Ich habe das genauso verstanden wie du:kleiner kaiser hat geschrieben: ↑06.08.2020, 14:46 Soweit ich verstanden habe, ist Chinesen mit Wohnsitz in China die Einreise in den Schengenraum vorläufig nur mit Sondergenehmigung gestattet. Ein Chinesischer Staatsbürger, der befristete Aufenthaltserlaubnis und Wohnistz in Spanien hat, müsste inzwischen doch nach Deutschland reinkommen dürfen, oder?
Falls jemand was hierzu weiß, schon mal ein Dankeschön!
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... #f13738796
Auch Unionsbürger und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen.
Das gleiche gilt für Drittstaatsangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht in einem EU- oder Schengenstaat oder dem Vereinigten Königreich (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie.