Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
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- Neuling
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Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hallo, habe schon etwas quer gelesen, aber hierauf noch keine konkrete und aktuelle Antwort gefunden.
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
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- Old China Hand
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Vorab ein Disclaimer.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
Meine Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen und die naher Angehöriger oder Freunde
Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Viele Leute versuchen durch Trickserei beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.
Das ist aber erst einmal illegal und fällt durch die Vernetzungen der Behörden früher oder später auf.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
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Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Viele Leute versuchen durch Trickserei beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.
Das ist aber erst einmal illegal und fällt durch die Vernetzungen der Behörden früher oder später auf.
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- Neuling
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Auch hier erneut besten Dank für deine Antwort und Einschätzung.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Vielen Dank für Ihre Frage. Meines Wissens nach ist ein Hukou für im Ausland geborene Kinder chinesischer Staatsbürger sehr schwierig, da der Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland liegt und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Allerdings sollte man sich direkt bei der zuständigen chinesischen Behörde erkundigen, um sicherzugehen. Vernachlässigen Sie dabei aber bitte nicht das Kindeswohl und die Möglichkeiten, die ein deutscher Pass bietet, was man bei der Fokussierung auf das Hukou vielleicht übersieh
- Saiber
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hierzu gibt es eine eindeutige Erklaerung des Auswaertigen Amtes Chinas zu diesem Thema. Ist das Kind von einem Chinesischen Staatsbürger hat es ein Anrecht, die Chinesische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Sollte das Kind nicht in der Stadt leben, wo ein Elternteil ihr Hukou hat, so hat das jeweile Elternteil dafür zu sorgen, dass dieses Kind da eingetragen wird. In China leben viele Chinesen außerhalb ihrer "Heimatstaedte" wo sie registriert sind. Dennoch koennen diese Kinder sich da eintragen lassen. Auch wenn sie da nicht wohnen. Meistens ist das nachteilig weil sie in dem jetzigen Wohnort sich nicht oeffentlich einschulen lassen koennen. Das Ausland ist da keine Ausnahme.MaryHulett hat geschrieben: ↑29.05.2025, 05:39 Meines Wissens nach ist ein Hukou für im Ausland geborene Kinder chinesischer Staatsbürger sehr schwierig, da der Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland liegt und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Das weisst keine Chinesische Behoerde.MaryHulett hat geschrieben: ↑29.05.2025, 05:39...und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Ich will damit mal anfangen.Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Vorab ein Disclaimer.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
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Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik

Das Kind kann die Chinesische Staatsbuergerschaft beantragen. Danach die Deutsche. Deutschland erlaubt jetzt unter Umstaenden die Doppelte Staatsbuergerschaft. (Das war damals zur unserer Zeit als wir darueber diskutierten noch anders).Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Hat die Mutter noch die Chinesische Staatsbuergerschaft, kann das Kind die Chinesische beantragen. (Darf nur nicht mitteilen, dass es auch die Deutsche hat).Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Wenn die Mutter noch den Hukou von ihrer Stadt hat, so kann das Kind sich auch da eintragen lassen (nach ihren letzten Ort in China wo sie wohnhaft war). Denn woanders in China ist das ja nicht erlaubt.Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hallo Sauber.
Schön dass du dich einmal wieder meldest.
Ganz erschießt mir sich aber nicht deine Prämisse.
Das Problem war ja eigentlich nie wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gab ja das Optionsmodell dass beide Staatsangehörigen bis 21 erlaubte und für andere Staaten, z.B Thailand wurden immer schon die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Auch US und Deutschland war möglich.
Das Problem ist ja eher, dass in China die doppelte Staatsangehörigkeit verboten ist.
Selbst meine Tochter hatte lange Zeit von den Pässen beide Staatsangehörigkeiten.
Daraus ergeben sich letztendlich die gleichen Konstellationen.
Wenn das Paar in Deutschland lebt, und die Frau eine Niederlassungserlaubnis hat ,dann gibt es für das Kind kein Visa oder die chinesische Staatsbürgerschaft.
Auch im umgekehrten Fall, dass das Paar in China lebt, dann stellt die deutsche Botschaft kein Visa aus.
Klar man könnte jetzt ein bisschen mehr tricksen, aber ich sehe keinen Vorteil, der sich real ergibt.
Solange nicht China die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, bleibt das immer ein hinkendes Rechtsverhältnis.
Ein Hukou für das Kind gibt es zwingend nur wenn es die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
Wenn man jetzt durch die formal vereinfachte doppelte Staatsangehörigkeit formal zwei Pässe hat, ändert das meines Erachtens nichts an der Grundproblematik.
Man bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Das wird gerade dann relevant,wenn es um Werte wie Immobilienbesitz geht.
Ich bin auch nicht so zuversichtlich, dass man das man dies in einer vernetzten Welt, wo sogar jeder Kontostand international geteilt wird, sicher verbergen kann.
Aber trotzdem viele Grüße nach Hongkong auch an die Familie.
Schön dass du dich einmal wieder meldest.
Ganz erschießt mir sich aber nicht deine Prämisse.
Das Problem war ja eigentlich nie wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gab ja das Optionsmodell dass beide Staatsangehörigen bis 21 erlaubte und für andere Staaten, z.B Thailand wurden immer schon die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Auch US und Deutschland war möglich.
Das Problem ist ja eher, dass in China die doppelte Staatsangehörigkeit verboten ist.
Selbst meine Tochter hatte lange Zeit von den Pässen beide Staatsangehörigkeiten.
Daraus ergeben sich letztendlich die gleichen Konstellationen.
Wenn das Paar in Deutschland lebt, und die Frau eine Niederlassungserlaubnis hat ,dann gibt es für das Kind kein Visa oder die chinesische Staatsbürgerschaft.
Auch im umgekehrten Fall, dass das Paar in China lebt, dann stellt die deutsche Botschaft kein Visa aus.
Klar man könnte jetzt ein bisschen mehr tricksen, aber ich sehe keinen Vorteil, der sich real ergibt.
Solange nicht China die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, bleibt das immer ein hinkendes Rechtsverhältnis.
Ein Hukou für das Kind gibt es zwingend nur wenn es die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
Wenn man jetzt durch die formal vereinfachte doppelte Staatsangehörigkeit formal zwei Pässe hat, ändert das meines Erachtens nichts an der Grundproblematik.
Man bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Das wird gerade dann relevant,wenn es um Werte wie Immobilienbesitz geht.
Ich bin auch nicht so zuversichtlich, dass man das man dies in einer vernetzten Welt, wo sogar jeder Kontostand international geteilt wird, sicher verbergen kann.
Aber trotzdem viele Grüße nach Hongkong auch an die Familie.
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
@ Petermedia Ich habe Dir in einem anderen Forum nochmal eine Frage gestellt, ich weiß nicht ob Du die gelesen hast, da ich keine Antwort bekam, deshalb hier nochmal die Frage:
hab doch noch ne Frage finden sich in den Artikel die du erwähnst Beweise das menschliche Föten und Babys gegessen werden?
hab doch noch ne Frage finden sich in den Artikel die du erwähnst Beweise das menschliche Föten und Babys gegessen werden?
- TomXian
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Lustig, lustig, tralalalala....
Einmal im Jahr sollte es man sich gönnen, in diesem "Forum" vorbeizuschauen.
Schon ein erster Blick offenbart, dass - unverändert - herumgesabbelt, zusammengegoogelt und gesaibert wird.
Herrlich!
Zum Thema
Generell:
a) Ein Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt, unabhängig davon, wo es geboren wird, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es sind keine weiteren Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
b) Ein Kind erhält die chinesische Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt, unabhängig davon, wo es geboren wird, wenn mindestens ein Elternteil die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt. Es sind keine weiteren Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der chinesischen Staatsangehörigkeit erforderlich.
