Meine Freunin einladen

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Bavarian_GOD
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Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

ich scanne hier schon seit ein paar monaten des forum.. nun meld ich mich auch mal zu wort, weil ich nichts finde..

ich habe meine freundin über skype kennen gelernt. ich war jetzt im februar 2 wochen in china und es passt mit uns...

jetzt wollt ich sie nach deutschland einladen für 3 monate (1.04-1.07.2008)

hab ne Verpflichtungserklärung und eine ADAC Krankenversicherung+Haftpflicht (3monate)für sie abgeschlossen. beides hab ich nach China geschickt...

Jetzt hab ich die befürchtung ich habe etwas vergessen. braucht sie eine Einladung? wenn ja, wie sieht diese aus und wo kann ich diese bekommen. kann ich diese dann auch per FAX schicken?

oder brauch ich noch ein paar andere sachen bitte helft mir :)
TaugeNix

Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von TaugeNix »

Ich zitier mich mal selbst :oops:
Ich kann dir ja mal schnell aufzählen, was meine Freundin alles hatte, was davon benötigt bzw. bewertet wurde ist allerdings Ansichtssache.

Als erstes:
a) gültiger Reisepass
b) Wohnsitzbestätigung durch lokale Polizeibehörde/Universität
c) Arbeitsverhältnis-/Studienverhältnisbestätigung durch Arbeitgeber/Universität (hier: pass' auf, dass dies glaubwürdig ist!)
d) Beurlaubunsbescheinigung durch Arbeitgeber/Universität
e) ein eigenes Konto (?)
f) ein "eingefrorenes" Konto zum Nachweis über Finanzierungsmöglichkeiten des Aufenthalts (hier: dies hatte meine Freundin von ihrer Mutter, mit deutlich mehr als 5.000 € Deckung - OB die Botschaft dies allerdings einbezog, weiß ich nicht!)
g) Krankenversicherung mit der für Schengen-Visa nötigen Deckungssumme für den kompletten Aufenthalt
h) Verpflichtungserklärung der einladenden Person (bei mir war dies meine verbeamtete Mutter; abzugeben bei den örtlichen Ausländerbehörden in D von der einladenden Person)
i) Visumantrag natürlich
j) Visumbetrag in Bar
k) Sie hatte noch KEINE Flugtickets
l) ein Gespräch bei der deutschen Botschaft mit durchaus sehr persönlichen Fragen

Das war jetzt erstmal, was mir so aus dem Kopf einfiel.
Es hatte bei ihr keine 48 Stunden gedauert, bis das Visum eintrudelte.

Gut, bei ihr ist die Rückkehrbereitschaft auch überdeutlich (Studium an einer Elite-Uni, Vermögen der Eltern, etc.) und ein wie-auch-immer-gearteter finanzieller Backround durch Absicherungen ihrerseits und meiner (Eltern)seits vorhanden.

Aber im Endeffekt dürfte es nicht allzu schwierig sein, drück' dir dann mal die Daumen.
Drücke natürlich auch dir die Daumen, oh großer bayuvarischer Gott! :P

Gruss,
TaugeNix^heute mal in blau und Raute im Kopf ;)
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Bavarian_GOD
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

Danke danke! den threat kannte ich schon.. aber gut es nochmal zu lesen :)

Also sieht es so aus, als ob ich alles von meiner seite aus gesehen habe.. Verpflichtserklärung, und Krankenversicherung+Haftpflicht

Ich hatte mir halt nur sorgen gemacht, weil sie was von ner einladung gesprochen hatte. Sie wollte zu einer art "travel agency" gehen, die einem mit dem Visa helfen.. aber ich glaub, die Verpflichtserklärung is ja eine art "Einladung"?!
sonero-1
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von sonero-1 »

Hi,

vorsicht mit diesen Visa-Agencys, die können nichts tun was Ihr nicht auch selber tun könntet!
Im Gegensatz zu Behördengängen in China helfen bei Visaangelegenheiten keine Beziehungen oder sowas, jeder Versuch vom korrekten Weg abzuweichen führt üblicherweise zur Ablehnung.
Wer Dir in China verspricht, Dir beim Visum für Schengen zu helfen ist normalerweise ein Betrüger, ausser es ist wirklich im Rahmen einer Pauschal- bzw. Rundreise.

