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Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 01.10.2011, 18:55
von ingo-xiaohua
edmund27 hat geschrieben:ingo-xiaohua hat geschrieben:Hallo,
als kleinen Tip kann ich dir nur raten vergiss einfach in Deutschland zu heiraten, mach das in Dänemark. In Dänemark ist es 100 mal einfacher!
Keine in Deutschland beglaubigten Urkunden etc... du kannst dir viel Geld und Ärger sparen.
Ich kann dir alles zukommen lassen was du dafür brauchst. Kostet auch nichts wie in diesen Argenturen, die für die Unterstützung Geld für fast nichts verlangen. Das bekommst du ganz leicht alleine hin.
Die Behörden in Dänemark sind viel netter als in Deutschlan, was aber nicht heissen soll, das es dort nicht genau zugeht. Man benötigt einfach weniger Dokumente, und dort werden auch Dokumente anerkannt die älter als 6 Monate sind. Alles andere kannst du ganz leicht in Deuschland bekommen.
Und was auch immer dir von deutschen Behörden gesagt wird, die Hochzeit muss!!! In Deutschland anerkannt werden.
Ich kann's bestätigen, meine Frau und ich haben's gemacht, und haben oft von Deutschen Beamten gehört, das geht nicht!
Ist alles gegangen

und wir sind verheiratet, sie hat eine Krankenversicherung etc. Und es ist ganz einfach!
Ich helfe gerne wenn jemand noch Infos braucht.
Gruß Ingo & 小华
Ich hätte da noch eine Frage. Wie gehen die Dänen mit den Sprachkenntnissen um. Ich bin auch verheiratet meine Frau lebt noch in China. Sie würde gerne hier in Deutschland deutsch lernen. Die ist uns aber von der deutschen Botschaft verweigert worden. Für die Antwort vielen Dank.
Hallo,
in Dänemark verlangen sie zwar keine deutsch Kenntnisse aber das hilft dir leider nicht um deine Frau nach Deutschland zu bekommen. Meine Frau ist schwanger gewesen und sie hat trotzdem nur auf Grund eines wirklich netten Beamten auf der Ausländerbehörde ein Einreisevisum bekommen. Sie hat ein Visum auf Grund eines sonder Paragraphen bekommen, der Beamte hat gesagt das das bei ihm in 20 Jahren nur 3 mal gemacht wurde. Ein Visum für einen Sprachkurs kannst du auch vergessen, da die ruckreisebereitschaft deiner Frau nicht zu erkennen ist.
Da hilft wirklich nur ein wirklich triftiger Grund ( Krankheit, Schwangerschaft, Gefahr für Leib und leben....) oder wirklich deutsch lernen. Ist in 80 Stunden erledigt, A1 ist nicht so schwer.
Trotzdem viel Glück für euch zwei
Gruß Ingo
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 01.10.2011, 19:33
von AngelofMoon
ingo-xiaohua hat geschrieben:Ein Visum für einen Sprachkurs kannst du auch vergessen, da die ruckreisebereitschaft deiner Frau nicht zu erkennen ist.
Die Aussage ist nicht ganz richtig.
Auszug aus der email vom Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration
.....Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. März 2010 u.a. entschieden, dass der Sprachnachweis mit dem besonderen Schutz zu vereinbaren ist, den Ehe und Familie nach dem Grundgesetz genießen. Nach dem Urteil kann der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich für den Fall, dass die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden können und keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, auch auf andere Weise herbeigeführt werden. Dies ist etwa durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs (§ 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes) möglich. Eine Gesetzesänderung, wie in Ihrer E-Mail angesprochen, ist auch insoweit nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Falk Lämmermann
Ich habe in einen Schreiben an das Bundesamt für Migration, Flüchtlinge und Integration meinen Fall geschieldert und auch auf Probleme die welche für einige entstehen und das es keine Gesetzliche Regelung für Binationale Ehepaare gibt die vor diese Hürden stehen.
ingo-xiaohua hat geschrieben:Ist in 80 Stunden erledigt, A1 ist nicht so schwer.
Hast Du den selben Sprachnachweis, in der von Dir angegebenen Zeit, in Arabisch oder Koreanisch bzw. in Chinesch gemacht, wenn nicht solltest Du dieses nicht einfach so in den Raum stellen.
Beim Verband binationaler Familien und Partner habe ich von einen Fall gelesen wo jemand 5 Sprachen beherrscht und doch den Sprachnachweis selbst beim dritten mal nicht geschafft hat.
Da gibt es noch viele Beispiele eine über 60 Jährige Russin soll diesen Sprachnachweis erbringen um mit Ihren Deutschen Ehepartner für den Rest des Lebens zusammen zu leben.
Aber mal eine andere Frage bis Du in jeden Schulfach so gut das Du nur gut und sehr gut im Zeugnis stehen hast?
