Visum für Freundin
Visum für Freundin
Hallo Ihr,
Gibt es jemand der in den letzten Monaten ein Visum für seine Chinesische Freundin
bekommen hat?
Ich habe das Gefühl, dass diese Visum Anträge alle abgelehnt werden!?
Ich habe seit 2 Jahren eine Freundin in Shanghai und würde sie gerne mal
für ein paar Wochen nach Deutschland Einladen.
Ich kann eigentlich alles erfüllen, was ich für so eine Einladung brauche (Krankenvers.
für sie, Verpflichtungserklärung, hab ein gutes Einkommen, Eigentumswohnung,
würde auch Flugtikets dem Antrag beifügen.
Was mich so skeptisch macht ist, dass sie erst 20 Jahre alt ist, und keinen festen Job hat.
Gibt es eine Chance, dass ich meine Feundin für 4-6 Wochen nach Deutschland bekomme?
Wir Lieben uns aber ich werde das Gefühl nicht los, dass wir auf Grund des Visums für sie
keine Chance auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland haben.
Gruss Franky
Gibt es jemand der in den letzten Monaten ein Visum für seine Chinesische Freundin
bekommen hat?
Ich habe das Gefühl, dass diese Visum Anträge alle abgelehnt werden!?
Ich habe seit 2 Jahren eine Freundin in Shanghai und würde sie gerne mal
für ein paar Wochen nach Deutschland Einladen.
Ich kann eigentlich alles erfüllen, was ich für so eine Einladung brauche (Krankenvers.
für sie, Verpflichtungserklärung, hab ein gutes Einkommen, Eigentumswohnung,
würde auch Flugtikets dem Antrag beifügen.
Was mich so skeptisch macht ist, dass sie erst 20 Jahre alt ist, und keinen festen Job hat.
Gibt es eine Chance, dass ich meine Feundin für 4-6 Wochen nach Deutschland bekomme?
Wir Lieben uns aber ich werde das Gefühl nicht los, dass wir auf Grund des Visums für sie
keine Chance auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland haben.
Gruss Franky
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Re: Visum für Freundin
Wurde der Antrag deiner Freundin abgelehnt (das geht aus deinem Posting leider nicht hervor)? Und wenn ja mit welcher Begründung?Franky hat geschrieben:Ich habe das Gefühl, dass diese Visum Anträge alle abgelehnt werden!?
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Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Visum für Freundin
Das Visum sollte ja deine Freundin bekommen, nicht du.Franky hat geschrieben:Hallo Ihr,
Gibt es jemand der in den letzten Monaten ein Visum für seine Chinesische Freundin
bekommen hat?
Wenn Du meinst: "Wessen Freundin hat ein Visum erhalten?" - dann: meine, und viele weitere hier.
Nein.Ich habe das Gefühl, dass diese Visum Anträge alle abgelehnt werden!?
Dann lass sie doch ein Visumantrag mit diesen Unterlagen einreichen.Ich habe seit 2 Jahren eine Freundin in Shanghai und würde sie gerne mal
für ein paar Wochen nach Deutschland Einladen.
Ich kann eigentlich alles erfüllen, was ich für so eine Einladung brauche (Krankenvers.
für sie, Verpflichtungserklärung, hab ein gutes Einkommen, Eigentumswohnung,
würde auch Flugtikets dem Antrag beifügen.
Wenn es DICH schon skeptisch macht, was soll dann erst die Botschaft denken?!Was mich so skeptisch macht ist, dass sie erst 20 Jahre alt ist, und keinen festen Job hat.
Wenn irgendwie die Rückkehrbereitschaft erkenntlich ist, dann ermstmal: ja.Gibt es eine Chance, dass ich meine Feundin für 4-6 Wochen nach Deutschland bekomme?
Sonst ein klares nein.
Rückkehrbereitschaft / - wille ergibt sich meist aus Studium, Arbeit, in China vorhandenes Vermögen, Besitz, vielleicht auch anderen Faktoren.
Dann steht wohl ein Wohnortswechsel deinerseits an.Wir Lieben uns aber ich werde das Gefühl nicht los, dass wir auf Grund des Visums für sie
keine Chance auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland haben.
Gruss Franky
Oder eine Heirat.
Gruss,
TaugeNix^versteht nicht, wie es bei Visaerteilungen zu Problemen kommt
Re: Visum für Freundin
Zitat:
Was mich so skeptisch macht ist, dass sie erst 20 Jahre alt ist, und keinen festen Job hat.
