Q1 oder Q2

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
oyster
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Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

Hallo an die Experten

wie wahrscheinlich viele hier im Forum sind wir gerade an der Beschaffung unserer Visa.
Situation: Meine Ehefrau = Chinesin mit Aufenthaltstitel, Ich und beide Kinder (<5J) sind deutsch und waren noch nicht in China.

Beantragt haben wir für mich und die beiden Kids das Q1 mit dem Ziel in China dann eine Wandlung vornehmen zu lassen, dass wir damit in den nächsten 3 Jahren mehrfach einreisen können.

Die Visastelle hat das für mich abgelehnt. Der Grund: Ich arbeite in Deutschland. Dann geht nur Q2. Als Rentner oder selbstständiger(???) könnte ich Q1 beantragen. Ich habe das im Vorfeld aber nirgendwo lesen können.

Frage 1: Ist die Visa-Agentur da einfach übervorsichtig oder ist das eben so, dass ich als Arbeitnehmer Q1 nicht beantragen darf?

Für meine Kids wurden die Visa-Anträge abgelehnt mit der Begründung, dass sie ja theoretisch noch Chinesen werden könnten und daher "Personen mit Nationalitätenkonflikt" wären. Daher brauchen die ein Travel-Dokument von der Botschaft, das dann angeblich für jeweils 2 Jahre gültig ist. Und angeblich gilt das nur solange meine Frau keine Niederlassungserlaubnis hat.

Angeblich kann man auch irgendwo in China (ich vermute bei der Polizei) eine Erklärung abgeben, dass die Kids niemals chinesisch werden sollen, dann dürfen diese wiederum "normale" Visa beantragen.

Frage 2: An die bi-nationalen Eltern: Wie macht Ihr das so, welche Vor- und Nachteile habe ich ggf. nicht im Blick? Was ist best-practise wenn man einfach nur ab und an mal die Familie in China besuchen will.

In der visa-Agentur war richtig viel los. Und es schien einige hitzige Diskussionen gegeben zu haben, scheinbar alles nicht so einfach....

Danke schon mal an Alle, die antworten :D

Oyster
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von General79 »

Ich kenne für mich persönlich nur das Q2 Visum. Ich bin Arbeitnehmer in der Schweiz und verheiratet mit einer Chinesin und leben gemeinsam in der Schweiz. Vor zwei Wochen habe ich das Q2 wieder beantragt für 2 Jahren und wurde ausgestellt innert 3 Tagen (unbegrenzte Anzahl an Einreisen und max. 60 Tage am Stück).
Grundsätzlich erledigt diese Arbeit immer meine Frau und ich kenne den Unterschied zwischen Q1 und Q2 nur bedingt, aber aus meiner Sicht benötigst du ein Q2. Ein Q1 ist ein sogenanntes "großen" Angehörigenvisums (Q1), was du aktuell kaum benötigst.

Somit ist Frage 2 beantwortet: Mach ein Q2 Visum mit 30 oder 60 Tage am Stück. Q2 ist max. für 2 Jahre gültig.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von Laogai »

oyster hat geschrieben:Frage 1: Ist die Visa-Agentur da einfach übervorsichtig oder ist das eben so, dass ich als Arbeitnehmer Q1 nicht beantragen darf?
Ob Q1 oder Q2 Visum hat nichts mit deinem Arbeitsverhältnis zu tun, sondern mit der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in China (siehe dazu hier). Q1 ist für mehr als 180 Tage, Q2 für weniger. Du schreibst ja selbst, dass du "nur ab und an mal die Familie in China besuchen" willst, also reicht ein Q2 Visum vollkommen aus. Das Q2 gibt es mit einer Gültigkeit von bis zu zwei Jahren mit multipler Einreise und 90 Tagen Aufenthalt pro Einreise. So z.B. ist mein letztes Visum für China, welches 2019 ausgestellt wurde. Was willst du mehr?
oyster hat geschrieben:Für meine Kids wurden die Visa-Anträge abgelehnt mit der Begründung, dass sie ja theoretisch noch Chinesen werden könnten und daher "Personen mit Nationalitätenkonflikt" wären. Daher brauchen die ein Travel-Dokument von der Botschaft, das dann angeblich für jeweils 2 Jahre gültig ist. Und angeblich gilt das nur solange meine Frau keine Niederlassungserlaubnis hat.
Dieses chinesische Reisedokument (旅行证) ist das Beste und Kostengünstigste, was euch bzw. euren Kindern in die Hand gegeben werden kann. Viele Infos dazu findest du in diesem Thread. Ja, er ist lang, aber die wichtigsten Infos stehen auf den ersten ca. fünf Seiten, später wird es nur noch dämliches Gelabere.

