Reisefreigrenze von EUR 430

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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chinavelo
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von chinavelo »

hktraveller hat geschrieben: Wenn der Laptop 500 Euro Wert ist muss dieser verzollt werden. Die restlichen 300 Euro fallen unter die Freigrenze.
Laut TARIC-Code 8471300000 sind aber tragbare automatische Datenverarbeitungsanlagen (darunter fallen auch Laptops) zollfrei! Die Reisefreigrenze von EUR 430 wäre bereits mit der Einfuhr des Laptops ausgeschöpft so daß man auf die Idee kommen könnte, für den restlichen Warenwert müßte Zoll bezahlt werden (da man ja die Reisefreigrenze überschritten hat), sofern es einen Zollsatz für diese Waren gibt.
Beim Zoll habe ich übrigens noch nicht angerufen, das werde ich in den nächsten Tagen noch nachholen.

Bernd
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HK_Yan
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von HK_Yan »

chinavelo hat geschrieben: Laut TARIC-Code 8471300000 sind aber tragbare automatische Datenverarbeitungsanlagen (darunter fallen auch Laptops) zollfrei! Die Reisefreigrenze von EUR 430 wäre bereits mit der Einfuhr des Laptops ausgeschöpft
Gedankenfehler. Der Laptop ist ja über €430 - also fallen Abgaben für das €500 Teil an. Zollsatz ist 0%, also €0,00 . Es fallen aber trotzdem Steuern an, 19% EuSt. = € 95
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Grufti
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von Grufti »

chinavelo hat geschrieben:
hktraveller hat geschrieben: Wenn der Laptop 500 Euro Wert ist muss dieser verzollt werden. Die restlichen 300 Euro fallen unter die Freigrenze.

Beim Zoll habe ich übrigens noch nicht angerufen, das werde ich in den nächsten Tagen noch nachholen.

Bernd

Du brauchst ja nicht anrufen, setz Dich doch ein paar Minuten länger vor Deinen und formuliere Deine Fragen aus. Per Mail läßt sich doch alles viel besser klären, besonders weil Du dann was Schriftliches hast, und später zusätzliche Fragen stellen kannst....
Wenn Du anrufst, kanns es passieren, daß Du ewig und eins nicht durch kommst...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von happyfuture »

hktraveller hat geschrieben: Wenn der Laptop 500 Euro Wert ist muss dieser verzollt werden. Die restlichen 300 Euro fallen unter die Freigrenze.
Schön wäre das, jedoch wird alles zusammen veranlagt! :wink:
Oder Du findest eine weitere Person, die den Warenwert 300 EUR per Freigrenze einführt!
Das Notebook ist nicht teilbar, daher mit 500 EUR immer über der Freigrenze - Einfuhrumsatzsteuer sind fällig!
chinavelo hat geschrieben:Laut TARIC-Code 8471300000 sind aber tragbare automatische Datenverarbeitungsanlagen (darunter fallen auch Laptops) zollfrei! Die Reisefreigrenze von EUR 430 wäre bereits mit der Einfuhr des Laptops ausgeschöpft so daß man auf die Idee kommen könnte, für den restlichen Warenwert müßte Zoll bezahlt werden (da man ja die Reisefreigrenze überschritten hat), sofern es einen Zollsatz für diese Waren gibt.
Beim Zoll habe ich übrigens noch nicht angerufen, das werde ich in den nächsten Tagen noch nachholen.
Schon sehr gut erkannt!
Reisefreigrenze bei der Einfuhr aus Drittland: alles Zusammen 430 Euro
Bei überschreiten der Reisefreigrenze bis 700 Euro können die Einfuhrabgaben anhand des pauschalierten Abgabesatzes berechnet werden.
Über 700 Euro Warenwert der Mitbringsel wird nach Abgabenberechnung nach dem Zolltarif bezahlt als da wären:
+ Zollbetrag (das Notebook wäre hier mit nix anzusetzen)
+ Verbrauchssteuerbetrag (je nach Warenmenge)
+ Einfuhrumsatzsteuer (Bemessungsgrundlage= Zollwert+Zollbetrag+Verbrauchssteuerbetrag)

So will es das Gesetz, so einfach ist das! :wink:

Würde mich dennoch freuen, wenn Dir das der Zoll so oder so ähnlich bestätigt!
(Grufti, was ist los mit Dir, zu schwör?)