Wenn sie keinen festen Job hat, so sollte sie den nicht festen dazu benutzen sich die erforderlichen Bescheinigungen eines Arbeitgebers über Anstellung und Wohnsitz in deutscher oder englischer Sprache zu besorgen. Das sollte in Shanghai auf jeden Fall möglich sein.
Die Zeilen 19 und 20 im Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums sollten auf jeden Fall ausgefüllt sein, sonst wird mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt. Es ist hilfreich für die Entkräftung dieser Unterstellung, in Zeile 35 die einladende Person als Kostenträger anzukreuzen sowie in Zeile 36 bei >Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts< "volle Kostenübernahme durch Einladenden", sowie bei >Reise und/oderKrankenversicherung< "abgeschlossen für die Dauer des Aufenthalts" anzugeben. Außerdem ist die Beifügung der Flugticketkopien und die Angabe der Flüge in Zeile 30 und 31 besonders hilfreich.
Dann sollte nichts mehr schiefgehen.
Viel Glück!
Was mich so skeptisch macht ist, dass sie erst 20 Jahre alt ist, und keinen festen Job hat.
Wenn sie keinen festen Job hat, so sollte sie den nicht festen dazu benutzen sich die erforderlichen Bescheinigungen eines Arbeitgebers über Anstellung und Wohnsitz in deutscher oder englischer Sprache zu besorgen. Das sollte in Shanghai auf jeden Fall möglich sein.
Die Zeilen 19 und 20 im Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums sollten auf jeden Fall ausgefüllt sein, sonst wird mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellt. Es ist hilfreich für die Entkräftung dieser Unterstellung, in Zeile 35 die einladende Person als Kostenträger anzukreuzen sowie in Zeile 36 bei >Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts< "volle Kostenübernahme durch Einladenden", sowie bei >Reise und/oderKrankenversicherung< "abgeschlossen für die Dauer des Aufenthalts" anzugeben. Außerdem ist die Beifügung der Flugticketkopien und die Angabe der Flüge in Zeile 30 und 31 besonders hilfreich.
Dann sollte nichts mehr schiefgehen.
Viel Glück!
Re: Visum für Freundin
Das stimmt so nicht.Roger hat geschrieben:Außerdem ist die Beifügung der Flugticketkopien und die Angabe der Flüge in Zeile 30 und 31 besonders hilfreich.
Die Botschaft erwartet keinerlei Flugtickets, und wer die Verwaltung kennt, weiß:
was nicht verlangt wird, wird nicht benötigt - was nicht benötigt wird, wird nicht verwertet.
Ganz im Gegenteil: Ich kenne Fälle, in denen es dann hieß, warum man sich schon die Tickets gekauft habe, eine Visum-Erteilung könne ja nicht einfach angenommen werden bzw. waraus man denn dieses Vertrauen auf ebenjenes ziehe.
Unbedeutend, aber auch unnötig.
Gruss,
TaugeNix^hat Hunger..
Re: Visum für Freundin
@Taugenix:"Das stimmt so nicht.
Die Botschaft erwartet keinerlei Flugtickets, und wer die Verwaltung kennt, weiß:
was nicht verlangt wird, wird nicht benötigt - was nicht benötigt wird, wird nicht verwertet."
Das wäre schön, wenn sich die Botschaft an diesen Grundsatz halten würde. Die eigene Erfahrung zeigt aber was anderes. Nach Ablehnung und Remonstration, Überprüfung und Abgleich von Zeile 30 und 31 mit den Flugtickets durch den Sachbearbeiter am Schalter und Erteilung des Visums, obwohl die Kopie der Flugtickets nicht gefordert wurde.
Allerdings kann die Auslandsvertretung jederzeit zusätzliche Unterlagen, Bedingungen und Informationen fordern. Meine Erfahrung ist daher, gleich beilegen kann nicht schaden, dann ist die Sache wasserdicht.
Die Botschaft erwartet keinerlei Flugtickets, und wer die Verwaltung kennt, weiß:
was nicht verlangt wird, wird nicht benötigt - was nicht benötigt wird, wird nicht verwertet."
