Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

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Schnappldorowitz
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Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Schnappldorowitz »

Hallo an alle,

ich möchte eine geschiedene Chinesin heiraten, hier in China oder in Deutschland - egal, wo es eben weniger kompliziert ist. Zu allem Überfluss wohnen wir momentan noch in zwei verschiedenen, sehr weit voneinander entfernten Städten, sie in Kunming, ich in Hefei, was das Zusammentragen der nötigen Papiere auch nicht gerade einfacher macht.

Nach meinem derzeitigen Informationsstand benötige ich zum Heiraten hier in China u.a. eine Konsularbescheinigung. Um die zu bekommen, so heißt es in den entsprechenden Merkblättern der deutschen Generalkonsulate, brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt vom zuständigen Standesamt in Deutschland. In diesen Merkblättern wird empfohlen, sich bezüglich näherer Auskünfte mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. Das habe ich getan und folgende Auskunft erhalten:
Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Verlobter:

Abstammungsurkunde die nicht älter als 1/2 Jahr ist vom Standesamt [meines Geburtsorts]
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Unterschrift von der deutschen Botschaft beglaubigt sein)

Verlobte:
Original chinesische Geburtsurkunde
Original chinesische Heiratsurkunde
Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Original des Haushaltsregisters (Hukou)
eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor einem chinesischen Notar
beglaubigte Kopie des Reisepasses

Alle Original-Unterlagen sind von der deutschen Botschaft zu legalisieren.

Zu guter Letzt müssen alle ausländischen Unterlagen in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Nach Eingang des Antrages mit den o.g. Unterlagen und entsprechender Prüfung wird vom Standesamt [des Ortes, wo immer noch gemeldet bin] ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in China ausgestellt.
Inzwischen weiß ich auch, dass die Botschaft in Beijing nur für bestimmte Provinzen zuständig ist, dass Urkunden aus Kunming aber beim Generalkonsulat in Chengdu legalisiert werden müssen. Und für die Ausstellung solcher Urkunden für den Gebrauch außerhalb Chinas gibt es in Städten wie Kunming ein öffentliches Notariat - gongzhengchu. Die haben nun aber meiner Verlobten dort gesagt, dass sie ihr keine Geburtsurkunde - chushengzheng ausstellen können, sofern sie ihnen keine entsprechende Bescheinigung durch das Krankenhaus, in dem sie geboren ist, vorlegt. Das Krankenhaus, in dem sie geboren ist, vernichtet solche Unterlagen aber regelmäßig nach 20 Jahren. Meine Verlobte ist aber doppelt so alt...

Spätestens an diesem Punkt beginnt die ganze Geschichte, irrwitzig zu werden, finde ich. Ich werde natürlich, sobald das Wochenende vorbei ist, versuchen, telefonisch über das Standesamt in Deutschland und das Generalkonsulat in Chengdu in Erfahrung zu bringen, was jetzt zu tun ist (und Ergebnisse zur allgemeinen Information auch hier mitteilen). Aber ich wäre für jeden Tipp von Euch dankbar, denn nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist es unmöglich, eine Chinesin zu heiraten, die älter ist als 19.

Für eine Heirat in Deutschland bräuchten wir übrigens dieselben Unterlagen von meiner Verlobten, hat mir die zuständige Standesbeamtin bei anderer Gelegenheit mitgeteilt. Und sie hat noch hinzugefügt, das bei dem Scheidungsurteil der erforderliche Rechtskraftvermerk ein ganz besonderes Problem darstelle. Nun ist aber erst einmal das Problem mit der Geburtsurkunde aufgetaucht.

Deshalb jetzt meine Frage: Hat es von Euch in letzter Zeit jemand geschafft, diese Hürden zu überwinden, und wie habt Ihr das bewerkstelligt?

Herzlich Grüße aus Hefei
W.
Roger
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Roger »

Exakt aus der gleichen Situation hatten wir die gleichen Schwierigkeiten, zuerst in China, dann in Deutschland. Es ging immer wieder um die fehlende Geburtsurkunde und die Scheidungsurkunde. Nachdem zwei Jahre nutzlos verstrichen waren, haben wir den Tip einer Standesbeamtin wahrgenommen und in Dänemark geheiratet, das Procedere dazu dauerte ganze 3 Tage und kostete 500 DKR, da sind ca.70€.
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Wolpertinger
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Wolpertinger »

