Besuchervisum für chinesen. Hilfe!

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Rudi
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Besuchervisum für chinesen. Hilfe!

Beitrag von Rudi »

Hi Leute!


Eine Freundin will zu mir mit einem Besuchervisum kommen. Sie arbeitet und studiert zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch nicht. Aber in den Merkblättern für das Visum steht, dass sie eine Bescheinigung vom Areitgeber (oder Uni) braucht. Hat jemand Erfahrungen ob ein Visum auch ohne eine solche Bescheinigung ausgestellt wird? Oder was muss sie anstatt dessen vorlegen? (Botschaft Peking sagt dazu nichts weiter)
Und ist es ein Problem wenn sie einen Antrag auf 3 Monate stellt (wenn sie Hin- und Rueckflugtickets, Krankenversicherung, Einladungschreiben und sonst alles, außer Bescheinigung vom Arbeitgeber hat?)

Wäre super wenn Ihr mir Eure Erfahrungen, bzw. Euren Wissensstand mitteilt.

so denn ... danke!
Roger
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Beitrag von Roger »

Wenn bei einem Besuchsvisum-Antrag die Zeilen 19 und 20 nicht ausgefüllt sind, wird meistens - trotz Verpflichtungserklärung - mangelnde Rückkehrbereitschaft des Antragstellers von der Botschaft unterstellt. Dies widerspricht der Ansicht der Ausländerbehörde, wo man sich ja mit der obligatorischen Verpflichtungserklärung zur Übernahme aller entstehenden Kosten nach Einreise der antragstellenden Person verpflichtet hat.
Meiner damaligen Freundin und jetzigen Frau wurde auch einmal mit dieser Begründung (die erst nach Remonstration angegeben werden muß) ein Visum verweigert. Ich habe mich damals sofort mit der Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt und nochmals eine Erklärung abgegeben, daß ich für alle Kosten aufkomme und für eine termingerechte Ausreise bürge, was die ABH, der Botschaft in Beijing gefaxt hat, eine Woche später hatte meine Freundin das Visum.
Deshalb folgende Vorgehensweise:
1. Visa-Antrag RK1201 online abgeben, mit Hard-copy und anhängendem Bar-code zur Botschaft nach Terminvereinbarung, Unterlagen wie Verpflichtungserklärung, Krankenversicherungsnachweis, Hukou, Wohnsitzbestätigung in deutscher oder englischer Sprache obligatorisch.
2. In Zeile 35 nochmalige Bestätigung der vollen Kostenübername durch Einladenden und gegebenfalls Erklärung gegenüber der ABH den Unterlagen beifügen.
3. Hin- und Rückflugtickets mit Reservierungsbestätigung als Kopie beifügen, das schafft Vertrauen.
Ob sie einen Antrag für eine Woche oder drei Monate stellt, ist dabei nicht relevant.
Damit sollte das klappen, viel Glück!
Rudi
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Beitrag von Rudi »

OKEEE.. sieht alles ganz gut aus.. wie oft kann man eigentlich als chinesin nach Deutschland mit einem Besuchervisum kommen. Angenommen es klappt und die kommt nach DE für 3 Monate. Wann kann sie das nächste mal für 3 Monate kommen?
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Ron
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Beitrag von Ron »

Roger hat geschrieben: 3. Hin- und Rückflugtickets mit Reservierungsbestätigung als Kopie beifügen, das schafft Vertrauen.!
Ich stehe grad vor dem gleichen Problem, war auch letzte Woche persönlich bei der deutschen Botschaft in Peking und da wurde mir auch der Punkt 'die Rückkehrbereitschaft' erklärt und dass der wichtig ist für ein Visum.
Vielleicht sollte ich es doch mit einen Rückflugticket probeiren, das man ja gegen kleines Geld stornierne kann, eine Reise-Rücktrittsversicherung wird da ja nicht einspringen wenn man den Flug nicht antreten kann oder ?
Wie hast Du das gemacht mit dem Ticket ?

Gruss
Ronny
Rudi
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Beitrag von Rudi »

Ich habe in Erinnerung, dass Air China Tickets auch wieder zurücknimmt (gegen Gebühr natürlich) und auch Umbuchen lassen sich diese.

