Konsularbescheinigung

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mr.shi
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Konsularbescheinigung

Beitrag von mr.shi »

Hallo zusammen,

wie ist der exakte Ablauf der Erstellung einer Konsularbescheinigung und wie lange dauert jene zur Bearbeitung?

Ich werde in den nächsten Tagen die legalisierten Dokumente meiner Freundin erhalten und anschließend umgehend beim Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dort versicherte man mir bereits, dass dieses sofort ausgehändigt werden könnte. Ich muss anschließend das Dokument nur zur chinesischen Botschaft (in Berlin?) schicken mitsamt meiner Angaben und Antrags und anschließend werde ich die Konsularbescheinigung ausgehändigt bekommen...liege ich da richtig oder muss ich jetzt mit Horrorantworten rechnen?

Grüße
Christian
helge-hamburg
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von helge-hamburg »

mr.shi hat geschrieben:Hallo zusammen,

wie ist der exakte Ablauf der Erstellung einer Konsularbescheinigung und wie lange dauert jene zur Bearbeitung?

Ich werde in den nächsten Tagen die legalisierten Dokumente meiner Freundin erhalten und anschließend umgehend beim Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dort versicherte man mir bereits, dass dieses sofort ausgehändigt werden könnte. Ich muss anschließend das Dokument nur zur chinesischen Botschaft (in Berlin?) schicken mitsamt meiner Angaben und Antrags und anschließend werde ich die Konsularbescheinigung ausgehändigt bekommen...liege ich da richtig oder muss ich jetzt mit Horrorantworten rechnen?

Grüße
Christian
Hallo Christian!

Die Konsularbescheinigung stellt dir das deutsche zuständige Konsulat in China aus. Das EFZ lässt du von der ch. Botschaft zur Verwendung in China legalisieren. Bei mir reichte es aus, das EFZ vorab per Email (Scan) zum Marriage Office nach China zu senden. Die haben es sich vorab übersetzt. Musste nur das Original zur Hochzeit mit nehmen. Ggf. fordert das Standesamt noch zusätzlich eine Konsularbescheinigung (Bescheinigung deiner Ledigkeit). Die stellt die dt. Botschaft in China i.d.R. am gleichen Tag auf Basis des EFZ aus. Je nach Fähigkeit und Lust der Mitarbeiter auch in ch. Sprache, ansonsten heißt es: übersetzen und ggf. beglaubigen lassen.

Helge
mr.shi
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von mr.shi »

Hi,

ich habe es leider nicht 100% verstanden.

@Helge: Du hast das EFZ zum Marriage Office vorab als Scan zukommen lassen und die haben es vorab übersetzt. Als du nach China kamst, hast du das EFZ vorgelegt und legalisieren lassen. D.h. das Marriage Office hatte eine unbeglaubigte, selbst übersetzte Variante deines EFZ und du brachtest die nicht übersetzte, vom deutschen Konsulat in deutscher Sprache ausgestellte Variante mit. Zur Ledigkeit: Das Ehefähigkeitszeugnis impliziert doch bereits die Ledigkeit!

MFG
Christian
helge-hamburg
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von helge-hamburg »

mr.shi hat geschrieben:ich habe es leider nicht 100% verstanden.
das kann bei diesen Papierkrieg schon passieren :)

Also: EFZ ist international und mehrsprachig (nur nicht chinesisch) und vom dt. Standesamt ausgestellt, beglaubigt, überbeglaubigt und von der ch. Botschaft in DE legalisiert. Dieses legalisierte EFZ sollte dann für die Hochzeit in China ausreichen. Falls nicht, muss die dt. Botschaft/Konsulat in China auf Grund des EFZ noch eine Konsularbescheinigung ausstellen, welche lediglich besagt, das du ledig bist.
Letztendlich muss du vorher in Erfahrung bringen, was das ch. Standesamt haben will. Da sind wohl keine allgemeingültigen Aussagen möglich... persönliche Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer können dir lediglich mögliche Konstellationen aufzeigen.
Mathias
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von Mathias »

Hallo Christian,

schau auch mal unter Heiraten - in China oder Deutschland? nach. Ich gehe einmal davon aus, Du bist Deutscher, Deine Freundin Chinesin und Ihr wollt in China heiraten. Du benötigst also ein legalisiertes EFZ zur Vorlage beim chinesischen Standesamt.

Ablauf:

1. Dein Standesamt händigt Dir Dein EFZ aus. (Damit hast Du den schwierigsten Part eigentlich schon geschafft.)
2. Dieses EFZ lässt Du vom Innenministerium Deines Heimatbundeslandes beglaubigen. (Frag mal auf Deinem Standesamt nach, die könnten Dir evtl. dabei helfen. Braucht, je nach Bundesland, so 1 - 2 Wochen.)
3. Danach lässt Du das beglaubigte EFZ vom Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigen. (Per Post, dauert so 2 - 3 Wochen.)
4. Mit dem überbeglaubigten EFZ gehst Du zur Konsularabteilung der Chinesischen Botschaft (oder einem chinesischen Konsulat in Deiner Nähe) und lässt es legalisieren. (Machen die, gegen Zusatzgebühr noch am gleichen Tag fertig.)

In welcher Stadt wollt Ihr heiraten? Vielleicht gibt es hier im Forum Jemanden, der Erfahrungen mit dem Standesamt in eben dieser Stadt hat. In meinem Fall (Shenyang) wurde das legalisierte Dokument in Deutsch (also nicht übersetzt) vom chinesischen Standesamt problemlos akzeptiert.

Gruß
Mathias
mr.shi
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von mr.shi »

Hi,

wir wollen in Nanjing heiraten. Es ist allgemein recht schwer (mit meiner Frau und deren Behörden) zu kommunizieren, welche Dokumente in welcher Form nun wirklich verlangt werden. Mir kommt es vor, dass da jeder Beamte nach Lust und Laune unterschiedliche Aussagen macht. In diesem Fall ein Hoch auf das steife, paragraphisierte deutsche Bürokratensystem!!! Mein Standesamt und die deutsche Botschaft machen auch konträre Aussagen zum Ablauf, es kennt sich schlicht niemand aus!

Ich werde es nun so angehen, wie Mathias es mir erklärte, dies scheint mir ein sicherer Weg zu sein. Noch warte ich auf ihre Dokumente, aber die werden in den nächsten 3-4 Tagen eintrudeln, wenn nix schief läuft. Anschließend werde ich mich mit dem Konsulat in München in Verbindung setzen und nachfragen, ob die auch wirklich die Beglaubigungen des Innenministeriums und des Bundesverwaltungsgericht brauchen. Mein Standesamt erklärte mir, dass sie so etwas noch nie gehört haben und bestenfalls Urkunden selbst beglaubigten. Jedenfalls werde ich das Dokument legalisieren lassen, je nach Anforderung.

Zudem werde ich kurz vor der Hochzeit zur dt. Botschaft in Shanghai gehen und mir eine Konsularbescheinigung aushändigen lassen, eines der Dokumente (legalisiertes EFZ bzw. Konsularbescheinigung) lasse ich übersetzen.

Nichts wäre peinlicher, als dass die Hochzeit aufgrund fehlender Papiere nicht zustande käme, bedenkt man dass außer mir bereits 5 Ver- und Bekannte den Flug Mitte April gebucht haben...

Wenn natürlich ein einziges Mal die Post versagen würde...dann wäre die komplette Kette unterbrochen, es muss bei Null angefangen werden, der Urlaub umgelegt, Flüge gecancelt...werden, aber das wird nicht passieren!!!

Gruß
Chris
Mathias
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von Mathias »

Patience, young padawan, to learn much You have. :wink:
mr.shi hat geschrieben: ... Anschließend werde ich mich mit dem Konsulat in München in Verbindung setzen und nachfragen, ob die auch wirklich die Beglaubigungen des Innenministeriums und des Bundesverwaltungsgericht brauchen ...
Naja, bis zum Bundesverwaltungsgericht wirst Du nicht gehen müssen :D Aber der beschriebene Ablauf (Beglaubigung -> Überbeglaubigung -> Legalisation) ist schon so richtig. Die Info musst Du nicht extra beim Konsulat einholen, schau mal hier: (Merkblatt zur Legalisation) nach.
mr.shi hat geschrieben: ... Nichts wäre peinlicher, als dass die Hochzeit aufgrund fehlender Papiere nicht zustande käme, bedenkt man dass außer mir bereits 5 Ver- und Bekannte den Flug Mitte April gebucht haben ... Wenn natürlich ein einziges Mal die Post versagen würde ... dann wäre die komplette Kette unterbrochen, es muss bei Null angefangen werden, der Urlaub umgelegt, Flüge gecancelt ... werden ...
Falls es mit dem EFZ Probleme gibt, lass Dir eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. eine Erweiterte Aufenthaltsbescheinigung (aus der ebenfalls hervorgeht, daß Du ledig bist) von der für Dich zuständigen Meldebehörde ausstellen. Diese dann beglaubigen -> überbeglaubigen -> legalisieren lassen. Bei meiner Heirat in Shenyang wurde das so akzeptiert. Das kann aber in Nanjing anders sein.
mr.shi hat geschrieben: ... Mir kommt es vor, dass da jeder Beamte nach Lust und Laune unterschiedliche Aussagen macht. In diesem Fall ein Hoch auf das steife, paragraphisierte deutsche Bürokratensystem!!! Mein Standesamt und die deutsche Botschaft machen auch konträre Aussagen zum Ablauf, es kennt sich schlicht niemand aus! ...
Ich gehe davon aus, daß Dir die Botschaft eine korrekte Auskunft erteilt hat. Die Aussagen deutscher Standesämter (zumindest außerhalb der größeren Städte) kannst Du in diesem fall nur mit Vorsicht genießen, die kennen sich da einfach nicht aus, da die Fälle zu selten sind.

Lies bitte den Strang: Heiraten - in China oder Deutschland? noch einmal aufmerksam durch!
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von ingo_001 »

Ein laogong werden, ja das will er - aber gut durchdacht und vorbereitet er sein soll und nicht übereilt handeln. Denn dieser Weg führt zur dunkelen Seite der Bürokratie und auf immer verloren sein Begehr sein wird.
Folgt er dem richtigen Pfad, dann auch er seine laopo bekommen wird :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von mr.shi »

Hi,

danke für eure Auskunft! Ein Gericht ist zwar auch ein Amt, aber ein spezielles :)

Ich las den Thread "Heiraten - in China oder Deutschland?" nochmals ausführlich durch. Es ist leider nicht eindeutig ersichtlich, welches Konsulat nun zur Legalisation fähig ist. Ist es die chinesische Botschaft in Berlin oder auch ein beliebiges chinesisches Konsulat, wie in meinem Fall z.B. München?

In anderen Threads wird auch immer wieder behauptet, man benötige eine Konsularbescheinigung. Dies ist ja bekanntlich das Dokument, das man bei Vorlage des EFZ bei der deutschen Botschaft in China erhält... sehr verwirrend!

Kann man bei einem chinesischen Konsulat auf Wunsch eine notariell beglaubigte Übersetzung erhalten?

Man muss natürlich besonnen an die Sache herangehen... gelegentlich kommt aber dennoch Panik auf, wenn neben der Arbeit seit 6 Wochen ständig eine ordentliche Wohnung für laogong und laopo gesucht wird, die Erwartungshaltung seitens der Familien und der Freunde sehr groß ist und sich vor einem die Great Document-Wall aufbaut.

Xiexie nimen!!!
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von Mathias »

mr.shi hat geschrieben:... und sich vor einem die Great Document-Wall aufbaut ...
:D Da können sicher so Einige hier im Forum mit Dir mitfühlen, aber lass Dich nicht unterkriegen!
mr.shi hat geschrieben: ... Es ist leider nicht eindeutig ersichtlich, welches Konsulat nun zur Legalisation fähig ist. Ist es die chinesische Botschaft in Berlin oder auch ein beliebiges chinesisches Konsulat, wie in meinem Fall z.B. München? ...
Die Chinesische Botschaft Berlin generell und wenn Du in Bayern lebst bzw. arbeitest auch das Chinesische Generalkonsulat in München. Die Deutsche Botschaft Peking hält auch einige Informationen bereit, z.B. das Merkblatt: Eheschließung in China.
mr.shi hat geschrieben:... In anderen Threads wird auch immer wieder behauptet, man benötige eine Konsularbescheinigung. Dies ist ja bekanntlich das Dokument, das man bei Vorlage des EFZ bei der deutschen Botschaft in China erhält ... sehr verwirrend! ...
Die Deutsche Botschaft Peking beschreibt das in dem o.g. Merkblatt zwar so, ich kann das aber aus meiner Erfahrung in Shenyang nicht bestätigen. Aber das kann in Nanjing wieder anders sein. Am besten auf dem Standesamt in Nanjing nachfragen.
mr.shi hat geschrieben:... Kann man bei einem chinesischen Konsulat auf Wunsch eine notariell beglaubigte Übersetzung erhalten? ...
Nein. Übersetzung -> beim Übersetzer, notarielle Beglaubigung -> beim Notar :wink:
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von mr.shi »

Hallo,

zur Übersetzung meines EFZ: Welche Übersetzer sind hierfür bevollmächtigt?

