Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

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ingo_001
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Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von ingo_001 »

Hallo und ni hao,

wir hoffen, dass uns jemand weiter helfen kann..

Meine Frau ist im November 2006 von China zu mir nach Berlin gezogen. Nachdem sie den Integrationskurs Deutsch, sowie weiterführende Deutschkurse erfolgreich absolviert hat, will sie jetzt ein ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester woeter arbeiten.

In ihrer Heimatstadt Nanning (ca. 6 Mio. Einwohner) hat sie mehr als 10 Jahre als Krankenschwester in den Abteilungen "innere Medizin" und in der "Neurochirurgie" im renomiertesten Krankenhaus der Stadt (Peoples Hospital No. 1) gearbeitet.

Nanning ist die Hauptstadt der Provinz Guangxi und fungiert als "Aushängeschild" sowohl für den Tourismus als auch für internationale Investoren. Die Infrastruktur ist durchaus mit der westlicher Städte zu vergleichen. Dies schließt ausdrücklich auch den Standard der Krankenhäuser dort mit ein. Ich konnte mir davon persönlich ein Bild machen, denn ich war schon mehrmals für mehrere Wochen dort gewesen. In China trägt Nanning auch den Beinamen "Die grüne Stadt, weil sie - ähnlich wie Berlin - von vielen Parks und anderen Grünflächen durchzogen wird.

Also dachten wir, dass die Anerkennung des Krankenschwesterdiploms meiner Frau hier nichts im Wege steht. Aber, weit gefehlt. Wir haben nicht mit der deutschen Bürokratie gerechnet. :roll:

Die Sachlage:

In China gibt es den Ausbildungsberuf zur Krankenschwester nicht. Das heißt alle "Pflegeberufe" beginnen mit einer 3jährigen Ausbildung zur Krankenpfleger/in. Nach erfolgreichen Bestehen der Prüfung hat Mann/Frau die Möglichkeit sich nach einem weiteren Jahr intern z. B. zur Krankenschwester weiter zu qualifizieren, was meine Frau auch getan hatte. Beide Prüfungen (zur Krankenpflegerin und die zur Krankenschwester) wurden selbstverständlich vor den jeweiligen staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.

Folgende Urkunden hat meine Frau sowohl in China als auch hier in Deutschland amtlich notariell geglaubugen lassen:

1. Leistungsausstellung für Studierende (beinhaltet die theoretischen und praktischen Leistungen die sie während ihrer Ausbildung zur Krankenpflegerin erbracht hat). Zeit: 1992 -1995

2. Abschlussurkunde über die erfolgreich bestandene Ausbildung als Krankenpflegerin. Zeit: 1995

3. Berufsurkunde als Krankenschwester. Zeit 1996

4. Verdienstbescheinigung des Krankenhauses in dem sie gearbeitet hat.

* sämtliche Urkunden sind von den jeweiligen staatlichen Stellen in Chine ausgestellt
Meine Frau hat durchgehend von 1992 - 1995 zuerst als Krankenpflegerin und von 1996 - 2006 als Krankenschwester im selben Krankenhaus gearbeitet. Sie hat ihren Beruf gern ausgeübt und war bei Kollegen und Patienten gleichermaßen sowohl wegen ihrer beruflichen Qualifikation als auch ihrer Fürsorge für die Patienten sehr geschätzt. Sie war kurz vor der Ernennung zur Oberschwester, die nur deshalb nicht erfolgen konnte, weil meine Frau im November 2006 nach Berlin übergesiedelt ist.

Wir hatten eigentlich gedacht das meine Frau mit Ihrer Qualifikation hier keine Probleme haben würde schnell wieder in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Bei diversen Vorstellungsgesprächen und daraus resultierenden "Probetagen" wurde unsere Annahme noch bestärkt. Zumal sich auch die potentiellen Arbeitgeber und Kollegen sehr positiv geäussert hatten.

Es steht lediglich die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses als Krankenschwester aus.

