Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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ingo_001
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

Dann bist Du ja schon mitten drin :)

Fehlen nur noch die benötigten Dokumente/Urkunden Deiner Zukünftigen und Du bekommst Dein EFZ.

Dann gehts aber weiter: Das EFZ muss noch beglaubigt und danach vom Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden (ist nötig, weil die chinesiche Botschaft nur dann Dein EFZ legalisiert).

Und dann ... ab nach China :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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pollok
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von pollok »

Eine Heirat zwischen Chinesinnen und Deutschen ist von der Bundesregierung nicht erwuenscht. Zum einen besteht die Gefahr, Gelder vom deutschen Sozialsystem zu empfangen. Dann Maedchenschleppereien. Desweiteren gibt es oekonomisch-politische Hintergruende, wie der letze Buergerkrieg zwischen Tibet und Restchina diesen Jahres. Das Deutschland sich da eingemischt hat, hat nicht etwa nur humanitaere Gruende, sonst koennte man ja auch in Nordirland, Surinam oder dem Sudan anfangen. Nein, nein, nein, es hat was mit verlorenen Auftraegen im Zuge der Olympiade, kann auch ein im Suff verlorenes Ma Jiang Spiel sein, zu tun. Es gibt auch Geruechte ueber geheime wissenschaftliche Untersuchungen, die die genetische Varianz, bzw. genetische Gefahr einer deutsch-chineschen Paarung betreffen.
Das ist die eine Seite. Ausserdem gibt es noch eine praktische. Es ist ja jetzt so, dass ein gerade erst einmal dem Knabenalter entwachsener Jungmann er einmal beweisen muss, dass er ehefaehig ist. Daher dieser ganze Schabernack, der mit einem kleinen Augenzwinkern von den Behoerden getrieben wird. Das ist auch in afrikanischen Staemmen oft ueblich, und man schaue sich doch mal die Maerchen der Gebrueder Grimm an. Da musste doch so mancher Drache getoetet werden. Hat man sich erst einmal durch den Behoerdendschungel hindurchgekaempft, hat man gezeigt, dass man auch finanziell nicht ganz ohne leere Taschen da steht und auch mit diesen Geldern nicht ganz so knauserig ist, winkt einem der chinesische Brautpreis.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von pollok »

Die Gesetze sind im Zuge der zunehmenden Rassenschande und dem Proseccogekichere eifersuechtiger schwersteissiger Traktoristinnen uebrigens verschaerft worden.

Fuer die Beschaffung eines Ehefaehigkeitszeugnisses sind die jeweiligen deutschen Standesaemter zustaendig. Jedes Standesamt ist ander, ja, ja, es hat frueher in Deutschland mal ueber 1500 Koenigtuemer gegeben, und man musste damals auch erst mal den Fuerst fragen, wen man heiraten konnte und ob man ueberhaupt eine Reiseerlaubnis bekam. Daran hat sich bis heute nicht viel geaendert.

Chinesische Unterlagen muessen>

1. Von einem oeffentlichen Notar beglaubigt werden (dauert ca. 3 Tage/ ca. 200 RMB) und sollte ins Deutsche uebersetzt werden (englisch wird neuerdings nicht mehr ueberall anerkannt)

2. Vom Wai Ban ueberbeglaubigt werden. (ca. 10 Tage/ 600 RMB)

3. Von der Konsularabteilung der deutschen Botschaft oder dem zustaendigen Konsulat legalisiert werden (am gleichen Tag/ ca. 300 RMB)

Was wird gebraucht?

Von ihr koennte das so aussehen>

1. Geburtsurkunde mit Elternangabe und wenn moeglich Foto. Kann man evtl. auch bei der Bezirksregierung bekommen.

2. Eidesstattliche Erklaerung ueber Ledigkeit bei einem oeffentlichen Notar (muss in China und in Deutschland erfolgen, also zwei Erklaerungen!)

3. Hukou (gibt hier widerspruechliche Aussagen, ob das auch der Legalisierung bedarf)

4. Evtl. muss ein aeusserst teueres Verfahren beim Oberlandesgericht angezapft werden, darueber, dass die Verlobte davon befreit wird ein Ehefaehigkeitszeugnis bezubringen (wird von China nicht ausgestellt)

5. Beglaubigte Kopie des Passes


Was braucht er?

1. Abstammungsurkunde

2, Geburtsurkunde

3. Beglaubigte Passkopie

4. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

5. Wohnsitznachweis

(War man schon mal verheiratet, kommt noch weiteres dazu, wie Heiratsurkunde der letzten Ehe, Scheidungsurteile mit Rechtskraftbescheid)

Vorsicht, die Bestimmungen aendern sich sehr schnell!
Noch mal Vorsicht, die meisten Dokumente gelten nur fuer sechs Monat, ja auch die Geburtsurkunden, es koennte naemlich sein, dass.....
Und nicht vergessen, von Regierungsseite wird alles, aber wirklich alles getan, um das deutsche Volk reinzuhalten und die Lederhosen so stramm hochzuziehen, dass die Schamhaare zu sehen sind.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Grufti »

Hier der Link zur offiziellen chinesischen Govenrment URL zum Thema "Heirat" , den ich bei der Durchsicht des von jd gegebenen Zoll-Links gefunden hatte....


Interessant ist, daß es selbst in China eine "service" , aber keine "FAQ" -Seite ist:

http://english.gov.cn/service/marriage.htm
:mrgreen: :mrgreen:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben:Dann bist Du ja schon mitten drin :)

Fehlen nur noch die benötigten Dokumente/Urkunden Deiner Zukünftigen und Du bekommst Dein EFZ.

Dann gehts aber weiter: Das EFZ muss noch beglaubigt und danach vom Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigt werden (ist nötig, weil die chinesiche Botschaft nur dann Dein EFZ legalisiert).

Und dann ... ab nach China :wink:
Update:
Die Legalisierung des EFZ soll nächsten Montag (zusammen mit meinem Visum, diesmal für alle Fälle ein Einjahresvisum mit mehrfacher Einreise) fertig sein. Ich hoffe nur, das chinesiche Standesamt fordert nicht noch eine Konsularbescheinigung oder Übersetzung des EFZ.
Klappt alles, kann ich mich nächsten Monat zum zweiten Male ins (Un-) Glück stürzen. :lol:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

helge-hamburg hat geschrieben:Die Legalisierung des EFZ soll nächsten Montag (zusammen mit meinem Visum, diesmal für alle Fälle ein Einjahresvisum mit mehrfacher Einreise) fertig sein. Ich hoffe nur, das chinesiche Standesamt fordert nicht noch eine Konsularbescheinigung oder Übersetzung des EFZ.
Klappt alles, kann ich mich nächsten Monat zum zweiten Male ins (Un-) Glück stürzen. :lol:
Na, dann drück ich die Daumen, dass Alles glatt geht.

Ach, noch was: Dein EFZ muss in China übersetzt werden - die Standesbeamten wollen natürlich auch in China wissen und verstehen, was ihnen da vorgelegt wird :)
Und sollte in Deinem EFZ nicht explizit "nicht verheiratet" an entsprechender Stelle eingetragen sein, dann brauchst Du eine Ledigkeitsbescheinigung (wird vom Bürgeramt) ausgestellt - die muss natürlich gleichfalls in China übersetzt werden.
Sonst musst Du in China tatsächlich zum zuständigen Kunsulat, um dort eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben: Na, dann drück ich die Daumen, dass Alles glatt geht.

Ach, noch was: Dein EFZ muss in China übersetzt werden - die Standesbeamten wollen natürlich auch in China wissen und verstehen, was ihnen da vorgelegt wird :)
Und sollte in Deinem EFZ nicht explizit "nicht verheiratet" an entsprechender Stelle eingetragen sein, dann brauchst Du eine Ledigkeitsbescheinigung (wird vom Bürgeramt) ausgestellt - die muss natürlich gleichfalls in China übersetzt werden.
Sonst musst Du in China tatsächlich zum zuständigen Kunsulat, um dort eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.
Muss in China oder nur ins chinesische übersetzt werden?
Das chin. Standesamt scheint das EFZ zu kennen. Sollte eigentlich dann schon ausreichen, wenn die unsere Namen daraus entnehmen können...das sagt dann schon alles. Vorsichtshalber werde ich das EFZ aber nächste Woche zu meiner Verlobten faxen damit sie damit zum Standesamt laufen kann.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

helge-hamburg hat geschrieben:Muss in China oder nur ins chinesische übersetzt werden?
In China
helge-hamburg hat geschrieben: Das chin. Standesamt scheint das EFZ zu kennen. Sollte eigentlich dann schon ausreichen, wenn die unsere Namen daraus entnehmen können...das sagt dann schon alles. Vorsichtshalber werde ich das EFZ aber nächste Woche zu meiner Verlobten faxen damit sie damit zum Standesamt laufen kann.
Fax ist ne gute Idee, aber auf jeden Fall musst Du das Original EFZ mitnehmen und in China ins Chinesische übersetzen lassen.

UND: Wie ich schon gesagt hatte - unter "VORHERGEHENDE EHE MIT" MUSS UNBEDINGT "NICHT VERHEIRATET" VERMERKT WERDEN.
ES REICHT NICHT,WENN STATT DESSEN NUR EIN " ----------------" GEMACHT WIRD.

Wegen dieses Fehlers meines Standesbeamten mussten wir damals extra zum deutschen Konsulat nach Guangzhou - das waren mal locker 1.000 Kilometer Zugfahrt.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben:
helge-hamburg hat geschrieben:Muss in China oder nur ins chinesische übersetzt werden?
In China
helge-hamburg hat geschrieben: Das chin. Standesamt scheint das EFZ zu kennen. Sollte eigentlich dann schon ausreichen, wenn die unsere Namen daraus entnehmen können...das sagt dann schon alles. Vorsichtshalber werde ich das EFZ aber nächste Woche zu meiner Verlobten faxen damit sie damit zum Standesamt laufen kann.
Fax ist ne gute Idee, aber auf jeden Fall musst Du das Original EFZ mitnehmen und in China ins Chinesische übersetzen lassen.

UND: Wie ich schon gesagt hatte - unter "VORHERGEHENDE EHE MIT" MUSS UNBEDINGT "NICHT VERHEIRATET" VERMERKT WERDEN.
ES REICHT NICHT,WENN STATT DESSEN NUR EIN " ----------------" GEMACHT WIRD.

Wegen dieses Fehlers meines Standesbeamten mussten wir damals extra zum deutschen Konsulat nach Guangzhou - das waren mal locker 1.000 Kilometer Zugfahrt.
Danke für die Hinweise Ingo!
Was nun genau im EFZ steht und was das ch. Konsulat bestätigt hat, sehe ich erst Montag.
Zur Not muss ich es nächste Woche per FedEx zu meiner Verlobten schicken damit sie alles Weitere veranlasst, sollte das legalisierte EFZ nicht ausreichend sein. Arbeitsbedingt werde ich erst am Abend vor dem Standesamttermin in China eintreffen. :(
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Attila
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

helge-hamburg hat geschrieben: Muss in China oder nur ins chinesische übersetzt werden?
Korrekt wäre es das in China bei einem Übersetzungsbüro übersetzen zu lassen, welches mit einem öffentlichen Notariat zusammenarbeitet. Das hat dann den Charakter einer gerichtlich anerkannten Übersetzung hier.

Es gab aber auch schon Fälle in denen die zukünftige Ehefrau die Aufenthaltsbescheinigung des Verlobten am Tag davor handschriftlich übersetzt hat. Es kommt immer auf das Standesamt an.

Weiss nicht ob dieser Tipp schon gegeben wurde:
Besorg Dir sicherheitshalber noch eine Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt, in der Vermerkt ist das Du ledig bist. Wenn noch viel Zeit ist kannst Du sie noch Vorbeglaubigen, Überbeglaubigen und legalisieren lassen.

Das chinesische Standesamt (Zhongshan, Guangdong) hat 2008 von mir einbehalten:
- EFZ, legalisiert.
- Konsularbescheinigung, vom Konsulat übersetzt.
- Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert, übersetzt.

Das war aber schon ein extremer Fall...

Viel Glück!
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben: Fax ist ne gute Idee, aber auf jeden Fall musst Du das Original EFZ mitnehmen und in China ins Chinesische übersetzen lassen.

UND: Wie ich schon gesagt hatte - unter "VORHERGEHENDE EHE MIT" MUSS UNBEDINGT "NICHT VERHEIRATET" VERMERKT WERDEN.
ES REICHT NICHT,WENN STATT DESSEN NUR EIN " ----------------" GEMACHT WIRD.