Ganz wichtig und gerne vernachlässigt ist der Nachweis der Rückkehrbereitschaft.
Wenn sie keinen vernünftigen Job hat (min. 3000RMB/Monat als Anhaltspunkt), muß sie das anderweitig nachweisen. Mit Job muß sie nachweisen, daß sie für die Zeit auch Urlaub bekommt.
Bei 3 Monaten komplett unrealistisch.
Alternativ besitzt sie eine Wohnung, die Eltern sind steinreich, sie studiert an einer guten Uni (auch hier - Urlaub, Semesterferien für 3 Monate?) oder hat ein eigenes Geschäft. Im letzteren Fall müsste sie auch nachweisen, daß das ein Geschäft ist, zu dem es sich auch lohnt zurückzukehren.
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß nichts davon zutrifft denn Du schreibst nichts dazu.
Ohne guten Nachweis der Rückkehrbereitschaft ist der Visumsantrag Zeit- und Geldverschwendung!

Edit: Ein Einladungsschreiben kann nicht schaden, auch wenn das sinngemäss mit der VE schon getan ist. Du kannst die Situation darin aber nochmal darlegen, kennengelernt, Du hast sie besucht und nun soll sie D kennenlernen. Es sollte jeder Verdacht ausgeräumt werden, daß sie hierbleiben will oder Ihr auf die Idee kommt, in DK zu heiraten. Das mit dem Heiraten würde ich aber nicht explizit erwähnen, nur alles so darstellen, daß keiner auf so eine Idee kommt.
Ich würde die Reise übrigens auf max 8 Wochen kürzen, mehr geht wirklich nur wenn man den Background optimal nachweisen kann.
Du kannst auch bei der Botschaft anrufen und direkt fragen, ob das alles so passt. Das schafft vertrauen, umsomehr Du Dich da als Deutscher persönlich einbringst je eher glauben sie Euch, daß alles mit rechten Dingen abgeht.

Gruß,
Norbert
Fiz
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Fiz »

Ein Einladungsschreiben, eine Kopie von Deinem Reisepass und eine Visitenkarte von Deiner Arbeit wäre nicht schlecht. Wurde alles während des Vorsprechens im Konsulat neben den üblichen Schriftkram auch geprüft und abgeheftet.

Achtet drauf, dass sich seit diesem Jahr die Visabestimmungen weiter verschärft haben. Deine Freundin muss nun auch den Lohn der letzten drei Monate nachweisen, etc.

Lass sie lieber das Visum selber machen. Ist auch besser für zukünftige Visa.

Viel Glück

Grüße,

Fiz
TaugeNix

Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von TaugeNix »

sonero-1 hat geschrieben:Hi,
Ganz wichtig und gerne vernachlässigt ist der Nachweis der Rückkehrbereitschaft.
Wenn sie keinen vernünftigen Job hat (min. 3000RMB/Monat als Anhaltspunkt), muß sie das anderweitig nachweisen. Mit Job muß sie nachweisen, daß sie für die Zeit auch Urlaub bekommt.
Bei 3 Monaten komplett unrealistisch.
Alternativ besitzt sie eine Wohnung, die Eltern sind steinreich, sie studiert an einer guten Uni (auch hier - Urlaub, Semesterferien für 3 Monate?) oder hat ein eigenes Geschäft. Im letzteren Fall müsste sie auch nachweisen, daß das ein Geschäft ist, zu dem es sich auch lohnt zurückzukehren.
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß nichts davon zutrifft denn Du schreibst nichts dazu.
Ohne guten Nachweis der Rückkehrbereitschaft ist der Visumsantrag Zeit- und Geldverschwendung!

Edit: Ein Einladungsschreiben kann nicht schaden, auch wenn das sinngemäss mit der VE schon getan ist. Du kannst die Situation darin aber nochmal darlegen, kennengelernt, Du hast sie besucht und nun soll sie D kennenlernen. Es sollte jeder Verdacht ausgeräumt werden, daß sie hierbleiben will oder Ihr auf die Idee kommt, in DK zu heiraten. Das mit dem Heiraten würde ich aber nicht explizit erwähnen, nur alles so darstellen, daß keiner auf so eine Idee kommt.
Ich würde die Reise übrigens auf max 8 Wochen kürzen, mehr geht wirklich nur wenn man den Background optimal nachweisen kann.
Du kannst auch bei der Botschaft anrufen und direkt fragen, ob das alles so passt. Das schafft vertrauen, umsomehr Du Dich da als Deutscher persönlich einbringst je eher glauben sie Euch, daß alles mit rechten Dingen abgeht.

Gruß,
Norbert
Beim Punkt der Rückkehrbereitschaft stimme ich dir vollkommen zu, diese ist m.E. bislang meist der Knackpunkt bei allen negativ beschiedenen Anträgen gewesen, von denen ich hörte.

