Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Frudel
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Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Frudel »

Hallo,

kurz und knapp folgendes Problem, evtl hat ja noch jemand eine Idee:

- Ich, seit 2009 eigentlich in Shanghai lebend und Arbeitend
- Verheiratet mit Chinesin
- Haben China im Januar wegen Corona verlassen, erst über Thailand dann nach Deutschland
- Mit dem Ausländer-Ban ist meine Arbeitsgenehmigung zwischenzeitlich ausgelaufen für China, genauso wie meine Residency Permit
- Arbeitsstelle und Wohung wurden in Shanghai aufgelöst da ich nicht wieder einreisen kann.
- Frau ist mit mir hier mit einem momentan bis 31.6 verlängerten Schengenvisums

Wir würden jetzt gerne hier in Deutschland bleiben da wir bzw. ich nicht mehr zurück kann momentan und auch nicht will. Hab bereits auch einen Job und Unterkunft hier gefunden.
Wir haben sämtliche Dokumente wie Heiratsurkunde etc mit uns aber die Ausländerbehörde sagt dass Familienzusammenführung nur über die Botschaft in Shanghai möglich wäre. Also angeblich müsste meine Frau zurück, dann dort die Unterlagen abgeben und dann würden die zu unserer Ausländerbehörde zur Prüfung geschickt.

Ich verstehe ja generell den Sinn dieser Regel aber in Corona Zeiten ist das doch alles fern ab von jeglicher Realität, vor allem weil es noch nicht einmal für meine Frau irgendwelche Flüge gibt und selbst wenn es total unklar wäre, ob und wann sie dann ihr Visum kriegen würde. Die aktuellen Flugbeschränkungen sollen wohl bis mindestens Oktober aufrecht gehalten werden und das auch nur wenn nicht im Herbst sich Corona Lage verschlechtert wieder. Also aus meiner Sicht ist es etwas illusorisch wie man jetzt den "regulären" Weg beschreiten könnte...

Hat jemend evtl. noch eine Idee was man jetzt tun könnte? Ich hab aus Verzweiflung schon bereits versucht das BMI zu kontaktieren, weil die von der ALB meinten ohne Weisung vom BMI könnten sie da nichts machen :)

Viele Grüße,
Frudel
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sowa
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Du bist mit deiner Frau seit 2009 verheiratet?
Und deine Frau hat es bis jetzt nicht geschafft eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu bekommen?
Einen speziellen Anwalt hier zu kontaktieren wäre sinnvoll!
Frudel
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Frudel »

Hallo, nein nicht seit 2009 verheiratet sondern seit 2018. Die Aufenthaltserlaubnis ist ja meines Wissens nach nicht etwas was sie nach einiger Zeit automatisch erhalten würde, sondern was im Rahmen einer Familienzusammenführung beantragt werden muss. Bisher hatten wir das eben nicht beantragt aus China heraus weil wir ja bis Corona auch gar nicht geplant hatten in der nächsten Zeit nach Deutschland überzusiedeln...
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sowa
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Aber auch an 2018 ist genug Zeit gewesen?
Vor paar Jahren hat hier ein Forumskollege seine Liebste in China geheiratet. Weil es denen mit dem Ehegattennachzug nach Deutschland zu kompliziert war,
ich glaube das größte Problem stellte ein Sprachtest dar!
Verlegte er seinen Wohnsitz nach Polen und seine Frau durfte einfacher übersiedeln. Ob das in eurem Fall umsetzbar ist?
Leider kann ich mich nicht an seinen ForumsNamen erinnern, aber vielleicht erinnern sich andere an ihn!
Du solltest hier auch mal die Suchfunktion benutzen und alte Beiträge durchforsten!
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Oder spezielle Foren wie https://www.info4alien.de/
benutzen.
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GigiPineapple
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von GigiPineapple »

Das war der User edmund27
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I cook with wine, sometimes I even add it to the food.

All generalizations are false, including this one.

