ich möchte eine geschiedene Chinesin heiraten, hier in China oder in Deutschland - egal, wo es eben weniger kompliziert ist. Zu allem Überfluss wohnen wir momentan noch in zwei verschiedenen, sehr weit voneinander entfernten Städten, sie in Kunming, ich in Hefei, was das Zusammentragen der nötigen Papiere auch nicht gerade einfacher macht.
Nach meinem derzeitigen Informationsstand benötige ich zum Heiraten hier in China u.a. eine Konsularbescheinigung. Um die zu bekommen, so heißt es in den entsprechenden Merkblättern der deutschen Generalkonsulate, brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt vom zuständigen Standesamt in Deutschland. In diesen Merkblättern wird empfohlen, sich bezüglich näherer Auskünfte mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. Das habe ich getan und folgende Auskunft erhalten:
Inzwischen weiß ich auch, dass die Botschaft in Beijing nur für bestimmte Provinzen zuständig ist, dass Urkunden aus Kunming aber beim Generalkonsulat in Chengdu legalisiert werden müssen. Und für die Ausstellung solcher Urkunden für den Gebrauch außerhalb Chinas gibt es in Städten wie Kunming ein öffentliches Notariat - gongzhengchu. Die haben nun aber meiner Verlobten dort gesagt, dass sie ihr keine Geburtsurkunde - chushengzheng ausstellen können, sofern sie ihnen keine entsprechende Bescheinigung durch das Krankenhaus, in dem sie geboren ist, vorlegt. Das Krankenhaus, in dem sie geboren ist, vernichtet solche Unterlagen aber regelmäßig nach 20 Jahren. Meine Verlobte ist aber doppelt so alt...Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ein Antrag auf Ausstellung nötig.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Verlobter:
Abstammungsurkunde die nicht älter als 1/2 Jahr ist vom Standesamt [meines Geburtsorts]
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Unterschrift von der deutschen Botschaft beglaubigt sein)
Verlobte:
Original chinesische Geburtsurkunde
Original chinesische Heiratsurkunde
Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Original des Haushaltsregisters (Hukou)
eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor einem chinesischen Notar
beglaubigte Kopie des Reisepasses
Alle Original-Unterlagen sind von der deutschen Botschaft zu legalisieren.
Zu guter Letzt müssen alle ausländischen Unterlagen in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Nach Eingang des Antrages mit den o.g. Unterlagen und entsprechender Prüfung wird vom Standesamt [des Ortes, wo immer noch gemeldet bin] ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in China ausgestellt.
Spätestens an diesem Punkt beginnt die ganze Geschichte, irrwitzig zu werden, finde ich. Ich werde natürlich, sobald das Wochenende vorbei ist, versuchen, telefonisch über das Standesamt in Deutschland und das Generalkonsulat in Chengdu in Erfahrung zu bringen, was jetzt zu tun ist (und Ergebnisse zur allgemeinen Information auch hier mitteilen). Aber ich wäre für jeden Tipp von Euch dankbar, denn nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist es unmöglich, eine Chinesin zu heiraten, die älter ist als 19.
Für eine Heirat in Deutschland bräuchten wir übrigens dieselben Unterlagen von meiner Verlobten, hat mir die zuständige Standesbeamtin bei anderer Gelegenheit mitgeteilt. Und sie hat noch hinzugefügt, das bei dem Scheidungsurteil der erforderliche Rechtskraftvermerk ein ganz besonderes Problem darstelle. Nun ist aber erst einmal das Problem mit der Geburtsurkunde aufgetaucht.
Deshalb jetzt meine Frage: Hat es von Euch in letzter Zeit jemand geschafft, diese Hürden zu überwinden, und wie habt Ihr das bewerkstelligt?
Herzlich Grüße aus Hefei
W.