Nur bei Einladungsschreiben und (@Fiz) Reisepasskopie, Visitenkarte usw. frage ich mich nach dem Sinn. Ich habe schonmal geschrieben: eigentlich ist die Verwaltung im Grundsatz an ein gesetzmäßiges Verhalten und Verfahren gebunden, in dem nicht erforderliche Dokumente und Nachweise nur in äußerst begrenztem Umfang Beachtung finden.

Ich kenne nicht genau die Visa-Paragraphen, aber ich denke nicht, dass es eine verwaltungsrechtliche Soll-Vorschrift ist, vielmehr eine Kann-Vorschrift, die zur positiven Bescheidung führt. Und in dieser Ermessensvorschrift kann ich mir bei der normalerweise überlasteten Verwaltung kaum eine größere Beachtung der nicht objektivierbaren Einreichungen vorstellen, auch im Zuge einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit.

Eine Soll-Vorschrift kann ich mir allein bei negativer Grundausprägung der betreffenden Paragraphen vorstellen.

Gruss,
TaugeNix^müde..
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Bavarian_GOD
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

Ich seh schon, ich bin ein bischen sehr blau-äugig an die sache rangegangen. warscheinlich müssen wir die ganze sache auf 4 wochen aufenthalt für deutschland beschränken, sonst seh ich da überhaupt keine chance.

mich hatt soeben der ganze mut verlassen. ich glaub ich muß erst mal ne nacht darüber schlafen und meine gedanken neu ordnen.

momentan sieht es so aus:

sie wollte ihre arbeit bei ihrer import export firma kündigen und anschließend wieder nen neuen job über ihren bruder wieder anfangen. der bruder arbeitet in einer größeren firma als ingenieur ...kA wie das gehen soll.

ich hab mir die ganze sache so vorgestellt:

ich wollte, daß sie bei mir 3 monate wohnt um sich näher kennenzulernen. hätte alles gepass wäre ich im august dann für 4 wochen nach china geflogen und hätt sie dann geheiratet. des klingt jetzt alles sehr straight forward... aber des wäre der grobe umriss von unserem plan.

aber jetzt weiß ich momentan garnix mehr
Fiz
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Fiz »

Wir hatten uns nur gedacht, lieber zu viel als zu wenig Dokumente vorzulegen.

Klar, die Rückkehrbereitschaft ist am wichtigsten. In unserem Fall hatte das Konsulat auch auf der Arbeit angerufen und mit dem Chef persönlich geredet. Aber es hatte eigentlich alles problemlos geklappt.

Grüße,

Fiz
sonero-1
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von sonero-1 »

Hi,

Bei der Beantragung eines Besuchsvisums bist Du wie vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
Deswegen gibt es auch für jedes Land andere Details, die zur Visaerteilung nötig sind.
Die Botschaft entscheidet ziemlich autonom. Sie kann das Visum erteilen, wenn sie meint, das die betreffende Person wirklich nur D besuchen will und wieder zurückkehrt. Wie sie das feststellt, ist Sache der Botschaft. Das Ganze muß glaubwürdig sein denn vieles können sie gar nicht stichhaltig überprüfen.
Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers. Wenn die entsprechende Firma existiert, kann man da aufschreiben was man will, sofern der Antragsteller was glaubhaftes im Zusammenhang mit der Fa. erzählen kann. Ob da wirklich ein Arbeitsverhältnis besteht, kann die Botschaft nur glauben oder auch nicht.
Bemüht sich nun ein Deutscher bei der Botschaft darum, daß das alles korrekt gemacht wird, schreibt noch, was da alles hinter steckt, kann die Botschaft eher daran glauben, daß das nicht alles von vorn bis hinten getürkt ist.
Nicht zuletzt schlimme Verdachtsmomente wie Menschenhandel oder professionelle Schleuserei kann man so entkräften.
Es gibt keine wirklich konkreten Vorschriften, wann ein Visum zu erteilen ist oder nicht.
Zumindest gibt es da sehr viel Ermessensspielraum und es kommt auf das Gesamtbild an. Ein paar grundlegende Dinge wie die Rückkehrbereitschaft aber es steht nirgendwo konkret, wie diese nachzuweisen ist.

Gruß,
Norbert
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Henry_
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Henry_ »

...vieleicht kann ich auch etwas dazu beitragen.

Die deutschen Botschaften neigen dazu ( mit der Botschaft in China
habe ich keine Erfahrung ) ein Visum nach D recht kritisch zu sehen.
Sie stehen leider damit im Einklang mit der Mehrheit unserer Bevölkerung.
Die wollen nämlich keine weiteren Ausländer in unserem Land.