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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

sowa hat geschrieben: 03.06.2020, 19:55 Aber auch an 2018 ist genug Zeit gewesen?
Vor paar Jahren hat hier ein Forumskollege seine Liebste in China geheiratet. Weil es denen mit dem Ehegattennachzug nach Deutschland zu kompliziert war,
ich glaube das größte Problem stellte ein Sprachtest dar!
Verlegte er seinen Wohnsitz nach Polen und seine Frau durfte einfacher übersiedeln. Ob das in eurem Fall umsetzbar ist?
Leider kann ich mich nicht an seinen ForumsNamen erinnern, aber vielleicht erinnern sich andere an ihn!
Du solltest hier auch mal die Suchfunktion benutzen und alte Beiträge durchforsten!
Wie sollte sie eine AE für D erhalten haben wenn sie in China lebten? Selbst wenn sie kurz herkommen für die AE, sobald sie wieder nach China gehen ist die AE wieder weg. So ein Unsinn.
Mit Job und Wohnung in D mal eben nach Polen überzusiedeln ist natürlich auch ein Supertipp.
Warum verbreitest du so einen Quatsch, wenn Du sogar info4alien.de kennst?

Das Schengenvisum ist ja bereits verlängert (nicht ganz korrekt ausgedrückt), Du siehst also, daß man da schon flexibler geworden ist.
Einfach weiter bei der ABH versuchen. Gut möglich, daß irgendwann diese Ausnahmen gemacht werden, wenn es unabsehbar bleibt, wann man wieder in die Heimat kommt oder das Konsulat dort wieder aufmacht.

Gruß,
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Ich habe nur gesagt, dass der Edmund es mit dem Polen so gemacht hat und habe nicht gesagt Frudel es machen soll!
Und was spricht dagegen eine AE für Deutschland auch wenn die Frau mit Mann sich die meiste Zeit in China aufhalten?
sonero
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

sowa hat geschrieben: 10.06.2020, 09:12 Und was spricht dagegen eine AE für Deutschland auch wenn die Frau mit Mann sich die meiste Zeit in China aufhalten?
Das Aufenthaltsgesetz, §51.
Kurz gefasst, wenn man den Lebensmittelpunkt nicht in D hat, erlischt die Aufenthaltserlaubnis.

Gruß,
Norbert
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Und du meinst die ABH prüft das nach?
qpr
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von qpr »

sowa hat geschrieben: 10.06.2020, 18:29 Und du meinst die ABH prüft das nach?
Die Bundespolizei bei der Wiedereinreise.
sonero
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

Tja, oder die ABH bei der nächsten Verlängerung der AE.
Meldet man sich in D ab, bekommt die ABH auch sofort Meldung. Man bräuchte also mind. dauehaft einen gemeldeten Wohnsitz in D.
Wenn man Pech hat prüft auch noch die Airline in China das vor Abflug, die haben nämlich auch die Arschkarte, wenn man in D bei der Einreise zurückgeschickt wird.

Ansonsten kann man durchaus etwas Hoffnung haben, daß die ABHen in solchen Fällen auf das korrekte Visum noch verzichten könnten, wenn sich das Drama noch hinzieht. Die Verlängerung des Schengenvisums wäre unter normalen Umständen auch schon nahezu unmöglich gewesen.
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sowa »

Tja die Bundespolizei meldet bei jeder Aus und Einreise es der ABH
und auch die Grenzer in Amsterdam und Paris melden es? Kann mir kaum vorstellen, dass die Behörden so gut vernetzt sind.
Wer sagt, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben muss, wenn man nach China arbeiten geht?
Ich kenne einen Deutschen, der sich die meiste Zeit in China aufhält aber sein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von sonero »

sowa hat geschrieben: 10.06.2020, 20:37 Tja die Bundespolizei meldet bei jeder Aus und Einreise es der ABH
und auch die Grenzer in Amsterdam und Paris melden es? Kann mir kaum vorstellen, dass die Behörden so gut vernetzt sind.
Wer sagt, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben muss, wenn man nach China arbeiten geht?
Ich kenne einen Deutschen, der sich die meiste Zeit in China aufhält aber sein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
Moin,

Die Bundespolizei meldet es nicht nur auch der ABH sondern schickt sie direkt zurück, wenn sie es anhand der Stempel merken. Sie wird direkt abgewiesen und Air China muss sie wieder mitnehmen. Deswegen kontrollieren die schon beim Einchecken in China. So ein spontaner Flug wird dann extrem teuer und Air China muss seinem Geld hinterherrennen. Da ist dann für alle Beteiligten maximaler Spaß garantiert.
Frauchen bekommt ev. eine Einreisesperre, die man dann erstmal aufwändig aufheben lassen muss und ein Schengenvisum nach so einer Aktion ist auch längst kein Selbstgänger mehr wie vorher. AE erschlichen und jetzt Schengenvisum? Vergiss es, Schätzchen. Einen Anspruch darauf hat sie nicht, auch nicht als Ehefrau eines Deutschen.

Den Grenzern im Schengenraum sind deutsche Aufenthaltserlaubnisse und Regeln durchaus bekannt und Stempel lesen können die auch.

Und wozu glaubst Du, wird der maschinenlesbare Pass durch die Maschine gezogen?

Man muss den Wohnsitz dem Gesetz nach aufgeben, wenn der Lebensmitelpunkt nicht dort ist (also D).
Noch bei den Eltern gemeldet oder sowas geht natürlich. Das ist dann für Deutsche eine Ordnungswidrigkeit, bei Ausländern eine Straftat durch den dann illegalen Aufenthalt.
Beim Deutschen ist das wie gesagt kein Drama weil fast folgenlos und das Entdeckungsrisiko ist nahe null.
Bei Ausländern sieht das alles etwas anders aus.

Gruß,
Norbert
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Re: Familienzusammenführung aus Deuschland heraus

Beitrag von Petermedia »

Ich wundere mich was hier alles an Halbwissen verbreitet und diskutiert wird.
Erst mal vorab. info4alien ist sicher die beste Infoseite die es zum Thema gibt.
Nur sollte jedem klar sein, dass Corona Sonderregeln auch bei den ABH's grosse Unwissenheit herrscht.
Aus meiner Erfahrung geht die FZF ohne Beantragung des D Visums vor dem zuständigen Konsulat nur in Sonderfällen.
Z.B fortgeschrittene Schwangerschaft Krankheit etc. Da Corona nun einen weltweiten Sonderfall schafft sollten meiner Rechtsauffassung auch
eine ausnahmsweise erteilte AE ohne Rückflug möglich sein. Aber ich bin auch eine Zeitlang aus dem Beratungsthema raus.
Und natürlich hat der OP recht.
Welchen Sinn sollte es unter normalen Umständen machen ein FzF vor der geplanten Umsiedlung zu machen, da die Partner eh ein einjähriges oder gar mehrjähriges Schengenvisum bekommen, und dieses sogar kostenlos ist.
Zwar kann die 6 Monatsregel auf Antrag ausgesetzt werden. Dazu Bedarf es aber der Zustimmung der ABH.
Diese Regelung ist dazu gedacht, das sich das Paar eben auch vorübergehend im Ausland, zB zur Arbeitsaufnahme begibt, ohne das der nichtdeutsche Ehepartner seinen Aufenthaltstatus verliert.
Als Schengenvisumersatz ist das so nicht gedacht.
Den OP würd ich bitten , den Ausgang kurz hier mitzuteilen.
Die anderen würde ich bitten, das Thema sachlich zu diskutieren und dabei die Faktenlage zu berücksichtigen
Nachtrag.
Ich hab gerade auch mal dein Posting in info4alien gesehen. Das ist auch nicht sehr ergiebig.
An deiner Stelle würde ich wirklich versuchen hier auf Härtefall zu plädieren.
Ich würde auch direkt den Kontakt mit Botschaft und zuständiger ABH machen um im worstcase
die Zeit auf das Warten der Zustimmung zu verkürzen. Intern müssen die Unterlagen zwar nach D.
Wenn die ABH aber zugestimmt hat geht das rein elektronisch.
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