Sorgerecht nach Scheidung, Lebensmittelpunkt CH

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kensen468
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Sorgerecht nach Scheidung, Lebensmittelpunkt CH

Beitrag von kensen468 »

Hallo zusammen

Seit meinem letzten Post hier vor fast sieben Jahren hat sich einiges getan - leider nicht zum Besten. Wir stehen am Rand der Scheidung und das Sorgerecht wird der grösste Streitpunkt werden.

tl;dr-Version
Werden Schweizer Scheidungs- und Sorgerechtsvereinbarungen bzw. Gerichtsurteile in der PRC anerkannt?
Kann meine chinesische Frau (Staatsbürgerschaft immer noch China) in China noch separat für das Sorgerecht klagen oder kümmern sich chinesische Gerichte gar nicht darum, wenn unser Lebensmittelpunkt in der Schweiz war und die Kinder den Schweizer Pass haben?

Die Kinder möchten unbedingt nach China reisen, das Land kennenlernen und die extended Family besuchen, ich will aber keinesfalls das Risiko eingehen, dass sie dann plötzlich dort bleiben müssten, weil meine Frau das Sorgerecht von einem chinesischen Gericht erhält und sie nicht mehr ausreisen lässt.

Ausführliche Version

Hintergrund: Wir haben im Mai 2011 in Chengdu geheiratet, im Sommer 2011 war die Ehe in der Schweiz eingetragen worden, seitdem wohnen wir ununterbrochen hier im Aargau, waren sogar während rund zehn Jahren (2014 bis 2023) gar nicht mehr in China gewesen. Unser Lebensmittelpunkt war also klar immer in der Schweiz. Unsere drei Kinder sind Schweizer und sprechen kaum Chinesisch.

Problem: Meine Frau tut praktisch nichts. Die Kinder werden von mir und meiner Mutter grossgezogen, den Haushalt besorge ich grösstenteils neben meinem Geschäft (ich bin glücklicherweise flexibel als Psychotherapeut und Coach), Geld verdiene nur ich. Sie verbringt den Tag mit Pilates, Stricken und Fernsehserien, unterbrochen nur von stundenlangen Anrufen mit Freunden und Familie. Den letzten Punkt verstehe ich, allerdings hat ihre Mutter auch viel Schaden in der Ehe angerichtet, indem sie ihre unerfüllten Erwartungen (geschieden nach Affäre) auf mich projiziert hat und ich dann halt mal Grenzen ziehen musste (was mir dann meine Frau wieder übelgenommen hat...).

Nach mittlerweile fast drei Jahren fruchtloser Eheberatung mit mittlerweile sechs Beratern (die ihr alle nicht gepasst haben, auch nicht jene, die sie selbst gewählt hat - weil irgendwie haben die alle ein Problem damit, wenn ein Ehegatte den ganzen Tag nur rumsitzt und quasi nichts tut...), bereite ich die Scheidung vor. Das wird auf jeden Fall ein grosser Streit werden, vor allem ums Sorgerecht der Kinder.

Nach Rücksprache mit den Sozialen Diensten und einem Familienanwalt werde ich auf alleiniges Sorgerecht klagen und habe sehr gute Aussichten, zumal ich die "Fehlleistungen" sauber dokumentiert habe und belegen kann. Auch ihr Frauenarzt attestiert, dass psychologische Hilfe notwendig wäre, was meinen Fall (dass sie nicht in der Lage ist, ihr Sorgerecht wahrzunehmen), weiter stützt.

Nun wurden wir trotz allen Streits von der Familie in China eingeladen fürs Frühlingsfest im Februar. Die Kinder möchten wahnsinnig gerne hin, zumal sie eine gute Beziehung zu meiner Noch-Schwiegermutter haben. Die Kinder haben Schweizer Pässe, aber meine Befürchtung ist, dass meine Noch-Frau die Situation nutzen könnte, Scheidungs- und Sorgerechtsklare in China einzureichen. Die Frage ist also: Kümmern sich chinesische Gerichte darum, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in China lag und die Kinder keine chinesischen Pässe haben? Ist das Szenario real, sollte ich hierbleiben oder kann ich mit Kindern, die nur CH-Pässe haben, gefahrlos nach China reisen in dieser Situation?

