Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
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Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hallo, habe schon etwas quer gelesen, aber hierauf noch keine konkrete und aktuelle Antwort gefunden.
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
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- Old China Hand
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Vorab ein Disclaimer.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
Meine Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen und die naher Angehöriger oder Freunde
Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Viele Leute versuchen durch Trickserei beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.
Das ist aber erst einmal illegal und fällt durch die Vernetzungen der Behörden früher oder später auf.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
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Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
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- Neuling
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Auch hier erneut besten Dank für deine Antwort und Einschätzung.
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- Neuling
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Vielen Dank für Ihre Frage. Meines Wissens nach ist ein Hukou für im Ausland geborene Kinder chinesischer Staatsbürger sehr schwierig, da der Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland liegt und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Allerdings sollte man sich direkt bei der zuständigen chinesischen Behörde erkundigen, um sicherzugehen. Vernachlässigen Sie dabei aber bitte nicht das Kindeswohl und die Möglichkeiten, die ein deutscher Pass bietet, was man bei der Fokussierung auf das Hukou vielleicht übersieh
- Saiber
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hierzu gibt es eine eindeutige Erklaerung des Auswaertigen Amtes Chinas zu diesem Thema. Ist das Kind von einem Chinesischen Staatsbürger hat es ein Anrecht, die Chinesische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Sollte das Kind nicht in der Stadt leben, wo ein Elternteil ihr Hukou hat, so hat das jeweile Elternteil dafür zu sorgen, dass dieses Kind da eingetragen wird. In China leben viele Chinesen außerhalb ihrer "Heimatstaedte" wo sie registriert sind. Dennoch koennen diese Kinder sich da eintragen lassen. Auch wenn sie da nicht wohnen. Meistens ist das nachteilig weil sie in dem jetzigen Wohnort sich nicht oeffentlich einschulen lassen koennen. Das Ausland ist da keine Ausnahme.MaryHulett hat geschrieben: ↑29.05.2025, 05:39 Meines Wissens nach ist ein Hukou für im Ausland geborene Kinder chinesischer Staatsbürger sehr schwierig, da der Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland liegt und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Das weisst keine Chinesische Behoerde.MaryHulett hat geschrieben: ↑29.05.2025, 05:39...und die Mutter hier eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Ich will damit mal anfangen.Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Vorab ein Disclaimer.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
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Das Kind kann die Chinesische Staatsbuergerschaft beantragen. Danach die Deutsche. Deutschland erlaubt jetzt unter Umstaenden die Doppelte Staatsbuergerschaft. (Das war damals zur unserer Zeit als wir darueber diskutierten noch anders).Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Hat die Mutter noch die Chinesische Staatsbuergerschaft, kann das Kind die Chinesische beantragen. (Darf nur nicht mitteilen, dass es auch die Deutsche hat).Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Wenn die Mutter noch den Hukou von ihrer Stadt hat, so kann das Kind sich auch da eintragen lassen (nach ihren letzten Ort in China wo sie wohnhaft war). Denn woanders in China ist das ja nicht erlaubt.Petermedia hat geschrieben: ↑29.01.2025, 16:29 Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hallo Sauber.
Schön dass du dich einmal wieder meldest.
Ganz erschießt mir sich aber nicht deine Prämisse.
Das Problem war ja eigentlich nie wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gab ja das Optionsmodell dass beide Staatsangehörigen bis 21 erlaubte und für andere Staaten, z.B Thailand wurden immer schon die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Auch US und Deutschland war möglich.
Das Problem ist ja eher, dass in China die doppelte Staatsangehörigkeit verboten ist.
Selbst meine Tochter hatte lange Zeit von den Pässen beide Staatsangehörigkeiten.
Daraus ergeben sich letztendlich die gleichen Konstellationen.
Wenn das Paar in Deutschland lebt, und die Frau eine Niederlassungserlaubnis hat ,dann gibt es für das Kind kein Visa oder die chinesische Staatsbürgerschaft.
Auch im umgekehrten Fall, dass das Paar in China lebt, dann stellt die deutsche Botschaft kein Visa aus.
Klar man könnte jetzt ein bisschen mehr tricksen, aber ich sehe keinen Vorteil, der sich real ergibt.
Solange nicht China die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, bleibt das immer ein hinkendes Rechtsverhältnis.
Ein Hukou für das Kind gibt es zwingend nur wenn es die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
Wenn man jetzt durch die formal vereinfachte doppelte Staatsangehörigkeit formal zwei Pässe hat, ändert das meines Erachtens nichts an der Grundproblematik.
Man bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Das wird gerade dann relevant,wenn es um Werte wie Immobilienbesitz geht.
Ich bin auch nicht so zuversichtlich, dass man das man dies in einer vernetzten Welt, wo sogar jeder Kontostand international geteilt wird, sicher verbergen kann.
Aber trotzdem viele Grüße nach Hongkong auch an die Familie.
Schön dass du dich einmal wieder meldest.
Ganz erschießt mir sich aber nicht deine Prämisse.
Das Problem war ja eigentlich nie wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gab ja das Optionsmodell dass beide Staatsangehörigen bis 21 erlaubte und für andere Staaten, z.B Thailand wurden immer schon die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Auch US und Deutschland war möglich.
Das Problem ist ja eher, dass in China die doppelte Staatsangehörigkeit verboten ist.
Selbst meine Tochter hatte lange Zeit von den Pässen beide Staatsangehörigkeiten.
Daraus ergeben sich letztendlich die gleichen Konstellationen.
Wenn das Paar in Deutschland lebt, und die Frau eine Niederlassungserlaubnis hat ,dann gibt es für das Kind kein Visa oder die chinesische Staatsbürgerschaft.
Auch im umgekehrten Fall, dass das Paar in China lebt, dann stellt die deutsche Botschaft kein Visa aus.
Klar man könnte jetzt ein bisschen mehr tricksen, aber ich sehe keinen Vorteil, der sich real ergibt.
Solange nicht China die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, bleibt das immer ein hinkendes Rechtsverhältnis.
Ein Hukou für das Kind gibt es zwingend nur wenn es die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
Wenn man jetzt durch die formal vereinfachte doppelte Staatsangehörigkeit formal zwei Pässe hat, ändert das meines Erachtens nichts an der Grundproblematik.
Man bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Das wird gerade dann relevant,wenn es um Werte wie Immobilienbesitz geht.
Ich bin auch nicht so zuversichtlich, dass man das man dies in einer vernetzten Welt, wo sogar jeder Kontostand international geteilt wird, sicher verbergen kann.
Aber trotzdem viele Grüße nach Hongkong auch an die Familie.
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
@ Petermedia Ich habe Dir in einem anderen Forum nochmal eine Frage gestellt, ich weiß nicht ob Du die gelesen hast, da ich keine Antwort bekam, deshalb hier nochmal die Frage:
hab doch noch ne Frage finden sich in den Artikel die du erwähnst Beweise das menschliche Föten und Babys gegessen werden?
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