Wegen dieses Fehlers meines Standesbeamten mussten wir damals extra zum deutschen Konsulat nach Guangzhou - das waren mal locker 1.000 Kilometer Zugfahrt.
Habe heute Bescheid bekommen: Meine Verlobte ist mit der Kopie des EFZ zum Standesamt gegangen. Die erkennen das EFZ so wie es ist an. Eine Übersetzung oder Konsularbescheinigung wird nicht benötigt. Unter "VORHERGEHENDE EHE MIT" stand bei mir natürlich meine vorgehende Ehe sowie das Auflösungsdatum :-)
Da muss ich auch mal das dt. Konsulat in Chengdu lobend erwähnen. Vorsichtshalber hatte ich dort gestern wg. einer Konsularbescheinigung per Email angefragt. Heute morgen kam gleich die Antwort, das sie eine Konsularbescheinigung am Tag der Beantragung und sogar auch in chinesich ausstellen würden. Überhaupt wurde mir vom Konsulat bisher immer ein prima Service geboten. Auch der Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum wird bereits akzeptiert und bearbeitet sofern bereits die Anmeldung zum A1-Kurs und Test nachgewiesen wird.... also nicht erst nach bestandener Prüfung... so wurde mir auf Nachfrage zugesichert.

Nun steht der Hochzeit am 06. Februar nichts mehr im Weg....
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

helge-hamburg hat geschrieben:Habe heute Bescheid bekommen: Meine Verlobte ist mit der Kopie des EFZ zum Standesamt gegangen. Die erkennen das EFZ so wie es ist an. Eine Übersetzung oder Konsularbescheinigung wird nicht benötigt. Unter "VORHERGEHENDE EHE MIT" stand bei mir natürlich meine vorgehende Ehe sowie das Auflösungsdatum :-)
Da muss ich auch mal das dt. Konsulat in Chengdu lobend erwähnen. Vorsichtshalber hatte ich dort gestern wg. einer Konsularbescheinigung per Email angefragt. Heute morgen kam gleich die Antwort, das sie eine Konsularbescheinigung am Tag der Beantragung und sogar auch in chinesich ausstellen würden. Überhaupt wurde mir vom Konsulat bisher immer ein prima Service geboten. Auch der Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum wird bereits akzeptiert und bearbeitet sofern bereits die Anmeldung zum A1-Kurs und Test nachgewiesen wird.... also nicht erst nach bestandener Prüfung... so wurde mir auf Nachfrage zugesichert.

Nun steht der Hochzeit am 06. Februar nichts mehr im Weg....
Na, das sind doch rundweg gute Nachrichten :)
Dann kannst Du Dich ja schon mal - falls noch nicht passiert - mit der Art und Weise Eurer Hochzeitsfeier beschäftigen :wink:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben: Na, das sind doch rundweg gute Nachrichten :)
Dann kannst Du Dich ja schon mal - falls noch nicht passiert - mit der Art und Weise Eurer Hochzeitsfeier beschäftigen :wink:
ja, das habe ich schon machen müssen, siehe hier... die Hauptarbeit der Organisation muss aber meine bessere Hälfte erledigen, weil sie vor Ort ist.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

helge-hamburg hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: Na, das sind doch rundweg gute Nachrichten :)
Dann kannst Du Dich ja schon mal - falls noch nicht passiert - mit der Art und Weise Eurer Hochzeitsfeier beschäftigen :wink:
ja, das habe ich schon machen müssen, siehe hier... die Hauptarbeit der Organisation muss aber meine bessere Hälfte erledigen, weil sie vor Ort ist.
:oops: Das nennt man wohl Al(t)zheimer :mrgreen:
Also ist Deine bessere Hälfte dann eher die "busy-ere Hälfte" :wink:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von benno-berlin »

Ich habe meine chinesische Frau vor einem halben Jahr in Guangdong geheiratet ohne ausdrückliches Ehefähigkeitszeignis. Ich hatte eine aktuelle Auskunft aus dem deutschen örtlichen Melderegister dabei, die meinen Personenstand angab ("geschieden"), die von der örtlich zuständigen Behörde "vor-überbeglaubigt" und dann vom Bundesverwaltungsamt in Köln "nach-überbeglaubigt" und schließlich vom chinesischen Konsulat in Berlin "authentifiziert" wurde. Wir haben das als deutsches "hukou" verkauft und es hat gereicht. Wir wussten aber auch erst in der Minute vor der Heiratsunterschrift, dass es funktioniert. Wer örtlich für die "Vor-Überbeglaubigung" zuständig ist, erfährt man von den freundlichen Mitarbeitern des Bundesverwaltungsamtes in Köln. viel Glück!
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