auch auf legalem Boden. Oder ist es auch illegal einen Praktikanten einzustellen?
Wo siehst du da bitte bösartige Machenschaften oder Betrügereien?
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 13:02
von Shazna
unbekannt hat geschrieben:was fuer eine Schoenfaerberei, man kann alles biegen bis es bricht
Nochmal: Ich finde es nicht unrecht, wenn man alle LEGALEN Wege ausschöpft.Warum werde ich denn hier behandelt als wäre ich der Staatsfeind Nummer 1? Ich habe nicht vor jemanden zu betrügen, um Geld zu bringen, zu bestechen oder sonst irgendetwas.
Wenn man also als Praktikant mit Businessvisum nach China geht ist das doch wohl kein Verbrechen,oder?
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 15:22
von arrow
Shazna hat geschrieben:unbekannt hat geschrieben:was fuer eine Schoenfaerberei, man kann alles biegen bis es bricht
Nochmal: Ich finde es nicht unrecht, wenn man alle LEGALEN Wege ausschöpft.Warum werde ich denn hier behandelt als wäre ich der Staatsfeind Nummer 1? Ich habe nicht vor jemanden zu betrügen, um Geld zu bringen, zu bestechen oder sonst irgendetwas.
Wenn man also als Praktikant mit Businessvisum nach China geht ist das doch wohl kein Verbrechen,oder?
Genau, besser so, als die ganzen tollen "Englischlehrer" an chin. Privatschulen.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 25.09.2012, 15:20
von Shazna
um das Ding hier abzuschließen...und um all denjenigen,die vor dem gleichen Problem stehen, zu berichten:
ich arbeite nun legal (mit einem korrekten Arbeitsvisum) in China und das klappt alles auch ohne zwei Jahre Berufserfahrung.
Danke an alle,die sich beteiligt haben

Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 25.09.2012, 17:17
von Der neue Waiguoren
Das zeigt mal wieder: In China ist alles möglich. Ob mit Eingreifen des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, wo ein Wille (Geld, Beziehungen etc.) ist, da ist auch ein Weg. Freut mich für dich, dass du diese Erfahrung auch machen durftes.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 25.09.2012, 18:54
von Sandra70
Hallo Shazna,
habe ganz erstaunt hier gerade alles verfolgt... Umso sehr freut mich das positive Ende und das in China nun alles geklappt hat und Du bereits vor Ort bist.
Super, wünsche Dir eine tolle Zeit dort.