Oh ja ...Ajiate hat geschrieben:Wie oben im Artikel der MZ erwähnt, finde ich es besonders infam, dass die chinesische Studentin auch noch von den Tätern als Sexpartnerin bezeichnet wurde. Natürlich aus Tätersicht ein Versuch, sich als unschuldig darszustellen - für die Eltern aber ein harter Schlag ins Gesicht.
Wie konnte ich das in in meinen Szenarien nur übersehen?
Das OPFER hatte ja eine Mitschuld ...
Als "Hightlight" kommt dann - was?
Die Studentin wollte vergewaltigt und ermordet werden?
Verteidigung ist eine Sache - aber diese Art von relativierender Schuld, indem man diese z.T. dem Mord-Opfer zuschiebt, das sich nicht mehr wehren kann ...
Diese widerwertige, zynische, asoziale und menschenverachtende Art der Berufsauffassung ...
Jede Kakerlake hat da mehr Ehre und Anstand ...
Und Letzteres sollte auch der Verteidiger haben ...
Alleine schon die Vorstellung, das die Verteidigung so argumentieren könnte ...
In vergleichbarer Situation, würde ich den Betr. Verteidiger selbst wegen übler Nachrede einer Toten verklagen - wenns sein müsste durch sämtliche Instanzen