Oder Bryan fragen, der gibt bestimmt Auskunft gegen einen entsprechenden Obulus! :P
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von hktraveller »

happyfuture hat geschrieben:Schön wäre das, jedoch wird alles zusammen veranlagt! :wink:
Oder Du findest eine weitere Person, die den Warenwert 300 EUR per Freigrenze einführt!
Das Notebook ist nicht teilbar, daher mit 500 EUR immer über der Freigrenze - Einfuhrumsatzsteuer sind fällig!
Sorry, ja Du hast recht (ich habs nachgelesen). Bin offensichtlcih schon zu lange in Hong Kong. Da ist es anders (Bei den wenigen Waren wo Zoll anfaellt).
Wie sieht das aber aus wenn man den Laptop gewerblich einfuehrt. Fallen dann die privaten Freigrenzen weg?
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von happyfuture »

Wenn Du beim Zoll als Luft- oder Seereisender vorstellig wirst, nur dann gibt es pro Nase für alle mitgebrachten Waren die sogenannte Reisefreigrenze von 430 EUR ausschließlich für deinen Privatgebrauch (noch nicht mal Privat für Freund, Oma, Tante, Onkel usw. mitgebracht - is nich!)

Ich rate allen, die hier weiterhin im Dunkeln Vermutungen äußern, sich mit folgender Stelle in Verbindung zu setzen (und wie Grufti schon schrieb, auch meine Empfehlung per e-Mail machen)

Informations- und Wissensmanagement Zoll


@hktraveller: :wink:
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von HK_Yan »

hktraveller hat geschrieben:Wie sieht das aber aus wenn man den Laptop gewerblich einfuehrt. Fallen dann die privaten Freigrenzen weg?
"privaten Freigrenzen" sagt doch schon alles. Gewerblich musst du ALLES anmelden.

Ich bin mal wegen einer US$6,00 Kaffeemaschine die ich von Deutschland aus als Muster versenden wollte (statt von HK €60 Versand zu zahlen) in Frankfurt bei der Landung ausgesiebt worden und wurde dann belehrt das jedes gewerbliche Teil angemeldet werden muss. Das Teil wurde dann offiziell freigestellt.
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von hktraveller »

Das war aber nicht meine Frage. Die Frage war: Gewerblicher Laptop, dazu privat Waren im Wert von 300 Euro. Gibts eine Fereigrenze oder nicht. Ich verzolle den Laptop ja nicht fuer mich sondern als gesetzlicher Vertreter fuer meine Firma.
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von HK_Yan »

hktraveller hat geschrieben:Das war aber nicht meine Frage. Die Frage war: Gewerblicher Laptop, dazu privat Waren im Wert von 300 Euro. Gibts eine Fereigrenze oder nicht. Ich verzolle den Laptop ja nicht fuer mich sondern als gesetzlicher Vertreter fuer meine Firma.
Wo denn verzollen und warum? Verzollen musst du nur Waren die du einführst, bedeutet die in DE bleiben. Wenn du für eine HK Firma arbeitest und DE besuchst musst du dein Reisegut das du wieder mit raus nimmst nicht anmelden. Wenn du dir unsicher bist würde ich aber immer den roten Kanal wählen.
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von hktraveller »

Nochmal: Wir bearbeiten immer noch die Frage des OP. Ich hab inzwischen gelernt dass er wenn er einen Laptop fuer 500 Euro dabei hat und andere Waren fuer 300 Euro, wenn er alles privat einfuehrt keine Freigrenze hat.

Wenn er aber den Laptop gewerblich einfuehrt, also auf seine Firma verzollt, bleibt ihm dann privat eine Freigreze fuer die restlichen 300 Euro oder nicht?
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Grufti
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von Grufti »

HK_Yan hat geschrieben:
hktraveller hat geschrieben:Das war aber nicht meine Frage. Die Frage war: Gewerblicher Laptop, dazu privat Waren im Wert von 300 Euro. Gibts eine Fereigrenze oder nicht. Ich verzolle den Laptop ja nicht fuer mich sondern als gesetzlicher Vertreter fuer meine Firma.
Wo denn verzollen und warum? Verzollen musst du nur Waren die du einführst, bedeutet die in DE bleiben. Wenn du für eine HK Firma arbeitest und DE besuchst musst du dein Reisegut das du wieder mit raus nimmst nicht anmelden. Wenn du dir unsicher bist würde ich aber immer den roten Kanal wählen.
Da es schon seit langem üblich ist, daß Geschäftsreisende und auch Privatpersonen Laptop und anderen Electronica bei der Einreise in D mit sich führen, müßten die Zollbehörden bei jedem Flieger aus einem Drittland mindestens 2/3 der Passagiere herausfischen und wg dieser Waren abkassieren und hätten dies vor der massiven Erweiterung der Freigrenzen schon tun müssen.
Ich würde das ganze Problem also etwas entspannter sehen.

Im übrigen vermute ich, daß genau aus diesem Grund die Freigrenzen so stark von ehemals 175 EUR angehoben wurden...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von roadruner46 »

Hallo,

also ich kann nur einen Rat abgeben. Da ich selbst am Frankfurter Flughafen arbeite, und selbst jetzt nach China fliege auf Urlaub. Erlebe auch öfters am Flughafen was die Leute so Mitnehmen ist oft Unglaublich.
Also zurück zum Laptop/Notebook:
Bei der Abreise an den Zoll gehen, das/die Geräte Regestieren lassen (Orig. Rechnung nicht vergessen)
den Ausfuhrschein zu den Reiseunterlagen geben.
Bei der Ankunft zurück aus dem Uralub/Geschäftsreise, den Ausfuhrschein zeigen, sollte der Zoll Nachfragen.
Keine Unanehmlichkeiten mehr, und auch kein Rechnen erforderlich.

LG vom roadruner :D
Gerald
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hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von jadelixx »

Danke fuer Deinen Kommentar roadrunner46 und willkommen im Forum.
Leider bestaetigst Du mit Deinem kurzen Text einige Vorurteile.
roadruner46 hat geschrieben: ... also ich kann nur einen Rat abgeben. Da ich selbst am Frankfurter Flughafen arbeite, und selbst jetzt nach China fliege auf Urlaub. Erlebe auch öfters am Flughafen was die Leute so Mitnehmen ist oft Unglaublich.
Es geht Dich nichts an und eine Wertung darueber, was Leute so bei sich tragen, steht Dir nicht zu.
Wenn Du am Flughafen arbeitest, bist Du ein Dienstleister entweder fuer den Staat oder fuer ein Unternehmen. Wenn einer was mit sich rumtraegt, was nicht erlaubt ist, verwahrt es fuer Ihn oder schickt es gegen Gebuehr an seine Adresse.
Bei den Leuten am Flughafen funktioniert der Servicegedanken aber schon ganz gut. Um so bedauerlicher Dein Ratschlag:
roadruner46 hat geschrieben:Also zurück zum Laptop/Notebook:
Bei der Abreise an den Zoll gehen, das/die Geräte Regestieren lassen (Orig. Rechnung nicht vergessen)
den Ausfuhrschein zu den Reiseunterlagen geben.
Bei der Ankunft zurück aus dem Uralub/Geschäftsreise, den Ausfuhrschein zeigen, sollte der Zoll Nachfragen.
Du weisst es also auch nicht und Du glaubst doch nicht im Ernst, das ich fuer eine Reise noch einen Stapel Papier mit mir rumschleppe, um mein Eigentum nachzuweisen. Was ist, wenn mir einer dieser kostbaren Nachweise verloren geht?
roadruner46 hat geschrieben:Keine Unanehmlichkeiten mehr, und auch kein Rechnen erforderlich.
Die Unannehmlichkeiten enstehen vor allem durch voellig beknackte Regelungen und Gesetze, die keiner mehr versteht. Noch mehr Scheine und Nachweise fuer irgendwas, werden auch nur noch mehr Scheine und Nachweise fuer irgendwas Anderes verursachen.

Versucht es doch mal mit einfachen Handlungsprinzipen. Ihr wollt zollfreien Handel unterbinden, also achtet einfach darauf, ob einer mehr als 2 Dinge von der gleichen Sorte mit sich rumtraegt und gut ist.

Schoenen Urlaub, China ist ein spannendes Land.
Hoffentlich musst Du da nicht irgendwelchen Scheinen und Nachweisen hinterher rennen. :wink:
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von HK_Yan »

Ich finde den Tipp schon recht sinnvoll. Man muss immer daran denken das der Zoll immer zuschlagen kann. Nicht nur bei der ersten Einreise, sondern bei jeder Einreise. Ein Bekannter von mir bekam eine Strafe für eine Kamera die er einige Jahre zuvor in den USA gekauft hatte und mit der er bestimmt schon 10 mal über die Grenze gewandert ist.

Ich hab keine Papiere dabei, aber ich hab auch keine Waren die in Deutschland bleiben wenn ich dort hin reise.
Die Unannehmlichkeiten enstehen vor allem durch voellig beknackte Regelungen und Gesetze, die keiner mehr versteht.
Die Freigrenze ist €430 , das ist eigentlich nicht so sehr schwer zu verstehen. Viel mehr ist da nicht.
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Re: Reisefreigrenze von EUR 430

Beitrag von jadelixx »

HK_Yan hat geschrieben:Ich finde den Tipp schon recht sinnvoll. Man muss immer daran denken das der Zoll immer zuschlagen kann. ...
Deswegen sollte es sinnvolle Regelungen geben, die einfacher handhabbar sind. Der Staatsdienst muss dann auch nicht bei irgendwas "zuschlagen" muessen.
HK_Yan hat geschrieben:Die Freigrenze ist €430 , das ist eigentlich nicht so sehr schwer zu verstehen. Viel mehr ist da nicht.
Wozu dann die 29 Posts in diesem Thread, wenn alles so eindeutig ist.
Man kann alles vereinfachen, wenn man es will. Vergleiche mal die Buerokratie in Deutschland mit der in Hong Kong.
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