[An diejenigen, die bereits jetzt - mit Schaum vorm Mund - triebgesteuert widersprechen müssen, meine Bitte: Bitte komplett durchlesen]
Fall I: Kind von DE-CN Eltern wird in China geboren
Kind erhält in der Sekunde der Geburt beide Staatsbürgeschaften.
Jeder Widerstand ist vollkommen zwecklos.
Da die CN Geburtsklinik ungefragt eine CN Geburtsurkunde ausstellt, ist die Registrierung in einem dieser verdammt geilen Haushaltsregistrierungsbücher möglich (CN Elternteil) und damit die Ausstellung von CN ID Karten, CN Reisepässen usw. möglich.
Das Kind erhält dann zwangsweise einen chinesischen Vornamen sowie den Nachnamen des CN Elternteils.
Ist das Elternpaar auch ein Ehepaar und hat man sich namensrechtlich auf einen nicht-chinesischen Familiennamen geeinigt und dem Kind einen Vornamen gegeben, der in westlichen Industrienationen auch zu Papier gebracht werden kann, ist diese Namensgebung ohnehin für den Abfalleimer.
Fall II: Kind von DE-CN wird außerhalb Chinas geboren
Kind erhält in der Sekunde der Geburt beide Staatsbürgerschaften, sofern auf der CN Seite bestimmte Bedingungen vorliegen.
Zu diesen Bedingungen gehört, dass sich der CN Elternteil nicht dauerhaft (meist > 2 Jahre) im Ausland aufhält oder dies beabsichtigt (Niederlassungserlaubnis, pp.) oder ein Verbrechen vorliegt ("freiwillige" Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft). Wie so oft, ist dies natürlich von der Tagesform, Alkoholpegel, Willkür und Laune des chinesischen Sachbearbeiters abhängig.
---
Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
Eine "automatische Aberkennung" ist gesetzlich nur für einen Fall möglich und geregelt: Wer als erwachsener Chinese "freiwillig" eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt, läuft in diese Gefahr.
Wer also bereits ab Geburt eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist hiervon nicht betroffen.
P.S.: Die Darstellung von Peter war grob richtig. Das oben genannte habe ich erst kürzlich mit einem leitenden Mitarbeiter des PSB Shaanxi anlässlich meines Kurzbesuches in der Plattenbau-Idylle von China besprochen.
P.P.S.: Natürlich müsste man noch auf Verfahrensfragen eingehen (etwa Beantragung einer CN Geburtsurkunde für ein Kind das im "Ausland" geboren wurde oder das "TRAVEL DOCUMENT". Allein dessen Name löst im Regelfall schallendes Gelächter und heftiges Schenkelklopfen aus.
Wer einen Blick in sein "TRAVEL DOCUMENT" wirft, erfährt auch auf der Seite der Erläuterungen (Punkt 2), dass der Inhaber dieses "Dokuments" ein chinesischer Staatsbürger ist. Prost!
Einmal im Jahr sollte es man sich gönnen, in diesem "Forum" vorbeizuschauen.
Schon ein erster Blick offenbart, dass - unverändert - herumgesabbelt, zusammengegoogelt und gesaibert wird.
Herrlich!
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a) Ein Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt, unabhängig davon, wo es geboren wird, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es sind keine weiteren Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
b) Ein Kind erhält die chinesische Staatsbürgerschaft automatisch bei der Geburt, unabhängig davon, wo es geboren wird, wenn mindestens ein Elternteil die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt. Es sind keine weiteren Schritte zur Registrierung oder Bestätigung der chinesischen Staatsangehörigkeit erforderlich.
[An diejenigen, die bereits jetzt - mit Schaum vorm Mund - triebgesteuert widersprechen müssen, meine Bitte: Bitte komplett durchlesen]
Fall I: Kind von DE-CN Eltern wird in China geboren
Kind erhält in der Sekunde der Geburt beide Staatsbürgeschaften.