Das wäre schön, wenn sich die Botschaft an diesen Grundsatz halten würde. Die eigene Erfahrung zeigt aber was anderes. Nach Ablehnung und Remonstration, Überprüfung und Abgleich von Zeile 30 und 31 mit den Flugtickets durch den Sachbearbeiter am Schalter und Erteilung des Visums, obwohl die Kopie der Flugtickets nicht gefordert wurde.
Allerdings kann die Auslandsvertretung jederzeit zusätzliche Unterlagen, Bedingungen und Informationen fordern. Meine Erfahrung ist daher, gleich beilegen kann nicht schaden, dann ist die Sache wasserdicht.
Re: Visum für Freundin
Hallo zusammen,
schon mal danke für eure Antworten.
Wir haben noch keinen Visumantrag gestellt, meine Freundin muss sich erst mal
einen Reisepass besorgen.
Ich Informiere mich gerade was wir alles brauchen und tun müssen um ein Visum
für sie zu bekommen.
Ich habe Angst, dass sie kein Visum bekommt, möchte einfach nichts falsch machen.
Sie hat gerade keinen Job, sie Studiert nicht, hat keinen Besitz und kein Vermögen
aber ein grosses Herz und viel mehr.
Sie wird sicher nach ihrem Besuch nach China zurückkehren aber wie kann ich das
der Botschaft beweisen?
Ich kenne einen Australier, der ein Restaurant besitzt vielleicht könnte er ihr die erforderliche
Bescheinigungen über Anstellung und Wohnsitz geben!? oder ist das zu gefährlich???
Ich möchte ihr einfach mal meine Stadt zeigen bevor wir möglicherweise den nächsten
schritt machen.
Wenn sie kein Besuchervisum bekommt müssen wir wohl gleich Heiraten.
habe aber auch gelesen, dass selbst dann ein Visum abgelehnt wird, wenn
sie kein Deutsch spricht!?
Gruss Franky
schon mal danke für eure Antworten.
Wir haben noch keinen Visumantrag gestellt, meine Freundin muss sich erst mal
einen Reisepass besorgen.
Ich Informiere mich gerade was wir alles brauchen und tun müssen um ein Visum
für sie zu bekommen.
Ich habe Angst, dass sie kein Visum bekommt, möchte einfach nichts falsch machen.
Sie hat gerade keinen Job, sie Studiert nicht, hat keinen Besitz und kein Vermögen
aber ein grosses Herz und viel mehr.
Sie wird sicher nach ihrem Besuch nach China zurückkehren aber wie kann ich das
der Botschaft beweisen?
Ich kenne einen Australier, der ein Restaurant besitzt vielleicht könnte er ihr die erforderliche
Bescheinigungen über Anstellung und Wohnsitz geben!? oder ist das zu gefährlich???
Ich möchte ihr einfach mal meine Stadt zeigen bevor wir möglicherweise den nächsten
schritt machen.
Wenn sie kein Besuchervisum bekommt müssen wir wohl gleich Heiraten.
habe aber auch gelesen, dass selbst dann ein Visum abgelehnt wird, wenn
sie kein Deutsch spricht!?
Gruss Franky
Re: Visum für Freundin
Heya Franky.
Nein, nein, die Deutschkenntnisse sind für ein Touri-Visum völlig unbedeutend.
Oh, du meintest nen "Heirats"-Visum.
Damit hab ich keine Erfahrung
Ich kann dir ja mal schnell aufzählen, was meine Freundin alles hatte, was davon benötigt bzw. bewertet wurde ist allerdings Ansichtssache.
Als erstes:
a) gültiger Reisepass
b) Wohnsitzbestätigung durch lokale Polizeibehörde/Universität
c) Arbeitsverhältnis-/Studienverhältnisbestätigung durch Arbeitgeber/Universität (hier: pass' auf, dass dies glaubwürdig ist!)
d) Beurlaubunsbescheinigung durch Arbeitgeber/Universität
e) ein eigenes Konto (?)
f) ein "eingefrorenes" Konto zum Nachweis über Finanzierungsmöglichkeiten des Aufenthalts (hier: dies hatte meine Freundin von ihrer Mutter, mit deutlich mehr als 5.000 € Deckung - OB die Botschaft dies allerdings einbezog, weiß ich nicht!)
g) Krankenversicherung mit der für Schengen-Visa nötigen Deckungssumme für den kompletten Aufenthalt
h) Verpflichtungserklärung der einladenden Person (bei mir war dies meine verbeamtete Mutter; abzugeben bei den örtlichen Ausländerbehörden in D von der einladenden Person)
i) Visumantrag natürlich
j) Visumbetrag in Bar
k) Sie hatte noch KEINE Flugtickets
l) ein Gespräch bei der deutschen Botschaft mit durchaus sehr persönlichen Fragen
Das war jetzt erstmal, was mir so aus dem Kopf einfiel.
