Scheidung in China / Erfahrungen

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Barristan
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Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Barristan »

Hallo,

Meine Frau und ich leben seit 1 Jahr in Beijing. Ich arbeite hier noch 2-3 Jahre lang als expat.
Wir hatten in Deutschland geheiratet und haben eine bei CN Botschaft legalisierte D Heiratsurkunde.
Meine Frau ist chinesische Staatsbürgerin und kommt aus Sichuan.

Nun wollen wir uns scheiden lassen. Hatte verstanden, dass
in dem Fall die Scheidung in China vollzogen werden muss.

Wäre dankbar für Erfahrungen, wie man in dem Fall vorgehen
soll, eg welche Unterlagen sind für Scheidung notwendig, bei welche Behörde muss es eingereicht werden etc.

Danke & Gruss

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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von ingo_001 »

Barristan hat geschrieben: 21.01.2020, 01:15 Hallo,

Meine Frau und ich leben seit 1 Jahr in Beijing. Ich arbeite hier noch 2-3 Jahre lang als expat.
Wir hatten in Deutschland geheiratet und haben eine bei CN Botschaft legalisierte D Heiratsurkunde.
Meine Frau ist chinesische Staatsbürgerin und kommt aus Sichuan.

Nun wollen wir uns scheiden lassen. Hatte verstanden, dass
in dem Fall die Scheidung in China vollzogen werden muss.

Wäre dankbar für Erfahrungen, wie man in dem Fall vorgehen
soll, eg welche Unterlagen sind für Scheidung notwendig, bei welche Behörde muss es eingereicht werden etc.

Danke & Gruss

Basti
Prinzipiell gilt das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt des Ehepaares ist, d.h., wo es die meiste Zeit gelebt hat.

Wenn Ihr jetzt aber in China lebt und Ihr Euch einvernehmlich scheiden lassen wollt, dann solltet Ihr Euch auch in China scheiden lassen können.

Einfach mal beim zuständigen chin. Standesamt erkundigen, ob diese Option gegeben ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Helfer »

Da du nicht in China geheiratet hast, wird eine Scheidung beim Standesamt nicht möglich sein. Die Scheidung muss vor einem Gericht passieren.

Du hast als Deutscher auch die Möglichkeit die Scheidung in Berlin bei Gericht einzureichen, es gilt dann erst einmal chinesisches Scheidungsrecht aufgrund eures Lebensmittelpunkts Durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung könntet ihr auch deutsches Recht vereinbaren.

Ich persönlich würde nicht den Weg über ein chinesiches Gericht einschlagen, da man sich mit dem Rechtssystem nicht auskennt und es sicherlich teuer wird von den Anwaltskosten.
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Barristan »

Helfer hat geschrieben: 23.01.2020, 00:13 Da du nicht in China geheiratet hast, wird eine Scheidung beim Standesamt nicht möglich sein. Die Scheidung muss vor einem Gericht passieren.

Du hast als Deutscher auch die Möglichkeit die Scheidung in Berlin bei Gericht einzureichen, es gilt dann erst einmal chinesisches Scheidungsrecht aufgrund eures Lebensmittelpunkts Durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung könntet ihr auch deutsches Recht vereinbaren.

Ich persönlich würde nicht den Weg über ein chinesiches Gericht einschlagen, da man sich mit dem Rechtssystem nicht auskennt und es sicherlich teuer wird von den Anwaltskosten.

Danke für die Antwort. Paar Fragen:

1. können wir die Scheidung bei einem Gericht in Berlin nach Deutschem Recht einreichen, obwohl wir nicht in Deutschland leben? Ich hatte verstanden es geht nur wenn beide Ehegatten Deutsch sind

2. Geht also eine Scheidung nach einem Chinesischem Recht in Berlin. Wie funktioniert es? Geht es wenn beide Ehegatten nicht in Deutschland wohnen? Gibt es Anwälte in Deutschland, die sich darauf spezialisieren?