Jeder Widerstand ist vollkommen zwecklos.
Da die CN Geburtsklinik ungefragt eine CN Geburtsurkunde ausstellt, ist die Registrierung in einem dieser verdammt geilen Haushaltsregistrierungsbücher möglich (CN Elternteil) und damit die Ausstellung von CN ID Karten, CN Reisepässen usw. möglich.
Das Kind erhält dann zwangsweise einen chinesischen Vornamen sowie den Nachnamen des CN Elternteils.
Ist das Elternpaar auch ein Ehepaar und hat man sich namensrechtlich auf einen nicht-chinesischen Familiennamen geeinigt und dem Kind einen Vornamen gegeben, der in westlichen Industrienationen auch zu Papier gebracht werden kann, ist diese Namensgebung ohnehin für den Abfalleimer.
Fall II: Kind von DE-CN wird außerhalb Chinas geboren
Kind erhält in der Sekunde der Geburt beide Staatsbürgerschaften, sofern auf der CN Seite bestimmte Bedingungen vorliegen.
Zu diesen Bedingungen gehört, dass sich der CN Elternteil nicht dauerhaft (meist > 2 Jahre) im Ausland aufhält oder dies beabsichtigt (Niederlassungserlaubnis, pp.) oder ein Verbrechen vorliegt ("freiwillige" Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft). Wie so oft, ist dies natürlich von der Tagesform, Alkoholpegel, Willkür und Laune des chinesischen Sachbearbeiters abhängig.
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Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
Eine "automatische Aberkennung" ist gesetzlich nur für einen Fall möglich und geregelt: Wer als erwachsener Chinese "freiwillig" eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt, läuft in diese Gefahr.
Wer also bereits ab Geburt eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist hiervon nicht betroffen.
P.S.: Die Darstellung von Peter war grob richtig. Das oben genannte habe ich erst kürzlich mit einem leitenden Mitarbeiter des PSB Shaanxi anlässlich meines Kurzbesuches in der Plattenbau-Idylle von China besprochen.
P.P.S.: Natürlich müsste man noch auf Verfahrensfragen eingehen (etwa Beantragung einer CN Geburtsurkunde für ein Kind das im "Ausland" geboren wurde oder das "TRAVEL DOCUMENT". Allein dessen Name löst im Regelfall schallendes Gelächter und heftiges Schenkelklopfen aus.
Wer einen Blick in sein "TRAVEL DOCUMENT" wirft, erfährt auch auf der Seite der Erläuterungen (Punkt 2), dass der Inhaber dieses "Dokuments" ein chinesischer Staatsbürger ist. Prost!
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
zu Punkt a
das ist so nicht mehr aktuell, da es jetzt eine Ausnahme gibt.
Wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind nicht automatische die deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese muß innerhalb eines Jahres beantragt werden.
das ist so nicht mehr aktuell, da es jetzt eine Ausnahme gibt.
Wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind nicht automatische die deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese muß innerhalb eines Jahres beantragt werden.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Einfach hier eine Nachreichung für die Deutsche Seite.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/staa ... ht/2088844
Es wäre interessant, wenn jemand auch etwas schriftliches der chinesischen Seite,beisteuern könnte.
Hier ist die offizielle Regelung der Volksrepublik China zur Staatsangehörigkeit:
Unten eine ChatGPT Zusamnenfassung
---
Nationality Law of the People's Republic of China
1. Kein Doppelpass für chinesische Staatsbürger
– China erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an: Wer eine Fremdstaatsbürgerschaft annimmt, verliert automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft .
– Der Wortlaut § 9 NAL lautet: „Chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen oder erhalten, verlieren automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit.“ .
2. **Abstammungs- und Geburtsortsprinzip (ius sanguinis & ius soli)**
– In China geborene Kinder, deren Eltern ganz oder teilweise chinesisch sind, sind Chinesen (§ 4) .
