Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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sowa
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Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Beitrag von sowa »

Hallo liebe Leute,
nun möchte die Nichte meiner Frau zu uns nach Deutschland kommen.
Dafür braucht sie ein Visa und eine Einladung von mir.
Leider ist das für mich das erste Mal.
Kann mir jemand sagen wie ein Einladungschreiben sein soll?
Kennt jemand Muster Einladungschreiben im Netz?

Vielen dank
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Laogai
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Re: Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Beitrag von Laogai »

sowa hat geschrieben: 24.03.2024, 17:47Dafür braucht sie ein Visa und eine Einladung von mir.
Das ist so nicht korrekt bzw. unglücklich formuliert, denn wenn sie erstmal ein Visum hat benötigt sie keine weiteren Unterlagen mehr!

Damit die Nichte deiner Frau ein Visum beantragen kann musst du für sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Diese wird häufig mit "Einladung" verwechselt. Den Vordruck für eine Verpflichtungserklärung bekommst du (online) bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde. Das Formular musst du dann nur noch ausfüllen und einreichen. Und nach der Bewilligung an die Nichte deiner Frau schicken.

Ein Einladungsschreiben muss also nicht verfasst werden :!:
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Re: Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Beitrag von blackrice »

und

https://www.adac.de/produkte/versicheru ... eistungen/

kostete mich seinerzeit um die 70 Euro für 3 Monate
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it

wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Beitrag von Petermedia »

@blackrice hat natürlich recht. Wer schon ein Visum hat, braucht natürlich keine Einladung mehr.
Die Verpflichtungserklärung ist zwar eigentlich auch eine Form der Einladung plus Bürgschaft.
Leider hat es in der Vergangenheit bei einigen Konsulate teilweise Probleme gegeben.
Im Visaprozess werden ja
1 Finanzielle Mittel
2 Krankenversicherung
3 Rückkehrbereitschaft
geprüft.
Eine zusätzliche formlose Einladung kann da nicht schaden um einen runden Eindruck zu hinterlassen, zumal ja die Verpflichtungserklärung sowieso im Original zugeschickt werden muss.
Andere Versicherung und Background nochmals hier.

https://www.axa-schengen.com/de/deutsch ... /einladung
IFT
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Re: Einladungschreiben für Privatperson nach Deutschland

Beitrag von IFT »

aber Vorsicht:
ich kenne das Prozedere nur zu gut (zwar nicht aus china sondern aus Russland aber, das kommt auf das Gleiche raus)
Die Verplichtungserklärung ist nicht ohne. Du verplichtest dich nämlich nicht nur für die eingeladene Person zu sorgen während des Aufenthalts, sondern du unterschreibst damit auch, dass evtl. entstehende Kosten von dir übernommen werden. Setzt sich die Person ab, muss gesucht und abgeschoben werden etc., oder verursacht hier irgendwelche schäden (Stichwort Haftpflicht), dann klopft ganz schnell der Gerichtsvollzieher an deine Tür... Man sollte also genau schauen (auch wenn es entfernte Verwandte sind) für wen man diese Erklärung abgibt...

Da das ganze ja eine Deutsche sache ist, wird das wohl für jeden gast ähnlich sein, egal aus welchem nicht-Schengen Staat er kommt. Bei mir wollte die zuständige Behördejedes mal Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, eine Krankenversicherung für ausländische Gäste (und nat. eine ordentliche Gebühr...), sowie einen Nachweis über Wohnraum den man hat (also Mietvertrag oder ggf. Grundbucheintrag). Das, und viel Zeit sollte man mitbringen, denn man sitzt schon mal einen halben Tag in der zuständigen Ausländerbehörde. Schick das Ding am besten per express-Einschreiben, denn wenn es verloren geht, hast du das Theater 2 mal. Damit geht dein Gast zum D-Konsulat und bekommt dort (mit ebenfalls viel Zeit) das Visum.
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