Als wir dann dies bezüglich vor zwei Tagen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales waren, die in Berlin für die Anerkennung der betreffenden Berufsabschlüsse zuständig ist, wurde uns von der zuständigen Mitarbeiterin gesagt, es könne nur der Abschluss als Krankenpflegerin "angerechnet" werden. Was nichts anderes bedeutet als das meine Frau hier nur als Pflegehelferin (nicht mal als Pflegerin) arbeiten darf. :shock: :?

Wie kann es sein, dass definitiv qualifizierte und motivierte Fachkräfte hier so mit Nichtachtung sprich: nicht Anerkennung ihrer erbrachten Leistungen gestraft werden? Nur weil China kein EU-Staat ist wird hier willkürlich oder besser vorsätzlich aus politischen Gründen eine Grenze gezogen, die NICHTS mit der tatsächlichen Qualifikation zu tun hat. Ich kann und will einfach nicht glauben, dass alles was meine Frau (von 1992 - 2006) in einem anerkannt schweren Beruf geleistet hat, hier nur eine "Anrechnung" auf eine Ausbildung zur Krankenpflegerin wert sein soll. :twisted:

Um hier gar als Krankenschwester arbeiten zu können müsste meine Frau NOCH EINMAL 2 JAHRE eine Krankenschwesterschule besuchen. :roll:

Ich sehe ja ein, das es in einzelnen Bereichen wie Pharmakologie, Nachschulungen geben muss. Aber das darf doch keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation als Solches haben. Jeder andere EU-Bürger der z. B. aus Polen oder Litauen kommt sollte doch da - objektiv betrachtet - in der gleichen Situation sein. Also, mit welcher NACHVOLLZIEBARER Begründung kann da meiner Frau die Anerkennung ihres Berufs verweigern? Wie gesagt: Nachschulungen sind nicht das Problem. Die Nichtanerkennung von qualifizierter und motivierter Arbeit - DAS ist das Problem.

Es wird immer propagiert, dass das Gesundheitswesen qualifizierte und motivierte Menschen braucht, die in diesem Bereich arbeiten sollen. Und dann - so etwas. Nur weil meine Frau aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland kommt, verwehrt man ihr hier die Anerkennung ihres Berufes. Das ist Diskriminierung - in Gesetze und Verordnungen verpackt - aber deshalb nicht weniger verwerflich - GANZ IM GEGENTEIL. :twisted:

Im Grundgesetz steht doch u.a. "Alle Menschen sind gleich", "Die Würde des Menschen ist unantastbar", "Niemand darf wegen seiner Herkunft diskriminiert werden".

Ich hoffe ehrlich, dass uns jemand weiterhelfen kann. Es sollte doch möglich sein, einen Weg zu finden, damit meine Frau wieder weiter als Krankenschwester arbeiten kann, ohne dass sie nochmal 2 Jahre zur Schule gehen muss.

Fehlerhafte Gesetze sollten doch wohl korrigiert werden können, wenn es im Interesse der Menschen nötig ist.

Bürokratie über Alles - nur um ihrer selbst willen, das dürfte im 21. Jahrhundert ja wohl nicht mehr das Maß aller Dinge sein. Zumindest ist es nicht der Weissheit letzter Schluss.

Für hilfreiche Informationen sind wir schon vorab dankbar.

Vielleicht hat ja auch jemand anders änliche Erfahrungen gemacht..

Mit freundlichen Grüßen

Ingo
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Attila
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Attila »

Kürze Deinen Post mal um die emotionalen Kommentare und stell ihn bei

http://www.info4alien.de/

ein.

Ich glaube da gibt es mehr Fachleute in Ausländerrechtlicher und juristischer Hinsicht.
Das scheint echt ein komplizierter Fall zu sein.

IMHO

Alles Gute!
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von ingo_001 »

Mag sein, dass mein Beitrag über das übliche Maß hinaus geht. Aber um diesen Sachverhalt wirklich deutlich werden zu lassen, fand ich es nötig.