Aber genau an diesem Punkt bin ich jetzt auch. Tickets organisieren. Bucht man z.B. die Flüge Frankfurt-Peking-Frankfurt bei Air China, so sind diese 2 flüge immer ca. 300 Euro günstiger als wenn man Peking-Frankfurt-Peking bucht (gleiche Maschinen, alles gleich ansonsten). komisch. (750 EUR vs. 1050 EUR)

@Ron
Bist du denn letzte Woche nur für Infos zur Botschaft gegangen oder wurde der Antrag mangels Rückkehrbereitsschaft abgeblockt?
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Ron
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Beitrag von Ron »

Rudi hat geschrieben:@Ron
Bist du denn letzte Woche nur für Infos zur Botschaft gegangen oder wurde der Antrag mangels Rückkehrbereitsschaft abgeblockt?
Ich war in Peking und wollte mich bei der deutschen Botschaft mal genauer informieren über die Visageschichte, wurde aber ans Info-Telefon verwiesen. Dort sagte mir man dass die Rückkehrbereitschaft ein nicht unerheblicher Teil eines Visas ist.
Einen Antrag haben wir noch nicht gestellt, werden wir aber tun.

Gruss
Ronny
TaugeNix

Beitrag von TaugeNix »

Rudi hat geschrieben: Bucht man z.B. die Flüge Frankfurt-Peking-Frankfurt bei Air China, so sind diese 2 flüge immer ca. 300 Euro günstiger als wenn man Peking-Frankfurt-Peking bucht (gleiche Maschinen, alles gleich ansonsten). komisch. (750 EUR vs. 1050 EUR)
Dies ist mir auch aufgefallen.
Es gibt aber keine andere Möglichkeit - die Flüge PEK-FRA-PEK sind teurer, fertig. Warum dies so ist, konnte mir niemand erklären.

Gruß,
TaugeNix^war auch überrascht
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Ich kann mir gut vorstellen, dass das eine Art chin. Luxussteuer ist.
Was kostet ein Mercedes oder eine teure ausl. Uhr in China? Meistens das doppelte..
Roger
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Beitrag von Roger »

Versucht das doch mal- wie ich immer- mit der KLM über Amsterdam. Da liegen die Flüge immer um die 500.- €
Roger
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Beitrag von Roger »

Rudi hat geschrieben:OKEEE.. sieht alles ganz gut aus.. wie oft kann man eigentlich als chinesin nach Deutschland mit einem Besuchervisum kommen. Angenommen es klappt und die kommt nach DE für 3 Monate. Wann kann sie das nächste mal für 3 Monate kommen?
Innerhalb von 6 Monaten kann sie 3 Monate bleiben, dann muß sie ausreisen und 3 Monate warten, dann kann der Zirkus von vorne beginnen.
Rudi
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Beitrag von Rudi »

@ Roger
oh mann.. naja. wenn es klappt dann kann sie ja jede 6 Monate erstmal 3 Monate bleiben. Ich glaub mit den Sachen und Tickets die wir haben hat sie zumindest gute Chancen auf das erste Visum, oder? (siehe meine letzte Nachricht ;). Sonst gibts ja wohl keine Möglichkeit, außer heiraten.
(haha heiraten als den letzten und schlechtesten Weg deklariert)

Tja.. die Flüge von KLM sind deswegen billiger, weil man dort nicht stornieren kann, oder? Im Fall dass das Visum nicht klappt, will man ja etwas Geld von den Tickets wieder haben.

Und Pek-FRA-PEK ist vielleicht teuerer bei Air China, weil mehr chinesen nach DE wollen als deutsche nach China. hehe
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Kleine Geschichte:
Ich habe wochenlang versucht und geforscht, ob eine nicht studierende chinesin aufgrund Weiterbildung auf Eigeninitiative ein Praktikum in DE machen kann. Ja ich habe sogar drei gute Firmen gefunden, die sie ein halbes Jahr für ein Praktikum einstellen wollen.

Für deutsche ist solch ein Praktikum kein Problem, auch wenn man nicht arbeitet oder studiert oder zur Schule geht kann man ein Praktikum machen um sich weiterzubilden.
Ein Praktikum ist für nicht studierende chinesen scheinbar nicht möglich in DE, weil das Arbeitsamt eingeschaltet werden muss und das Amt sieht dieses offenbar wie eine normale Arbeit an; wohl weil der Arbeitgeber für jedes Praktikum je nach Lohnhöhe Versicherungen bezahlen muss. (Wenn der Praktikant keinen Lohn erhält ist dies eine Pauschale.) Hat der "Arbeitgeber" Abgaben, so muss ein Arbeitsrecht vorliegen. Aber gilt dies für deutsche auch bei solch einem Praktikum???