Mit dem 旅行证 verlieren eure Kinder auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie besitzen einfach nur für die Zeit der Gültigkeit zwei. Was den großen Vorteil hat, dass ihr für die Kids keine Visa beantragen (und damit bezahlen) müsst.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

Danke! Jetzt hab auch ich es verstanden!!!
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

Kleine lustige Ergänzung:
Für die Reisedokumente für die Kids braucht man chinesische Vornamen. Wir mussten uns also im Generalkonsulat auf die Schnelle 2 Vornamen ausdenken. 2 neue Vornamen in 1 Minute :D
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von deralex2985 »

Frage hierzu, meine Visaagentur (VHS-Service) behauptet

Q2-Visa werden beantragt, wenn man zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchte. Bei ehemaligen chinesischen Staatsbürgern kann die Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage betragen. Andere Staatsangehörige erhalten max. 2x 90 Tage Aufenthalt - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen triftiger Gründe.

Stimmt das oder sollte ich die Agentur wechseln?
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von Laogai »

deralex2985 hat geschrieben: 30.03.2023, 18:43Q2-Visa werden beantragt, wenn man zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchte. Bei ehemaligen chinesischen Staatsbürgern kann die Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage betragen. Andere Staatsangehörige erhalten max. 2x 90 Tage Aufenthalt - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen triftiger Gründe.
Bloß nicht lesen was in diesem Thread bereits geschrieben wurde!
General79 hat geschrieben: 18.03.2023, 10:52Ich kenne für mich persönlich nur das Q2 Visum. Ich bin Arbeitnehmer in der Schweiz und verheiratet mit einer Chinesin und leben gemeinsam in der Schweiz. Vor zwei Wochen habe ich das Q2 wieder beantragt für 2 Jahren und wurde ausgestellt innert 3 Tagen (unbegrenzte Anzahl an Einreisen und max. 60 Tage am Stück).
Laogai hat geschrieben: 18.03.2023, 10:53Das Q2 gibt es mit einer Gültigkeit von bis zu zwei Jahren mit multipler Einreise und 90 Tagen Aufenthalt pro Einreise. So z.B. ist mein letztes Visum für China, welches 2019 ausgestellt wurde.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

Laut DHL Tracking ist der Brief mit meinem Pass schon auf dem Weg zu mir. Wenn er da ist schreibe ich, welche Gültigkeit bei mir drin steht. Es ist mein erstes Q2 Visum, ich hatte nur ein L Visum vor 5 Jahren.
Wenn der DHL morgen kommen sollte, dann hätte der Prozess vom Einreichen beim Visa Center bis zum Erhalt des Passes/Visums genau 14 Tage gedauert.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

ja, Q2 Visum kam heute zurück. Ich darf damit 1x einreisen und 30 Tage bleiben. Mein angegebener Reisezeitraum war auch 30 Tage, vielleicht hätte ich sonst mehr bekommen. das Visum ist ab sofort gültig aber nur bis zum angegebenen Rückreisedatum plus 9 Tage. Größere Umplanungen unserer Reise gehen damit nicht.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von Laogai »

oyster hat geschrieben:Ich darf damit 1x einreisen und 30 Tage bleiben. Mein angegebener Reisezeitraum war auch 30 Tage, vielleicht hätte ich sonst mehr bekommen.
Du hast auch nur eine einmalige Einreise im Antrag eingetragen, richtig?
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von oyster »

ich habe meine Frau gefragt, was wir letztlich beantragt haben. Ausgefüllt hatte ich alles für Q1 aber das wurde, wie oben schon erwähnt, abgelehnt. Dann wollten wir Q2 mit 2 Einreisen. Die nette Dame meinte aber, dass das auch abgelehnt werden würde. Erst wenn ich zum zweiten Mal ein Q2 beantrage bekomme ich ein 2x 90 Tage Visum.
Richtig ist also, dass der finale Antrag nur für eine Einreise war.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von General79 »

Laogai hat geschrieben: 01.04.2023, 09:24
oyster hat geschrieben:Ich darf damit 1x einreisen und 30 Tage bleiben. Mein angegebener Reisezeitraum war auch 30 Tage, vielleicht hätte ich sonst mehr bekommen.
Du hast auch nur eine einmalige Einreise im Antrag eingetragen, richtig?

Bis 60 Tage wäre auch kein Problem gewesen, hättest einfach das Kreuz am anderen Ort machen sollen. Ich habe es auf jeden Fall ohne Probleme innert wenigen Tagen erhalten (Schweiz).
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von deralex2985 »

General79 hat geschrieben: 01.04.2023, 11:01
Laogai hat geschrieben: 01.04.2023, 09:24
oyster hat geschrieben:Ich darf damit 1x einreisen und 30 Tage bleiben. Mein angegebener Reisezeitraum war auch 30 Tage, vielleicht hätte ich sonst mehr bekommen.
Du hast auch nur eine einmalige Einreise im Antrag eingetragen, richtig?

Bis 60 Tage wäre auch kein Problem gewesen, hättest einfach das Kreuz am anderen Ort machen sollen. Ich habe es auf jeden Fall ohne Probleme innert wenigen Tagen erhalten (Schweiz).
Mag sein, dass das in der Schweiz funktioniert, jedenfalls will man (VisaforChina Berlin) mit mir erstmal telefonieren bevor ich das Q2 VIsum beantragen soll
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von Laogai »

deralex2985 hat geschrieben:
General79 hat geschrieben:Bis 60 Tage wäre auch kein Problem gewesen, hättest einfach das Kreuz am anderen Ort machen sollen. Ich habe es auf jeden Fall ohne Probleme innert wenigen Tagen erhalten (Schweiz).
Mag sein, dass das in der Schweiz funktioniert, jedenfalls will man (VisaforChina Berlin) mit mir erstmal telefonieren bevor ich das Q2 VIsum beantragen soll
Mit der Schweiz hat das gar nichts zu tun. Denn mit mir wollte niemand telefonieren, als ich das erste mal ein Q2 Visum beantragt habe. Das war ebenfalls in Berlin beim CVASC.
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Re: Q1 oder Q2

Beitrag von deralex2985 »

Laogai hat geschrieben: 01.04.2023, 22:01
deralex2985 hat geschrieben:
General79 hat geschrieben:Bis 60 Tage wäre auch kein Problem gewesen, hättest einfach das Kreuz am anderen Ort machen sollen. Ich habe es auf jeden Fall ohne Probleme innert wenigen Tagen erhalten (Schweiz).
Mag sein, dass das in der Schweiz funktioniert, jedenfalls will man (VisaforChina Berlin) mit mir erstmal telefonieren bevor ich das Q2 VIsum beantragen soll
Mit der Schweiz hat das gar nichts zu tun. Denn mit mir wollte niemand telefonieren, als ich das erste mal ein Q2 Visum beantragt habe. Das war ebenfalls in Berlin beim CVASC.
dann hatte ich heute nur ein Spaßtelefonat mit einem äußerst unfreundlichen Mitarbeiter vom CVASC
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