Re: Wird das Einkommen aus China in Deutschland bekannt ?
Verfasst: 27.06.2010, 09:36
Wenn du in China als freier Mitarbeiter eine Tätigkeit aufnimmst, mußt du dich bei der chin. Steuerbehörde anmelden und bist vom ersten Tag an steuerpflichtig. Eine Kommunikation mit deutschen Behörden findet nicht statt und die Anfrage vom deutschen Fiskus in China ist nicht erlaubt und wird deshalb auch von der Oberfinanzverwaltung nicht geduldet.Freddy hat geschrieben:Nun, ich bekomme so etwas wie Vorruhestandsgeld. Das ist aber in Deutschland schon versteuert. Davon zahle ich auch Sozialversicherungsabgaben. Das Gehalt in China wird ebenfalls versteuert, da bin ich als freier Mitarbeiter beschäftigt.
Wie sieht es denn wohl aus dieser Sicht aus?
Andererseits mußt du, wenn du steuerehrlich sein willst, deine Auslandseinkünfte in Zeile 21 /22 der Anlage N zur Einkommenssteuerklärung angeben. Steuerlich ist das meist nicht relevant, da du gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit China vom ersten Tag an in D steuerfrei für diese Einkünfte bleibst. Diese Einkünfte unterliegen allerdings in einigen Fällen dem Progressionsvorbehalt.
Es bleibt also dir überlassen, ob du diese Einkünfte angibst, chin. Firmen und Behörden werden deutsche Behörden nicht informieren.