Entscheidend ist ggf. noch, dass der CH-Sorgerechtsstreit kaum gelöst sein wird bis Februar. Mein Anwalt wird die Klage erst einreichen, wenn die Scheidung vorbereitet ist und das dauert noch ca. 4-5 Wochen.

Kann ich es riskieren, mit den Kindern nach China zu reisen oder sollte ich davon absehen? Hat jemand Erfahrung damit? Kennt jemand das chinesische Recht? Oder habt ihr ggf. gute Kontakte zu Anwälten in China, die ich anfragen könnte (gute Englischkenntnisse vorausgesetzt)? Kann ich ggf. selbst an ein chin. Gericht gelangen und die Frage klären lassen, bevor ich reise?

Danke im Voraus für alle Inputs und Beiträge
Petermedia
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Re: Sorgerecht nach Scheidung, Lebensmittelpunkt CH

Beitrag von Petermedia »

Da ich etliche Beziehungen im Kontext China und zwar egal ob binational oder EU zerbrechen gesehen habe, triggert mich das Thema natürlich.
Sei mir nicht böse, wenn einiges etwas schroff klingt und auch nur Stichpunktweise

Niemand auch ein Anwalt, wird dir in dieser Frage Gewissheit geben.
Trotzdem ist es immer sinnvoll das ganze mit einem Anwalt zu besprechen.

Auch wenn ich bei meiner Scheidung einer kompetenten fairen Richterin in Shanghai gegenüber stand, die mir schon aus praktischen Kindeswohlüberlegungen das alleinige Sorgerecht zugebilligt hat, bedeutet das nicht das andere Gerichte nicht inkompetent und teilweise auch rassistisch urteilen.

Als Therapeut solltest du erst mal eure Motivlage ausmachen.
Mir erschließt sich nicht, was eigentlich deine Frau will, da sie doch bestimmt mittlerweile ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.

Auch kann man bei deinen Sachvortrag das Alter der Kinder nur schätzen.

Auch ist es doch für die Frage erst einmal unerheblich, welche realen Defizite deine Noch Frau hat.
Es mag dich zwar emotional entlasten, dies hier offensichtlich zu Posten, aber zielführend ist das eher nicht.

Weiterhin für die Beurteilung ob ein möglicher Kindesentzug wahrscheinlich ist, ist es unerheblich ob du einen Sorgerechtsstreit in der Schweiz gewinnen würdest.

Letztendlich ist die Verbringung der Kinder in einer Krisensituation und das auch noch in ein Land, dass nur teilweise die Haager Konvention zum Kindesentzug unterzeichnet hat, immer mit einem gewissen Risiko verbunden.
Sicher ist China aber auch nicht ein Land in dem die Kinder einfach festgehalten werden, wie in dem alten Film " Nicht ohne meine Tochter"
Auch wirst du diese Frage kaum vor einem chinesischen Gericht klären können.
Das würde ja juristisch kaum darstellbar sein.
Was für ein Beschluss soll ergehen, wenn die zu beschließende Tatsache noch gar nicht eingetreten ist.
Ihr seit noch nicht geschieden und es gibt nicht mal eine Sorgerechtsentscheidung in der Schweiz.
In Conclusion würde ich, da ja auch der Leidensdruck auf allen Seiten hoch ist, und somit ein irrationales Verhalten nicht ausgeschlossen werden kann, von einer Reise zum jetzigen Zeitpunkt abraten wiewohl ich schon auch die Wünsche der Kinder verstehen kann.
kensen468
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Re: Sorgerecht nach Scheidung, Lebensmittelpunkt CH

Beitrag von kensen468 »

Danke, Peter, für deinen Beitrag!

Ich gebe dir recht, dass vieles hier irrelevant ist, was ich geschrieben habe. Ich kann es leider nicht mehr rauseditieren, würde es sonst in angemessenere Form bringen.

Die Kinder werden warten müssen, bis wir Klarheit haben, was weiter läuft und wie es rechtlich aussieht.
Fürs Frühlingsfest könnten wir auf Südkorea ausweichen. Das ist für uns und für meine Schwiegerfamilie erreichbar, das Fest wird dort ähnlich begangen wie in China und in Südkorea waren wir schon öfters zusammen - und nicht zuletzt ist Südkorea Unterzeichnender des Haagener Abkommens.
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