Es hatte bei ihr keine 48 Stunden gedauert, bis das Visum eintrudelte.
Gut, bei ihr ist die Rückkehrbereitschaft auch überdeutlich (Studium an einer Elite-Uni, Vermögen der Eltern, etc.) und ein wie-auch-immer-gearteter finanzieller Backround durch Absicherungen ihrerseits und meiner (Eltern)seits vorhanden.
Aber im Endeffekt dürfte es nicht allzu schwierig sein, drück' dir dann mal die Daumen.
Gruss,
TaugeNix^das nächste Visum seiner Freundin sollte hoffentlich nen Studenten-Visum sein
Nein, nein, die Deutschkenntnisse sind für ein Touri-Visum völlig unbedeutend.
Oh, du meintest nen "Heirats"-Visum.
Damit hab ich keine Erfahrung
Ich kann dir ja mal schnell aufzählen, was meine Freundin alles hatte, was davon benötigt bzw. bewertet wurde ist allerdings Ansichtssache.
Als erstes:
a) gültiger Reisepass
b) Wohnsitzbestätigung durch lokale Polizeibehörde/Universität
c) Arbeitsverhältnis-/Studienverhältnisbestätigung durch Arbeitgeber/Universität (hier: pass' auf, dass dies glaubwürdig ist!)
d) Beurlaubunsbescheinigung durch Arbeitgeber/Universität
e) ein eigenes Konto (?)
f) ein "eingefrorenes" Konto zum Nachweis über Finanzierungsmöglichkeiten des Aufenthalts (hier: dies hatte meine Freundin von ihrer Mutter, mit deutlich mehr als 5.000 € Deckung - OB die Botschaft dies allerdings einbezog, weiß ich nicht!)
g) Krankenversicherung mit der für Schengen-Visa nötigen Deckungssumme für den kompletten Aufenthalt
h) Verpflichtungserklärung der einladenden Person (bei mir war dies meine verbeamtete Mutter; abzugeben bei den örtlichen Ausländerbehörden in D von der einladenden Person)
i) Visumantrag natürlich
j) Visumbetrag in Bar
k) Sie hatte noch KEINE Flugtickets
l) ein Gespräch bei der deutschen Botschaft mit durchaus sehr persönlichen Fragen
Das war jetzt erstmal, was mir so aus dem Kopf einfiel.
Es hatte bei ihr keine 48 Stunden gedauert, bis das Visum eintrudelte.
Gut, bei ihr ist die Rückkehrbereitschaft auch überdeutlich (Studium an einer Elite-Uni, Vermögen der Eltern, etc.) und ein wie-auch-immer-gearteter finanzieller Backround durch Absicherungen ihrerseits und meiner (Eltern)seits vorhanden.
Aber im Endeffekt dürfte es nicht allzu schwierig sein, drück' dir dann mal die Daumen.
Gruss,
TaugeNix^das nächste Visum seiner Freundin sollte hoffentlich nen Studenten-Visum sein
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Re: Visum für Freundin
Weil du es bistFranky hat geschrieben:schon mal danke für eure Antworten.
Dann kennst du sicherlich schon die Visabestimmungen der Deutschen Botschaft in Peking!?Franky hat geschrieben:Ich Informiere mich gerade was wir alles brauchen und tun müssen um ein Visum für sie zu bekommen.
Da deine Freundin mittels einer Einladung von dir nach Deutschland reisen wird ist es quasi unerheblich, ob sie einen Job, einen Studienplatz, ein großes Herz oder noch viel mehr hat. Entscheidend ist, dass deine Einladung (die auch gleichzeitig eine Bürgschaft ist) akzeptiert wird. Denn mit deiner Einladung verpflichtest du dich für alle möglichen Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes deiner Freundin in Deutschland entstehen (könnten).Franky hat geschrieben:Sie hat gerade keinen Job, sie Studiert nicht, hat keinen Besitz und kein Vermögen aber ein grosses Herz und viel mehr.
Sie wird sicher nach ihrem Besuch nach China zurückkehren aber wie kann ich das der Botschaft beweisen?
