Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
-
- Neuling
- Beiträge: 4
- Registriert: 28.01.2025, 22:29
- Wohnort: Nürnberg
- Hat sich bedankt: 2 Mal
Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Hallo, habe schon etwas quer gelesen, aber hierauf noch keine konkrete und aktuelle Antwort gefunden.
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
Kurz zur Situation:
Ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin (verfügt über Niederlassungserlaubnis für Deutschland).
Wir erwarten ein Kind, dieses wird aller voraussicht nach in Deutschland geboren.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass dieses Kind ein hukou bekommt oder ist dies aufgrund der Rahmenbedingungen aussichtslos?
Gruß
Guiscardo
-
- Old China Hand
- Beiträge: 889
- Registriert: 28.06.2014, 07:22
- Wohnort: Shanghai
- Hat sich bedankt: 55 Mal
- Danksagung erhalten: 108 Mal
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Vorab ein Disclaimer.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
Meine Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen und die naher Angehöriger oder Freunde
Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Viele Leute versuchen durch Trickserei beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.
Das ist aber erst einmal illegal und fällt durch die Vernetzungen der Behörden früher oder später auf.
Ich habe 20 Jahre in China gelebt, davon 15 Jahre zu 100 %.
Meine Informationen beruhen auf eigenen Erfahrungen und die naher Angehöriger oder Freunde
Das bedeutet nicht dass ich mich auch irren kann und ich bitte in diesem Fall um höfliche Korrektur und Kritik
Vorab. Gerade zum Staatsbürgerrecht gibt es immer wieder Anpassungen. Was heute gilt kann aufgrund der politischen Dynamik in einem Jahr schon anders sein.
Ganz allgemein Hukou ist nicht Staatsbürgerschaft.
Ausländer können kein chinesisches Hukou haben.
Meines Erachtens, bitte korrigiert mich, bedeutet das auch, dass das Kind im Falle der Geburt in China, z.B auf einer Urlaubsreise trotzdem Deutsch ist.
Das wärein den USAja anders, sofern Trump das nicht ändert.
Da das Kind in Deutschland geboren wurde / wird und die Frau eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist das Kind auch nach chinesischem Staatsbürgerrecht Deutsch.
Damit kann das Kind nicht im Hukou der Mutter,so vorhanden eingetragen werden.
Viele Leute versuchen durch Trickserei beide Staatsbürgerschaften zu erhalten.
Das ist aber erst einmal illegal und fällt durch die Vernetzungen der Behörden früher oder später auf.
-
- Neuling
- Beiträge: 4
- Registriert: 28.01.2025, 22:29
- Wohnort: Nürnberg
- Hat sich bedankt: 2 Mal
Re: Hukou für in Deutschland geborenes Kind möglich?
Auch hier erneut besten Dank für deine Antwort und Einschätzung.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste