Verfasst: 23.03.2007, 13:50
toll! und welche konsequenzen hat das jetzt? es kann doch nicht sein, dass sie die ganze kohle einstreicht!Koschka hat geschrieben:frau trägt mich als darlehensnehmer ein und sich als eigentümerin. klasse.
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toll! und welche konsequenzen hat das jetzt? es kann doch nicht sein, dass sie die ganze kohle einstreicht!Koschka hat geschrieben:frau trägt mich als darlehensnehmer ein und sich als eigentümerin. klasse.
>>>>>>>So ist ein Ehevertrag, in dem man z.b. festlegt, daß bei einer Scheidung kein Unterhalt an die EX gezahlt wird, "sittenwidrig" und deshalb von vorne herein ungültig ist..
- Farin Urlaub, Lieber Staat"Lieber Staat
Ich fühle mich so rundum wohl in dir
Lieber Staat
Es weht ein Wind von Freiheit hier
Du erklärst mir immer wieder, was erlaubt ist und was nicht
Lenkst mein Leben jeden Tag und bist furchtbar fürsorglich
Ach, was wär ich ohne dich
Danke, dass du mich regierst
Danke, dass du mich regierst
Und dass du mich nicht ignorierst
Lieber Staat
Gut, dass du weißt, was richtig für mich ist
Lieber Staat
Schön, dass du so ehrlich bist
Du willst immer nur mein Bestes und du gibst mir zu verstehn
Wenn mir irgendwas nicht passt, steht mir frei hier wegzugehn
[...]
Bevor ich es vergesse
Kleine Sache nur
Ich danke dir für deine Leitkultur"
Schön dass man seinen Liebsten immer so vertrauen kann.....Koschka hat folgendes geschrieben:
frau trägt mich als darlehensnehmer ein und sich als eigentümerin. klasse.
Sicher fenken viele Frauen sso wie Du...anfangs zumindest.., aber wenn Du jede Möglichkeit absichern willst, stirbt die Liebe zuerst..ich finde so einen vertrag dann nützlich wenn einer von den zweien viel geld mit bringt, teure wohnung oder haus und kinder hat. jede frau kann auch nach dem kind wenn es im kindergarten oder schule ist wenigstens halbtags wieder arbeiten.
leider denken da viel frauen anders. sie heiraten und setzten kinder in die welt damit sie ihre füsse hochlagern können und sie müssen an der situation im falle einer scheidung auch nichts daran ändern.
jeder hat eine andere sicht der dinge und das ist nunmal meine.
aber jeder muss das tun was er für richtig hält.
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was den ehegatten-unterhalt angeht, da bin ich mir nicht so sicher.einen teil meiner kohle werde ich schon bekommen, denn es wird (oder besser soll) das vorhandene vermögen hälftig geteilt werden. der unterschied ist der, dass die ex weiterhin in meinem haus wohnen kann (mit dem neuen stecher) und mir keinen cent dafür zahlen muss. würden beide im grundbuch stehen, müsste sie mir eine nutzungsentschädigung zahlen, die dem hälftigem erzielbaren mietziens für das haus entsprechen würde. ihr könnt euch ja ausrechnen was bei einer miete von rund 400 € über die jahre zusammenkommt.no1gizmo hat geschrieben:Dieser thread ist sehr lehrreich, dafür möchte ich mal Danke sagen, ehrlich.
Besonders was ich gerade bei Koschka gelesen habe, hat mich schockiert, da würd ich amoklaufen.
dito. und nicht nur die rechtssprechung....dashalb hasse ich die deutsche rechtssprechung, die arroganz und überheblichkeit der deutschen richter, diese ganze antiquierte sch....
Ist sie auch nicht, dem Befangenheitsantrag der Anwältin der Klägerin ist stattgegeben worden.Koschka hat geschrieben:so eine richterin kann doch in unserem "rechtstaat" nich tragbar sein, oder ?
Du Koschka,Koschka hat geschrieben:...
august 2000 die letzte rate gezahlt, frau scheidung eingereicht. klasse.
2005 endlich geschieden (nach 5 jahren) bis heute zugewinnausgleich, hausratsteilung etc. noch offen - nach 7 jahren !!! .
die sache ist bei mir etwas komplizierter und ich wollte euch nicht langweilen und nicht so weit ausholen.anderer Li hat geschrieben:Du Koschka,Koschka hat geschrieben:...
august 2000 die letzte rate gezahlt, frau scheidung eingereicht. klasse.
2005 endlich geschieden (nach 5 jahren) bis heute zugewinnausgleich, hausratsteilung etc. noch offen - nach 7 jahren !!! .
aber wenn ich richtig informiert bin, ist es nicht so, dass die Zugewinnausgleichsansprüche innerhalb von drei Jahren verjähren? Und zwar ab den Stichtag wo die Gegenpartei des Antragsstellers die Mitteilung des Scheidungsantrags erhalten hat und somit die Gütertrennung eintritt?
Oder bin ich falsch informiert worden? Hat jemand mehr Info/Erfahrung?
Gruss.
Li