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Re: Chinesischer Führerschein in Deutschland

Verfasst: 29.07.2011, 09:31
von VielUnterwegs
Shenzhen hat geschrieben: Wieder mal tolle deutsche Behoerdenbehehinderung :
● eine von ihrem chinesischen Führerschein erstellte notarielle Urkunde, die durch die für den
Amtsbezirk des Notars zuständige deutsche Auslandsvertretung legalisiert wurde (s. Hinweisblatt zur
Legalisation), und
● eine beglaubigte deutsche Übersetzung der notariellen Urkunde.
Urkunde vom FS die dann nochmal beglaubigt uebersetzt werden muss - man man - armes Deutschland...
Mir waere es lieber man duerfte mit chinesischem Fuehrerschein in Deutschland keinen Meter fahren. Ich war mit paar chinesischen Kollgen auf Geschaeftsreise in den USA. Was die da auf der Strasse veranstaltet haben war mehr als grenzwertig, Stichwort: Hobbyhenker. Die bekommen ja nichtmal einen Anstaendigen Spurwechsel mit Schulterblick hin. Zum Glueck hatte der Hintermann auf der Mittelspur gute Bremsen. Natuerlich auch beim Ausparken ein Auto angerempelt und dann Fahrerflucht, weil ist man von zu Hause ja so gewohnt. Bevor jetzt die Chinaversteher losheulen: Man darf in China mit deutschem Fuehrerschein auch nicht fahren.

Re: Chinesischer Führerschein in Deutschland

Verfasst: 29.07.2011, 15:51
von Shenzhen
VielUnterwegs hat geschrieben:Mir waere es lieber man duerfte mit chinesischem Fuehrerschein in Deutschland keinen Meter fahren. Ich war mit paar chinesischen Kollgen auf Geschaeftsreise in den USA. Was die da auf der Strasse veranstaltet haben war mehr als grenzwertig,
Dann muesstes du halb Florida die Fahrerlaubnis entziehen - was da an halbtoten/-bilnden Autofahrern unterwegs ist geht auf keine Kuhhaut - habe mir schon fast einen Scherz daraus gemacht zu wetten aus welcher Haus-Ausfahrt der naechste Rentner, ohne auch nur einen Blick der Strasse zu wuerdigen, geschossen kommt...

Re: Chinesischer Führerschein in Deutschland

Verfasst: 01.08.2011, 10:38
von OlafSt
Ich hab ne Menge Erfahrung mit solchen und ähnlichen Themen. Und eines ist ganz klar: Fahren darf der TE in Deutschland nicht. Macht er es trotzdem und wird in einer Verkehrskontrolle dabei ertappt, gibt es richtigen Ärger. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebensowenig ein Kavaliersdelikt wie das, was zum 8monatigen FE-Entzug geführt hat.

Da du nach wie vor einen Führerschein besitzt, dieser aber entzogen wurde, darfst du in D keinerlei KFz führen. Irgendein ausländischer Führerschein ändert daran nichts, erst vor kurzem hat der EuGH diese lange Zeit wirre Situation klargestellt.

Re: Chinesischer Führerschein in Deutschland

Verfasst: 02.08.2011, 06:02
von einfach-ich
báitù hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:
falco hat geschrieben:ich habe nur eine Grundsatzfrage [...]
D.h. wird ein chin. Führerschein in Deutschland bei einem deutschen Staatsbürger anerkannt?
Die Grundsatzantwort: Nein.
Ein deutscher Staatsbürger, der langjährig mit festem Wohnsitz in China gelebt und dort eine Fahrerlaubnis erworben hat, müsste diese hier - ggf. nach einer theoretischen Nachprüfung - umschreiben lassen können. Oder sind die Regeln so anders, als für den Fall, dass jemand mehrere Jahre in den USA studiert hat und dort den Führerschein erwarb?!

Anderes Beispiel: Ein Chinese mit erstem Wohnsitz in Deutschland macht in Deutschland den Führerschein und lässt sich dann zusätzlich einen internationalen Führerschein ausstellen. Bekommt er dann in Deutschland ein Fahrverbot, kann er mit dem internationalen Führerschein in China trotzdem fahren. Dass müsste umgekehrt genauso möglich sein?!
Umschreiben wurde abgeschafft
und wenn sie Dir den F-Schein abnehmen und Dich sperren kannst du auch nicht mit einem anderen fahren. Du hast ein FAHRVERBOT egal was Du fuer einen Schein vorlegst