Wenn die Einladung (-> Verpflichtungserklärung) von deiner lokalen Behörde abgesegnet wird stellt sich das Deutsche Konsulat in Shanghai auch nicht dagegen.
Und ich kenne einen Italiener, der zwar kein Restaurant besitzt, aber von mehreren schützend lebt...Franky hat geschrieben:Ich kenne einen Australier, der ein Restaurant besitzt vielleicht könnte er ihr die erforderliche Bescheinigungen über Anstellung und Wohnsitz geben!? oder ist das zu gefährlich???
Ernsthaft: Vergiss den Australier (zumindest für diese Angelegenheit)! Wie schon gesagt, wichtig ist dein Geldbeutel und wie viel darin steckt, nicht das deiner Freundin.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
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Re: Visum für Freundin
Hier hab ich aber was anderes gehört.laogai hat geschrieben: Da deine Freundin mittels einer Einladung von dir nach Deutschland reisen wird ist es quasi unerheblich, ob sie einen Job, einen Studienplatz, ein großes Herz oder noch viel mehr hat. Entscheidend ist, dass deine Einladung (die auch gleichzeitig eine Bürgschaft ist) akzeptiert wird. Denn mit deiner Einladung verpflichtest du dich für alle möglichen Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes deiner Freundin in Deutschland entstehen (könnten).
Wenn die Einladung (-> Verpflichtungserklärung) von deiner lokalen Behörde abgesegnet wird stellt sich das Deutsche Konsulat in Shanghai auch nicht dagegen.
Als erstes war den deutschen Behörden wichtig, wie die Rückkehrbereitschaft aussah (sprich: eben doch Job/Studium), danach die finanzielle Seite (aber auch wichtig).
Und die Ausländerbehörde in Deutschland erfasst eigentlich nur die Daten, bzw. erhebt sie und ümermittelt sie dann an die Konsulate bzw. Botschaften, welche dann über Plausibilität und v.a. Gewichtung entscheiden. So jedenfalls die Aussage der Bearbeiter hier in Deutschland.
Gruss,
TaugeNix^pack einfach ALLES zusammen - dann passt das scho'
Re: Visum für Freundin
laogai hat geschrieben:
Da deine Freundin mittels einer Einladung von dir nach Deutschland reisen wird ist es quasi unerheblich, ob sie einen Job, einen Studienplatz, ein großes Herz oder noch viel mehr hat. Entscheidend ist, dass deine Einladung (die auch gleichzeitig eine Bürgschaft ist) akzeptiert wird. Denn mit deiner Einladung verpflichtest du dich für alle möglichen Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes deiner Freundin in Deutschland entstehen (könnten).
Wenn die Einladung (-> Verpflichtungserklärung) von deiner lokalen Behörde abgesegnet wird stellt sich das Deutsche Konsulat in Shanghai auch nicht dagegen.
Das wird aber von der Auslandsvertretung völlig anders gesehen und das Visum wurde mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt, weil die Zeilen 19 und 20 nicht ausgefüllt waren, obwohl alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt waren. Alleine die nochmalige Bestätigung der ABH (die wie oben geschildert eine Bürgschaft ist) per Fax verhalf hier zu einem Visum. Die Aussage des leitenden Beamten in der Konsular und Rechtsabteilung der Botschaft klingt mir heute noch im Ohr:" Die Verpflichtungserklärung sagt uns eigentlich garnichts"!!!
Da deine Freundin mittels einer Einladung von dir nach Deutschland reisen wird ist es quasi unerheblich, ob sie einen Job, einen Studienplatz, ein großes Herz oder noch viel mehr hat. Entscheidend ist, dass deine Einladung (die auch gleichzeitig eine Bürgschaft ist) akzeptiert wird. Denn mit deiner Einladung verpflichtest du dich für alle möglichen Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes deiner Freundin in Deutschland entstehen (könnten).
Wenn die Einladung (-> Verpflichtungserklärung) von deiner lokalen Behörde abgesegnet wird stellt sich das Deutsche Konsulat in Shanghai auch nicht dagegen.
Das wird aber von der Auslandsvertretung völlig anders gesehen und das Visum wurde mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt, weil die Zeilen 19 und 20 nicht ausgefüllt waren, obwohl alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt waren. Alleine die nochmalige Bestätigung der ABH (die wie oben geschildert eine Bürgschaft ist) per Fax verhalf hier zu einem Visum. Die Aussage des leitenden Beamten in der Konsular und Rechtsabteilung der Botschaft klingt mir heute noch im Ohr:" Die Verpflichtungserklärung sagt uns eigentlich garnichts"!!!