– Im Ausland geborenen Kindern chinesischer Eltern wird ebenfalls die chinesische Staatsangehörigkeit verliehen, außer die Eltern haben im Ausland ihren festen Wohnsitz und das Kind wurde mit fremder Staatsangehörigkeit geboren (§ 5) .
3. Einbürgerung ist möglich, aber selten
– Ausländer oder Staatenlose können eingebürgert werden, wenn sie nahe Verwandte zu Chinesen haben, in China sesshaft sind oder andere berechtigte Gründe geltend machen (§ 7) .
– Auf diese Weise Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 8) .
4. Staatsangehörigkeitsverlust und -verzicht
– Neben dem automatischen Verlust bei Ausbürgerung gibt es auch ein förmliches Verfahren (§ 10–11) .
– Beamte und Militärangehörige dürfen nicht auswandern bzw. auf Chinesisch „verzichten“ (§ 12) .
5. Wiedereinbürgerung möglich
– Wer die chinesische Staatsangehörigkeit verlor, kann sie auf Antrag und mit Genehmigung wiedererlangen (§ 13), jedoch ohne gleichzeitig eine fremde zu behalten .
---
Praxis vs. Gesetz – juristische Grauzonen
Im Alltag entstehen Unklarheiten, vor allem bei der Frage des „Ansässigkeit“-Begriffs:
> „...第九条中的‘定居’的时间划定没有定论,因此存在外国国籍人士并没有在外国‘定居’的情况.“
„…第三条規定的‘不承認中國公民具有雙重國籍’也为排除外国国籍留有了余地…“
Daraus ergibt sich:
Es gibt keinen fest definierten Zeitraum, ab wann jemand als „im Ausland ansässig“ gilt.
In der Praxis kann es Fälle geben, in denen Personen formal doppelte Pässe haben, da China diese nicht aktiv aber auch nicht immer effizient überprüft .
Ein Reddit-Nutzer schreibt:
> „中国是否承认双重国籍?… 定居外国的中国公民,自愿加入或取得外国国籍的,即自动丧失中国国籍。“
---
Vergleich mit Deutschland
Im Gegensatz zu China erlaubt Deutschland in vielen Fällen Doppelstaatsbürgerschaft – insbesondere für EU‑Bürger und bei Geburt im In‑ und Ausland. Das deutsche Recht sieht klare Regelungen zum Erwerb, Verlust und zur Beibehaltung verschiedener Staatsangehörigkeiten vor (u. a. Optionspflicht) – deutlich flexibler als das chinesische System.
---
Zusammenfassung
Aspekt China Deutschland
Doppelpass Nicht anerkannt, Verlust bei Annahme fremder Staatsangehörigkeit Grundsätzlich erlaubt, mit gewissen Einschränkungen
Erwerb Côte d'origine Abstammung & Geburtsort Abstammung & Einbürgerung
Einbürgerung Möglich, aber selten, Gegenleistung: Aufgabe anderer Staatsangehörigkeit Weit verbreitet, häufig ohne Verlust ursprünglicher Staatsbürgerschaft
https://www.auswaertiges-amt.de/de/staa ... ht/2088844
Es wäre interessant, wenn jemand auch etwas schriftliches der chinesischen Seite,beisteuern könnte.
Hier ist die offizielle Regelung der Volksrepublik China zur Staatsangehörigkeit:
Unten eine ChatGPT Zusamnenfassung
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1. Kein Doppelpass für chinesische Staatsbürger
– China erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an: Wer eine Fremdstaatsbürgerschaft annimmt, verliert automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft .
– Der Wortlaut § 9 NAL lautet: „Chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen oder erhalten, verlieren automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit.“ .
2. **Abstammungs- und Geburtsortsprinzip (ius sanguinis & ius soli)**
– In China geborene Kinder, deren Eltern ganz oder teilweise chinesisch sind, sind Chinesen (§ 4) .
