Visum für Ehepartnerin

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mr.shi
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Visum für Ehepartnerin

Beitrag von mr.shi »

Hallo,

meine chinesische Freundin und ich wollen gegen Ostern in China heiraten. Sie absolviert derzeit ihren A1-Kurs, der Mitte März endet. Momentan lässt sie sich die Urkunden, die ich für mein Ehefähigkeitszeugnis benötige, übersetzen, eine Legalisation ist nächste Woche, KW7, möglich.

Neben den allgemeinen bekannten bürokratischen Unannehmlichkeiten musste ich zu meinem Erschrecken nun auch noch feststellen, dass sie im Gegensatz zu ihren vorigen zwei Besucher-Visa (mit Verpflichtungsurkunde, 90 Tage gültig) statt Schengen-Staaten-Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug "nur" das Nationale Visum erhält. Ich hätte nun folgende Fragen an euch:

1. Falls wir einmal außerhalb Deutschlands in der EU reisen wollen, muss sie dann ein Touristenvisum für das Reiseland beantragen? Bzw. ist dies überhaupt gestattet?

2. Nach der Heirat: Laut dem Merkblatt "Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum" des Generalkonsulats Shanghai dauert die Bearbeitungszeit 6-8 Wochen und bedarf überdies auch noch der Abstimmung mit der Ausländerbehörde des deutschen Wohnorts. Hat diesbezüglich jemand Erfahrung? (Dies würde bedeuten dass sie nicht mit mir nach Deutschland zusammen fliegen könnte, da ich nur für zwei Wochen Urlaub nehmen möchte)

3. Welche Versicherungen benötigt meine Freundin dass sie in Deutschland wohnen darf? Müssen diese bereits vor der Heirat abgeschlossen sein?

4. Was soll ich für mein Visum nennen? "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden" oder unter der Rubrik "Andere" "Hochzeit" angeben?

5. Sind (erfahrungsgemäß) die bürokratischen Hürden realistischerweise in 9 Wochen zu meistern? Man muss ja noch Unabwägbarkeiten wie lange Postzusendungen etc. bedenken. Ich würde außerdem gerne meinen Flug baldigst buchen, aber aufgrund Zeitmangels nicht stornieren wollen (was fatal wäre, da einige Leute mitfliegen möchten)

Grüße!!!
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Hanyan
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Re: Visum für Ehepartnerin

Beitrag von Hanyan »

mr.shi hat geschrieben: 3. Welche Versicherungen benötigt meine Freundin dass sie in Deutschland wohnen darf? Müssen diese bereits vor der Heirat abgeschlossen sein?
Bei den genauen Auflagen kann ich dir nicht helfen, aber wenn ihr Heiratet heißt das ja nicht gleich das Sie auch in Deutschland leben möchte, also reicht es die Versicherung erst abzuschließen wenn ihr den Antrag zur Familien Zusammenführung stellt.
mr.shi hat geschrieben: 4. Was soll ich für mein Visum nennen? "Besuch von Familienangehörigen oder Freunden" oder unter der Rubrik "Andere" "Hochzeit" angeben?
Ich würde nichts nennen, was aufsehen erregt... letztendlich wenn du ein Visum hast interessiert es sowieso keinen mehr.
Daher empfehle ich einfach Urlaub anzukreuzen, macht die Sache nicht unnötig kompliziert.

Bei den anderen Fragen können dir die anderen besser helfen.

Hanyan
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Grufti
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Re: Visum für Ehepartnerin

Beitrag von Grufti »

mr.shi hat geschrieben:Hallo,

meine chinesische Freundin und ich wollen gegen Ostern in China heiraten. Sie absolviert derzeit ihren A1-Kurs, der Mitte März endet. Momentan lässt sie sich die Urkunden, die ich für mein Ehefähigkeitszeugnis benötige, übersetzen, eine Legalisation ist nächste Woche, KW7, möglich.

