In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
ingo_001 hat geschrieben:Es sollte erst mal festgestellt werden, nach welchem Recht damals geheiratet wurde.
Der Ort der Heirat war ja London = britisches Recht?
Wenn dem so wäre, müßten sich alle, die in Dänemark wegen unbürokratischerem Heiratsprocedere geheiratet hatten, sich über die dänischen Scheidungsgesetze informieren.....
Wo sind die Kommentare unser Rechts-Sachverständigen ????
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
minotauro~ hat geschrieben:
....
Gibt es hier im Forum eigentlich noch mehr Leute, die mit einer Chinesin ein Kind haben? Scheint ja zumindest schon in 2 Fällen ungut ausgegangen zu sein.
na.. wenn ich meine persönlichen Egoismen mal aus dem Spiel lasse, so hat mein Sohn die Scheidung vor über 10 Jahren trotz der für ihn ziemlich unangenehmen Sitautionen sehr gut überstanden.....
Im Übrigen hatte ich schon damals keinen Unterhalt für meine Ex zahlen müssen, da vor der Reform zumindest in Bayern ..und einigen anderen Bundesländern die Regelung bestand, daß die/der Sorgeberechtigte sich eine Halbtagsarbeit suchen mußte, sobald das Kind die 3. Klasse Volks- ääääähh Grundschule besucht.
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
ingo_001 hat geschrieben:Es sollte erst mal festgestellt werden, nach welchem Recht damals geheiratet wurde.
Der Ort der Heirat war ja London = britisches Recht?
Wenn dem so wäre, müßten sich alle, die in Dänemark wegen unbürokratischerem Heiratsprocedere geheiratet hatten, sich über die dänischen Scheidungsgesetze informieren.....
Wo sind die Kommentare unser Rechts-Sachverständigen ????
Rechts-Sachverständig bin ich nicht, aber folgender Text sollte es erklären:
Auch insoweit kommt es auf den Ort der Eheschließung nicht an. Vielmehr ist auf verschiedene Anknüpfungspunkte in folgender Reihenfolge abzustellen:
*
Besitzen beide Eheleute die gleiche Staatsangehörigkeit, so kommt das Familienrecht dieses gemeinsamen Heimatstaates zur Anwendung: Lassen sich zwei türkische Staatsangehörige in Deutschland scheiden, so richtet sich die Ehescheidung also nach türkischem Familienrecht.
*
Haben die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so richtet sich die Scheidung nach dem Recht des Staates, in dem beide Eheleute ihren Wohnsitz haben: Die Ehe eines Deutschen mit einer Polin ist also nach deutschem Recht zu scheiden, wenn beide Eheleute noch in Deutschland leben.
*
Haben die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und halten sie sich nicht mehr gemeinsam in einem Land auf, so ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem die Eheleute ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten, wenn einer von beiden dort noch lebt: Haben also der deutsche Ehemann und die polnische Ehefrau in Deutschland gelebt, ist sie nach Polen zurückgekehrt und lebt er noch in Deutschland, so ist wiederum deutsches Scheidungsrecht anzuwenden.
*
Haben die Eheleute unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und haben sie beide das Land, in dem sie bislang gelebt haben, in unterschiedliche "Richtungen" verlassen, ist zu fragen, mit welchem Staat sie auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind: Der italienische Ehemann und seine deutsche Ehefrau haben in Belgien gelebt, weil beide bei der EU in Brüssel beschäftigt waren. Nach der Trennung kehrt er nach Italien, sie nach Deutschland zurück. Es ist nun zu prüfen, zu welchem der drei Staaten die engsten gemeinsamen Verbindungen bestehen.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit durch einen notariellen Ehevertrag zu Beginn der Ehe oder auch noch später (vgl. das Kapitel zum Ehevertrag) eine "Rechtswahl" auszuüben.
minotauro~ hat geschrieben:
Gibt es hier im Forum eigentlich noch mehr Leute, die mit einer Chinesin ein Kind haben? Scheint ja zumindest schon in 2 Fällen ungut ausgegangen zu sein.
ja, hier, eine Tochter, jetzt fast taggenau 13 Monate alt. Aber da wir nicht die Absicht haben, uns scheiden zu lassen, kann ich darüberhinaus zum Thema nichts beitragen....
hast du dich schon beim deutschen Jugendamt in D informiert oder bei der deutschen Botschaft in SH? Die hatten bestimmt schon aehnliche Faelle...
Da kann nur sagen, bin ich 'gewarnt' und froh, meine Tochter -von einem SH-Chinesen- in Deutschland auf die Welt gebracht zu haben und NICHT verheiratet zu sein.
Wuensche dir viel Glueck und dass du das erreichst, was fuer alle Beteiligten das Beste ist.