Auf Anfrage der Botschaft wird beim Arbeitsamt (erst nach der Abgabe des Visaantrages) geguckt, ob das Arbeitsrecht erlangt werden kann. Studierende chinesen bekommen dies wohl sofort. Da meine chin. Freundin nicht studiert schaut das Arbeitsamt scheinbar ob es in der Branche wo sie das Praktikum machen will Arbeitslose gibt (macht man das bei nicht studierenden deutschen Praktikanten auch?) Somit sinkt die Chance auf ein benötigtes Arbeitsrecht gegen null. Aber die negative Antwort der Botschaft wird bekanntlich 2 bis 3 Monate auf sich warten lassen. :(

Vielleicht hat jemand eine Lösung das Problem mit dem Arbeitsrecht zu umgehen? Praktikumsvisa ist doch viel besser für sie.

Solange mir keine Lösung einfällt arbeite ich weiter an dem Besuchervisum.
TaugeNix

Beitrag von TaugeNix »

Äh, Rudi:
dir ist schon klar, warum das so geregelt ist?
Dir mag es "unfair" vorkommen, aber es dient dem Schutz des deutschen Arbeitsmarktes (und auch der Praktikanten aus dem Ausland).
Ich will keine "Ausländer nehmen uns den Arbeitsplatz weg"-Debatte starten, weil ich selbst weiß, dass das nicht stimmt. Es geht bei diesen Regelungen einfach nur um einen kontrollierten Zuzug und kontrollierte Arbeitspolitik.

Für den Einzelfall mag es unfair aussehen, aber wie gesagt:
es dient auch (!) dem Schutz der ausländischen Praktikanten.

Gruß,
TaugeNix^nimmt später vielleicht nem chinesischen Juristen die Arbeit weg :roll:
wuseltiger
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Beitrag von wuseltiger »

Auf Anfrage der Botschaft wird beim Arbeitsamt (erst nach der Abgabe des Visaantrages) geguckt, ob das Arbeitsrecht erlangt werden kann. Studierende chinesen bekommen dies wohl sofort. Da meine chin. Freundin nicht studiert schaut das Arbeitsamt scheinbar ob es in der Branche wo sie das Praktikum machen will Arbeitslose gibt (macht man das bei nicht studierenden deutschen Praktikanten auch?) Somit sinkt die Chance auf ein benötigtes Arbeitsrecht gegen null. Aber die negative Antwort der Botschaft wird bekanntlich 2 bis 3 Monate auf sich warten lassen. :(

Diese Prüfung durch das Arbeitsamt findet für jeden statt, der sich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen will. Wenn sie in D studiert haette, dann würde diese Prüfung auch stattfinden. Falls du schonmal in China warst, dann wirst du auch verstehen, dass bei diesen Menschenmassen ein Schutz des deutschen Arbeitsmarktes sicherlich nicht unsinnig ist. Für im Ausland lebende ist es aber so gut wie unmöglich eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. (Ein Zustand der sicherlich geändert werden sollte..) Alle notwendigen Infos zu diesem Thema findest du im Ausländergesetz (oder sind da noch andere Gesetze, die ich nicht kenne????)
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetz ... /auslg.htm

[/quote]
Rudi
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Beitrag von Rudi »

Mir ist klar warum nur in Aushamefaellen Ausländer in DE arbeiten können. Aber es gibt diese Ausnahmefaelle. (nicht nur für Spezialköche). Wenn eine Firma z.B. auf chin., dtsch, und engl. sprechende Dolmetcher in DE angewiesen ist, dann könnte man meiner Meinung nach Arbeitsrecht erlangen.

Irgendwie muss doch ein Praktikum möglich sein. Mit welcher Begründung kann ein nicht arbeitender oder studierender Deutscher in einer beliebigen Branche ein Praktikum machen?; meine Freundin jedoch nicht?

OK Schluss jetzt :)
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Grufti
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Beitrag von Grufti »

Rudi hat geschrieben:Mir ist klar warum nur in Aushamefaellen Ausländer in DE arbeiten können. Aber es gibt diese Ausnahmefaelle. (nicht nur für Spezialköche). Wenn eine Firma z.B. auf chin., dtsch, und engl. sprechende Dolmetcher in DE angewiesen ist, dann könnte man meiner Meinung nach Arbeitsrecht erlangen.

Irgendwie muss doch ein Praktikum möglich sein. Mit welcher Begründung kann ein nicht arbeitender oder studierender Deutscher in einer beliebigen Branche ein Praktikum machen?; meine Freundin jedoch nicht?

OK Schluss jetzt :)
Frage doch mal die Ausländerbehörde Deines Vertrauens..... :lol:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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