Frage wegen Unterricht und Anmeldung beim FA !
Frage wegen Unterricht und Anmeldung beim FA !
Hallo Zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meine Frau möchte Privatunterricht in Chinesisch geben.
Muss man das ganze beim Finanzamt anmelden oder reicht es aus
in meiner Einkommenssteuererklärung den Nachweis der Quittungen nachzuweisen ?
Wir werden ja zusammen veranlagt.
Sie gibt auch demnächst Unterricht an der VHS, was auch nur über die Einkommens-
steuererklärung vorgenommen wird. Gewerbe muss man nicht anmelden, da
beides unter freiberuflich läuft.
Hat jemand Tips und Erfahrung damit, wie man vorgehen sollte ?
Viele Dank...
Übrigens ein tolles Forum...
Viele Grüße
drnorton
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meine Frau möchte Privatunterricht in Chinesisch geben.
Muss man das ganze beim Finanzamt anmelden oder reicht es aus
in meiner Einkommenssteuererklärung den Nachweis der Quittungen nachzuweisen ?
Wir werden ja zusammen veranlagt.
Sie gibt auch demnächst Unterricht an der VHS, was auch nur über die Einkommens-
steuererklärung vorgenommen wird. Gewerbe muss man nicht anmelden, da
beides unter freiberuflich läuft.
Hat jemand Tips und Erfahrung damit, wie man vorgehen sollte ?
Viele Dank...
Übrigens ein tolles Forum...
Viele Grüße
drnorton
Re: Frage wegen Unterricht und Anmeldung beim FA !
Am besten du fragst direkt beim Finanzamt an.
http://www.steuerliches-info-center.de/ ... /index.php
http://bundesrecht.juris.de/index.html
Außerdem kann auch eine Pflicht zur Rentenversicherung vorliegen, kommt auf die Höhe der Einnahmen an. Bei Lehrtätigkeiten kommt man nicht mehr an der gesetzlichen Rentenversicherung vorbei. Da muss man zahlen, hier gibt die Rentenversicherung Auskunft.
http://www.rententips.de/rententips/selbst/index.php
Die für dich zuständige Rentenversicherung hat eventuell Broschüren zum Download oder in ihrer Geschäftsstelle.
http://www.steuerliches-info-center.de/ ... /index.php
http://bundesrecht.juris.de/index.html
Außerdem kann auch eine Pflicht zur Rentenversicherung vorliegen, kommt auf die Höhe der Einnahmen an. Bei Lehrtätigkeiten kommt man nicht mehr an der gesetzlichen Rentenversicherung vorbei. Da muss man zahlen, hier gibt die Rentenversicherung Auskunft.
http://www.rententips.de/rententips/selbst/index.php
Die für dich zuständige Rentenversicherung hat eventuell Broschüren zum Download oder in ihrer Geschäftsstelle.
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