Hi Schnappldorowitz,

habe diese ganze Geschichte geschickt umschwommen. Bin seit Aug. 08 verheiratet, ohne irgendwelche Probleme und vor allen Dingen ohne diesen ganzen Papierkram, wobei, so glaube ich wenigstens, unsere Situatiopn ein wenig komplizierter war:
Meine Frau: geschieden mit Kind
Ich: geschieden & verwitwet (nicht mit der selben Frau) mit 3 Kids
Die Amtschimmel haben so laut gewiehert.
Kannst dich mal ver PN melden, ich erklärs dann

Gruß
Wolpertinger
Wolle 59
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Wolle 59 »

Meine Frau ist Chinesin und hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Es ist meine zweite Ehe und die erste wurde geschieden. Wir haben in Deutschland geheiratet. Wollten Urspreunglich in China heiraten, gab aber Probleme mit dem chinesischen Standesamt. Aber jetzt mal der Reihe nach. Der ganze Papierkram ist garnicht so aufwendig, vieles machen die Uebersetzungsbueros incl. Einreichung zur Legalisierung. Geburtsurkunde: bei den Deutschen Aemtern ist die Geburtsurkunde ein fester Bestandteil des Familienbuches und genau darum geht es hier. Im Grunde braucht Ihr nur das Hukou Ihrer Eltern. Dies ist naehmlich soetwas wie eine Geburtsurkunde, sofern Deine Freundin in diesem Hukou eingetragen ist.
Weiter im Text: Alle Chinesischen Dokument von einem anerkannten Chinesischen Notar ins deutsche uebersetzen lassen. Welche Notare anerkannt sind, erfahrt Ihr von dem Deutschen Konsulat. Ihr koennt das Notariat ( dieses wuerde ich unbedingt enpfehlen) beauftragen alle Schritte zu unternehmen einschliesslich der Legalisierung. Kostenpunkt ca 1000 RMB je Dokument!
ErGaenzen muss ich noch, das alle Papiere Deiner Freundin nur dort Uebersetzt werden koennen wo Ihr Hukou gefuehrt wird. Das muss nicht unbedingt der Ort sein wo Sie sich jetzt aufhaelt.
Sorry! muss leider jetzt aufhoeren. Habe gerade einen Notruf rein bekommen, und Tschuess!
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Attila
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

Geburtsurkunde:
Bei meiner Frau gab es das Problem das sie gar nicht in einem Krankenhaus geboren wurde, die Eltern sie aber wenigstens in das Hukou eintragen liessen - ein paar Wochen später.

In diesem Falle wurde vom öffentlichen Notariat folgendes gemacht: Meine Frau ging mit dem Hukou und den Personalausweisen (ID Cards) ihrer Eltern zum Notariat. Dieses stellte, basierend auf diesen Unterlagen, eine 'Geburtsurkunde' aus. Welches nicht viel mehr war als eine Erklärung dass meine Frau in einer bestimmten Stadt des Verwaltungsbezirkes geboren wurde und das Kind ihrer Eltern ist.

Übersetzungen:
Falls Du ein EFZ brauchst, solltest Du darauf achten dass die Übersetzungen hier in D anerkannt werden. Eine Liste gerichtlich anerkannter Übersetzer führen die jeweiligen Oberlandesgerichte. Falls man hier in D heiraten möchte müssen diese nämlich die Befreiung von der Beibringung eines EFZ (seitens deiner Frau) basierend auf den übersetzten Unterlagen aussprechen.

Mein Tipp: Heiratet in China. Ist später einfacher ein Visum zu bekommen, da dann ein Rechtsanspruch besteht. Wenn ich richtig gelesen habe lebt ihr beide in China - also wenn ihr nachweislich eine eheliche Lebensgemeinschaft in China führt (ich glaube mindestens 1/2 Jahr), dann umgeht ihr damit die Notwendigkeit des leidigen A1 Sprachtests. Dies steht jedoch so verklausuliert im Gesetztestext, dass man oft die Hilfe eines Anwalts benötigt um die ABH's bzw. Botschaften, Konsulate darauf hinzuweisen. (Ist aber immer noch billiger als der sinnfreie Sprachkurs)
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

Attila hat geschrieben:Geburtsurkunde:
Bei meiner Frau gab es das Problem das sie gar nicht in einem Krankenhaus geboren wurde, die Eltern sie aber wenigstens in das Hukou eintragen liessen - ein paar Wochen später.

In diesem Falle wurde vom öffentlichen Notariat folgendes gemacht: Meine Frau ging mit dem Hukou und den Personalausweisen (ID Cards) ihrer Eltern zum Notariat. Dieses stellte, basierend auf diesen Unterlagen, eine 'Geburtsurkunde' aus. Welches nicht viel mehr war als eine Erklärung dass meine Frau in einer bestimmten Stadt des Verwaltungsbezirkes geboren wurde und das Kind ihrer Eltern ist.