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 01.10.2011, 23:09
von ingo-xiaohua
100% richtig, es gibt immer eine Möglichkeit. Es gibt auch schon Urteile darüber, aber es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung der Botschaft in Zusammenarbeit mit der ALB des Wohnortes.
Wenn der Visums Antrag abgelehnt wurde hilft leider oft nur der Weg vor Gericht. Ich finde es auf jedenfall wichtig das eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, um es einfacher für alle zu machen. Die Mitarbeiter der Botschaften würden manchmal auch gerne anders entscheiden, können es aber manchmal nicht, weil es keine eindeutigen Regelungen gibt. Habe auch so einige Hürden gehabt, bis meine Frau nach Deutschland durfte.
Ich kann nur berichten wie es mir und meiner Frau gegangen ist, und ich habe bestimmt keine Dr. Arbeit darüber geschrieben.
Ich habe nur das wiedergegeben was ich erlebt habe und was ich in dieser Zeit gelesen habe.
Eins habe ich in dieser Zeit gelernt, es gibt viele Beamte die wollen und leider nicht können, weil ihnen die Gesetze fehlen.
Wichtig ist auch immer der Kontakt zu den MA der Behörden, dann geht vieles einfacher, wie schon gesagt, Einzelfallentscheidung. Vieles ist dann doch möglich, was unmöglich erscheint.
Gruß Ingo
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 02.10.2011, 04:43
von AngelofMoon
Stimmt Ingo!
Jeder Visumantrag ist ein Einzel Fall und darum kann man nie von einen auf den anderen schließen.
Ich werde auch nicht behaupten das man ein Visum nach §16 Artikel 5 Aufenthaltsgesetz mal so einfach bekommt.
Vielleicht wird der Sprachnachweis irgendwann aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen aber da Papier nun einmal Geduldig ist wird es noch dauern.
Die Niederlande hat jetzt den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Türkischen Staatsbürgern gestrichen ob die Niederlande es ganz aus Ihren Gesetz streichen werden ist mir leider nicht bekannt.
Ich hoffe aber mal das Sie es machen werden und Österreich, Dänemark und Deutschland dann nachziehen.
Auch ich sehe es so das der Nachziehende Ehepartner die Sprache lernen muss/sollte.
Das kann aber auch dann nach dem Ehegattennachzug/Familienzusammenführung geschehen. Die Gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind gegeben, sie müssen nur von den zuständigen Behörden auch angewendet werden.
Gruß AngelofMoon
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 14.06.2012, 02:23
von event
Hab nun die Suche ausfuehrlich benutzt aber irgendwie keine Stichhaltige Antwort auf folgende Frage gefunden:
Wir planen ein Eheschliessungsvisum fuer meine Verlobte zu beantragen.
Welche Krankenversicherung benoetigt man dafuer? Ist da genauso eine "Incoming" Krankenversicherung wie fuer ein Schengen Visum noetig?
Generell muesste man diesen Schutz doch nur vom Tag der Einreise bis zum Hochzeitstermin (bzw. + ein paar Tage Uebergangszeit) bezahlen, oder muss man auf jeden Fall 90 Tage buchen?
Hab mich schonmal ein bisschen per Google informiert, ob sie dann spaeter GKV oder PKV versichert wird werde ich versuchen herauszufinden. Da aber die incoming Versicherung ja erstmal guenstiger ist, auch wenn sie weniger Leistungen abdeckt, koennte man diese ja fuer 90 Tage beantragen und hat dann auch genug Zeit in das deutsche System zu wechseln. Werde einfach mal bei meiner Krankenversicherung nachfragen, die muessen es ja wissen.
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 14.06.2012, 03:50
von AngelofMoon
event hat geschrieben:Welche Krankenversicherung benoetigt man dafuer? Ist da genauso eine "Incoming" Krankenversicherung wie fuer ein Schengen Visum noetig?
Ist die selbe Versicherung.
http://www.hansemerkur.de/produkte/reis ... visum-plus
event hat geschrieben:Generell muesste man diesen Schutz doch nur vom Tag der Einreise bis zum Hochzeitstermin (bzw. + ein paar Tage Uebergangszeit) bezahlen, oder muss man auf jeden Fall 90 Tage buchen?
Die Versicherung muss so lange Gültig sein bis Deine Verlobte/Frau dann über Dich mit Versichert ist.
event hat geschrieben:Werde einfach mal bei meiner Krankenversicherung nachfragen, die muessen es ja wissen.
Habe ich auch gemacht, frage gleich nach welche Unterlagen dann gebraucht werden.
Re: Heiraten in Deutschland FAQ ?
Verfasst: 14.09.2012, 22:52
von schuen
Hallo Ingo & 小华,
könnte Ihr bitte die genauer Informationen uns über Heiraten in Dännemark zu kommen lassen. Ich (Chinesin) und meiner Verlobter wollen heiraten.
Mein Email:
[email protected]
Liebe Grüße
Xun