Heirat nach Einbürgerung

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Backwater
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Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Backwater »

Hallo,

ich wurde vor einigen Jahren eingebürgert. Dieses Jahr wollen wir heiraten. Jetzt stellt sich mir die Frage, brauche ich wieder eine Abschrift aus dem Geburtenregister? Ich bin vor 1996 geboren und habe daher keine Geburtsurkunde, aber eine Bestätigung vom chinesischen Notariat, beglaubigt von der deutschen Botschaft (das Ding, was ich für die Einbürgerung benutzt hab).
Meine Mutter hat bei der Notarin angefragt und die meinte, dass man diese Abschrift nicht erneut ausstellen kann, weil ich jetzt deutsche Staatsbürgerin bin und es nur über das Konsulat geht. Ist jetzt wirklich das Konsulat dafür verantwortlich? Ich müsste da ja eh hin wegen dem Ehefähigkeitszeugnis, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die das andere Ding auch ausstellen? Hat da jemand Erfahrung?

Danke, LG!
Backwater
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Backwater »

Konsulat meinte jetzt, sie seien nicht verantwortlich und können nicht helfen, nichtmal mit dem Ehefähigkeitszeugnis, weil ich deutsche Staatsbürgerin bin und ich solle in China ins Notariat. Toll. Die Odysee geht weiter.
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Roemer
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Roemer »

Nice try, Burkhardt.
Tipping is not a city in China.
Backwater
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Backwater »

Roemer hat geschrieben: 07.03.2024, 00:33 Nice try, Burkhardt.
Bitte?
Petermedia
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Petermedia »

Nun, sicher eine interessante Fallkonstruktion, aber wer seinen Nicknamen bei einer extrem fragwürdigen warcompany ausleiht, hat es
sicher schwer ernstgenommen zu werden.
Aber sei's drum.
Academi sche Grüsse

Peter Constellis.
flyer1141
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von flyer1141 »

Was redet ihr für wirres Zeug?

Zum Thema: Ich würde in dem Fall am ehesten eine Heirat in Hongkong empfehlen, da entfällt der große Papierkrieg...
Petermedia
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Petermedia »

flyer1141 hat geschrieben: 19.04.2024, 12:03 Was redet ihr für wirres Zeug?

Zum Thema: Ich würde in dem Fall am ehesten eine Heirat in Hongkong empfehlen, da entfällt der große Papierkrieg...
Na ganz wirres Zeug ist das nicht.
Burkhard hatte auch schon in der Vergangenheit ganz sinnvoll Threads gestartet die dann abgegleitet sind.
Zumindest die Wahl des Nicknamens lässt darauf schließen..
Blackwater , jetzt Academy, hat in beiden Irakkriegen mit z.B Mishandlungen , eine unrühmliche Rolle gespielt.
Natürlich kann man in Hongkong heiraten.
Das ist leicht, spätestens beim Nachwuchs hat man dann aber wieder einige Tasks zu erfüllen.

Grundsätzlich empfehle ich bei komplexen Tasks auch immer gleich zweifache Ausführungen erstellen zu lassen.
Der übliche Dreiklang Notariat/übersetzung, Überbeglaubigung und Legalisation ist dann zwar ein bisschen teurer, aber man hat ein Exemplar für sich.
In der Tat kam es vor 30 Jahren öfter vor, dass keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, da die Daten ja im Hukou verzeichnet waren.

Spätestens beim Antrag auf Einbürgerung wurde dann ja die Geburt dokumentiert und letztendlich legalisiert.

Üblicherweise akzeptieren doch die Standesämter die Einbürgerungsurkunde

https://www.hochzeit-in-hamburg.de/ehes ... #gsc.tab=0

Sicher gibt es immer Konstellationen, die etwas knifflig sind, aber ich würde das notfalls erst mal in Deutschland klären, da ja im Prinzip die Unterlagen schon rechtskräftig im Rahmen der Einbürgerung vorliegen.
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Saiber
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Re: Heirat nach Einbürgerung

Beitrag von Saiber »

Warum wird denn darauf geanwortet? Wozu braucht sie ein Ehefaehigkeitszeugniss wenn sie Deutsche Staatsbuergerin ist und heiraten will? Soviel ich weiss muss man schon vor der Einbuergerung alle notwendigen Informationen notariell bestaetigt haben, dass man ueberhaupt eingebuergert wird. Insbesondere ob man verheiratet ist oder war oder Kinder vorhanden sind, denn diese werden womoeglich auch mit eingebuergert werden wenn die Intention da ist.
Diese Fragestellung hier im Forum dient der Belustigung. UND Geburtsurkunde (oder aehnliches) mit Ort und Altersangabe ist immer notwendig. Es wird immer verlangt, dass der Antragsteller fuer die Einbuergerung zuerst zum Konsulat seines Heimatlandes geht UND eine Entlassungsurkunde beantragt (dass man die vorherige Staatsbuergerschaft aufgibt) oder verlangt. Das Konsulat muss nach den Internationalen Vereinbarungen dieses ausstellen. Keine Entlassungsurkunde, keine Einbuergerung.
Echtes Wissen ist, wenn Du das, was Du weisst, als Wissen erkennst, und das, was Du nicht weisst, als Nichtwissen akzeptierst.
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