Übersetzungen:
Falls Du ein EFZ brauchst, solltest Du darauf achten dass die Übersetzungen hier in D anerkannt werden. Eine Liste gerichtlich anerkannter Übersetzer führen die jeweiligen Oberlandesgerichte. Falls man hier in D heiraten möchte müssen diese nämlich die Befreiung von der Beibringung eines EFZ (seitens deiner Frau) basierend auf den übersetzten Unterlagen aussprechen.

Mein Tipp: Heiratet in China. Ist später einfacher ein Visum zu bekommen, da dann ein Rechtsanspruch besteht.
Hätte gerade einen inhaltlich fast identischen Beitrag geschickt - schade, dass ich da zu langsam war :mrgreen:
Die geschilderte Problematik ist also durchaus nicht so selten, wie man vielleicht annehmen sollte.

Also Kopf hoch: Es gibt hier zumindest zwei Ehepaare, die das schon durch haben :lol:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Wolle 59 »

Hallo ich bin es nochmal und ich hoffe Du wirst dieses auch noch lesen. Also nochmal, Du brauchst diese Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus nicht. Eintrag im Hukou Ihrer Eltern ist ausreichen. Was ich aber noch sagen wollte, die Konsularische Bescheinigung der Ehefaehigkeit ist schoen und gut aber bitte lasse Dir die Urkunde zur Ehefaehigkeit legalisieren. In Shanghai und Bejing ist diese Konsularische Bescheinigung in Ordnung. In anderen Provinzen kann es Probleme geben, wenn Du nur diese hast. Wenn Ihr in China heiratet, muesst Ihr dort Heiraten wo das Hukou Deiner Frau gefuehrt wird. Bei uns war das dann mal eben Changchun ganz im Norden. Als wir dann einen Termin hatten und hingeflogen sind sagte man uns, wir koennten nicht heiraten. Der Grund waere die fehlende Legalisierung des Ehefaehigkeitszeugnisses. Die Konsularische Bescheinigung war dort gaenzlich unbekannt und wurde nicht als ausreichend anerkannt. Uns wurde ein Ordner vorgelegt in dem alle moeglichen Dokumente als Vordruck waren. Unter der Rubrik heiraten mit einen Auslaender war der Vordruck eines legalisierten Ehefaehigkeitszeugnisses. Also bitte macht beides
1.) Ehefaehigkeitszeugniss legalisieren lassen und
2.) Konsularische Bescheinigung

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Attila
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

Kann mich Wolle59 nur anschliessen.

Von meinen Unterlagen wurde bei der Eheschliessung vom Standesamt in Zhongshan (Guangdong) folgendes einbehalten:

* Aufenthaltsbescheinigung - Übersetzt & Legalisiert
-> Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung, Überbeglaubigung beim BVA Köln, und Legalisation durch die chinesische Botschaft in Berlin. Die Übersetzung wurde in China gemacht.

* Ehefähigkeitszeugniss - Legalisiert
-> Siehe oben, bis auf die Übersetzung.

* Konsularbescheinigung - Übersetzt
-> Die Übersetzung wurde freundlicherweise direkt beim Konsulat angefertigt, gegen einen geringen Obulus. Nach vorheriger Abklärung von Deutschland aus, hat es auch nur eine Stunde gedauert.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Schnappldorowitz »

Hallo,
vielen Dank für Eure Infos! Leider bin ich nur zeitweise, d.h. mitten in der Nacht, in der Lage, diese Website zu öffnen, da sie von den chinesischen Internetkontolleuren sonst blockiert wird.
Ich war inzwischen in einem anderen Forum zugange, das zum Glück nicht blockiert wird: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1226078890
Ihr habt das also mit dem Ehefähigkeitszeugnis durchgezogen. Inzwischen gehen wir von dem aus, was die Heiratsbehörde in Kunming verlangt, nämlich ein 无配偶证明, ein wupeiouzhengming, eine wörtlich "Hat-keinen-Ehepartner-Bescheinigung". Und dafür reicht, so weit ich das verstanden habe, eine vom Meldeamt ausgestellte und vom chinesischen Generalkonsulat legalisierte Aufenthaltsbescheinigung, die auch Angaben über meinen Familienstand enthält.
Das scheinen die Heiratsbehörden von Provinz zu Provinz unterschiedlich zu handhaben.
Ich hoffe sehr, das klappt so. Aber jetzt muss ich ins Bett. Ist schon bald drei hier.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