3. Was ist der Unterschied zw. einer Scheidung beim Standesamt und Gericht in China?
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von ingo_001 »

Barristan hat geschrieben: 23.01.2020, 10:101. können wir die Scheidung bei einem Gericht in Berlin nach Deutschem Recht einreichen, obwohl wir nicht in Deutschland leben? Ich hatte verstanden es geht nur wenn beide Ehegatten Deutsch sind
Wie schon gesagt, gilt das Scheidungsrecht des Landes, in dem das Ehepaar überwiegend gelebt hat. Dabei ist es egal, ob Deine Frau Chinesin, Deutsche oder Marsianerin ist.
Barristan hat geschrieben: 23.01.2020, 10:102. Geht also eine Scheidung nach einem Chinesischem Recht in Berlin.
Nein.
Barristan hat geschrieben: 23.01.2020, 10:10Wie funktioniert es? Geht es wenn beide Ehegatten nicht in Deutschland wohnen? Gibt es Anwälte in Deutschland, die sich darauf spezialisieren?
Noch mal zum Mitlesen: Wo habt Ihr Euren Lebensmittelpunkt? Wo habt Ihr die meiste Zeit gelebt? In D. oder in China?

Ihr habt in D. geheiratet, und auch überwiegend hier gelebt? Also gilt dann das dt. Scheidungsrecht.
Barristan hat geschrieben: 23.01.2020, 10:103. Was ist der Unterschied zw. einer Scheidung beim Standesamt und Gericht in China?
Die Kosten.

Was denkst Du denn?

Deswegen hatte ich ja Anfangs geschrieben, wenn Ihr Euch einvernehmlich scheiden lasst (ohne Rosenkrieg), dann geht sollte das ggfs. (vorrausgesetzt Euer Lebensmittelpunkt ist China, und das zuständige chin. Standesamt diese Option überhaupt zulässt) auch in China möglich sein.
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Helfer »

Da stimmen einige Antworten von Ingo nicht ganz:

1) es gilt das Scheidungsrecht wo euer momentaner Lebensmittelpunkt ist. Falls ihr die Scheidung in Deutschland einreicht, könnt ihr aber vorab durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung festlegen, dass deutsches Recht vor einem deutschem Gericht gilt.

2) Ja, da ja das Scheidungsrecht des Landes gilt, wo euer Lebensmittelpunkt liegt, würdet ihr vor einem deutschem Gericht nach chinesischem Scheidungsrecht geschieden. Ja es geht wenn ihr beide nicht in Deutschland wohnt, dafür ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgeri ... 397493.php In Berlin sollte es dementsprechend Anwälte geben für diese Fälle, ich kann keien empfehlen. Google hilft.

3) beim Standesamt ist es ein Behördengang an einem Vormittag. Bei Gericht ist es ein Gerichtsverfahren über mehrere Monate.
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Petermedia »

Die alles entscheidende Frage ist, ob ihr euch einvernehmlich trennen wollt oder eben ein Rosenkrieg bevorsteht.

da ihr beide in China lebt und wohl keine entsprechende Vereinbarung zum anwendbaren Recht in der Ehe gemacht habt ist erst mal ein chinesisches Gericht zuständig-
Eine Scheidung vor dem Standesamt geht bei euch nicht, da ihr die Ehe nicht in China geschlossen habt.
Aber die Scheidung vor Gericht hat auch Vorteile. Erst mal ist die Anerkennung der Scheidung in d einfacher (das Verfahren ist ausgiebig auf der Webseite der deutschen Botschaft incl. Adressen beschrieben).
Es ist oft ein Irrtum, dass Scheidungen in China lange dauern für Langnasen teuer und schwer durchführbar sind.
Es besteht vor einem chin Familiengericht auch kein Anwaltszwang.
Vor der dem Scheidungsantrag setzt ihr euch zusammen, und macht eine Scheidungsvereinbarung.
Am besten mit Anwalt, da bezahlt man aber nur das Beratungshonorar da dieser ja nicht vor Gericht verhandelt.
Dann stellt am besten die Frau einen Scheidungsantrag. Dieser muss in dem Stadtteil gestellt werden, wo die Frau ihren registrierten Wohnsitz hat.
Das muss nicht zwangsläufig der Platz des Hukous sein. Es reicht z.B wenn beide rechtmäßig dort wohnen.
Dann werdet ihr zum Termin geladen. Dort solltet ihr dann einen Anwalt zur Beratung mitnehmen oder eben selbst gut chinesisch sprechen.
In diesem Termin modifiziert meist der Richter diese Scheidungsvereinbarung, damit sie zu Protokoll genommen werden kann.
Seit ihr euch einig, ist das ganze nach einer Stunde gelaufen und ihr seit geschieden..upps
ja ihr seit geschieden aber jede Seite kann noch 30 Tage Widerspruch einlegen.
Nach einigen Wochen kommt es zum zweiten Termin und die Scheidungsurkunde wird ausgestellt und kann etwa 2 Wochen später bei Gericht abgeholt werden.
Im Entergebnis bekommt ihr dann ein Scheidungsurteil mit der Scheidungsvereinbarung und eine Kurzfassung dass die Scheidung rechtskräftig geworden
ist.
Damit dann den üblichen Weg über Notarisation, Beglaubigung Legalisierung und dann das ganze ab nach Berlin zum Anerkennungsverfahren.
Das letzter dauer übrigens etwa 6 Monate. Die Scheidung selbst kann in China in wenigen Monaten durchgezogen werden.
Die Kosten sind überschaubar, sofern keine großen Vermögenswerte in China zu verhandeln sind und Unterhalterhalt/Sorgerecht kein Thema sind.
Das ist zumindest das Verfahren in SH sollte aber in allen 1. Rank cities ähnlich sein.
NOCHMAL, das gesagte gilt nur wenn ihr euch fair scheiden lassen wollt.
Bei allen anderen Situationen rate ich trotz zum Teil erheblicher Kosten das ganze in die Hände eines guten Anwalts zu legen.
Petermedia
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Re: Scheidung in China / Erfahrungen

