ein zweites Mal Familienzuisammenführung in D beantragen
- klaus.gabriel
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ein zweites Mal Familienzuisammenführung in D beantragen
Hi ihr Wissenden!
Mangels häufigen erfolglosen B1 bekommt meine Frau keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in D.
Jetzt wollen wir einige Jahre in China leben.
Bekämen wir bei erneutem Versuch für D eine weiteres Mal einen Visum zur Familienzusammenführung, wenn wir bereits in D und in CN mehrere Jahre zusammen gelebt haben.
Bitte keine Meinungen, Vermutungen, sondern bitte nur belastbare Kommentare, mit denen ich planen kann.
Vielen Dank
Klaus
Mangels häufigen erfolglosen B1 bekommt meine Frau keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in D.
Jetzt wollen wir einige Jahre in China leben.
Bekämen wir bei erneutem Versuch für D eine weiteres Mal einen Visum zur Familienzusammenführung, wenn wir bereits in D und in CN mehrere Jahre zusammen gelebt haben.
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- Old China Hand
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Re: ein zweites Mal Familienzuisammenführung in D beantragen
Du sagst ihr seit verheiratet, und ich gehe davon aus, dass du deutsch bist,. Dann ist die belastbare Aussage ,JA.
Für die Familienzusammenführung wird I.d.R. nur ein A1 Test benötigt.
Auch ohne B1 ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland möglich. Ihr müsst dann je nach Ausländerbehörde, nur alle 1 bis 2 Jahre die Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Auf den Aufenthalt selbst, habt ihr , nach derzeitiger Gesetzteslage einen Rechtsanspruch.
Kostet halt jedes Mal 100 Euro.
Den B1 Test muss man für die Niederlassungserlaubnis oder für die Einbügerung machen.
Wenn deine Frau Schwierigkeiten mit dem Deutschen hat, solltest ihr vielleicht an einen 6 Monatigen Integrationskurs denken.
Ich vergaß zu erwähnen, dass für die NL aber auch die Einbürgerung noch das Modul " Leben in Deutschland" gebraucht wird, dass dauert aber nur 1 Monat und ist Bestandteil des Integrationstests.
Nachtrag.
Ich sehe gerade, dass ihr schon mindestens 8 Jahre verheiratet seit.
Euch dürfte klar sein, dass die Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten erlischt,wenn ihr nach China geht.
Dann müsst ihr ein neues Visum beantragen und eventuell einen aktuellen A1 Test vorlegen.
Das solltet ihr im Vorfeld mit der AB besprechen, bevor ihr Deutschland längerfristig verlässt.
Für die Familienzusammenführung wird I.d.R. nur ein A1 Test benötigt.
Auch ohne B1 ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland möglich. Ihr müsst dann je nach Ausländerbehörde, nur alle 1 bis 2 Jahre die Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Auf den Aufenthalt selbst, habt ihr , nach derzeitiger Gesetzteslage einen Rechtsanspruch.
Kostet halt jedes Mal 100 Euro.
Den B1 Test muss man für die Niederlassungserlaubnis oder für die Einbügerung machen.
Wenn deine Frau Schwierigkeiten mit dem Deutschen hat, solltest ihr vielleicht an einen 6 Monatigen Integrationskurs denken.
Ich vergaß zu erwähnen, dass für die NL aber auch die Einbürgerung noch das Modul " Leben in Deutschland" gebraucht wird, dass dauert aber nur 1 Monat und ist Bestandteil des Integrationstests.
Nachtrag.
Ich sehe gerade, dass ihr schon mindestens 8 Jahre verheiratet seit.
Euch dürfte klar sein, dass die Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten erlischt,wenn ihr nach China geht.
Dann müsst ihr ein neues Visum beantragen und eventuell einen aktuellen A1 Test vorlegen.
Das solltet ihr im Vorfeld mit der AB besprechen, bevor ihr Deutschland längerfristig verlässt.
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Re: ein zweites Mal Familienzuisammenführung in D beantragen
Da die erste Antwort zwar richtig ist aber eventuell nicht ganz klar formuliert war.
1 wenn ihr , deutscher Mann, schon verheiratet seit, gibt es keinen Grund Deutschland wegen Nichtbestehen des B1 Test zu verlassen, da ein defakto Daueraufenthalt schon gegeben ist. Die AE wird einfach periodisch verlängert, dass ist eine Formalie.
Einzig der Erwerb der NL oder der deutschen Staatsangehörigkeit wird euch i.d.R verwehrt.
2
Wenn ihr länger als 6 Monate Deutschland verlasst, verliert die Aufenthaltserlaubnis, aber auch eine NL erst einmal ihre Gültigkeit.
Ihr könnt das in bestimmten Konstellationen in Absprache mit der Aufenthaltsbehörde verhindern.
3
Wenn ihr Deutschland länger verlasst, müsst ihr ein ein neues Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Darauf habt ihr nach derzeitiger Rechtsprechung einen Rechtsanspruch.
Eine Nebenbedingung ist aber A1 und die Botschaft
KANN. nach eigenen Ermessen diesen fordern, falls Zweifel an den Sprachkenntnissen aufkommen, da das A1 Zertifikat zu alt ist.
Da die Bewertung älterer A1 Tests nicht einheitlich ist, macht es Sinn sich vorab mit der zuständigen Botschaft/Konsulat abzusprechen.
1 wenn ihr , deutscher Mann, schon verheiratet seit, gibt es keinen Grund Deutschland wegen Nichtbestehen des B1 Test zu verlassen, da ein defakto Daueraufenthalt schon gegeben ist. Die AE wird einfach periodisch verlängert, dass ist eine Formalie.
Einzig der Erwerb der NL oder der deutschen Staatsangehörigkeit wird euch i.d.R verwehrt.
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Wenn ihr länger als 6 Monate Deutschland verlasst, verliert die Aufenthaltserlaubnis, aber auch eine NL erst einmal ihre Gültigkeit.
Ihr könnt das in bestimmten Konstellationen in Absprache mit der Aufenthaltsbehörde verhindern.
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Wenn ihr Deutschland länger verlasst, müsst ihr ein ein neues Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Darauf habt ihr nach derzeitiger Rechtsprechung einen Rechtsanspruch.
Eine Nebenbedingung ist aber A1 und die Botschaft
KANN. nach eigenen Ermessen diesen fordern, falls Zweifel an den Sprachkenntnissen aufkommen, da das A1 Zertifikat zu alt ist.
Da die Bewertung älterer A1 Tests nicht einheitlich ist, macht es Sinn sich vorab mit der zuständigen Botschaft/Konsulat abzusprechen.
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