Neben den allgemeinen bekannten bürokratischen Unannehmlichkeiten musste ich zu meinem Erschrecken nun auch noch feststellen, dass sie im Gegensatz zu ihren vorigen zwei Besucher-Visa (mit Verpflichtungsurkunde, 90 Tage gültig) statt Schengen-Staaten-Aufenthaltserlaubnis bei Ehegattennachzug "nur" das Nationale Visum erhält. Ich hätte nun folgende Fragen an euch:

1. Falls wir einmal außerhalb Deutschlands in der EU reisen wollen, muss sie dann ein Touristenvisum für das Reiseland beantragen? Bzw. ist dies überhaupt gestattet?
Ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland ( der eigentlich dann für alle Schengen-Staaten gelten sollte) muß Deine Freundin/künftige Frau ein Touristenvisum für den Besuch in anderen Schengen-Staaten beantragen. Wenn sie dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, benötigt sie nur für den Besuch in den Nicht-Schengen Staaten der EU ( z.B. Großbritannien) immer noch ein Visum
mr.shi hat geschrieben: 3. Welche Versicherungen benötigt meine Freundin dass sie in Deutschland wohnen darf? Müssen diese bereits vor der Heirat abgeschlossen sein?
Auf alle Fälle sollte sie eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es bleibt bei Dir, ob Ihr noch eine Unfallversicherung abschließt..
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
alexkotov
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Re: Visum für Ehepartnerin

Beitrag von alexkotov »

Wenn Deine Frau mal hier ist kannst Du jährlich ein Visum durch die Heirat beantragen. Nach drei Jahren unbefristet, Deutschkentnisse vorrausgesetzt.
Bei den meisten Versicherungen (Kranken-/Haftpflicht) kannst Du Deine Frau bei Dir mit eintragen lassen, da musst Du nichts extra abschließen. Vielleicht kann Dich da ein unabhängiger Versicherungsberater genauer informieren.
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Re: Visum für Ehepartnerin

Beitrag von ingo_001 »

Grufti hat geschrieben:Auf alle Fälle sollte sie eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es bleibt bei Dir, ob Ihr noch eine Unfallversicherung abschließt..
Falls Du bereits eine Haftpflichversicherung hast, reicht es natürlich aus, wenn Du diese von "Single" auf "Familie" umstellen lässt.
Das machen die Versicherunge idR. anstandslos und es dürfte auch nicht viel teurer sein - einfach mal bei Deiner Versicherung nachfragen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Attila
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Re: Visum für Ehepartnerin

Beitrag von Attila »

1. Sobald sie einen Aufenthaltstitel für DE hat kann Sie im Schengenraum sorgenfrei umherreisen. Für andere Staaten gelten dann wieder die Visavorschriften für Chinesen. Das nationale Visum dient nur dazu die Zeit zwischen Einreise und Erlangung des Aufenthaltstitels zu überbrücken.

2. Schwierig. Wenn ihr dort heiraten wollt müsst ihr zunächst eine Heiratsurkunde ausstellen lassen, Überbeglaubigen und Legalisieren. Dann erst kann das FZF Visum beantragt werden. 4-6 Wochen sind realistischer.

3. Eigentlich benötigt sie ab dem Zeitpunkt der Heirat keine Versicherung mehr um ein FZF Visum beantragen zu können. Eine Familienhaftpflicht und Familienkrankenversicherung machen aber Sinn.

4. Für das Visum nach China? Tourist!
Ohne Heirat steht ihr sowieso in keiner verwandtschaftlichen Beziehung. Besuchsvisum geht wohl auch aber ist komplizierter. Wegen Einladungsschreiben usw…

5. Kritisch wird das Timing nach der Eheschliessung. Einige Leute haben es geschafft die Überbeglaubigung und Legalisation der Heiratsurkunde in wenigen Tagen durch zu haben. Zur Antragstellung benötigt Deine dann Frau als Ehegattin eines Deutsch keinen Termin mehr, dann ab Antragstellung 4-6 Wochen. Also könnte es in 9 Wochen ab der Hochzeit durchaus klappen.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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