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Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 04.01.2012, 13:04
von Chiyoko
Danke schoen.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 08.01.2012, 15:18
von Chiyoko
Meine freundin fragt, wie die deutsche uebersetzung des familienbuches aussehen soll.
Wird es ins Buch direkt eingetragen oder soll es auf ein Extra Papier?
Der Notar hat das anscheind alles noch nie gemacht.

Ok ich schaetze, es wird abgeschrieben.
Haushaltsbuch ( Hokou ), noterielle Abschrift
und danach ins deutsche uebersetzt.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 09.01.2012, 11:27
von VielUnterwegs
Eine notarielle Uebersetzung, die ueberbeglaubigt und legalisiert werden kann, enthaelt:

1. Kopie des Hukou Buches
2. Uebersetzung des Hukou Buches
3. Notarielle Bestaetigung, dass das Kopie und Hukou Buch uebereinstimmen UND das das vorgelegte Hukou Buch echt ist
4. Eine Uebersetzung dieser Bestaetigung

Gilt fuer andere Dokumente auch.


Ich war heute mit meiner Freundin beim Notar um unser Hochzeitsbuechlein in's Deutsche zu uebersetzen (gleicher Ablauf). Wie viel Papier wir da geschwaerzt haben war wirklich unglaublich. Waren sicher locker 30 A4 Seiten Ausdrucke und Kopien mit irgendwelchen Erklaerungen, Antragsformularen usw. Auch haben die sich nochmal ordentlich Abzuege verschiedenster Dokumente (EFZ, Konsularbescheinigung, Uebersetzung dieser, Reisepaesse und ID Cards) gezogen. Ich denke das laeuft da nach dem Motto: "Im Keller ist noch platz!"

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 09.01.2012, 13:08
von tanzhou
Jedenfalls habt ihr beide es entschieden einfacher, da Du Deinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hast, die Nachregistrierung eurer Ehe komplett ueber das Konsulat laufen zu lassen. Da ich hingegen noch meinen 1. Wohnsitz in D habe, muss ich beim naechsten D Besuch alle legalisierten Unterlagen zu meiner Ehe in China hier beim lokalen Standesamt einreichen. Dann erhalten wir unsere deutsche Heiratsurkunde.
Ich kann es leider nicht in Guangzhou machen (hatte ich eiegntlich fast mit gerechnet, dass das evtl moeglich waere). Aergerlicherweise reichte die Zeit in China vor meiner Abreise nach D im Dezember nicht mehr aus, alles uebersetzen und legalisieren zu lassen. Naja, muss unsere deutsche Heiratsurkunde bis zu meinem naechsten D-Aufenthalt warten. :(

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 09.01.2012, 14:15
von VielUnterwegs
Ich will den Eintrag im Eheregister eigentlich lieber in meinem Heimatort als beim Standesamt I in Berlin. Ich werde mich da auch nochmal mit der Standesbeamtin meines Vertrauens in Verbindung setzen. Vielleicht kann die mich auch mal fuer 2 Wochen anmelden (waehrend einem Deutschland Urlaub) und dann den Eheregistereintrag bei mir daheim machen. Abgesehen davon denke ich nicht, dass es ueber die Botschaft einfacher ist. Es ist eher nerviger, denn das Zeug haengt dann ewig in der Diplomatenpost rum, usw. anstatt das man das persoehnlich mit den Leuten die man so kennt klaeren kann. Teurer ist's vermutlich auch.

Uns hat meine Standesbeamtin in DE uebrigens auch geraten alle Dokumente fuer das EFZ und das EFZ selbst im Original aufzubewahren, da man da manches in DE nochmal brauchen koennen wird irgendwann. Bis auf die Konsularbescheinigung hat das auch geklappt, da hat das Heiratsbuero das Original behalten. Kommentar: "Brauchen sie nie wieder". Natuerlich half auch kein gut zureden. 2h spaeter wollte der Notar gleich eine Kopie, ja wie gut das ich das alles nach Erhalt einscanne um mir unbegrenzt Kopien nachdrucken zu koennen.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 17.01.2012, 11:40
von Chiyoko
Direkte Antwort der Botschaft:

Jede chinesischen Urkunden muss in einer separaten notariellen Urkunde
erfasst werden (Hukou, Ledigkeitsnachweis, Geburtsnachweis). Das sollte
dem chin Notariat auch bekannt sein. Das Merkblatt zum Thema
Legalisation habe ich beigefügt.