Beitrag von Petermedia »

Die alles entscheidende Frage ist, ob ihr euch einvernehmlich trennen wollt oder eben ein Rosenkrieg bevorsteht.

da ihr beide in China lebt und wohl keine entsprechende Vereinbarung zum anwendbaren Recht in der Ehe gemacht habt ist erst mal ein chinesisches Gericht zuständig-
Eine Scheidung vor dem Standesamt geht bei euch nicht, da ihr die Ehe nicht in China geschlossen habt.
Aber die Scheidung vor Gericht hat auch Vorteile. Erst mal ist die Anerkennung der Scheidung in d einfacher (das Verfahren ist ausgiebig auf der Webseite der deutschen Botschaft incl. Adressen beschrieben).
Es ist oft ein Irrtum, dass Scheidungen in China lange dauern für Langnasen teuer und schwer durchführbar sind.
Es besteht vor einem chin Familiengericht auch kein Anwaltszwang.
Vor der dem Scheidungsantrag setzt ihr euch zusammen, und macht eine Scheidungsvereinbarung.
Am besten mit Anwalt, da bezahlt man aber nur das Beratungshonorar da dieser ja nicht vor Gericht verhandelt.
Dann stellt am besten die Frau einen Scheidungsantrag. Dieser muss in dem Stadtteil gestellt werden, wo die Frau ihren registrierten Wohnsitz hat.
Das muss nicht zwangsläufig der Platz des Hukous sein. Es reicht z.B wenn beide rechtmäßig dort wohnen.
Dann werdet ihr zum Termin geladen. Dort solltet ihr dann einen Anwalt zur Beratung mitnehmen oder eben selbst gut chinesisch sprechen.
In diesem Termin modifiziert meist der Richter diese Scheidungsvereinbarung, damit sie zu Protokoll genommen werden kann.
Seit ihr euch einig, ist das ganze nach einer Stunde gelaufen und ihr seit geschieden..upps
ja ihr seit geschieden aber jede Seite kann noch 30 Tage Widerspruch einlegen.
Nach einigen Wochen kommt es zum zweiten Termin und die Scheidungsurkunde wird ausgestellt und kann etwa 2 Wochen später bei Gericht abgeholt werden.
Im Entergebnis bekommt ihr dann ein Scheidungsurteil mit der Scheidungsvereinbarung und eine Kurzfassung dass die Scheidung rechtskräftig geworden
ist.
Damit dann den üblichen Weg über Notarisation, Beglaubigung Legalisierung und dann das ganze ab nach Berlin zum Anerkennungsverfahren.
Das letzter dauer übrigens etwa 6 Monate. Die Scheidung selbst kann in China in wenigen Monaten durchgezogen werden.
Die Kosten sind überschaubar, sofern keine großen Vermögenswerte in China zu verhandeln sind und Unterhalterhalt/Sorgerecht kein Thema sind.
Das ist zumindest das Verfahren in SH sollte aber in allen 1. Rank cities ähnlich sein.
NOCHMAL, das gesagte gilt nur wenn ihr euch fair scheiden lassen wollt.
Bei allen anderen Situationen rate ich trotz zum Teil erheblicher Kosten das ganze in die Hände eines guten Anwalts zu legen.
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