– Im Ausland geborenen Kindern chinesischer Eltern wird ebenfalls die chinesische Staatsangehörigkeit verliehen, außer die Eltern haben im Ausland ihren festen Wohnsitz und das Kind wurde mit fremder Staatsangehörigkeit geboren (§ 5) .
3. Einbürgerung ist möglich, aber selten
– Ausländer oder Staatenlose können eingebürgert werden, wenn sie nahe Verwandte zu Chinesen haben, in China sesshaft sind oder andere berechtigte Gründe geltend machen (§ 7) .
– Auf diese Weise Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 8) .
4. Staatsangehörigkeitsverlust und -verzicht
– Neben dem automatischen Verlust bei Ausbürgerung gibt es auch ein förmliches Verfahren (§ 10–11) .
– Beamte und Militärangehörige dürfen nicht auswandern bzw. auf Chinesisch „verzichten“ (§ 12) .
5. Wiedereinbürgerung möglich
– Wer die chinesische Staatsangehörigkeit verlor, kann sie auf Antrag und mit Genehmigung wiedererlangen (§ 13), jedoch ohne gleichzeitig eine fremde zu behalten .
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Im Alltag entstehen Unklarheiten, vor allem bei der Frage des „Ansässigkeit“-Begriffs:
> „...第九条中的‘定居’的时间划定没有定论,因此存在外国国籍人士并没有在外国‘定居’的情况.“
„…第三条規定的‘不承認中國公民具有雙重國籍’也为排除外国国籍留有了余地…“
Daraus ergibt sich:
Es gibt keinen fest definierten Zeitraum, ab wann jemand als „im Ausland ansässig“ gilt.
In der Praxis kann es Fälle geben, in denen Personen formal doppelte Pässe haben, da China diese nicht aktiv aber auch nicht immer effizient überprüft .
Ein Reddit-Nutzer schreibt:
> „中国是否承认双重国籍?… 定居外国的中国公民,自愿加入或取得外国国籍的,即自动丧失中国国籍。“
---
Im Gegensatz zu China erlaubt Deutschland in vielen Fällen Doppelstaatsbürgerschaft – insbesondere für EU‑Bürger und bei Geburt im In‑ und Ausland. Das deutsche Recht sieht klare Regelungen zum Erwerb, Verlust und zur Beibehaltung verschiedener Staatsangehörigkeiten vor (u. a. Optionspflicht) – deutlich flexibler als das chinesische System.
---
Zusammenfassung
Aspekt China Deutschland
Doppelpass Nicht anerkannt, Verlust bei Annahme fremder Staatsangehörigkeit Grundsätzlich erlaubt, mit gewissen Einschränkungen
Erwerb Côte d'origine Abstammung & Geburtsort Abstammung & Einbürgerung
Einbürgerung Möglich, aber selten, Gegenleistung: Aufgabe anderer Staatsangehörigkeit Weit verbreitet, häufig ohne Verlust ursprünglicher Staatsbürgerschaft
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Die Definition von "im Ausland ansässig" war von chinesischer Seite bisher immer, wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Aber in all den Jahren haben Provinzen das immer auf ihre Art ausgelegt und eine 100% Auslegung des Gesetzes gibt es in China nicht wirklich.
Aber in all den Jahren haben Provinzen das immer auf ihre Art ausgelegt und eine 100% Auslegung des Gesetzes gibt es in China nicht wirklich.
- sanctus
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hast du hierfür eine verlässliche Quelle? Meine Kinder (13 und 17) sind letztes Jahr dauerhaft nach China gekommen. Da gab es erhebliche Schwierigkeiten eine chin. Aufenthaltsgenehmigung als Schüler/Schülerin zu bekommen (da beide Staatsangehörigkeiten deut./chin. vorliegen) und wir wurden seitens der Behörden nahezu dazu gedrängt, die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag abzugeben (Kollision zweier Staatsangehörigkeiten, die China nicht erlaubt). Der Antrag liegt nun schon 11 Monate irgendwo rum und ich bezweifel, dass dieser jemals genehimgt wird. Hab mir damals auch den Mund fusslig gesprochen und immer auf das Gesetz verwiesen. Wie in China üblich, wissen die es natürlich besser und geschriebenes Recht ist ja nur ne "reine Handlungsempfehlung".TomXian hat geschrieben: ↑25.06.2025, 14:25 Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
D.h. wir als Erziehungsberechtigte sollen beiden Kindern die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag entziehen, obwohl beide Kinder theoretisch das Recht haben, ab 18 Jahre mit Volljährigkeit sich für eine zu entscheiden. Absolut absurd - aber auf mich wollte niemand hören. Nach nun fast einem Jahr gibt es 0,0 Fortschritt in der Sache und Töchterchen wird bald 18 Jahre.
Ihr seht also, das Thema ist und bleibt absolut undurchsichtig und es wird immer wieder alterantive Wege geben, die so im Gesetz gar nicht stehen.
谁想要大成绩,就要有更大的目标!
„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hätten die nicht einfach die Travel Permit bekommen können?sanctus hat geschrieben: ↑30.06.2025, 08:48Hast du hierfür eine verlässliche Quelle? Meine Kinder (13 und 17) sind letztes Jahr dauerhaft nach China gekommen. Da gab es erhebliche Schwierigkeiten eine chin. Aufenthaltsgenehmigung als Schüler/Schülerin zu bekommen (da beide Staatsangehörigkeiten deut./chin. vorliegen) und wir wurden seitens der Behörden nahezu dazu gedrängt, die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag abzugeben (Kollision zweier Staatsangehörigkeiten, die China nicht erlaubt). Der Antrag liegt nun schon 11 Monate irgendwo rum und ich bezweifel, dass dieser jemals genehimgt wird. Hab mir damals auch den Mund fusslig gesprochen und immer auf das Gesetz verwiesen. Wie in China üblich, wissen die es natürlich besser und geschriebenes Recht ist ja nur ne "reine Handlungsempfehlung".TomXian hat geschrieben: ↑25.06.2025, 14:25 Die chinesische Staatsbürgerschaft ist folglich oftmals nicht zu vermeiden und verfolgt einen ein Leben lang. Erst im Erwachsenenalter kann man selbst (nach dem 中华人民共和国国籍法) seinen "Verzicht" der CN Staatsbürgerschaft "beantragen" - und nicht etwa einfach erklären. Dieser Verzicht ist seitens China zustimmungspflichtig und wird extrem selten gewährt.
D.h. wir als Erziehungsberechtigte sollen beiden Kindern die chin. Staatsangehörigkeit per Antrag entziehen, obwohl beide Kinder theoretisch das Recht haben, ab 18 Jahre mit Volljährigkeit sich für eine zu entscheiden. Absolut absurd - aber auf mich wollte niemand hören. Nach nun fast einem Jahr gibt es 0,0 Fortschritt in der Sache und Töchterchen wird bald 18 Jahre.
Ihr seht also, das Thema ist und bleibt absolut undurchsichtig und es wird immer wieder alterantive Wege geben, die so im Gesetz gar nicht stehen.
Unsere Kinder haben einen deutschen Pass, haben aber auch ein Hukou. In China geboren, deutschen Pass mit deutschem Namen beantragt, ins Ausland gezogen (mit Exit Permit und chinesischem notarisierten Namen), im Ausland dann nach 3 Monaten die Travel Permit beantragt und in China bei Rückkehr dann Hukou.
Doppelte Staatsbürgerschaft ist ja möglich, wenn die Staatsbürgerschaften automatisch bei Geburt erworben werden. Mit dem Hukou ist das halt ein Trick, denn mit nicht-chinesischem Namen kriegt man ja keins, aber der chinesische Name der Travel Permit reicht für die Beantragung, bzw. die Travel Permit reicht zur Beantragung.
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