Re: Visum für Freundin
Alleine die nochmalige Bestätigung der ABH (die wie oben geschildert eine Bürgschaft ist) per Fax verhalf hier zu einem Visum.
Wie ist das gemeint?
Kann ich nicht hier bei der Auslenderbehörde ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem ich
mich verpflichte, dafür zu sorgen, dass meine freundin wieder nach China zurückkehrt???
Bringt das was?
Gruss Franky
Wie ist das gemeint?
Kann ich nicht hier bei der Auslenderbehörde ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem ich
mich verpflichte, dafür zu sorgen, dass meine freundin wieder nach China zurückkehrt???
Bringt das was?
Gruss Franky
Re: Visum für Freundin
Die ABH hat damals freundlicherweise der Botschaft per Fax bestätigt, daß der Einreise meiner Freundin nichts entgegenstünde (sie war schon einmal hier und ist wieder ausgereist).Franky hat geschrieben:Alleine die nochmalige Bestätigung der ABH (die wie oben geschildert eine Bürgschaft ist) per Fax verhalf hier zu einem Visum.
Wie ist das gemeint?
Kann ich nicht hier bei der Auslenderbehörde ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem ich
mich verpflichte, dafür zu sorgen, dass meine freundin wieder nach China zurückkehrt???
Bringt das was?
Gruss Franky
Wenn die ABH so freundlich ist, dir ein solches Schreiben zu bestätigen, ist das sehr hilfreich.
Re: Visum für Freundin
Hehe.. Wie willst du dich denn "verpflichten", jemanden nach China notfalls auszuweisen??Franky hat geschrieben: Kann ich nicht hier bei der Auslenderbehörde ein Schreiben aufsetzen lassen, in dem ich
mich verpflichte, dafür zu sorgen, dass meine freundin wieder nach China zurückkehrt???
Bringt das was?
Gruss Franky
Naa - ich sehe schon, sehr viel Infos hast du dir noch nicht geholt.
Lies doch bitte die Postings genau durch, INSBESONDERE auch die angegebenen Links der deutschen Botschaft in Beijing.
Gruss,
TaugeNix^muss Roger zustimmen: vorherige Aufenthalte im Schengenraum mit anschließend reibungsloser Rückkehr können auch eine Rolle spielen (bei meiner Freundin: ne Reisetour durch Frankreich, Deutschland und Italien ein paar Jahre vorher)
Re: Visum für Freundin
Hi,
Wenn sie noch nie im Schengenraum war, wird das mit dem Visum ohne Job nichts.
Neben der VE und Reise-KV braucht sie einen guten Grund (Job, Studium) zurückzukehren, sonst bekommt sie kein Visum.
Ein Job in einem australischen Restaurant mit glaubhaftem Einkommen (2-3000RMB) könnte so ein Grund sein. Dazu eine Bescheinigung über den gewährten Urlaub, wobei natürlich kein Chinese 6 Wochen (bezahlten) Jahresurlaub hat.
Die Botschaft wird durch eine Befragung prüfen, ob das mit dem Job wirklich stimmt.
Für einige Wochen braucht sie ausserdem etwa 15.000RMB (Grössenordnung -> Botschaft fragen) auf einem Sperrkonto, welches ein paar Tage vor Abreise freigegeben wird.
Gruß,
Norbert
Wenn sie noch nie im Schengenraum war, wird das mit dem Visum ohne Job nichts.
Neben der VE und Reise-KV braucht sie einen guten Grund (Job, Studium) zurückzukehren, sonst bekommt sie kein Visum.
Ein Job in einem australischen Restaurant mit glaubhaftem Einkommen (2-3000RMB) könnte so ein Grund sein. Dazu eine Bescheinigung über den gewährten Urlaub, wobei natürlich kein Chinese 6 Wochen (bezahlten) Jahresurlaub hat.
Die Botschaft wird durch eine Befragung prüfen, ob das mit dem Job wirklich stimmt.
Für einige Wochen braucht sie ausserdem etwa 15.000RMB (Grössenordnung -> Botschaft fragen) auf einem Sperrkonto, welches ein paar Tage vor Abreise freigegeben wird.
Gruß,
Norbert
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