Rückerstattung der Mehrwertsteuer
- sowa
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Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Hallo,
meine Frau verkauft verschiedene Artikel nach China.
Dafür hat sie ein Gewebe angemeldet. Also ein Kleinunternehmen.
Nun besteht die Möglichkeit für Gewerbetreibende der in Deutschland erworbenen Artikel., die nach China verkauft werden die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Aber wie muß meine Frau vorgehen?
Vielen Dank
meine Frau verkauft verschiedene Artikel nach China.
Dafür hat sie ein Gewebe angemeldet. Also ein Kleinunternehmen.
Nun besteht die Möglichkeit für Gewerbetreibende der in Deutschland erworbenen Artikel., die nach China verkauft werden die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Aber wie muß meine Frau vorgehen?
Vielen Dank
- Laogai
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Hat deine Frau ihren Wohnsitz in Deutschland?
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- sowa
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Ja meine Frau hat ihren Wohnsitz in Deutschland.
Sie hat ein Gewerbe angemeldet. Steuernummer und Umsatzsteuer Nummer bekommen. Sie nutzt die Kleinunternehmer Regelung. Sie hat bei Zoll auch eori beantragt.
Wir würden uns über Hilfe sehr freuen
Sie hat ein Gewerbe angemeldet. Steuernummer und Umsatzsteuer Nummer bekommen. Sie nutzt die Kleinunternehmer Regelung. Sie hat bei Zoll auch eori beantragt.
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- Laogai
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Dann hat also die Rückerstattung der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer hiermit im Allgemeinen und mit China im Speziellen (wie im Fall deiner Frau) nichts zu tun.sowa hat geschrieben:Ja meine Frau hat ihren Wohnsitz in Deutschland.
Deine Frau sollte sich einen Steuerberater suchen. Oder in den dafür relevanten Foren um Rat bitten.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Kleinunternehmer Regel heisst Umsatzsteuer befreit. Dann kann sie auch keine Vorsteuer geltend machen.
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Ist deine Frau tatsächlich Kleinunternehmer nach dem UStG? Bei der Kleinunternehmerregelung stellt sie sowieso keine Rechnung mit USt aus und darf keine Vorsteuer ziehen. Wenn nein und alle Voraussetzungen und Nachweispflichten für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen erfüllt sind, darf sie eine Rechnung ohne USt ausstellen und die Vorsteuer mit Angabe in der USt-VA geltend machen (https://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/s ... eferungen/).
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
vielen dank für die Antworten.
Ok verglichen mit GmbH oder ug muss ein Kleinunternehmen bis zum einen gewissen Umsatz keine Umsatzsteuer bezahlen und braucht keinen Buchhalter und Steuernberater. Also Buchhaltung light.
Uns ist aber bekannt, wenn man Waren in ein Drittland verkauft bekommt man die Mehrwertsteuer zurück.
Aber wie ist die Vorgehensweise?
Muss man mit dem Rechnungen und Ausfuhrbescheinigungen zum Finanzamt?
Oder macht man es geltend bei der jährlichen Steuerbescheid?
Ok verglichen mit GmbH oder ug muss ein Kleinunternehmen bis zum einen gewissen Umsatz keine Umsatzsteuer bezahlen und braucht keinen Buchhalter und Steuernberater. Also Buchhaltung light.
Uns ist aber bekannt, wenn man Waren in ein Drittland verkauft bekommt man die Mehrwertsteuer zurück.
Aber wie ist die Vorgehensweise?
Muss man mit dem Rechnungen und Ausfuhrbescheinigungen zum Finanzamt?
Oder macht man es geltend bei der jährlichen Steuerbescheid?
- Laogai
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Naiv, naiver, sova
Ganz simpel. Du gleichst das "Uns ist aber bekannt" mit der Realität ab. Sprich mit den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften.sowa hat geschrieben:Uns ist aber bekannt, wenn man Waren in ein Drittland verkauft bekommt man die Mehrwertsteuer zurück.
Aber wie ist die Vorgehensweise?
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Wie bereits geschrieben, als Kleinunternehmer ist man nicht zum Vorsteuerabzug (=MwSt) berechtigt. Die gezahlte Vorsteuer auf die eingekaufte Ware kriegt ihr nicht wieder. Auch auf den Rechnungen der verkauften Ware dürft ihr keine Umsatzsteuer ausweisen. Wenn ihr es dennoch tut, dann ist diese auch an das Finanzamt abzuführen.sowa hat geschrieben: ↑24.10.2019, 20:24 vielen dank für die Antworten.
Ok verglichen mit GmbH oder ug muss ein Kleinunternehmen bis zum einen gewissen Umsatz keine Umsatzsteuer bezahlen und braucht keinen Buchhalter und Steuernberater. Also Buchhaltung light.
Uns ist aber bekannt, wenn man Waren in ein Drittland verkauft bekommt man die Mehrwertsteuer zurück.
Aber wie ist die Vorgehensweise?
Muss man mit dem Rechnungen und Ausfuhrbescheinigungen zum Finanzamt?
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Auf Rechnungen in ein DRITTland hat die MwSt eh nichts zu suchen
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Erstmals darf sie nicht als Kleinunternehmen registriert sein. Am besten schnell beim Finanzamt abklären, dort können die dann alles regeln.sowa hat geschrieben: ↑24.10.2019, 20:24 vielen dank für die Antworten.
Ok verglichen mit GmbH oder ug muss ein Kleinunternehmen bis zum einen gewissen Umsatz keine Umsatzsteuer bezahlen und braucht keinen Buchhalter und Steuernberater. Also Buchhaltung light.
Uns ist aber bekannt, wenn man Waren in ein Drittland verkauft bekommt man die Mehrwertsteuer zurück.
Aber wie ist die Vorgehensweise?
Muss man mit dem Rechnungen und Ausfuhrbescheinigungen zum Finanzamt?
Oder macht man es geltend bei der jährlichen Steuerbescheid?
Sobald deine Frau die Umsatzsteuer zurückerstattet haben will, wird sie verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, zu machen. Dort werden die Umsätze (Umsatzsteuerfreie an Drittland) eingetragen und die an andere Unternehmen erstattete Umsatzsteuer. Danach erhält man innerhalb 1 bis 2 Wochen dann die Umsatzsteuer auf das eingetragene Konto zurückerstattet. Zusammen mit allen andere Steuersachen, reicht man am Ende eine Umsatzsteuererklärung ein.
Es ist nicht ganz einfach, alles richtig einzutragen. Entweder Steuerberater sich holen oder das Personal im Finanzamt fragen, wo alles eingetragen werden muss (dort erhält man keine Steuertipps, aber sie sind verpflichtet jemanden bei Fragen zu helfen, wenn es zum richtigen "Ausfüllen" kommt)
Wichtig ist auch, dass alle Unterlagen stimmen wie z.B. Rechnungen, Ausfuhrbescheinigungen usw. Diese braucht man auch nicht einreichen, müssen aber vorhanden sein für mögliche Prüfungen des Finanzamtes.
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