Also die Reihenfolge: Erhalt des EFZ -> Versendung ans Innenministerium des Bundeslands zur Beglaubigung -> Versendung ans Bundesverwaltungsamt in Köln zur Überbeglaubigung -> Legalisation durch die chinesische Botschaft.....bloß wo in der Sequenz passt die Übersetzung? Nach der Überbeglaubigung?

Welcher Zweck soll im Visumsantrag meinerseits angegeben werden? Bei meinem zweiten Besuch in China gab ich "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden" und auf der folgenden Seite Name / Telefonnummer / Adresse und Email meiner Freundin an. Es existiert zudem ein Feld "Weitere Angaben", bei der man ja ehrlicherweise "Heirat" angeben könnte...

MFG
Chris
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von helge-hamburg »

mr.shi hat geschrieben:Hallo,

zur Übersetzung meines EFZ: Welche Übersetzer sind hierfür bevollmächtigt?

Also die Reihenfolge: Erhalt des EFZ -> Versendung ans Innenministerium des Bundeslands zur Beglaubigung -> Versendung ans Bundesverwaltungsamt in Köln zur Überbeglaubigung -> Legalisation durch die chinesische Botschaft.....bloß wo in der Sequenz passt die Übersetzung? Nach der Überbeglaubigung?

Welcher Zweck soll im Visumsantrag meinerseits angegeben werden? Bei meinem zweiten Besuch in China gab ich "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden" und auf der folgenden Seite Name / Telefonnummer / Adresse und Email meiner Freundin an. Es existiert zudem ein Feld "Weitere Angaben", bei der man ja ehrlicherweise "Heirat" angeben könnte...

MFG
Chris
Hallo Chris!

Die Übersetzung muss, falls erforderlich, in China vorgenommen werden.
Mach es sonst wie ich: Nach Legalisation das EFZ einscannen und an deine Verlobte schicken. Diese druckt es aus und geht damit zum dortigen Standesamt. Falls noch eine Übersetzung ins chinesische erforderlich ist, macht es u.U. das Standesamt selbst oder sagt deiner Verlobten, was zu tun ist oder ob eine zusätzliche Konsularbescheinigung erforderlich ist.

Zum Visum: Machst du den Visumsantrag und Legalisation zeitgleich, ergibt sich der Zweck. Ansonsten brauchst du für < 3 Monate ein normales Besuchsvisum (L). Adresse und Passkopie deiner Verlobten schaden nie.

Gruß, Helge
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von Mathias »

helge-hamburg hat geschrieben: ... Falls noch eine Übersetzung ins chinesische erforderlich ist, macht es u.U. das Standesamt selbst oder sagt deiner Verlobten, was zu tun ist oder ob eine zusätzliche Konsularbescheinigung erforderlich ist ...
Kann ich so voll bestätigen. Wir sind hier in Shenyang mit meinen Dokumenten auf Deutsch zum Standesamt, haben die dort so, ohne extra Übersetzung akzeptiert. Aber, wie gesagt, vor Ort nachfragen!
helge-hamburg hat geschrieben:Zum Visum: Machst du den Visumsantrag und Legalisation zeitgleich, ergibt sich der Zweck. Ansonsten brauchst du für < 3 Monate ein normales Besuchsvisum (L). Adresse und Passkopie deiner Verlobten schaden nie.
Ich habe den Eindruck gewonnen, daß sich bei der Visaerteilung den Punkt 2.1 auf dem Antrag eh keiner genauer anschaut, wenn Du nicht gerade Journalist oder Arbeitsaufnahme ankreuzt.
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von Spooky0 »

Hallo zusammen,
eine kleine bescheidene Frage. Muss ich einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Beijing machen oder kann ich so dahin gehen, und mir die Konsularbescheinigung abholen?
Grüße
Spooky
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Re: Konsularbescheinigung

Beitrag von ingo_001 »

Spooky0 hat geschrieben:Hallo zusammen,
eine kleine bescheidene Frage. Muss ich einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Beijing machen oder kann ich so dahin gehen, und mir die Konsularbescheinigung abholen?
Grüße
Spooky
Kurze Antwort: Ohne vorherige Terminabsprache gehts nicht.

PS: Es hängt vom Wohnort Deiner Frau ab, ob die dt. Botschaft in Beijing oder eins der Generalkonsulate zuständig ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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