Schnappldorowitz hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für Eure Infos! Leider bin ich nur zeitweise, d.h. mitten in der Nacht, in der Lage, diese Website zu öffnen, da sie von den chinesischen Internetkontolleuren sonst blockiert wird.
Ist jetzt n bischen "Internetzensur in China" (so oder ähnlich war ja der betr. Thread), aber dass unser nettes Forum Gegenstand der Beobachtung der chin. Internet-Polizei ist, hätte ich nicht gedacht.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass sie sich auf chin. Webseiten und allenfalls noch einige grosse englischsprachige Webseiten, die bekanntermassen auch chinakritisch berichten, konzentrieren.

Das unser Forum so bedeutsam ist, ist ja geradezu schmeichelhaft :mrgreen:
Ich sehe das als Kompliment :mrgreen:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Laogai »

Schnappldorowitz hat geschrieben:Leider bin ich nur zeitweise, d.h. mitten in der Nacht, in der Lage, diese Website zu öffnen, da sie von den chinesischen Internetkontolleuren sonst blockiert wird.
Logisch, nachts schlafen die chinesischen Internet-Kontrolleure alle! Sind schließlich auch nur Menschen :shock:
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

Hallo Allerseits!

Da wir auch nächstes Jahr vorhaben in China zu heiraten stellt sich mir die Frage, was mit der Konsularische Bescheinigung gemeint ist. Wer muss die Konsularische Bescheinigung ausstellen? Chinesisches Konsulat hier oder deutsches Konsulat in China? Was ist Inhalt der Bescheinigung?

Gruß
Helge
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

@helge-hamburg:
Das deutsche Konsulat / die Botschaft in CN muss das Dokument ausstellen. Es wird auf Basis eines Ehefähigkeitszeugnisses erstellt, welches Du in Deutschland beim Standesamt besorgen musst.

Der Inhalt lautet ungefähr: Hiermit wird bestätigt das, nach deutschem Recht, der Heirat zwischen A-Männchen und B-Weibchen nichts im Wege steht.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von ingo_001 »

Willkommen in unserem Forum,

wenn Du in Deutschland lebst und Deine Zukünftige in China, dann brauchst Du als erstes ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ), was Dir von Deinem Standesamt ausgestellt wird.
Die sagen Dir auch im Detail, welche Unterlagen Dir Deine Zukünftige hierher nach Deutschland schicken muss, damit Du Dein EFZ - was obligatorich ist, wenn Du in China heiraten willst - bekommst.

Der Standesbeamte Deines Vertrauens wird Dir eine "to-do-List" geben, die Du komplett abarbeiten musst.

Konsularbescheinigungen gelten nur in Ausnahmefällen, wenn Du z. B. in China leben würdest und Du somit keine zumutbare Möglichkeit hättest zu Deinem "Heimat-Standesamt" zu kommen.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Beitrag von helge-hamburg »

ingo_001 hat geschrieben:Willkommen in unserem Forum,

wenn Du in Deutschland lebst und Deine Zukünftige in China, dann brauchst Du als erstes ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ), was Dir von Deinem Standesamt ausgestellt wird.
Die sagen Dir auch im Detail, welche Unterlagen Dir Deine Zukünftige hierher nach Deutschland schicken muss, damit Du Dein EFZ - was obligatorich ist, wenn Du in China heiraten willst - bekommst.

Der Standesbeamte Deines Vertrauens wird Dir eine "to-do-List" geben, die Du komplett abarbeiten musst.

Konsularbescheinigungen gelten nur in Ausnahmefällen, wenn Du z. B. in China leben würdest und Du somit keine zumutbare Möglichkeit hättest zu Deinem "Heimat-Standesamt" zu kommen.
Hallo Ingo!

Die to-do-list fürs EFZ habe ich schon bekommen.
Sieht wie folgt aus:
- Meine Abstammungsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes (beantragt)
- Unsere Ausweise
- Meine Meldebescheinigung
- Meine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch (vorhanden)
- (Mein) Scheidungsurteil mit Rechtskraftsprechung (vorhanden)
- Eidesstattliche Versicherung über Familienstand von Ihr mit Übersetzung, Legalisierung etc.. (nach Hinweis das sie das nächsten Monat zu Besuch kommt und es persönlich abgeben kann, wird darauf verzichtet)
- Geburtsurkunde von ihr mit Übersetzung, Legalisierung etc.. (da kämpfen wir noch)

Gruß
Helge
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