Oh, und ich denke schon, dass Emotionalität bei diesem Thema durchaus angebracht ist.

Ansonsten vielen Dank für die Info :)

Ich werds da auch mal versuchen.
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de guo xiong
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von de guo xiong »

ingo_001 hat geschrieben:Oh, und ich denke schon, dass Emotionalität bei diesem Thema durchaus angebracht ist.
Aus deiner Sicht sicher angebracht, aber es ändert an der Sachlage nichts und hilft deswegen bei der Problemlösung nicht weiter .....

de guo xiong, der dich aber verstehen kann
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Dennis (CDS)
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Dennis (CDS) »

Ingo, du machst du den Fehler und versuchst die Sache logisch zu betrachten. Damit magst du zwar in weiten Teilen Recht haben, es nützt dir aber nix. Dass einen das aufregen kann ist verständlich, bringt dir aber für die Beschaffung von Informationen keinen Vorteil, ganz im Gegenteil sogar. Deine Frau hat die Abschlüsse und die Berufserfahrung in China, sie werden aber in Deutschland nicht entsprechend anerkannt. Diese Info reicht eigentlich vollkommen aus. Spart dir und den Lesern eine Menge Zeit im Lesen und Verstehen deiner Ausführungen.

Bitte versteh mich nicht falsch, ich bin selbst in Bezug auf meine Heirat und Familienvisum für Taiwan durch die bürokratischen Mühlen gegangen und hab zwischendurch genau solche Logikfragen gestellt wie du (klick mich). Selbst die zuständigen Mitarbeiter gaben manchmal zu, dass einige Vorschriften in der bestehenden Form nicht viel Sinn machen. Nützt aber auch nichts, denn der entsprechende Mitarbeiter wird wohl kaum seinen Job aufs Spiel setzen, nur weil ihm die Vorschriften auch nicht so passen. Und bei eurem Problem schätze ich, dass man da nicht so einfach mal eine Ausnahme machen kann. Ich habe aber auf dem Feld praktisch keine Ahnung.

Mein Tipp, ähnlich wie von de guo xiong: Schilder dein Problem auf http://www.info4alien.de/ , beschränke dich bitte nur auf das wirklich Wichtige und hoffe, dass irgendwer noch einen Ausweg findet. Mach dir aber nicht zu viel Hoffnungen, für mich hört es sich sehr danach an, dass in deinem Fall für chinesische Abschlüsse nun mal diese gesetzlichen Regelungen bestehen. Im Übrigen könnte ich mir auch gute Gründe vorstellen, warum das so ist. Warum diese nicht für alle Ausländer gelten allerdings nicht.

Ich wünsche euch trotzdem viel Glück und das sich alles noch zu eurer Zufriedenheit entwickelt.

PS: Werden denn deutsche Abschlüsse dieser Art in China gleichberechtigt anerkannt? :wink:
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Henry_ »

In Kenntnis der Dinge, die in den Krankenhäusern tägliche Arbeit sind,
muss ich dir sagen, dass die Tätigkeit als Krankenschwester im Ausland,
weit entfernt ist von einer Tätigkeit in deutschen Krankenhäusern.

Selbst ausländische Ärzte müssen, sofern denn überhaupt ihr Studium
hier anerkannt ist, ihre Approbation in D erneut mit einer mündlichen,
i.d.R. 90 minütigen Prüfung, bestätigen (entweder gleich oder - wenn
"priviligiert", also Ehepartner eines Deutschen - nach ca. 2 Jahren).
Mal ganz abgesehen davon, dass sie eh keine Arbeit bekommen, wenn
sie nicht mindestens 2 Praktika zu jeweils 6 Monaten (natürlich ohne Be-
zahlung :cry: ) nachweisen (hat nichts mit AIP zu tun).