Zudem meinten Sie, es gibt neue Notarformatvorschriften.(1.10.2011)
Mir ist noch schleierhaft, welche das sein sollen und ob sie automatisch umgesetzt werden vom Notar.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 17.01.2012, 11:52
von VielUnterwegs
Chiyoko hat geschrieben: Zudem meinten Sie, es gibt neue Notarformatvorschriften.(1.10.2011)
Mir ist noch schleierhaft, welche das sein sollen und ob sie automatisch umgesetzt werden vom Notar.
Koennte sich um Vorschriften fuer die notarielle Geburtsurkunde handeln, siehe:
http://forum.chinaseite.de/ftopic14475.html

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 17.01.2012, 13:42
von happyfuture
Chiyoko hat geschrieben:Zudem meinten Sie, es gibt neue Notarformatvorschriften.(1.10.2011)
Mir ist noch schleierhaft, welche das sein sollen und ob sie automatisch umgesetzt werden vom Notar.
Das ist richtig!

Soweit ich das verstanden habe (nachdem ich wegen einer Urkunde prompt alles noch mal "neu" beim Notar veranlassen durfte!) geht es um die Vereinheitlichung des Textes bezüglich der Urkunde (Gegenstand), welcher vom Notar verfasst wird! Leider wusste dies unser Notar nicht, leider "rutschte" dies bei der obersten Ausländerbehörde in Peking durch und wurde erst von der D Botschaft "bemängelt".

Einen Quellennachweis habe ich bislang im www nicht gefunden :(

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 17.01.2012, 16:50
von cocktailfan
ich glaube, chiyoko meint die "Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung".
Wir wurden von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin der deutschen Botschaft in Peking darauf hingewiesen, dass es Standesämter in Deutschland gibt, die auch dieses Papier nur mit Stempel der Botschaft akzeptieren. Sie riet dazu, das bei meinem Standesamt zu erfragen. Da wir gerade auf der Botschaft waren und dieser Stempel nur 15 oder 10 Euro kostet, hab ich ihn einfach machen lassen. Meine Freundin hat dann vor den Augen der Botschaftsstempler den Wisch noch mal unterschrieben. Ob das nötig gewesen ist weiss ich bis heute nicht, aber in unserem Fall war es kein Aufwand. Die Standesämter können da wohl freihändig entscheiden, was sie wollen.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 17.01.2012, 23:31
von Chiyoko
Danke euch.Ja, ich denke, damit werde ich richtig liegen.

Ich meinte schon die Geburtsurkunde.Die Beitritterklärung ergibt sich aus einer einfachen Unterschrift, meinte die Standesbeamtin zu mir.Sie soll beglaubigt werden.(Also mit Stempel oder?Ode wie wird dies beglaubigt?).

Der Reisepass muss auch von der Botschaft beglaubigt werden.
Reicht es aus, wenn sie damit(sowie mit der Beitrittserklärung) zur Botschaft geht?

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 18.01.2012, 12:43
von happyfuture
Chiyoko hat geschrieben:Der Reisepass muss auch von der Botschaft beglaubigt werden.
Reicht es aus, wenn sie damit(sowie mit der Beitrittserklärung) zur Botschaft geht?
nur für das Protokoll ...

den Reisepass kannst Du im Original vorlegen

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 18.01.2012, 22:21
von Chiyoko
Du meinst ohne Kopie?
Sie soll einfach vorher sicherheitshalber eine Kopie mitnehmen.

Mal schauen.Morgen geht sie nochmal zum Notar um den letzten Schritt vor CTS zu vollenden.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 19.01.2012, 11:31
von VielUnterwegs
Bring lieber eine Kopie mit, die deutschen Auslandsvertretungen sind nicht immer sehr kopierfreudig. Meine Frau wurde in Peking rausgeschickt, um die Kopie ihres Passes selber zu machen und dann sofort wiederzukommen. War natuerlich recht nervig. In ihrem Fall stand zum Glueck ein Typ vor der Botschaft, der auf einem Moped einen Kopierer hinten drauf hatte (an die Batterie angeschlossen) und da Kopien fuer 10RMB das Stueck angeboten hat. Diesem Herrn steht ob seiner Geschaeftsidee ein Orden zu.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 21.01.2012, 21:50
von Chiyoko
Sein Glück wird man nie buchen koennen :mrgreen:

Ja, sie soll am besten fuer alles im Kopien bereit haben.Ich werde mit den Unterlagen fuer das OLG genauso verfahren.