Vorab.
Niemand kennt hier deinen Background und vor allen wo die Ehe geschlossen wurde, wie lange das Kind in China lebt und vor allem in welcher Stadt sich das ganze abspielt und welche Nationalität das Kind hat.
Einen Anwalt würde da vor allem interessieren wie du bisher an die offiziellen Schriftsätze des chinesischen Gericht gekommen bist, und in welchem Stadium sich die Scheidung befindet.
Zwar habe ich damals meine eigene Scheidung ohne offizielle Anwälte , aber mit einem Beraterteam im Hintergrund und einer werdenden Juristin als Dolmetscher,selbst erfolgreich vor einem chinesischen Gericht durchgezogen, aber wie gesagt, damals war ich vernetzter.
Aus meiner Erfahrung ist der eigene Fokus dabei fast das wichtigste.
Ich sehe z.B das du ja einerseits sagst 10000 RMB ( das sind etwa 1300 Euro) sind OK, da es ja dein Kind ist, auf der anderen Seite aber haderst du grundsätzlich.
Deshalb einige Tipps.
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Setze dich hin und formuliere klar was für dich langfristig OK ist, und welche Ziele willst du wie erreichen.
Denn je klarer du deine Punkte formuliert,desto klarer wird meist auch die eines Beraters/Anwaltes
2
Besorge der Infos . Im ersten Schritt auch wenn das nur eine supergrobe Annäherung ist, durch eine gezielte Frage z.B bei Frage bei
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_ ... E&ccheck=1
Sicher kannst du keine Wunder für etwa 100 Euro erwarten, aber manchmal ist es nützlich.
Da du wahrscheinlich deine ersten Infos von dieser Webseite hattest, kontaktiere sie doch einmal.
https://www.die-chinesische-scheidung.d ... u%20lassen
Keine Ahnung ob sie seriös sind.
Einige Infos kannst du sicher aber abschöpfen.
Sicher erhältst du dort für einige hundert Euro keine komplette Anleitung für deine Scheidung in der VRC, aber zumindestens einige Hinweise und das formulieren der Frage, die so präzise wie möglich sein sollte,auch einen klareren Kopf.
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Als nächstes würde ich doch zumindest einmal z.B die obenverlinkte Webseite kontaktieren und fragen was eine Ernstberatung kostet.
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Wichtig ist dass du Zeit gewinnst.
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so wie du es in deinem Eingangspost sagtest ist die Kommunikationsebene mit deiner Frau ja schon gestört.
In einem Rechtsstreit sollte beiden Seiten klar sein, dass das ganze nicht einfach ist.
Beiden Seiten sollte immer bewusst sein, was für Mauern und Berge da stehen, wenn man sich nicht einigt.
Deine Frau müsste den Unterhalt ja im schlimmsten Fall auch in Deutschland vollstrecken.
Du auf der anderen Seite willst ja die Scheidung wohl auch in Deutschland anerkennen lassen und Holst dir damit eventuell eine ungünstige Scheidungsfolgenvereinbarung ins Haus.
Deshalb
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Biete nicht zuviel an. Ich würde mit dem Betrag nach Düsseldorfer Tabelle+ 20 % als angemessen erachten. Mehrunterhalt kannst du immer bezahlen.
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Eins darfst du nie vergessen.
Das Kind ist eventuell Deutsch und der eigentliche Adressat ist das Kind.
Es kann dich also selbst, natürlich vertreten, auf Unterhalt verklagen.
Ich sage das deshalb da ich ehrenamtlich mehreren Frauen aus China und Thailand darin unterstützt habe Unterhalt für die Kinder ihrer säumigen Väter, in Deutschland einzuklagen.
( Natürlich haben das dann Kanzleien gemacht)
Das liegt, aber alles schon fast 10 Jahre zurück, deshalb bin ich da sicher auch nicht mehr in allen Punkten Up to date.