Henry
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Linnea »

ingo_001 hat geschrieben:Um hier gar als Krankenschwester arbeiten zu können müsste meine Frau NOCH EINMAL 2 JAHRE eine Krankenschwesterschule besuchen. :roll:
Was immerhin schon ein Jahr weniger wäre als die reguläre Ausbildungszeit und vermutlich schneller zum Ziel führt als ein jahrelanger, Nerven, Zeit und Geld raubender Streit mit den Behörden, der vermutlich aussichtslos ist. Und zumindest ein Azubigehalt würde sie in dieser Zeit immerhin verdienen.
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Narr »

ich denke auch....
wie ein Vorredner schon gesagt hat.... selbst Ärzte werden so behandelt....

2 Jahre Beschäftigung sind nicht verkehrt... hilft auch bei der Integration und dann gibts keine Probleme mehr....

im übrigen wäre die davor gesammelte Erfahrung in China später wieder ein ganz gutes Einstellungsargument....
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Linnea »

Narr hat geschrieben:wie ein Vorredner schon gesagt hat.... selbst Ärzte werden so behandelt....
Was mir nach einschlägigen Erfahrungen in chinesischen Krankenhäusern auch einleuchtet. Einmal legte ich einer chinesischen Ärztin in einem Krankenhaus, welches ich wegen hohen Fiebers aufsuchte, meine Paracetamoltabletten vor. Mit dem Wirkstoff konnte sie nichts anfangen. Als ich später den Beipackzettel des dort verschriebenen Medikaments durchlas, stand oben unter der chinesischen Bezeichnung direkt die internationale Beizeichnung: "Paracetamol"...

Anders herum konnte mein deutscher Hausarzt mir, nachdem ich ihm dir Wirkstoffe anderer Medikamente nannte (stehen ja alle auch nicht chinesisch in den Beipackzetteln), sofort sagen um was es sich handelt und wogegen es verschrieben wird.
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Henry_
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Henry_ »

Narr hat geschrieben: im übrigen wäre die davor gesammelte Erfahrung in China später wieder ein ganz gutes Einstellungsargument....

Auch das kann ich bestätigen. Zwar nur aus dem ärztlichen Bereich aber immerhin...
So haben ausländische Ärzte, die hier in D als Assistenzärzte gearbeitet haben und
mit entsprechender Erfahrung ins "Heimatland" zurück gehen schnell die Möglichkeit,
als Oberarzt tätig zu werden.

Aber zurück zur Krankenschweser, die könnte in D nicht einmal Blut abnehmen. Muss
ein ausländischer Arzt auch erst neu lernen.. warum ? weil´s eben in D anders gemacht
wird. Das hat er nach 10 Minuten zwar drauf, aber es ist nicht vergleichbar mit seiner
bisherigen Praxis!!


Henry
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von ingo_001 »

Kurze Info:

Wir haben uns u. a. auch an den Berufsverband für Krankenpfleger/Krankenschwestern gewandt. Dort riet man uns, direkt den Leiter des zuständigen Fachreferates zu kontaktieren, was wir auch gemacht haben. Außerdem gab man uns noch die Tel.-Nr. der Diskriminierungsbeauftragten.

Gestern kam ne "Lesebestätigung" unserer Email. Hoffe, dass er bis Montag eine Stellungnahme abgibt. Am Dienstag werden wir mal nach hacken :)

Mal sehn, wies weiter geht ...
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von Narr »

halt uns auf dem laufenden ;) der Ausgang ist sicher nicht ganz uninteressant.

mfg
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankenschwest

Beitrag von ingo_001 »

mach ich.
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Re: Anerkennung des Berufsdiploms meiner Frau als Krankensch

Beitrag von bphfgs »

Hallo,

Ich suche jemanden, der mir bei einem Vergleich von dem Abgeschlossenen Pflegestudium in China und der Altenpflegeausbildung in Deutschland hilft, um die Anerkennung zu vereinfachen. Für mehr infos bitte PM an mich.

Viele Grüße
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