Meine recht positive Erfahrung ist die (alle meine ca. 15 Einladungen
verliefen positiv), dass ein recht persönlich verfasstes Telefax an die
Konsularabteilung der Deutschen Botschaft, immer Erfolg versprach.
Ich sandte kurz vor dem Intervievtermin ein Telefax [ich weiß nicht ob es
in China einen Intervievtermin gibt. In den Ländern der FSU (Früheren
Sowjet Union) ist dies üblich].

Darin habe ich natürlich die Rückkehrbereitschaft noch einmal unterstrichen.

Besorge dir die Telefaxnummer und, wenn möglich, auch den Namen der
Leiter/in dieser Abteilug.

Ich jedenfalls werde es so machen. In Zukunft.

Die Verpflichtungserklärung (VE) wird im Allgemeinen als Einladung bezeichnet.

Sende mir eine PN, dann werde ich dir den Text meines Telefaxes senden.

Im Übrigen, alle, außer meine Ehefrau, fuhren auch wieder zurück. Meine Ehefrau
heiratete ich in DK. Ich Blödmann habe sie inzwischen zu meiner EX gemacht !
Thats life !!!!!!!!!!


Henry
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Bavarian_GOD
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

mein kopf hebt sich langsam wieder.. vielleicht sieht es doch nicht so schlimm aus..

also werde ich weiterhin versuchen, daß sie 3 monate kommt. das mit dem persönlichen fax is glaub ich auch nicht verkehrt werd dich mal kontaktieren ;)

ich hab hier ein großes haus wo ich alleine darin wohne. wenn ich das ebenfals in diesem fax angebe, und betone, daß ich selber schon einmal 1,5 jahre im ausland (australien) war um english zu lernen und sie jetzt ebenfals für 3 monate nach deutschland will (von mir eingeladen), weil sie ja ebenfals bischen deutsch lernen will, da es in ihrem job sehr von nützen wäre.... alles eine frage der formulierung.. aber könnte sowas vielleicht ebenfals hilfreich sein??

is nur mal so ne spinnerei von mir
:roll:
sonero-1
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von sonero-1 »

Hi,

Du hast recht, das ist Spinnerei und interessiert nicht.
Daß Du denkst, daß es die Botschaft interessieren könnte, daß Du 1,5 Jahre in Australien warst, finde ich sehr skurril.

"Ich habe hier ein grosses Haus in dem ich alleine lebe..."
MANN, wir reden davon, daß sie wieder nach CN zurück geht!
Daß sie während des Besuchs dem deutschen Staat nicht zur Last fällt ist mit der VE gegessen, hast Du eigentlich gelesen was Du da unterschrieben hast?
Es geht natürlich auch um die Glaubwürdigkeit der ganzen Sache aber vor allem braucht sie einen vernünftigen Beleg, daß sie einen guten Grund hat wieder nach CN zurückzukehren.
Geschwafel hilft vielleicht gelegentlich, ersetzt aber keinen Beleg für einen Job!
Ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Antrag sinnlos!

Wie ist denn die Situation Deiner Freundin, was macht sie gerade und wie gedenkt sie, die Rückkehrbereitschaft zu belegen?

Gruß,
Norbert
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Bavarian_GOD
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

OK OK.. war spinnerei.. is mir nur spontan so eingefallen.. aber leuchtet mir schon ein.. muß klar stellen, daß sie wieder zurück geht..

ich weiß, daß ihr arbeitsvertrag im september ausläuft. und daß sie sehr gut mit ihrer chefin zurecht kommt und der vertrag in einen unbefristeten vertrag geändert werden wird. ich war 1,5 wochen mit ihr und 2 freunden von ihr auf rundreise und sie wurde immer wieder von ihrer chefin angerufen wegen der arbeit. ich schließe daraus, daß sie sehr gut in ihrem job ist! vielleicht unterschreibt ihre chefin ja wirklich, daß sie nach 3 monaten "auszeit" übernommen wird.. wer weiß, ob wir uns nach den 3 monaten noch vertragen...
sonero-1
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von sonero-1 »

Hi,

nicht Gründe angegeben sondern Belege geliefert!
Du hast meine Frage nicht beantwortet, was macht Deine Freundin derzeit, wie ist ihre Situation?

Gruß,
Norbert
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Re: Meine Freunin einladen

Beitrag von Bavarian_GOD »

so, ich muß ins bett.. hab morgen frühschicht und muß in 5 std wieder aufstehen.. melde mich definitiv später wieder.. vielen dank schon mal :)
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